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Beständeübersicht

Bestand

20051 Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen

Datierung1854 - 1990
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)19,58

Bestand enthält auch 202 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular


Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen


Die Heil- und Pflegeanstalten entstanden als Um- oder Neubauten um die Wende zum 19. Jahrhundert im Zuge der Reformierung der Psychiatrie in Deutschland.

Zum einen zwang die Überfüllung der vorhandenen Heil- und Landesanstalten sowie der städtischen Irren-, Siechen- und Armenhäuser zum Neubau von Anstalten, zum anderen erfolgte der Bau dieser Heil- und Pflegeanstalten auch unter dem Gesichtspunkt der qualitativen Verbesserung der Heilung und Pflege von Geisteskranken, so durch den Bau von mehreren Häusern. Damit konnten in einer Anstalt Kranke jeden Alters und Geschlechts unabhängig von der Art ihrer Geisteskrankheit aufgenommen sowie räumlich voneinander getrennt untergebracht und verpflegt werden. Die Trennung in bloße Verwahranstalten und Heilanstalten entfiel damit.

In Sachsen, das bei der Reformierung der Psychiatrie eine führende Rolle spielte, begann die Einrichtung von Heil- und Pflegeanstalten mit der Verordnung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern vom 31. Juli 1893.

Als erste sächsische Heil- und Pflegeanstalten benannte das Ministerium ab 1893 Sonnenstein bei Pirna und Untergöltzsch bei Rodewisch im Vogtland. Es folgten 1895 nach Umbau Hubertusburg bei Wermsdorf und Zschadraß, 1901 Leipzig-Dösen, 1902 Großschweidnitz bei Löbau und Hochweitzschen und 1913 Arnsdorf bei Radeberg.[01]

Das Sächsische Ministerium des Innern, dem die Heil- und Pflegeanstalten unterstanden, erlies einheitliche Unterbringungs- und Aufnahmeregulative und legte Aufnahmebezirke fest. Die Übertragung der Erteilung von Aufnahmegenehmigung an die Anstaltsdirektionen[02] vereinfachte das Aufnahmeverfahren ganz erheblich.

Die Zusammenarbeit der Heil- und Pflegeanstalten Sachsens untereinander erfolgte über regelmäßig stattfindende Direktorenkonferenzen.

Neben den staatlichen Heil- und Pflegeanstalten bestanden auch private Einrichtungen, die zumeist weniger Patienten aufnehmen konnten und den wohlhabenden Patienten vorbehalten waren, so u. a. in Leipzig-Thonberg, Harteck bei Gaschwitz und in Naundorf-Erdmannshain.

Die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen, im Süden der Stadt gelegen, wurde von 1899 bis 1901 mit einem Bau- und Ausstattungsaufwand von 4,3 Millionen Mark erbaut, am 1. Oktober 1901 eröffnet und am 1. Januar 1910 mit dem Dorf Dösen in die Stadt Leipzig eingemeindet.

Ursprünglich war die Heil- und Pflegeanstalt zur Aufnahme von Geisteskranken, körperlich Siechen und Genesenden (zur Entlastung des Stadtkrankenhauses St. Jakob) bestimmt, aber schon allein die ihr zugeführten Geisteskranken nahmen bald alle Plätze in Anspruch.

Die Anstalt bestand zunächst aus folgenden Häusern: Haus für körperlich Sieche, Kinderhaus (bis 1913), Haus für Genesende, Haus für Zahlende, Haus für Ruhige, Haus für Halbruhige und dem Haus für Unruhige. Außerdem verfügte die Anstalt über großzügig angelegte Garten- und Parkanlagen (25,5 ha) mit Wannen für Freiluftbäder und Wandelgängen, so dass ein Freiluftaufenthalt sämtlicher Patienten bei schönem Wetter möglich war.

Zur Beschäftigung von Kranken standen weitere 7,5 ha Gemüse- und Gartenland bereit. In den ersten Betriebsjahren entstanden zusätzlich ein Gewächshaus, ein Gemüsekeller, ein Eishaus, ein Schweinestall und Schlachthaus, zwei Werkstätten, ein Beamtenwohnhaus und ein Haus für ansteckende Kranke.


