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Beständeübersicht

Bestand

20107 Gerichtsamt Rötha

Datierung1654, 1797 - 1874
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)2,70

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand..

Rötha war zunächst Vasallenstadt im Kreisamt Leipzig. Die Gerichtsbarkeit wurde durch die Adelsfamilie von Friesen ausgeübt, die 1592 das schriftsässige ehemalige Pflugksche Rittergut Rötha und damit die Grundherrschaft über die Stadt Rötha gekauft hatte. Die Zählebigkeit der gutsherrlichen Strukturen in Rötha und Umgebung zeigt sich u. a. daran, dass es keine freiwilligen Abtretungen von Patrimonialgerichtsbarkeiten an den Staat gab. Die Jurisdiktionen des Ritterguts Rötha und neun weiterer Rittergüter in der Umgebung mussten per Gesetz für "erloschen und aufgehoben" erklärt werden. [02] Sie gingen auf das am 27. Februar 1856 eröffnete Königliche Gericht Rötha über und von dort am 1. Oktober 1856 auf das entsprechend dem o. g. Gesetz errichtete Königliche Gerichtsamt Rötha. Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Borna. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Rötha mit Podschütz und Theka sowie 26 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk (Übersicht siehe Anlage 1).

Über den Sitz des Gerichtsamtes ließen sich keine exakten Angaben finden. Aus einem Bericht des Landbauamtes Oschatz geht lediglich hervor, dass dem Königlichen Gericht Rötha ein zweigeschossiges Gerichtsgebäude mit angebautem Gefangenenhaus sowie ein Hof mit Holzschuppen zur Verfügung standen. [03] Vermutlich wurden diese Räumlichkeiten vom Gerichtsamt Rötha weiterhin genutzt. Über einen Erweiterungsbau und Umzug in "das neue Gerichtsgebäude" im Jahre 1871 existieren Berichte, allerdings ebenfalls ohne nähere Ortsangaben. [04]

Zum Gerichtsamtmann wurde Ferdinand Knörich ernannt, der vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Rötha und Gerichtsverwalter verschiedener Patrimonialgerichte in Rötha war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1876 siehe Anlage 2).

Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. April 1873 über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung am 15. Oktober 1874 erledigte sich die Wirksamkeit der Gerichtsämter als Verwaltungsobrigkeiten. [05] Von diesem Zeitpunkt an war für die Angelegenheiten der Verwaltung im Gerichtsamtsbezirk Rötha die Amtshauptmannschaft Borna zuständig. Am 14. Oktober 1874 beendete das Gerichtsamt Rötha seine Tätigkeit insgesamt; die juristischen Befugnisse für die Stadt Rötha mit Podschütz und Theka sowie 14 Gemeinden wurden vom 15. Oktober 1874 an in vollem Umfang dem Gerichtsamt Borna überwiesen, für weitere zwölf Gemeinden dem Gerichtsamt Leipzig I. [06] Ein Amtsgericht wurde in Rötha erst 1910 gegründet.

Der Bestand Gerichtsamt Rötha umfasst rund 200 Akten, die den Zeitraum von 1797 - 1874 betreffen; eine Akte reicht sogar bis in das 17. Jh. zurück. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Rötha, Amtshauptmannschaften Borna und Leipzig und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D), das Kreisgericht und der Rat des Kreises Borna sowie das Kreisarchiv und der Rat des Kreises Leipzig. Akten des Gutsarchivs Rötha wurden vom Rat der Stadt Rötha an das StA-L abgegeben. [07]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Ein Teil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus dem Bestand Amtsgericht Rötha sowie aus den Beständen der Rittergüter Großzössen, Kötzschwitz, Oelzschau und Störmthal herausgelöst. Weitere Akten befinden sich im Bestand Amtshauptmannschaft Borna, Amtshauptmannschaft Leipzig und Amt Leipzig. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Bei dem Bestand Gerichtsamt Rötha handelt es sich um eine lückenhafte Überlieferung, geschuldet vermutlich der frühzeitigen Aufhebung dieses Gerichtsamtes. Dennoch geben die vorhandenen Akten einen relativ guten Einblick in die Rechtspflege und Lokalverwaltung jener Zeit. So sind die Protokollbände, v. a. die Kauf- und Hypothekenprotokolle, recht umfangreich vertreten. Im Bereich der Lokalverwaltung liegen im Gegensatz zur Überlieferung der anderen Gerichtsämter keine Unterlagen zum Eisenbahnbau und zur Feuerpolizei vor.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Gerichtsamt Borna, Gerichtsamt Leipzig I, Bezirksschulrat Borna, Amtshauptmannschaft Borna, Amtshauptmannschaft Leipzig und Amtsgericht Rötha zu nutzen. Auch der Bestand Königliches Gericht Rötha sowie die Bestände der o. g. Rittergüter können zur Ergänzung herangezogen werden.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge.



Anlage

Personalbestand des Gerichtsamtes Rötha

(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)



Gerichtsamtmann:

1856 - 1861: Ferdinand Knörich (vorher Gerichtsverwalter verschiedener Patrimonialgerichte in Rötha)

1861 - 1866: Kurt Woldemar von Gottschalck (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Gottleuba)

1866 - 1870: Ludwig Hermann Hohlfeld (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Schöneck)

1870 - 1874: Hans Wilhelm Paul Manitius (vorher Assessor beim Gerichtsamt Hainichen)



Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):

- Hermann Hemleben

- Julius Franz Conrad

- Carl Clemens Redlich

- Reinhold Löbe



Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.



[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff. - Siehe auch LZ, 02.03.1856, S. 1195.
[03] StA-L, Amt Leipzig 3627.
[04] StA-L, GerA Rötha 67.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873, Dresden, S. 275ff.
[06] Ebenda, 1874, S. 73ff.
[07] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.

Gerichtsamtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen.- Lokalverwaltung.
Im Oktober 1856 wurde das Gerichtsamt Rötha als Nachfolger des im gleichen Jahr entstandenen Königlichen Gerichts Rötha eröffnet. Dieses Gerichtsamt war dem Königlichen Bezirksgericht Borna untergeordnet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Rötha mit Podschütz und Theka sowie 26 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk. Durch die Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war ab 15. Oktober 1874 für Verwaltungsangelegenheiten die Amtshauptmannschaft Borna zuständig. Mit gleichem Datum beendete das Gerichtsamt Rötha seine Tätigkeit. Die juristischen Befugnisse für die Stadt Rötha und 14 Gemeinden gingen in vollem Umfang auf das Gerichtsamt Borna über, für die anderen zwölf Gemeinden auf das Gerichtsamt Leipzig I.
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