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Beständeübersicht

Bestand

20095 Gerichtsamt Lausick

Datierung1775 - 1874
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)2,00

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Lausick, gelegen an der Straßenkreuzung Leipzig-Rochlitz und Borna-Colditz, erhielt schon im 12. Jh. das Marktrecht, das Stadtrecht vermutlich erst im 15. Jh. Zunächst unterstand Lausick als amtssässige Stadt hinsichtlich der Ober- und Erbgerichtsbarkeit dem Amt Colditz unmittelbar. Im Oktober 1833 wurde das Königliche Gericht Lausick eröffnet. [02] Dieses Gericht übernahm die vom Amt Colditz überwiesene Jurisdiktion und die bis zu diesem Zeitpunkt dem Stadrat Lausick zustehende niedere Gerichtsbarkeit. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens, die u. a. die Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat vorsah, ging in den 50er Jahren des 19. Jh. die Gerichtsbarkeit mehrerer Rittergüter in der Umgebung Lausicks auf den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht über. Nachfolgebehörde war das Königliche Gerichtsamt Lausick, das auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 eröffnet wurde. [03] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Borna. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Lausick mit der Mark Köllsdorf, 12 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk und das Glastener Forstrevier (Übersicht siehe Anlage 1).

Zum Gerichtsamtmann wurde Adolph Friedrich Sommer ernannt, der bereits bei der Vorgängerbehörde - dem Königlichen Gericht Lausick - seit dessen Gründung als Direktor tätig war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1874 siehe Anlage 2).

Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. April 1873 über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung am 15. Oktober 1874 erledigte sich die Wirksamkeit der Gerichtsämter als Verwaltungsobrigkeiten. [04] Für die Angelegenheiten der Verwaltung im Gerichtsamtsbezirk Lausick war nunmehr die Amtshauptmannschaft Borna zuständig. Am 14. Oktober 1874 beendete das Gerichtsamt Lausick seine Tätigkeit insgesamt; die juristischen Befugnisse für die Stadt Lausick und fünf Gemeinden wurden vom 15. Oktober 1874 an in vollem Umfang an das Gerichtsamt Borna überwiesen, für weitere sieben Gemeinden und das Glastener Forstrevier an das Gerichtsamt Grimma. [05] Ein Amtsgericht wurde in Lausick erst 1899 gegründet.

Der Bestand Gerichtsamt Lausick umfasst weit über 100 Akten, die den Zeitraum von 1775 - 1874 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Borna und Grimma, Amtshauptmannschaft Borna und Grimma sowie deren Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) sowie Kreisarchiv und Kreisgericht Borna und Grimma. [06]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Ein Teil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei einer Provenienzprüfung aus dem Amtsgericht Lausick herausgelöst; jeweils eine Akte stammt aus dem Rittergut Otterwisch und dem Rittergut Pomßen. Die anderen Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Borna und Grimma sowie im Amt Colditz. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Bei dem Bestand Gerichtsamt Lausick handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung, geschuldet vermutlich der frühzeitigen Aufhebung dieses Gerichtsamtes und Überweisung der Akten an zwei andere Gerichtsämter. Zur inneren Verwaltung des Gerichtsamtes ist nichts überliefert. Über Aktivitäten des Gerichtsamtes informieren allgemeine Gerichtsprotokollen bzw. Kauf-, Hypotheken- und Testamentsprotokolle. Im Gegensatz zur nur schwach repräsentierten Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ist die Lokalverwaltung recht umfangreich dokumentiert.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Lausick (Stadtgericht), Königliches Gericht Lausick, Amt Colditz, Bezirksschulrat Borna, Amtshauptmannschaft Borna und Grimma sowie Amtsgericht Lausick zu nutzen.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.


Anlage

Personalbestand des Gerichtsamtes Lausick

(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)



Gerichtsamtmann:

1856 - 1857: Adolph Friedrich Sommer (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Lausick)

1857 - 1858: Eduard Beyer (vorher Aktuar beim Bezirksgericht Zwickau)

1858 - 1874: Ernst Friedrich Böhme (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Crimmitschau)



Aktuare bzw. Assessoren:

- Otto Gottlieb Huth

- Albert Ernst Gustav Hedenus

- Gottfried Leberecht Benno Schmidt



Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.



[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] LZ, 14.10.1833, S. 2581.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873, Dresden, S. 275ff.
[05] Ebenda, 1874, S. 73f.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.


Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Aus dem Königlichen Gericht Lausick ging im Oktober 1856 das Gerichtsamt Lausick hervor. Dieses Gerichtsamt gehörte zum Wirkungsbereich des Königlichen Bezirksgerichts Borna. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Lausick, zwölf Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk und das Glastener Forstrevier. Durch die Reorganisation der Gerichtsstrukturen war für Verwaltungsangelegenheiten ab 15. Oktober 1874 die Amtshauptmannschaft Borna zuständig. Mit gleichem Datum stellte das Gerichtsamt Lausick seine Tätigkeit insgesamt ein. Alle juristischen Befugnisse für die Stadt Lausick und fünf Gemeinden wurden an das Gerichtsamt Borna überwiesen, für die anderen sieben Gemeinden und das Glastener Forstrevier an das Gerichtsamt Grimma.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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