Beständeübersicht
Bestand
Geschichte der Landesschule Grimma
Die Fürsten- und Landesschule Grimma wurde am 15. September 1550 eröffnet. Sie war eine von drei landesherrlichen Schulen in Sachsen, die auf Initiative von Kurfürst Moritz gegründet wurden. Schulpforte und St. Afra Meißen waren die Schwesterschulen. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Standort Merseburg verworfen worden war, bezog die Schule die Räumlichkeiten des 1541 säkularisierten Augustinerklosters Grimma.
Moritz verfolgte mit der Gründung der neuen Bildungseinrichtungen das Ziel, Jungen eine humanistische, den lutherischen Idealen verpflichtete Bildung zu vermitteln, sie auf ein Studium an den Landesuniversitäten Leipzig und Wittenberg vorzubereiten und für ihre spätere Tätigkeit als Theologen, Lehrer und Staatsbeamte zu schulen. Durch diese Ausbildung zukünftiger Fachkräfte schuf sich der Kurfürst die Grundlage für den Ausbau und die Festigung der Landesherrschaft.
Die Schule war zunächst den kurfürstlichen Räten Georg von Kommerstadt und Ernst von Miltitz zur Aufsicht anvertraut. Im Folgenden war die Bildungseinrichtung dem Oberkonsistorium Dresden und seit 1831 dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts unterstellt. [01]
Zur Bestreitung des Unterhalts wurden der neuen Schule die Güter des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Nimbschen mit Großbardau, Kleinbothen, Großbothen, Höfgen, Kaditzsch, Schaddel und Schkortitz, sowie das Zisterzienserkloster Buch mit Tautendorf, Eichardt und Scheergrund zugewiesen. Bis 1815 erhielt die Landesschule außerdem jährliche Zinszahlungen aus den Einkünften der zur Landesschule Pforta gehörenden Güter des ehemaligen Klosters Memleben. Für die Versorgung der Schüler mit Lebensmitteln sorgte der Pächter des Gutes Nimbschen.
Die Betreuung von Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit und Polizei auf den Schulgütern, sowie deren wirtschaftliche Verwaltung erfolgte durch den Schulverwalter im neu gebildeten Schulamt. Dieser arbeitete bis 1829 eigenständig, dann wurde das Schulamt mit dem Erbamt Grimma vereinigt. Nunmehr war ein Amtmann für die Angelegenheiten des Erb- und Schuljustizamtes zuständig, während ein Rentbeamter das Erb- und Schulrentamt verwaltete. Seit 1835 war die Gerichtsbarkeit über die Schulbesitzungen ganz von der Schule getrennt und dem Justizministerium untergeordnet. Das Finanzministerium übernahm 1837 die Verwaltung der verpachteten Schulgüter und zahlte der Schule einen festen Geldbetrag zur Unterhaltung. Geld- und Getreidezinsen und alle Nutzungen, die nicht verpachtet waren, blieben zunächst noch im Besitz der Schule. Diese laufenden Abgaben hörten in den folgenden Jahren auf, da die Nutzungen durch Einmalzahlungen aufgekauft wurden. Dafür erhielt die Landesschule jedoch die von den Schulamtsuntertanen für den Wegfall der Dienste, Fronen und Servituten zu zahlenden Ablösungssummen. Die bei der Schule verbliebenen Verwaltungsaufgaben besorgte weiterhin das Rentamt Grimma, an dessen Stelle 1865 ein Forstrentamt und ein Bauverwalter traten. Dieser führte weiter den Titel Schulrentamtmann und war für die Verwaltung der Schulräume, Schülerspeisung und Schulkanzlei verantwortlich.
Die Kontrolle der wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Situation der Schule erfolgte zunächst durch einen adligen Inspektor. Dieser Status hatte nach den Reformen von 1831 keine Bedeutung mehr für die weiter stattfindenden Inspektionen.