Seit 1905 bildete die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen einen eigenen Medizinalbezirk. Oft versah der Anstaltsdirektor selbst als leitender Arzt die Funktion eines Anstaltsbezirksarztes[03] . Der Anstaltsbezirksarzt war seit 1917 auch zugleich Gerichtsarzt.

1913 ging die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen in Staatsbesitz über. Die Verordnung des Innenministeriums vom 23. Dezember 1912[04] regelte Änderungen der bisherigen Regulative der Anstalt, so z. B. dass nur noch geisteskranke Personen aufzunehmen waren und der Verpflegungssatz für Selbstzahler aus Leipzig 2,50 Mark täglich betrug. Als Aufnahmebezirk wurde die Stadt Leipzig belassen. Über Ausnahmen entschied das Ministerium.

Wohlhabende der Stadt fanden in der Heilanstalt Thonberg in Stötteritz Aufnahme, einer privaten Anstalt, die bereits 1836 in Möckern eröffnet, 1839 nach Thonberg verlegt wurde und 1888 in Besitz des Johannisstifts überging und somit unter städtische Verwaltung kam. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Obdachlosenasyl der Stadt Leipzig in Thonberg (Riebeckstraße), welches erst 1970/71 an die Anstalt Dösen überging.

Die einst stilvoll angelegte und eingerichtete Anstalt Thonberg (für 200 Mark monatlich erhielten die Patienten, auch Pensionäre genannt, hier separat eingerichtete möblierte Zimmer mit Bedienung) war jedoch immer mehr verfallen. Zwar plante die Stadt schon seit 1907/08 den Neubau einer Anstalt für Wohlhabende[05] , aber durch den 1. Weltkrieg und andere Umstände wurde der Bau nie ausgeführt. Im Zeitraum 1918 bis 1920 übernahm der Staat die Thonberger Anstalt, führte jedoch nur geringfügige Verbesserungen aus. 1920 erfolgte die Rückgabe an die Stadt und die Auflösung. Die Patienten und einen Teil des Personals übernahm die Landesanstalt Dösen, welche die ärztliche Leitung der Anstalt seit mindestens 1916 inne hatte.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Heil- und Pflegeanstalten zum Werkzeug der deutschen Faschisten, zu Stätten der "Vernichtung lebensunwerten Lebens".

Am 14. Juli 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" beschlossen und am 1. Januar 1934 in Kraft gesetzt. Zur praktischen Ausführung des Gesetzes erfolgte der Aufbau von Erbgesundheitsgerichten bei den Amtsgerichten.

Dr. Wendt, Direktor der Anstalt Dösen von 1928 bis 1938, war als Mitglied des Erbgesundheitsgerichts und als Bezirksanstaltsarzt befugt, Sterilisationsanträge zu stellen. Am 8. Januar 1934 meldete er 500 "Bedürftige". Nach vier Monaten erfolgte die Bestellung weiterer 500 Antragsformulare[06] . In der Anstalt selbst wurde zunächst nicht sterilisiert, sondern die Betroffenen wurden in die Universitätsnervenklinik oder in das St. Jakob-Krankenhaus gebracht. In der Direktorenkonferenz der sächsischen Heil- und Pflegeanstalten vom März 1934 wurde aber bereits die Sterilisation in den Anstalten selbst erörtert und daraufhin im Herbst 1934 auch in Dösen, im ehemaligen histo-pathologischen Labor der Anstalt, ein entsprechender Operationssaal eingerichtet.

Auch die Beeinflussung der Bevölkerung im Sinne dieses Gesetzes wurde von der Anstalt Dösen mitgetragen. Die seit 1901 stattgefundenen Besichtigungen der Anstalt wurden ab 1935 eingestellt. Seitdem führte die Anstaltsdirektion in Absprache mit dem Rassenpolitischen Amt Lehrgänge zum Thema "Die Erbkrankheiten nach dem Gesetz vom 14.7.1933 (mit Krankenvorstellungen)" durch, die rege besucht wurden, so auch von Lehrern und Mitarbeitern des Leipziger Polizeipräsidiums[07] .

Mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 beauftragte Hitler im sog. "Führererlass" Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt, "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankenzustands der Gnadentod gewährt werden kann".[08]

Während die entsprechend benannten Ärzte, in Dösen z. B. Dr. Volkmann, weiter sterilisierten, man zugleich auch immer mehr Patienten buchstäblich verhungern ließ, setzte mit dem 1. September 1939 die gezielte Verlegung in speziell ausgerüstete Tötungsanstalten ein. In Sachsen war das die ehemalige Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein.

Für die Anstalt Leipzig-Dösen ordnete das Sächsische Ministerium des Innern am 5. Oktober 1940 an, wieder eine Station für kleine und kleinste Kinder einzurichten. Noch im Verlauf des Jahres 1940 begann man, alle geisteskranken und körperlich missgebildeten Kinder Sachsens in diese Station zu verlegen. Ca. 700 Kinder hatte die Station aufgenommen, darunter Säuglinge und Bettlägerige aus dem Kinderkrankenhaus und sogar Kinder aus dem Rheinland, bis sie im Dezember 1943 in die Landesanstalt Großschweidnitz verlegt wurde.[09]

Neben dem Vergasen und dem Tod durch Verhungern wurden die Patienten auch (namentlich in Dösen) durch überdosiert verabreichte Schlafmittel getötet.

War die Anstalt noch Anfang der dreißiger Jahre völlig überbelegt, so standen 1939 ganze Häuser leer und wurden vermietet. 1939 wurde das jüdische Krankenhaus geräumt und die 21 jüdischen Patienten mit dem jüdischen Personal in möglichst abgelegenen Räumen der Anstalt Dösen untergebracht.[10] Ab 1939 unterhielt zudem die Wehrmacht ein Lazarett in einem Teil der Anstalt und 1940 richtete die NSDAP ein Umsiedlerlager für Deutsche aus Bessarabien ein.[11] 1941 wurden Teile des Krankenhauses St. Jakob in Häuser der Anstalt evakuiert.[12]

Im Rahmen der Kriegsverbrecherprozesse wurden auch einige Ärzte und Pfleger der Anstalt verurteilt. Genannt sei hier nur Paul Nitsche, 1918 bis 1928 und 1940 bis 1945 Direktor der Anstalt Dösen, der im Juli 1947 zum Tod verurteilt und am 25. März 1948 in Dresden hingerichtet wurde (Prozessakten im Hauptstaatsarchiv Dresden).

Die Leitung der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen hatten folgende Ärzte inne:

1901 – 1918 Georg Heinrich Lehmann

1918 – 1928 Paul Nitsche

1928 – 1938 Erich Wendt

1938 – 1940 Siegfried Maaß

1940 – 1945 Paul Nitsche

Seit Nitsches Abstellung nach Berlin ins Ministerium führte der Stellvertretende Direktor Gottschalk die Geschäfte. Seit 1944 war er überhaupt der einzige Arzt in der Anstalt, da die anderen vier Ärzte bei der Wehrmacht dienten bzw. in andere Anstalten versetzt worden waren.



Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Der Bestand 20051 Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen (1854 - 1949) gelangte 1961 und 1964 in das Staatsarchiv Leipzig. Er besteht v. a. aus Verwaltungs- und Personalakten und ist damit der einzige Bestand dieser Bestandsgruppe, der nicht vorwiegend Patientenakten enthält.

Die Erschließung wurde bereits 1963 mit den Signaturen 1 - 220 begonnen. Dabei erfolgte die einfache Verzeichnung der Aktentitel auf Karteikarten. Erst 1991 wurden auch die übrigen Akten (bis Signatur 633) erschlossen und die Verzeichnungsangaben erweitert. Die Personalakten blieben allerdings lediglich kartonweise alphabetisch erfasst.

