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Beständeübersicht

Bestand

20084 Gerichtsamt Borna

Datierung1744, 1809 - 1878
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)3,00

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet.[01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Bis Mitte des 19. Jh. oblag die Gerichtsbarkeit im Amtsbezirk Borna dem dortigen Justizamt, dem Stadtgericht Borna sowie zahlreichen Patrimonialgerichten in den umliegenden Ortschaften. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens, die u. a. die Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat vorsah, ging aus den genannten Gerichtsstellen 1854 das Königliche Landgericht Borna hervor. Dieses Gericht existierte nur reichlich zweieinhalb Jahre. Auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen wurde am 1. Oktober 1856 das Königliche Gerichtsamt Borna (unter dem Königlichen Bezirksgericht Borna) eröffnet.[02] Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf 56 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie über das Bornaer Forstrevier (Übersicht siehe Anlage 1). Für den Gemeindebezirk der Stadt Borna war das dortige Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt.

Seinen Sitz hatte das Gerichtsamt Borna in einem bereits 1852 vollendeten Neubau an der (Neuen) Grimmaer Straße. Dieser Gerichtsneubau, zu dem auch ein neues Gefängnisgebäude gehörte, beherbergte bereits das Justizamt Borna sowie das Königliche Landgericht Borna und wurde ab 1879 auch von der Nachfolgebehörde des Gerichtsamtes, dem Amtsgericht Borna, als Amtssitz genutzt.[03]

Zum Gerichtsamtmann wurde Gustav August Hertel ernannt, der vorher Gerichtsverwalter verschiedener Patrimonialgerichte in Grimma war. (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2)

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Borna zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Borna.


Der Bestand Gerichtsamt Borna umfasst über 400 Akten, die den Zeitraum von 1819 - 1878 betreffen, wobei eine Akte - Anzeigen über verstorbene Vasallen und Besitzveränderungen bei Rittergütern - sogar bis 1744 zurückreicht. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht/Amtshauptmannschaft Borna und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) sowie das Kreisarchiv und das Kreisgericht Borna.[04]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Ein Teil der Akten bildet körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus verschiedenen Rittergutsbeständen sowie aus den Beständen Stadtgericht Borna und Amtsgericht Borna herausgelöst. Die meisten Akten aber befinden sich im Bestand Amtshauptmannschaft Borna sowie Amt Borna. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Dominant innerhalb des Bestandes sind die Verwaltungsakten, die besonders Bau-, Jagd- und Gemeindeangelegenheiten betreffen. Die in anderen Beständen oft zahlreich vorhandenen Protokollbände sind hier nur in relativ geringem Umfang vertreten, vor allem liegen allgemeine Gerichtsprotokolle vor. Aus den Bereichen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit sind nur wenige Akten überliefert, bei den Ablösungen und Gemeinheitsteilungen ist die Überlieferungslage besser. Die übrigen Akten stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, so dass sich insgesamt durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege, vor allem aber auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsamtsbezirk Borna in jener Zeit ziehen lassen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Borna, Stadt Borna (Gerichtsakten), Königliches Landgericht Borna, Amtshauptmannschaft Borna, Amtsgericht Borna und Bezirksschulrat Borna zu nutzen.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge; bei der Reihung der Gerichtsprotokolle werden die Protokolle für die einzelnen Orte alphabetisch aufgeführt. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.

Das Findbuch ist nach folgendem Schema angeordnet:

Akten-/Bestell-nummer*
Alte Registratursignatur
Aktentitel
(Enthält-Vermerk)
Datierung

Alte Archivsignatur
Band
Vorprovenienzen
Verweise
Indexnummer




* Sofern hier nur eine Zahl angegeben ist, wird beim Bestellen "GerA Borna" davor gesetzt. Ansonsten ist die komplette Bezeichnung zu übernehmen (z. B. AH Borna 415).


[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[03] Vgl. R. Wolfram, Chronik der Stadt Borna, neu bearbeitet, Borna 1886, S. 297f.
[04] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
Landesgrenzen.- Gerichtsamtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Die Zuständigkeit des 1856 aus dem Königlichen Landgericht Borna hervorgegangenen Gerichtsamts Borna erstreckte sich auf 56 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie das Bornaer Forstrevier. Darüber hinaus besaß das Gerichtsamt die Zuständigkeit für die nicht dem Stadtrat zufallenden Verwaltungsaufgaben innerhalb des Stadtgebiets. Von dem 1874 aufgelösten Gerichtsamt Lausick erhielt dieses Gerichtsamt die Gerichtsbarkeit über die Stadt Lausick und fünf Gemeinden, von dem im gleichen Jahr aufgelösten Gerichtsamt Rötha die Gerichtsbarkeit über die Stadt Rötha und 15 Gemeinden. Das Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Borna. Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Borna zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Borna.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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