Beständeübersicht
Bestand
30356 Bezirksschulamt Annaberg
Datierung | 1820 - 1946 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 19,40 |
Bestand enthält auch 2 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
1. Überblick über die Geschichte der sächsischen Bezirksschulämter [01]
Am 26. April 1873 trat das Gesetz zum Volksschulwesen [02] in Kraft. Hiermit wurden die Bezirksschulinspektionen eingerichtet, deren Zuständigkeitsbereich sich nach den Grenzen der jeweiligen Amtshauptmannschaft richtete. Die Bezirksschulinspektionen waren für die Einrichtung und die Organisation der Volksschulen, für die Aufsicht über Schul- und Schulunterhaltspflicht sowie für die Ausbildung, Anstellung und Rechtsverhältnisse der Lehrer zuständig. Bei Behandlung von Angelegenheiten der Kirchschulstellen trat eine gemischte Zuständigkeit mit der Kircheninspektion ein. Die Mitwirkung des Superintendenten in Schulangelegenheiten war nach 1874 nur noch auf die Aufsicht über den Religionsunterricht und die "sittlich-religiöse Erziehung" beschränkt. [03]
Mit dem Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919 [04] erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulinspektionen in Bezirksschulämter. Außerdem wurde eine allgemeine Schulpflicht auf 8 Jahre Volksschule und 3 Jahre Fortbildungs- (Berufs-) Schule festgelegt sowie die Schulgeldfreiheit für örtliche Volks- und Fortbildungsschulen. Zur Unterstützung des Bezirksschulamtes waren Bezirkslehrerausschüsse und Bezirkslehrerräte zu bilden. Die Bezirkslehrerausschüsse setzten sich aus zwei Schulleitern und fünf Lehrern zusammen, der Bezirkslehrerrat aus dem Bezirksausschuss der Amtshauptmannschaft und mindestens einem Vertreter der städtischen Bezirksausschüsse. Die Bezirkslehrerausschüsse wurden im Mai 1933 ersatzlos aufgelöst.
Die Schulgemeinden als besondere Träger der örtlichen Schulverwaltung wurden 1921 aufgehoben und durch einheitliche Schulbezirke ersetzt. [05]
Die Schulausschüsse setzten sich jetzt aus Mitgliedern des Gemeinderates, dem Schulleiter sowie Vertretern der Eltern- und Lehrerschaft zusammen.
Die Zuständigkeiten der Bezirksschulämter für die Volks- bzw. Berufsschulen wurden 1932 aufgeteilt. Die Bezirksschulämter, denen die Aufsicht über die Volksschulen oblag, führten fortan die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] V" und die, die für die Berufsschulen zuständig waren, die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] B". [06]
Am 12. August 1935 erging die Verordnung über die Anpassung des sächsischen Schulrechts für Volksschulen und Berufsschulen an die Deutsche Gemeindeordnung[07] . Festgelegt wurde u.a. die Zusammensetzung der Bezirksschulämter. In den Stadtkreisen waren Bürgermeister und Bezirksschulrat, in den Amtshauptmannschaften der Amtshauptmann und der Bezirksschulrat zuständig.
Die Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946[08] übertrug die Aufsicht über das Schulwesen der Landesverwaltung Sachsen. Die Bezirksschulämter, die sich aus Landrat bzw. Bürgermeister und dem Bezirksschulrat zusammensetzten, waren für die neu festgelegten Schulaufsichtsbezirke zuständig, die entsprechend den Stadt- und Landkreisen gebildet wurden. Am 26. April 1946 erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulämter in Kreisschulämter. [09]
Das [10] Registraturgut der Bezirksschulinspektionen ist entsprechend der Zusammensetzung dieser Behörde als Schriftgut des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates und der Amtshauptmannschaft überliefert. Die Akten beider Mitglieder der Bezirksschulinspektion unterscheiden sich äußerlich durch die Registratursignaturen. Es kommt oft vor, dass in einem Aktenband Eingänge mit Präsentationsvermerken und Konzepte sowohl der Bezirksschulinspektion als auch der Amtshauptmannschaft vorhanden sind. Diese Erscheinung, besonders aber das häufige Auftreten der Eingangsstempel der Amtshauptmannschaft, ist darauf zurückzuführen, dass alle Verfügungen und Eingaben an das juristische Mitglied der Bezirksschulinspektion, d. h. an den Amtshauptmann oder den Stadtrat, gelangten. Anhand der Registratursignatur kann trotzdem festgestellt werden, ob der Aktenband bei der Amtshauptmannschaft oder dem Bezirksschulinspektor ergangen ist.
