Franziskus, Exekutor der Statuten des Magdeburger Provinzialkonzils, informiert die päpstliche Kurie über eine Appellation der Beklagten gegen sein zugunsten des Klägers ausgefallenes Urteil in einer Streitsache zwischen Wenzel, Propst der Domkirche in Meißen, Kläger, einerseits sowie Peter und Johann Müller (Molner), Schiffer und Bauern in Merschwitz, Beklagten, andererseits wegen Verletzung von Rechten der Propstei. Er teilt ferner mit, dass er den Appellanten eine Frist von sechs Monaten für Einlassungen gegeben hat.- Weitere genannte Personen, Bonifatius IX., Papst.
Siegel an Pergamentstreifen. |
Druck: CDS II, Bd. 2, Nr. 750. |
Meißen |
mlat. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 05097Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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