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Gewerbeaufsichtsämter

Das Sächsische Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 begründete in Sachsen die Gewerbefreiheit. Es hob auch bis dahin vorhandene Gewerbebehinderungen und Restriktionen auf. Die Ausübung eines Gewerbes war an eine Gewerbegenehmigung gebunden, die die lokalen Verwaltungsbehörden erteilten. Für die Aufsicht über die Einhaltung des Gewerbegesetzes, insbesondere des Arbeitsschutzes, wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt. Im Gefolge der Reichsgewerbeordnung von 1869 entstanden 1872 Fabrik- und Dampfkessel-Inspektionen in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Aufgabe dieser Inspektionen war die technische Aufsicht über Dampfkessel und die Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen in den Fabriken. Daraus entstanden 1918 die Gewerbeaufsichtsämter. Sie hatten eine überwachende, beratende und vermittelnde Tätigkeit. Zuständigkeit und Aufgaben wurden später in der Gewerbeaufsichtsordnung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 29. April 1935 geregelt. Die Gewerbeaufsicht war zunächst dem Innenministerium, ab 1919 dem Wirtschaftsministerium unterstellt.

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