Obwohl alle Verfügungen und Eingaben an den Amtshauptmann als juristisches Mitglied der Bezirksschulinspektion gelangten, wurden auch bei dem anderen Bezirksschulinspektor, dem Schulfachmann, der Expedienten zur Verfügung hatte, Akten geführt. Da die Bezirksschulinspektion als Behörde keine zentrale Registratur besaß, sind ihre Akten als Schriftgut der Amtshauptmannschaft und des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates überliefert.
Ein Aktenplan des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates ließ sich bisher nicht nachweisen. Die Registraturordnung des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates war nach Buchstaben und Nummern, teilweise auch nach römischen Ziffern, Buchstaben und Nummern gegliedert. Der Name des Schulortes, bei Generalia der des Betreffs, ergaben den jeweiligen Ordnungsbuchstaben. Der Amtshauptmann als Mitglied der Bezirksschulinspektion hat bei der Bildung seiner Schulakten den aus dem Jahre 1874 stammenden "Archivplan für die Amtshauptmannschaften", Abteilung X – Schulangelegenheiten, zugrunde gelegt.
Obwohl die Bezirksschulinspektionen bzw. Bezirksschulämter bis zu einem gewissen Grade eine Registraturgemeinschaft mit den Amtshauptmannschaften eingingen, sind sie aufgrund ihrer besonderen Funktion als schulische Aufsichtsbehörde und der gegenüber den Amtshauptmannschaften zweifellos eigenen Zuständigkeit als selbständige Fonds zu behandeln.
2. Geschichte des Bezirksschulamtes Annaberg [11]
Die aus den Superintendenturen, Ämtern und Patrimonialgerichten (bis 1856) sowie den Gerichtsämtern Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein zusammengesetzten Kirchen- und Schulinspektionen wurden 1874 durch die Bezirksschulinspektion Annaberg abgelöst, die für den Bezirk der neu errichteten Amtshauptmannschaft Annaberg zuständig war und ihren Sitz in deren Verwaltungsbehörde hatte. 1919 erfolgte die Umbenennung in Bezirksschulamt. Die Bezirksschulinspektion bzw. das Bezirksschulamt Annaberg wurde durch den Amtshauptmann und den Bezirksschulrat gebildet. 1946 gingen die Zuständigkeiten auf das Kreisschulamt Annaberg über.
Zu Aufsichtsbezirk der Bezirksschulinspektion / des Bezirksschulamtes gehörten:
1877
1 höhere, 2 mittlere, 48 einfache = 51 öffentliche evangelische Schulen
1 einfache katholische Schule
1 Stiftungsschule
1 höhere und 1 einfache Privatschule
1913
1 höhere, 4 mittlere, 46 einfache = 51 öffentliche evangelische Schulen
1 mittlere katholische Schule
Der Bezirksschulinspektor (1874 – 1919) bzw. der Bezirksschulrat (1919 – 1945) war gemeinsam mit dem Amtshauptmann für das Schulwesen verantwortlich und führte mit ihm zusammen die Schulaufsicht. In den Städten mit revidierter Städteordnung erfolgte die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat.
