Beständeübersicht
Bestand
10536 Grundherrschaft Saathain
Datierung | 1832 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Kaufprotokoll.
Saathain ist heute ein Ortsteil der Gemeinde Röderland im südöstlichen Teil Brandenburgs. Ursprünglich gehörte der Ort zur Markgrafschaft Meißen. Im Jahr 1140 wurde Saathain erstmals als castrum Sathim in einem Vertrag des Bischofs Udo von Naumburg mit dem Markgrafen Konrad von Meißen erwähnt.
Im Jahr 1274 überließ Bischof Meinherr von Naumburg Schloss Saathain Heinrich dem Erlauchten auf Lebenszeit. Zwei Jahre später wurde die Belehnung auch auf Heinrichs Sohn Friedrich, genannt der Kleine, und dessen Nachkommen ausgedehnt. Nach deren Verschmelzung mit dem Kurfürstentum Sachsen im Jahr 1423 wurde der Ort sächsisch. Von 1348 bis 1475 gehörten Schloss und Dorf der Familie Köckeritz, welche auch mit den Herrschaften Elsterwerda und Mückenberg belehnt waren. Von 1475 bis 1716 besaßen die Herren von Schleinitz Saathain.
Der Ort lag im Zuständigkeitsbereich des kurfürstlich-sächsischen Amtes Mühlberg. Durch den Wiener Kongress 1815 erfolgte die Abtrennung von Sachsen und die Angliederung an das Königreich Preußen. Saathain gehörte seither der preußischen Provinz Sachsen an.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Im Jahr 1274 überließ Bischof Meinherr von Naumburg Schloss Saathain Heinrich dem Erlauchten auf Lebenszeit. Zwei Jahre später wurde die Belehnung auch auf Heinrichs Sohn Friedrich, genannt der Kleine, und dessen Nachkommen ausgedehnt. Nach deren Verschmelzung mit dem Kurfürstentum Sachsen im Jahr 1423 wurde der Ort sächsisch. Von 1348 bis 1475 gehörten Schloss und Dorf der Familie Köckeritz, welche auch mit den Herrschaften Elsterwerda und Mückenberg belehnt waren. Von 1475 bis 1716 besaßen die Herren von Schleinitz Saathain.
Der Ort lag im Zuständigkeitsbereich des kurfürstlich-sächsischen Amtes Mühlberg. Durch den Wiener Kongress 1815 erfolgte die Abtrennung von Sachsen und die Angliederung an das Königreich Preußen. Saathain gehörte seither der preußischen Provinz Sachsen an.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. | Findkartei