Das dabei erstellte maschinenschriftliche Findbuch gliederte die Akten nach dem für alle sächsischen Heil- und Pflegeanstalten gültigen Aktenplan von 1930.

1998 wurden vom Hauptstaatsarchiv Dresden 59 Patientenakten abgegeben, die dem Bestand zugewiesen und zugleich im Archivprogramm erfasst wurden (Signaturen 634 – 692).

Das maschinenschriftliche Findbuch wurde 2012 im Rahmen eines Retrokonversionsprojektes in die Archivdatenbank überführt und die Gliederung in wenigen Punkten leicht modifiziert. Zudem wurde im gleichen Jahr mit der Einzelerschließung der Personalakten begonnen. Diese erhielten jeweils eigene Signaturen (537 – 624 und 693 – 3842).

2018 wurde eine umfangreiche Sammlung von Plänen durch den Leipziger Geschichtsverein zum Bestand übergeben. Nach der Provenienztrennung mit dem Stadtarchiv Leipzig und der Bewertung von Doppelstücken erfolgte 2020 die Erschließung der beim Bestand verbleibenden 455 Pläne.

Der Bestand ist damit voll erschlossen und über das Archivprogramm benutzbar. Er umfasst nach der Neuverpackung 19,58 lfm



Überlieferungsschwerpunkte

Die Akten sind, wie im Aktenplan ersichtlich ist, relativ vollständig überliefert. Es fehlen offensichtlich nur Dokumente aus der NS-Zeit, was besonders bei Bandreihen wie Verpfleggelder, Patientenstatistik, Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, Vereinigung der leitenden Verwaltungsbeamten von Krankenanstalten Deutschlands, Besichtigungen und Tagungen der Anstaltsdirektoren auffällig ist, aber auch innerhalb mancher Akten.

Die meisten Akten stammen aus der unmittelbaren Verwaltung der Anstalt, z. B. Beköstigung, Kleidung und Wäsche, Finanzen, Bauvorhaben und technische Instandhaltung der Anstalt, insbesondere von 1900 bis 1933. Die Pläne geben ausführlich Auskunft zu den Grundstücken, Gebäuden und Anlagen der Anstalt.

Besonderen Wert haben natürlich die wenigen erhalten gebliebenen Dokumente aus der NS-Zeit, so z. B. die Akte Nr. 44 über Sterilisationen, aber auch ärztliche Gutachten über die zu sterilisierenden Personen.

Eine nicht unwichtige Quelle für die differenziertere Erforschung der Haltung des Ärzte- und sonstigen Personals der Anstalten sind die zahlreichen, nunmehr einzeln erschlossenen Personalakten.

Im Bestand enthalten sind auch die Akten der staatlichen Verwaltung der Anstalt Thonberg von 1918 bis 1920. Es handelt sich dabei jedoch um lediglich 33 Akten, die einem separaten Gliederungspunkt zugeordnet wurden.



Hinweise für die Benutzung

Bei der Bestellung von Archivgut müssen in jedem Fall die Bestandssignatur 20051 und die Aktenbestellnummer sowie, falls vorhanden, die Filmnummer angegeben werden.

Für die Einsichtnahme sind die Regelungen zum Datenschutz zu beachten. Dabei gelten die im § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Sächsischen Archivgesetzes festgelegten Schutzfristen. Aktentitel mit personenbezogenen Daten und laufenden Schutzfristen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SächsArchivG sind in der Online-Version des Findbuchs nicht einsehbar.

Die wenigen enthaltenen Patientenakten sind online nicht sichtbar.



Verweise auf korrespondierende Bestände

Staatsarchiv Leipzig
Bestandsgruppe 02.03.03.09 Gesundheitsbehörden
Bestandsgruppe 02.03.03.10 Heil- und Wohlfahrtsanstalten

Hauptstaatsarchiv Dresden
10736 Ministerium des Innern
11391 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge
19116.01 Reichstatthalter, Personalakten

Stadtarchiv Leipzig
Krankenhaus Dösen mit Anstalt Thonberg

Bundesarchiv
DQ 1 Ministerium für Gesundheitswesen

Im Bestand B 179 verwahrt das Bundesarchiv zudem zahlreiche Patientenakten von Euthanasieopfern in der NS-Zeit (ca. 30 000 Stück).