In Annaberg waren tätig [12] :
1874 – 1876 Karl Wilhelm Eichenberg, Bezirksschulinspektor
1877 – 1893 Dr. Moritz Julius Spieß, Schulrat
1894 – 1914 Ernst Wilhelm Schreyer,Schulrat, 1914 Oberschulrat
1921, 1925, 1927 Dr. Arnold, Schulrat, 1927 Bezirksoberschulrat
1934 unbesetzt, Vertretung durch Bezirksoberschulrat in Marienberg, Dr. von Döhren
3. Bestandsgeschichte
Die Akten der Bezirksschulinspektionen sind zusammen mit den Registraturen der Amtshauptmannschaften, der Gerichtsämter, der Ämter, der Patrimonialgerichte und der Superintendenturen durch mehrere seit 1919 erfolgte Abgaben in das Sächsische Hauptstaatsarchiv gelangt. Im Zusammenhang mit der im Jahr 1960 begonnenen Verzeichnung der Lokalbehörden wurden die Akten dieser Abgabegemeinschaften ihrer Provenienz entsprechend als selbständige Bestände formiert. Da der Amtshauptmann als Bezirksschulinspektor nicht dem Ministerium des Innern, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts bzw. dem Volksbildungsministerium unterstand, ist das Schriftgut, das bei dieser Tätigkeit erwuchs, von den Akten der Amtshauptmannschaft zu trennen, auch wenn es äußerlich als Schriftgut der Amtshauptmannschaft ohne besonderen Hinweis auf die Funktion des Amtshauptmanns als Bezirksschulinspektor überliefert ist. Das entspricht durchaus den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen, die die Bildung von Einzelbeständen aufgrund der funktionalen Selbständigkeit eines Registraturbildners vorsehen. Da die Aktenüberlieferung der Bezirksschulinspektionen bzw. Bezirksschulämter umfangreich ist, sind im Interesse einer übersichtlichen, die gesellschaftliche Funktion der Behörden betonenden Tektonik der gesamten Archivbestände, die Registraturen der Bezirksschulinspektionen bzw. Bezirksschulämter als selbständige Bestände in den Archiven zu behandeln und dementsprechend aufzustellen. In Abt. X des Aktenplans der Amtshauptmannschaften fanden die Aufgaben beider Mitglieder der Bezirksschulinspektion, des Amtshauptmanns und des Schulfachmanns, ihren Niederschlag, daher bot sich der Registraturplan dieser Abteilung von selbst als Grundlage für die innere Ordnung der Schulakten an.
Zwischen 1909 und 1966 gelangte der Bestand in mehreren Abgaben zusammen mit den Akten der ehemaligen Amtshauptmannschaft Annaberg in das Staatsarchiv Dresden. Bereits 1963 begann Dr. Günther Kolbe mit der Verzeichnung; 1966 beendete Sigrid Winar die Arbeiten. Als Ordnungsschema wurde der Archivplan für die Amtshauptmannschaften, Abt. X – Schulangelegenheiten, verwendet und entsprechend den vorhandenen Akten ergänzt und erweitert. 2003 übergab das Hauptstaatsarchiv Dresden im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven den Bestand an das Staatsarchiv Chemnitz.
Das vorliegende Findbuch ist z. T. das Ergebnis einer Konversion des bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinenschriftlichen Findbuches aus dem Jahr 1967 (lfd. Nr. 1 – 1690). Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungs- und Recherchedatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1967 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Im Nachgang der Konversion erfolgte eine Überarbeitung der Zuweisung einzelner Verzeichnungseinheiten zur Klassifikation. V. a. Akten zu Schulbetreffen in den Orten wurden aus dem zentralen Klassifikationspunkt sachthematisch der angepassten Klassifikation zugeordnet.
Ergänzend zum alten Findbuch sind in der neuen Fassung auch Akten aufgeführt, die bei der Bearbeitung anderer Bestände, v. a. aber bei der Auflösung der Lagerungsgemeinschaften aufgefunden und 2009 verzeichnet worden sind. Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1967 wider
4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 1.719 Akteneinheiten aus der Zeit von 1819 – 1948. Einige Aktenbände sind bereits bei den Vorgängerbehörden ergangen und nach 1874 von der Bezirksschulinspektion weitergeführt worden.
In dem vorliegenden Bestand sind wichtige Unterlagen zur Geschichte des Schulwesens im Allgemeinen, zur Lage der Lehrer und zur Entwicklung der Industrie- und Fachschulen im Erzgebirge, besonders zur Entwicklung und Tätigkeit der Klöppelschulen enthalten
5. Quellen und Literatur
Handbuch der Schulstatistik für das Königreich Sachsen, Dresden.