Der Unterrichtsbetrieb wurde regelmäßig durch Visitatoren kontrolliert. Die wohl bekannteste Visitation erfolgte 1554 durch Melanchthon. [02]
Der Schulbetrieb wurde natürlich trotz des nach außen eher abschließenden Charakters des Alumnats von den äußeren Umständen beeinflusst, das gilt sowohl für landesgeschichtliche Ereignisse als auch für Naturkatastrophen. Mit letztgenannten sind vor allem die Muldehochwasser gemeint, die beispielsweise durch die Berichte des Rektors Krebs und des Kantors Reichard (1771) dokumentiert sind. [03] Von in Grimma grassierenden Krankheiten blieb die Schule ebenfalls häufig nicht verschont, so wurde sie beispielsweise auf Grund der Pest 1566/67 vorübergehend geschlossen. [04] Der Schulalltag wurde mehrfach durch Kriegsereignisse beeinträchtigt, so durch den Durchzug Wallensteins und die Einquartierung schwedischer Truppen im Dreißigjährigen Krieg. [05] Während des Ersten Weltkrieges wurden zahlreiche Schüler und Lehrer einberufen, 159 Augustiner fielen. Ihnen wurde 1921 ein Gedenkstein geweiht. Eine ausreichende Versorgung der Schüler mit Nahrungsmitteln war während des Krieges nicht möglich und es herrschte Kohlenknappheit. [06] 1925 begann die Umwandlung der Landesschule in ein Reformgymnasium.
Durch den Einzug des nationalsozialistischen Gedankengutes in die Schule verlor deren humanistisches Bildungsideal an Bedeutung. Während des Zweiten Weltkrieges wurde wiederum ein großer Teil des Lehrerkollegiums eingezogen, bereits pensionierte Lehrer nahmen den Dienst wieder auf, damit der Unterricht fortgeführt werden konnte. Schüler der Klasse 8 erhielten ein "Notabitur", um dann sofort zum Militärdienst einberufen zu werden. [07] Die Lebensmittelversorgung verschlechterte sich während des Krieges, es herrschte wieder Kohlenknappheit, Räume mussten u. a. an die "Herbert-Norkus-Schule", die zerstörte Grundschule und an die Leipziger Thomasschüler abgetreten werden. Außerdem wurden Schüler als Luftwaffenhelfer abgeordnet. [08] Kurz vor Kriegsende musste der Unterricht eingestellt werden. Nach dem Erlass des "Gesetzes zur Demokratisierung der deutschen Schule" vom 31.05.1946 wurde die Landesschule mit der Oberschule Grimma vereinigt und trug die Bezeichnung "Landesschule (Oberschule) Grimma", ihre Funktion als sächsische Eliteschule hatte sie damit endgültig verloren. [09]
Die Schüler
Die Ausbildung in der Landesschule Grimma war bis zum Ende ihres Bestehens 1945 ausschließlich Jungen zugänglich. Zunächst konnten 100 Schüler aufgenommen werden. Fünfzig Schüler bekamen sogenannte Freistellen (nicht schulgeldpflichtig) zugewiesen, die anderen fünfzig besetzten Koststellen (schulgeldpflichtig). [10] Die Schaffung von Freistellen ermöglichte begabten Jungen den Schulbesuch, ungeachtet der sozialen Herkunft. Koststellen waren auf keinen bestimmten Zeitraum festgelegt, Freistellen liefen über sechs Jahre. Die Schülerzahl variierte Zeit des Bestehens der Schule, so lernten z. B. 1800 66 Jungen in der Landesschule, 1882 waren es 182. [11] Die Anzahl von Kost- und Freistellen blieb ebenfalls variabel.
