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Beständeübersicht

Bestand

30764 Grundherrschaft Olbernhau

Datierung1557 - 1880
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)17,85

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1. Geschichte der Grundherrschaft Olbernhau
Die Grundherrschaft Olbernhau befand sich östlich von Marienberg. 1654 ist das Olbernhauer Lehngericht zu einem Rittergut erhoben worden. Es handelte sich um ein neuschriftsässiges Rittergut im Amt Lauterstein. Von 1699 bis 1750 war Olbernhau Sitz des Amtes Lauterstein. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen im Gut und im Dorf Olbernhau einschließlich des früheren Gutes Rübenau. Die Grundherrschaft gehörte mit 13.076,64 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 26. September 1853 an das Justizamt Lauterstein abgegeben.
Von Magnus Oehmichen kaufte im Jahre 1680 der kurfürstlich sächsische Oberfloßmeister und Münzinspektor Johann Georg Oehmichen das Rittergut, der zugleich auch das Erbgericht Rübenau besaß. Nach seinem Konkurs im Jahr 1696 wurde es von dem Oberjägermeister Carl Gottlob von Leubnitz, Amtshauptmann zu Frauenstein und Lauterstein, erstanden. Er erreichte schon im Jahre 1698 die Umwandlung des Gutes aus einem Mannlehn zu einem Allodial- und Erbgut und erhielt außerdem die Ermächtigung für sein Rittergut, Handwerker anzusiedeln. Er gilt als wesentlicher Förderer des Ortes Olbernhau. Carl Gottlob von Leubnitz, der 1697 auch das Patronatsrecht über die Kirche erhalten hatte, war der erste Kirchenpatron von Olbernhau und bewirkte 1727 die Gründung eines ständigen Diakonats. Nach seinem 1741 erfolgte Tod erbte sein Sohn Friedrich Gottlob von Leubnitz das Rittergut, er starb schon 1746. Das Rittergut fiel nun an dessen Mutter Johanna Sophie von Leubnitz geb. Schauroth, die Witwe Carl Gottlobs, und kam nach deren Tode an ihre Enkelin Johanna Caroline Tugendreich von Metzrath. Diese verheiratete sich mit dem Kurfürstlich Sächsischen Konferenzminister Reichsgrafen Johann Adolf von Loß [Loos, Loss, Lohs]. Da sie aber schon im Jahre 1760 im Alter von nur 24 Jahren starb, fiel nunmehr das Rittergut dem genannten Reichsgrafen von Loß zu. Nach seinem Tod 1811 fiel der Besitz an seinen gleichnamigen Sohn, den Königlichen Hausmarschall Grafen von Loß. Dieser überließ es 1827 seinem Schwiegersohn, dem Königlich Preußischen Major und Oberjägermeister Wilhelm Bogislaus Graf von Kleist. Von dessen Nachkommen erwarb das Rittergut im Jahre 1872 Herr Carl Alexander von Schönberg auf Pfaffroda. Dieser verkaufte es 1888 an die Firma F. A. Lange, die inzwischen auch Besitzerin des Kupferhammers Grünthal geworden war. Am 5. Mai 1933 kauft die Stadt Olbernhau für 105.000 RM das Rittergut von der Firma Sächsische Kupfer- und Messingwerke F. A. Lange in Grünthal.


2. Bestandsgeschichte
Mit dem Übergang der Patrimonalgerichtsbarkeit vom Grundherrn auf den Staat gelangten die dazugehörigen Akten ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Im Rahmen einer Beständebereinigung kamen die Bestände 10469 (im Staatsarchiv Chemnitz 30764) Grundherrschaft Olbernhau, 39032 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Olbernhau, 39035 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Sayda, 39046 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Zöblitz und 39057 Amtshauptmannschaft Marienberg, Vorakten im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Dem Bestand 30764 Grundherrschaft Olbernhau wurde Akten dieser Lagerungsgemeinschaften zugeordnet. Die handschriftliche Findkartei wurde im Jahr 2011 im Archivprogramm Augias 8.2 erfasst, der Gesamtbestand neu klassifiziert und mit einer Findbucheinleitung versehen. Der Bestand umfasst 17,85 lfm Akten und besteht aus 767 Verzeichnungseinheiten.


3. Bestandsanalyse
Überliefert sind Belehnungen, Kaufbriefe, Steuernachweise und Anschläge für das Rittergut Olbernhau, das Lehngericht Blumenau, das Hammergut Rothenthal, die Vorwerke zu Neudorf und Ansprung, Wirtschafts-, Jagd-, Forst-, Fischereisachen, Grenzziehungen, Berainungen, Vortrags- und Resolutionsprotokolle, Gerichtsrügen, Kaufprotokolle, Konsensprotokolle, Testamente, Erbregister, Nachlassakten, Vormundschaftsakten, Legate, Grundstücksakten, Prozessakten, Ablösungsrezesse, Schul- und Kirchenangelegenheiten, Entwürfe des Grund- und Hypothekenbuches für Olbernhau und Saigerhütte Grünthal.