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage)
[01] Ausführlich zur Geschichte vgl. u.a. Agatha Kobuch, Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen, in: Archivmitteilungen 3/1965, S. 101 – 106; Jeserich/Pohl/v. Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v.a. Bd. IV, S. 591, S. 972 ff.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350 vgl. auch Ausführungsverordnungen vom 25. August 1874 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155) und vom 4. August 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1875, S. 310)
[03] vgl. Dr. A. Kobuch, Einleitung zum Findbuch "Bezirksschulamt Annaberg" (Mai 1967)
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 171 vgl. auch Ausführungsverordnung vom 23. Juli 1919; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 185
[05] Gesetz über die Aufhebung der Schulgemeinden vom 11. Juli 1921 in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung der Schulgesetzgebung an die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen als Schulbezirksgesetz vom 17. Juli 1926
[06] Verordnungsblatt des sächsischen Ministeriums für Volksbildung 1932, S. 41 u. S. 54
[07] Sächsisches Gesetzblatt 1935, S. 92
[08] Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 3
[09] Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 12. Februar 1946 über die Neuregelung der Schulaufsicht; Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 183
[10] Registraturgeschichte von Dr. A. Kobuch, Einleitung zum ms. Findbuch des Bestandes "Bezirksschulamt Annaberg", Mai 1967
[11] Vgl. Einleitung von Dr. A. Kobuch zum ms. Findbuch des Bestandes "Bezirksschulamt Annaberg", Mai 1967
[12] Sächsische Staatshandbücher für das Königreich bzw. für den Freistaat Sachsen
Am 26. April 1873 trat das Gesetz zum Volksschulwesen [02] in Kraft. Hiermit wurden die Bezirksschulinspektionen eingerichtet, deren Zuständigkeitsbereich sich nach den Grenzen der jeweiligen Amtshauptmannschaft richtete. Die Bezirksschulinspektionen waren für die Einrichtung und die Organisation der Volksschulen, für die Aufsicht über Schul- und Schulunterhaltspflicht sowie für die Ausbildung, Anstellung und Rechtsverhältnisse der Lehrer zuständig. Bei Behandlung von Angelegenheiten der Kirchschulstellen trat eine gemischte Zuständigkeit mit der Kircheninspektion ein. Die Mitwirkung des Superintendenten in Schulangelegenheiten war nach 1874 nur noch auf die Aufsicht über den Religionsunterricht und die "sittlich-religiöse Erziehung" beschränkt. [03]
Mit dem Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919 [04] erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulinspektionen in Bezirksschulämter. Außerdem wurde eine allgemeine Schulpflicht auf 8 Jahre Volksschule und 3 Jahre Fortbildungs- (Berufs-) Schule festgelegt sowie die Schulgeldfreiheit für örtliche Volks- und Fortbildungsschulen. Zur Unterstützung des Bezirksschulamtes waren Bezirkslehrerausschüsse und Bezirkslehrerräte zu bilden. Die Bezirkslehrerausschüsse setzten sich aus zwei Schulleitern und fünf Lehrern zusammen, der Bezirkslehrerrat aus dem Bezirksausschuss der Amtshauptmannschaft und mindestens einem Vertreter der städtischen Bezirksausschüsse. Die Bezirkslehrerausschüsse wurden im Mai 1933 ersatzlos aufgelöst.
Die Schulgemeinden als besondere Träger der örtlichen Schulverwaltung wurden 1921 aufgehoben und durch einheitliche Schulbezirke ersetzt. [05]
Die Schulausschüsse setzten sich jetzt aus Mitgliedern des Gemeinderates, dem Schulleiter sowie Vertretern der Eltern- und Lehrerschaft zusammen.