Die Jungen traten im Alter von etwa 11 Jahren (später 13) in die Schule ein und wurden zum großen Teil im Alumnat untergebracht. Von Anfang an gab es die "Extraneer", Schüler die am Unterricht teilnahmen, aber außerhalb der Schule untergebracht waren. [12] Grundvoraussetzungen für den Schuleintritt waren die evangelische Glaubenszugehörigkeit und der Nachweis sehr guter Kenntnisse, u. a. der lateinischen und griechischen Sprache, der Geschichte, Geographie etc. [13] Für den Schuleintritt bzw. –abgang in die Landesschule Grimma gab es zunächst keine festen Termine, erst seit 1832 wurden jeweils zu Ostern und Michaelis schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfungen abgehalten. Seit 1868 fanden diese nur noch zu Ostern statt. Der Schuleintritt erfolgte unmittelbar nach Bestehen der Prüfung. [14] Mit der Umwandlung der Landesschulen in Reformgymnasien 1925 waren Lateinkenntnisse keine Grundvoraussetzung für den Schuleintritt mehr. [15]
Der Unterricht
Unterrichtet wurden die Jungen anfangs von vier Lehrern. Ende des 19. Jahrhunderts waren 14 Lehrer an der Landesschule Grimma tätig. [16]
Es gab zunächst drei Klassen mit zweijährigem Lehrkurs, 1686 kam eine vierte Klasse hinzu, die Lehrkurse dauerten nun anderthalb Jahre. Seit 1868 gab es mit Einführung einjähriger Kurse sechs Klassen: Ober- und Unterprima, Ober- und Untersekunda, Ober- und Untertertia. [17] Mit Beginn des Schuljahres 1939/40 wurden die o. g. Bezeichnungen abgelegt, man sprach nun von Klasse drei bis acht. [18]
Schwerpunkte des Unterrichts bildeten Religion und Latein, Griechisch und Musik spielten eine untergeordnete Rolle. [19] Seit Ende des 16. Jahrhunderts fand auch Unterricht in Hebräisch, Arithmetik, Astronomie und Geometrie statt. [20] Zu Beginn des 17. Jahrhunderts gab es erste, allerdings im biblischen Bereich angesiedelte Ansätze für den Geschichtsunterricht. Der Unterricht in der griechischen Sprache wurde erweitert. [21] Seit 1718 wurden reguläre Geschichtsstunden gehalten und Geographie als Lehrfach eingeführt. [22] Freiwillig war zunächst der Unterricht in Französisch, er wurde 1774 zum Pflichtfach. [23] Eine Schulung in der deutschen Muttersprache wurde lange Zeit für überflüssig gehalten, die Schüler waren angehalten, selbst private Gespräche in Latein zu führen. Feste Lehrstunden in Deutsch wurden erst 1812 in den Lektionsplan aufgenommen. [24] Unterricht in Physik und Naturlehre wurde seit 1838 erteilt, allerdings nur zwei Stunden pro Woche. [25] 1824 erfolgte die Anstellung eines Tanzlehrers zur Erteilung privaten Unterrichts. [26] Dieser war bestrebt, auch Turnstunden einzuführen, was 1835 mit einer Stunde pro Woche umgesetzt wurde. Unterricht in Zeichnen und in Kalligraphie war bis Ende des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts fakultativ angelegt. [27] Die Schule blieb über Jahrhunderte altsprachlich orientiert, mit der "Verordnung über Neuordnung des Unterrichts an den neunstufigen höheren Lehranstalten für die männliche Jugend" vom 11.02.1919 wurde die schon 1914 erfolgte Gliederung der oberen Schülerschaft in sprachlich-geschichtlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig festgeschrieben. Die Stundengewichtung änderte sich je nach Orientierung. In den unteren Klassen blieb die Konzentration auf die Altsprachen bestehen. [28]
Prüfungen
Abschlussprüfungen waren zunächst nicht üblich. War die Schulzeit nach ungefähr sechs Jahren abgelaufen, wurden dem Schüler die für den Besuch einer Universität notwendigen Fähigkeiten bescheinigt. Zeitigere Schulabgänge waren ebenfalls möglich.
Seit 1829 fanden Reifeprüfungen zu Ostern und Michaelis statt. 1868 kam es zu einer Neuregelung, nunmehr gab es nur noch einen Prüfungstermin zu Ostern.