Literaturhinweise

Bericht des Hochbau-Amtes für das Jahr 1902, Neubau der Heilanstalt Dösen betreffend, Sonderabzug aus dem Verwaltungsbericht der Stadt Leipzig 1902, Leipzig, 1903.

Bresler, J. (Hrsg.), Deutsche Heil- und Pflegeanstalten für Psychisch-Kranke in Wort und Bild, 2 Bde., Halle, 1912.

Kaul, F. K., Nazimordaktion T4, Berlin, 1975.

Klee, E., "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", Frankfurt a. M., 1985.

Ders. (Hrsg.), Dokumente zur "Euthanasie", Frankfurt a. M., 1985.

Laehr, H., Lewald M. (Hrsg.), Die Heil- und Pflegeanstalten für Psychisch-Kranke des deutschen Sprachgebietes am 1. Januar 1898, Berlin 1899.

Lochner, Irren- und Pflegeanstalt Thonberg, in: Hasse, E., Hofmann Fr. u. a. (Hrsg.), Die Stadt Leipzig in hygienischer Beziehung, Leipzig, 1891.

Nowak, K., "Euthanasie" und Sterilisierung im "Dritten Reich", Weimar, 1984.

Roick, Christiane, Heilen, Verwahren, Vernichten. Die Geschichte der sächsischen Landesanstalt Leipzig-Dösen im Dritten Reich, Dissertation, Leipzig, 1997.

Thom, A., Medizin unterm Hakenkreuz, Berlin, 1989.

Thom, A., Spaar, H. (Hrsg.), Medizin im Faschismus. Symposium über das Schicksal der Medizin in der Zeit des Faschismus in Deutschland 1933-1945, Protokoll, Akademie für ärztliche Fortbildung der DDR, Berlin, 1983.



Doreen Wustig
Februar 2013/Juli 2020


[01] Laehr, Heinrich und Lewald, Max (Hrsg.), Die Heil- und Pflegeanstalten für Psychisch-Kranke im deutschen Sprachgebiet am 1. Januar 1898, Berlin, 1899
[02] vgl. Verordnung des Ministeriums des Innern vom 31. Juli 1893, in: Sächs. GVBl. 1893, S. 157ff.
[03] vgl. StA-L, 20051 Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen, Nr. 82, Nr. 326 - 329, Nr. 445 und Nr. 447 (Korrespondenz des Anstaltsbezirksarztes mit dem Sächsischen Innenministerium).
[04] StA-L, 20051, Nr. 251.
[05] StA-L, 20051, Nr. 243.
[06] StA-L, 20051, Nr. 102.
[07] StA-L, 20051, Nr. 58.
[08] Klee, Ernst (Hrsg.), Dokumente zur Euthanasie, Frankfurt a. M., 1985.
[09] StA-L, 20051, Nr. 44.
[10] StA-L, 20051, Nr. 64.
[11] StA-L, 20051, Nr. 77.
[12] StA-L, 20051, Nr. 30.
Leitung.- Wirtschaft und Verwaltung.- Kirchen- und Begräbniswesen.- Personal einschließlich Personalakten.- Krankenakten.- Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Thonberg.- Pläne
Die Anstalt wurde 1899 bis 1901 erbaut und 1901 als Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Leipzig eröffnet. 1913 ging sie in Staatsbesitz über. Aufnahmebezirk blieb die Stadt Leipzig. Während des Dritten Reiches bestand von 1940 bis 1943 hier eine Kinderstation für Sachsen. 1952 bis 1958 gehörte die Einrichtung als "Krankenanstalten Leipzig-Dösen" wieder zur Stadt Leipzig und war seit 1958 bis zum Ende der DDR als "Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie" mit angeschlossenen Fachabteilungen für Chirurgie, Innere Medizin und Tbc dem Bezirk unterstellt.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der privaten Anstalt Thonberg, Leipzig (1918 - 1920).
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