4. Quellen und Literatur
Zu Olbernhau vgl. folgende weitere Bestände:
12613 Gerichtsbücher
30012 Amt Lauterstein (Justiz- und Rentamt)
33121 Gerichtsamt Zöblitz
30046 Amtshauptmannschaft Marienberg
30129 Amtsgericht Olbernhau
40134 Saigerhütte und Kupferhammer Grünthal und Nachfolger

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 52

von Hefner, Otto Titan: Der Adel des Königreichs Sachsen, (J. Siebmachers's großes Wappenbuch, Band 2, Abt. 3).

http://hov.isgv.de/Olbernhau
http://hov.isgv.de/Grünthal,_Kupferhammer

http://de.wikipedia.org/wiki/Olbernhau

http://www.atelier-morgenstern.de/mediapool/83/836984/data/Chronik_160310.pdf

http://www.saigerhütte.de/

http://www.olbernhau.org/geschichte.html


5. Abkürzungen
Vgl. in:
Die Amtssprache: Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Archivamt - Münster : Landschaftsverb. Westfalen-Lippe/ Westfäl. Archivamt, 2004. - 185 S.

Demandt, Karl E.: Laterculus Notarum: lateinisch-deutsche Interpretationshilfen für spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Archivalien. - Mit 4 Taf. spezieller Zahlenschreibungen des 14.-16. Jahrhunderts / Karl E. Demandt - 6., unveränd. Aufl. - Marburg : Archivschule, 1998.
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 52

von Hefner, Otto Titan: Der Adel des Königreichs Sachsen, (J. Siebmachers's großes Wappenbuch, Band 2, Abt. 3).

http://hov.isgv.de/Olbernhau

http://hov.isgv.de/Grünthal,_Kupferhammer

http://de.wikipedia.org/wiki/Olbernhau

http://www.atelier-morgenstern.de/mediapool/83/836984/data/Chronik_160310.pdf

http://www.saigerhütte.de/

Besitzrechte und Hoheitsrechte.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Gutswirtschaft.- Familienarchiv.
Die Grundherrschaft Olbernhau befand sich östlich von Marienberg. 1654 ist das Olbernhauer Lehngericht zu einem Rittergut erhoben worden. Es handelte sich um ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen im Gut un im Dorf Olbernhau einschließlich des früheren Gutes Rübenau. Die Grundherrschaft gehörte mit 13.076,64 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 26. September 1853 an das Justizamt Lauterstein abgegeben.
Von Magnus Oehmichen kaufte im Jahre 1680 der kurfürstlich sächsische Oberfloßmeister und Münzinspektor Johann Georg Oehmichen das Rittergut, der zugleich auch das Erbgericht Rübenau besaß. Nach seinem Konkurs im Jahr 1696 wurde es von dem Oberjägermeister Carl Gottlob von Leubnitz, Amtshauptmann zu Frauenstein und Lauterstein, erstanden. Er erreichte schon im Jahre 1698 die Umwandlung des Gutes aus einem Mannlehn zu einem Allodial- und Erbgut und erhielt außerdem die Ermächtigung für sein Rittergut, alle Handwerke und Künste zu setzen, zu üben und pflegen zu lassen. Er gilt als wesentlicher Förderer des Ortes Olbernhau. Carl Gottlob von Leubnitz, der 1697 auch das Patronatsrecht über die Kirche erhalten hatte, war der erste Kirchenpatron von Olbernhau und bewirkte 1727 die Gründung eines ständigen Diakonats. Nach seinem 1741 erfolgte Tod erbte sein Sohn Friedrich Gottlob von Leubnitz das Rittergut, er starb schon 1746. Das Rittergut fiel nun an dessen Mutter Johanna Sophie von Leubnitz geb. Schauroth, die Witwe Carl Gottlobs, und kam nach deren Tode an ihre Enkelin Johanna Caroline Tugendreich von Metzrath. Diese verheiratete sich mit dem Kurfürstlich Sächsischen Konferenzminister Reichsgrafen Johann Adolf von Lohs [Loos, Loss, Loß]. Da sie aber schon im Jahre 1760 im Alter von nur 24 Jahren starb, fiel nunmehr das Rittergut dem genannten Reichsgrafen von Lohs zu. Nach seinem Tod 1811 ging der Besitz an seinen gleichnamigen Sohn, den Königlichen Hausmarschall Grafen von Lohs. Dieser überließ das Rittergut 1827 seinem Schwiegersohn, dem Königlich Preußischen Major und Oberjägermeister Wilhelm Bogislaus Graf von Kleist. Von dessen Nachkommen erwarb das Rittergut im Jahre 1872 Herr Carl Alexander von Schönberg auf Pfaffroda, verkaufte es aber 1888 wieder an die Firma F. A. Lange, die inzwischen auch Besitzerin des Kupferhammers Grünthal geworden war. Am 5. Mai 1933 kaufte die Stadt Olbernhau das Rittergut von der Firma Sächsische Kupfer- und Messingwerke F. A. Lange in Grünthal.
  • 2012 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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