Die Schüler wurden schriftlich und mündlich geprüft. Seit 1820 mussten die Schüler eine lateinische Arbeit schreiben und wurden in Anwesenheit des gesamten Schul- und Lehrkörpers in Latein mündlich geprüft. Seit 1830 mussten drei Arbeiten in folgenden Fächern geschrieben werden: Latein, Deutsch und Mathematik. Mündlich wurden Latein, Griechisch, Französisch, Religion und Realwissenschaften (Geschichte, Geographie, Mathematik und Physik) geprüft. Künftige Theologen mussten Hebräischkenntnisse nachweisen. [29] Im 20. Jahrhundert ist der Prüfungsablauf an der Landesschule mit dem eines Gymnasiums vergleichbar.
Neben den Reifeprüfungen waren Halbjahresprüfungen zu Ostern und Michaelis üblich. Diese fanden zunächst ebenfalls im mündlichen und schriftlichen Rahmen statt. 1835 entfiel die mündliche Prüfung zu Ostern, 1883 die zu Michaelis. Die schriftlichen Prüfungen umfassten eine Arbeit in Latein, seit 1774 auch in Griechisch und Französisch, später kamen noch Deutsch und Mathematik hinzu.
Das Leben in der Schule
Die Schüler hatten einen streng geregelten Tagesablauf. Die von Rektor Adam Siber erlassene Tagesordnung sah folgendermaßen aus: Das Wecken erfolgte 5.00 Uhr früh, 5.30 Uhr gingen die Schüler zum Gottesdienst, 6.00 – 9.00 Uhr wurde Unterricht gehalten, anschließend wurde die Mittagsmahlzeit eingenommen. Bis 11.00 Uhr war frei, 11.00 – 12.00 Uhr wurde studiert, anschließend lief bis 14.00 Uhr wieder der Unterricht. 14.00 Uhr fand der Vespergottesdienst statt, gefolgt von der Vespermahlzeit und weiteren Unterrichtsstunden. 16.00 Uhr wurde das Abendessen eingenommen, bis 18.00 Uhr war frei, dann wurde nochmals studiert. Gegen 20.00 Uhr erfolgte das Abendgebet, anschließend war Bettruhe. Am Freitagnachmittag badeten die Schüler. Der Sonntag war vor allem für den Kirchgang und die anschließende Erläuterung der Predigt vorgesehen. [30]
Spätestens 1686 wurde die Abendlektion eingeführt, d. h. nach dem Abendgebet wurde das Gelernte nochmals wiederholt. Diese Lektion dauerte zunächst dreißig Minuten und wurde 1820 auf fünfundvierzig Minuten erhöht. [31]
Die oben erwähnte Tagesordnung wurde während des Bestehens der Schule mehrfach verändert, wie die überlieferten Lektionspläne deutlich machen. Dabei wurde von der Schulleitung durchgehend großer Wert auf das Selbststudium der Schüler gelegt. Es gab neben den Studierstunden die sogenannten Studiertage, die unterrichtsfrei waren und an denen die Schüler selbständig wissenschaftlich arbeiteten und umfangreiche schriftliche Ausarbeitungen anfertigten.
Die strenge Tageseinteilung schränkte die Möglichkeit einer unterhaltenden und erholsamen Freizeitgestaltung sehr ein. In der Schule selbst wurden Theaterstücke vor allem in lateinischer Sprache eingeübt und vorgeführt, was aber eher dem Erlernen der Sprache als der Unterhaltung diente. Erst im 19. Jahrhundert durften die Schüler unter Aufsicht des Lehrpersonals an Tanz- und Konzertveranstaltungen teilnehmen. Diese fanden vor allem im Zusammenhang mit dem jährlich festlich begangenen Gründungstag der Schule statt. Ausflüge in die Stadt ohne Einladung einer dort lebenden Familie waren erst nach 1820 und auch dann nur sehr begrenzt möglich.