Die Zuständigkeiten der Bezirksschulämter für die Volks- bzw. Berufsschulen wurden 1932 aufgeteilt. Die Bezirksschulämter, denen die Aufsicht über die Volksschulen oblag, führten fortan die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] V" und die, die für die Berufsschulen zuständig waren, die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] B". [06]
Am 12. August 1935 erging die Verordnung über die Anpassung des sächsischen Schulrechts für Volksschulen und Berufsschulen an die Deutsche Gemeindeordnung[07] . Festgelegt wurde u.a. die Zusammensetzung der Bezirksschulämter. In den Stadtkreisen waren Bürgermeister und Bezirksschulrat, in den Amtshauptmannschaften der Amtshauptmann und der Bezirksschulrat zuständig.
Die Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946[08] übertrug die Aufsicht über das Schulwesen der Landesverwaltung Sachsen. Die Bezirksschulämter, die sich aus Landrat bzw. Bürgermeister und dem Bezirksschulrat zusammensetzten, waren für die neu festgelegten Schulaufsichtsbezirke zuständig, die entsprechend den Stadt- und Landkreisen gebildet wurden. Am 26. April 1946 erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulämter in Kreisschulämter. [09]
Das [10] Registraturgut der Bezirksschulinspektionen ist entsprechend der Zusammensetzung dieser Behörde als Schriftgut des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates und der Amtshauptmannschaft überliefert. Die Akten beider Mitglieder der Bezirksschulinspektion unterscheiden sich äußerlich durch die Registratursignaturen. Es kommt oft vor, dass in einem Aktenband Eingänge mit Präsentationsvermerken und Konzepte sowohl der Bezirksschulinspektion als auch der Amtshauptmannschaft vorhanden sind. Diese Erscheinung, besonders aber das häufige Auftreten der Eingangsstempel der Amtshauptmannschaft, ist darauf zurückzuführen, dass alle Verfügungen und Eingaben an das juristische Mitglied der Bezirksschulinspektion, d. h. an den Amtshauptmann oder den Stadtrat, gelangten. Anhand der Registratursignatur kann trotzdem festgestellt werden, ob der Aktenband bei der Amtshauptmannschaft oder dem Bezirksschulinspektor ergangen ist.
Obwohl alle Verfügungen und Eingaben an den Amtshauptmann als juristisches Mitglied der Bezirksschulinspektion gelangten, wurden auch bei dem anderen Bezirksschulinspektor, dem Schulfachmann, der Expedienten zur Verfügung hatte, Akten geführt. Da die Bezirksschulinspektion als Behörde keine zentrale Registratur besaß, sind ihre Akten als Schriftgut der Amtshauptmannschaft und des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates überliefert.
Ein Aktenplan des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates ließ sich bisher nicht nachweisen. Die Registraturordnung des Bezirksschulinspektors bzw. des Bezirksschulrates war nach Buchstaben und Nummern, teilweise auch nach römischen Ziffern, Buchstaben und Nummern gegliedert. Der Name des Schulortes, bei Generalia der des Betreffs, ergaben den jeweiligen Ordnungsbuchstaben. Der Amtshauptmann als Mitglied der Bezirksschulinspektion hat bei der Bildung seiner Schulakten den aus dem Jahre 1874 stammenden "Archivplan für die Amtshauptmannschaften", Abteilung X – Schulangelegenheiten, zugrunde gelegt.
Obwohl die Bezirksschulinspektionen bzw. Bezirksschulämter bis zu einem gewissen Grade eine Registraturgemeinschaft mit den Amtshauptmannschaften eingingen, sind sie aufgrund ihrer besonderen Funktion als schulische Aufsichtsbehörde und der gegenüber den Amtshauptmannschaften zweifellos eigenen Zuständigkeit als selbständige Fonds zu behandeln.
2. Geschichte des Bezirksschulamtes Annaberg [11]
Die aus den Superintendenturen, Ämtern und Patrimonialgerichten (bis 1856) sowie den Gerichtsämtern Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein zusammengesetzten Kirchen- und Schulinspektionen wurden 1874 durch die Bezirksschulinspektion Annaberg abgelöst, die für den Bezirk der neu errichteten Amtshauptmannschaft Annaberg zuständig war und ihren Sitz in deren Verwaltungsbehörde hatte. 1919 erfolgte die Umbenennung in Bezirksschulamt. Die Bezirksschulinspektion bzw. das Bezirksschulamt Annaberg wurde durch den Amtshauptmann und den Bezirksschulrat gebildet. 1946 gingen die Zuständigkeiten auf das Kreisschulamt Annaberg über.
