Beständeübersicht
Bestand
10191 Grundherrschaft Deutschenbora
Datierung | 1614 - 1863 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 9,35 |
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Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Der heutige Bestand Grundherrschaft Deutschenbora gelangte in zwei Teilen ins Hauptstaatsarchiv Dresden. Das Gutsarchiv befindet sich seit etwa 1948 im Hauptstaatsarchiv und wurde 1958 in einem Findbuch verzeichnet. Der zweite Teil existierte nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Deutschenbora zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und mit dem bereits bestehenden Bestand Gutsarchiv Deutschenbora vereinigt. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Deutschenbora. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.
Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]
Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 1, Leipzig 2006, S. 113. [R 201b]
Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 92. [R 215]
Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]
Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]
Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]
Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]
Schwineköper, Berent; Staatl. Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65 Geb. von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]
Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1814, Bd. 1, S. 660-661. [R 200]
Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]
[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Der heutige Bestand Grundherrschaft Deutschenbora gelangte in zwei Teilen ins Hauptstaatsarchiv Dresden. Das Gutsarchiv befindet sich seit etwa 1948 im Hauptstaatsarchiv und wurde 1958 in einem Findbuch verzeichnet. Der zweite Teil existierte nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Deutschenbora zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und mit dem bereits bestehenden Bestand Gutsarchiv Deutschenbora vereinigt. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Deutschenbora. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.
Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]
Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 1, Leipzig 2006, S. 113. [R 201b]
Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 92. [R 215]
Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]
Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]
Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]
Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]
Schwineköper, Berent; Staatl. Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65 Geb. von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]
Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1814, Bd. 1, S. 660-661. [R 200]
Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]
[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Gerichtsprotokolle.- Steuern und Abgaben.- Zivilprozesse.
Für Deutschenbora, östlich von Nossen gelegen, wurde erstmals 1197 ein Herrensitz und 1399 ein Rittersitz erwähnt. Im Jahr 1551 gehörte das Dorf zum Rittergut Hirschfeld. Das amtssässige Rittergut Deutschenbora wurde erstmalig 1696 genannt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Es ist belegt, dass Deutschenbora 1378 zum castrum Meißen zählte. Im Jahr 1547 lag es im Zuständigkeitsbereich des Erbamtes Meißen und 1843 gehörte es zum Amt Meißen. Der Ort unterstand seit 1856 dem Gerichtsamt Nossen und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Meißen.
Deutschenbora gehörte ursprünglich den Herren von Bora. Mitte des 15. Jahrhunderts kam es in Besitz der Familie von Mergenthal. Nach 1748 wechselten häufig die Besitzverhältnisse; u. a. war die Herrschaft in Besitz der Familien von Ende, Wackwitz, von Leipziger, Krauspe und Leuteritz.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Es ist belegt, dass Deutschenbora 1378 zum castrum Meißen zählte. Im Jahr 1547 lag es im Zuständigkeitsbereich des Erbamtes Meißen und 1843 gehörte es zum Amt Meißen. Der Ort unterstand seit 1856 dem Gerichtsamt Nossen und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Meißen.
Deutschenbora gehörte ursprünglich den Herren von Bora. Mitte des 15. Jahrhunderts kam es in Besitz der Familie von Mergenthal. Nach 1748 wechselten häufig die Besitzverhältnisse; u. a. war die Herrschaft in Besitz der Familien von Ende, Wackwitz, von Leipziger, Krauspe und Leuteritz.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
- 1976, Nachtrag 2006, Retrokonversion und Nachbearbeitung 2008, 2012 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5