Zu Aufsichtsbezirk der Bezirksschulinspektion / des Bezirksschulamtes gehörten:
1877
1 höhere, 2 mittlere, 48 einfache = 51 öffentliche evangelische Schulen
1 einfache katholische Schule
1 Stiftungsschule
1 höhere und 1 einfache Privatschule
1913
1 höhere, 4 mittlere, 46 einfache = 51 öffentliche evangelische Schulen
1 mittlere katholische Schule
Der Bezirksschulinspektor (1874 – 1919) bzw. der Bezirksschulrat (1919 – 1945) war gemeinsam mit dem Amtshauptmann für das Schulwesen verantwortlich und führte mit ihm zusammen die Schulaufsicht. In den Städten mit revidierter Städteordnung erfolgte die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat.
In Annaberg waren tätig [12] :
1874 – 1876 Karl Wilhelm Eichenberg, Bezirksschulinspektor
1877 – 1893 Dr. Moritz Julius Spieß, Schulrat
1894 – 1914 Ernst Wilhelm Schreyer,Schulrat, 1914 Oberschulrat
1921, 1925, 1927 Dr. Arnold, Schulrat, 1927 Bezirksoberschulrat
1934 unbesetzt, Vertretung durch Bezirksoberschulrat in Marienberg, Dr. von Döhren
3. Bestandsgeschichte
Die Akten der Bezirksschulinspektionen sind zusammen mit den Registraturen der Amtshauptmannschaften, der Gerichtsämter, der Ämter, der Patrimonialgerichte und der Superintendenturen durch mehrere seit 1919 erfolgte Abgaben in das Sächsische Hauptstaatsarchiv gelangt. Im Zusammenhang mit der im Jahr 1960 begonnenen Verzeichnung der Lokalbehörden wurden die Akten dieser Abgabegemeinschaften ihrer Provenienz entsprechend als selbständige Bestände formiert. Da der Amtshauptmann als Bezirksschulinspektor nicht dem Ministerium des Innern, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts bzw. dem Volksbildungsministerium unterstand, ist das Schriftgut, das bei dieser Tätigkeit erwuchs, von den Akten der Amtshauptmannschaft zu trennen, auch wenn es äußerlich als Schriftgut der Amtshauptmannschaft ohne besonderen Hinweis auf die Funktion des Amtshauptmanns als Bezirksschulinspektor überliefert ist. Das entspricht durchaus den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen, die die Bildung von Einzelbeständen aufgrund der funktionalen Selbständigkeit eines Registraturbildners vorsehen. Da die Aktenüberlieferung der Bezirksschulinspektionen bzw. Bezirksschulämter umfangreich ist, sind im Interesse einer übersichtlichen, die gesellschaftliche Funktion der Behörden betonenden Tektonik der gesamten Archivbestände, die Registraturen der Bezirksschulinspektionen bzw. Bezirksschulämter als selbständige Bestände in den Archiven zu behandeln und dementsprechend aufzustellen. In Abt. X des Aktenplans der Amtshauptmannschaften fanden die Aufgaben beider Mitglieder der Bezirksschulinspektion, des Amtshauptmanns und des Schulfachmanns, ihren Niederschlag, daher bot sich der Registraturplan dieser Abteilung von selbst als Grundlage für die innere Ordnung der Schulakten an.
Zwischen 1909 und 1966 gelangte der Bestand in mehreren Abgaben zusammen mit den Akten der ehemaligen Amtshauptmannschaft Annaberg in das Staatsarchiv Dresden. Bereits 1963 begann Dr. Günther Kolbe mit der Verzeichnung; 1966 beendete Sigrid Winar die Arbeiten. Als Ordnungsschema wurde der Archivplan für die Amtshauptmannschaften, Abt. X – Schulangelegenheiten, verwendet und entsprechend den vorhandenen Akten ergänzt und erweitert. 2003 übergab das Hauptstaatsarchiv Dresden im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven den Bestand an das Staatsarchiv Chemnitz.
Das vorliegende Findbuch ist z. T. das Ergebnis einer Konversion des bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinenschriftlichen Findbuches aus dem Jahr 1967 (lfd. Nr. 1 – 1690). Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungs- und Recherchedatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1967 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Im Nachgang der Konversion erfolgte eine Überarbeitung der Zuweisung einzelner Verzeichnungseinheiten zur Klassifikation. V. a. Akten zu Schulbetreffen in den Orten wurden aus dem zentralen Klassifikationspunkt sachthematisch der angepassten Klassifikation zugeordnet.
Ergänzend zum alten Findbuch sind in der neuen Fassung auch Akten aufgeführt, die bei der Bearbeitung anderer Bestände, v. a. aber bei der Auflösung der Lagerungsgemeinschaften aufgefunden und 2009 verzeichnet worden sind. Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1967 wider
4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 1.719 Akteneinheiten aus der Zeit von 1819 – 1948. Einige Aktenbände sind bereits bei den Vorgängerbehörden ergangen und nach 1874 von der Bezirksschulinspektion weitergeführt worden.
In dem vorliegenden Bestand sind wichtige Unterlagen zur Geschichte des Schulwesens im Allgemeinen, zur Lage der Lehrer und zur Entwicklung der Industrie- und Fachschulen im Erzgebirge, besonders zur Entwicklung und Tätigkeit der Klöppelschulen enthalten
5. Quellen und Literatur
Handbuch der Schulstatistik für das Königreich Sachsen, Dresden.
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage)
[01] Ausführlich zur Geschichte vgl. u.a. Agatha Kobuch, Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen, in: Archivmitteilungen 3/1965, S. 101 – 106; Jeserich/Pohl/v. Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v.a. Bd. IV, S. 591, S. 972 ff.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350 vgl. auch Ausführungsverordnungen vom 25. August 1874 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155) und vom 4. August 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1875, S. 310)
[03] vgl. Dr. A. Kobuch, Einleitung zum Findbuch "Bezirksschulamt Annaberg" (Mai 1967)
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 171 vgl. auch Ausführungsverordnung vom 23. Juli 1919; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 185
[05] Gesetz über die Aufhebung der Schulgemeinden vom 11. Juli 1921 in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung der Schulgesetzgebung an die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen als Schulbezirksgesetz vom 17. Juli 1926
[06] Verordnungsblatt des sächsischen Ministeriums für Volksbildung 1932, S. 41 u. S. 54
[07] Sächsisches Gesetzblatt 1935, S. 92
[08] Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 3
[09] Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 12. Februar 1946 über die Neuregelung der Schulaufsicht; Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 183
[10] Registraturgeschichte von Dr. A. Kobuch, Einleitung zum ms. Findbuch des Bestandes "Bezirksschulamt Annaberg", Mai 1967
[11] Vgl. Einleitung von Dr. A. Kobuch zum ms. Findbuch des Bestandes "Bezirksschulamt Annaberg", Mai 1967
[12] Sächsische Staatshandbücher für das Königreich bzw. für den Freistaat Sachsen
Handbuch der Schulstatistik für das Königreich Sachsen, Dresden.
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage).
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage).
Organisation des Schulwesens.- Schulangelegenheiten.- Lokalschulordnungen.- Schulgebäude.- Personalangelegenheiten der Lehrer.- Personalakten.
Die aus den Superintendenturen, Ämtern und Patrimonialgerichten (bis 1856) sowie den Gerichtsämtern Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein zusammengesetzten Kirchen- und Schulinspektionen wurden 1874 durch die Bezirksschulinspektion Annaberg abgelöst, die für den Bezirk der neu errichteten Amtshauptmannschaft Annaberg zuständig war. 1919 erfolgte die Umbenennung in Bezirksschulamt. Das Bezirksschulamt Annaberg wurde durch den Amtshauptmann und den Bezirksschulrat gebildet. 1946 gingen die Zuständigkeiten auf das Kreisschulamt Annaberg über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.06.02.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.06.02.
- 1967, Nachtrag 2009 | Findbuch
- 2009 | elektronisches Findmittel
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