Geregelte Schulferien wurden erst 1868 eingeführt: vier Wochen Sommerferien, je zwei Wochen zu Ostern und Weihnachten und je eine Woche zu Pfingsten und Michaelis. Vor 1868 lag die Genehmigung von Ferien (zu Weihnachten, Ostern und im Sommer) im Ermessen des Rektors. Bis Ende des 18. Jahrhunderts war es üblich, dass Schüler in den ersten zwei Schuljahren gar nicht und danach nur zwei Wochen pro Jahr nach Hause fahren durften. [32]
Trotz des streng reglementierten Schullebens blieben die Schüler der Landesschule auch nach ihrem Abgang eng verbunden. Davon zeugt beispielsweise ihre Mitgliedschaft im Fürstenschülerbund oder das Einbringen von Stiftungen in die Schule.
Das Alumnat
Die Schüler der Landesschule waren während ihrer Ausbildung im Alumnat untergebracht. Das Alumnat unterstand dem Rektor, die direkte Aufsicht der Schüler oblag seit Ende des 16. Jahrhunderts den Hebdomadaren. Bei ihnen handelte es sich um festangestellte Lehrer der Landesschule, die für jeweils eine Woche, von Samstag 11.00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 11.00 Uhr, den Tag- und Nachtdienst im Alumnat übernahmen. Der Hebdomadar lebte während seiner Dienstwoche im Alumnat. Er kontrollierte u. a. den Tagesablauf, die Ordnung in den Unterrichtsräumen, der Krankenstube und den Bädern, sowie die Postausgabe an die Schüler. Der Hebdomadar beaufsichtigte die Andachten und Schulveranstaltungen. Über die Vorkommnisse während seiner Dienstzeit führte er Tagebuch. [33] Ihm unterstellt waren die Inspektoren. In diese Funktion wurden Oberprimaner berufen, die durch den Rektor und das Lehrerkollegium zu Kontrollaufgaben herangezogen wurden. Sie waren als Stellvertreter der Lehrer anzusehen, ihre Tätigkeit wurde durch die Inspektorenordnung geregelt. [34] Es wurden wöchentlich Pläne erstellt, welche die Zuständigkeiten der einzelnen Inspektoren regelten. [35] Seit Mitte der 1880er Jahre gab es zwei Inspektoren in Grimma: einen Sitteninspektor, zuständig für die Aufsicht bei den Freizeiten, Andachten, beim Essen, auf Spaziergängen und auf dem Spielplatz, und einen Hausinspektor, verantwortlich für die Ordnung in den Studiersälen, Kleiderkammern und Kleiderschränken der Alumnen. Die Inspektoren konnten Strafen androhen und verhängen, z. B. das Auswendiglernen von Texten. Schwere Vergehen hatten sie dem Hebdomadar zu melden, nur dieser konnte gemeinsam mit der Lehrersynode die Karzerstrafe verhängen. [36]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das überlieferte Schriftgut der Landesschule Grimma wurde 1960 aus dem Schularchiv in das Sächsische Landeshauptarchiv Dresden abgegeben. Der Hauptteil der Unterlagen mit den Signaturen 1 - 2960 wurde zwischen 1960 und 1962 von Hannelore Thoß, Kurt Metschies und Gerhard Schmidt im Rahmen eines Praktikums erschlossen und durch ein Findbuch benutzbar gemacht. Im Verlauf der Erschließungsarbeiten wurde deutlich, dass die zu verzeichnenden Akten unterschiedliche Provenienzen aufwiesen. Insbesondere Unterlagen zur wirtschaftlichen Verwaltung der Schule (Grundstücke, Bauangelegenheiten, Stiftungen, Personalangelegenheiten, Dienste und Abgaben u. a.) sind in großer Zahl beim Schulamt oder dem Erbamt Grimma entstanden. Die Provenienzstellen wurden als Verzeichnungsangaben erfasst, jedoch wurden die Unterlagen bei der damaligen Bearbeitung im Bestand der Landesschule belassen aufgrund der sachlichen Verbindung des Schriftguts zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen. Im Ergebnis der Bearbeitung entstand ein zusammengefasster Bestand mit folgenden Einzelprovenienzen:
dazu: Handakten, Kommissionsakten, Privatakten
Die Aktentitel wurden weitgehend unverändert von den Aktendeckblättern übernommen, eine sprachliche oder inhaltliche Bearbeitung erfolgte seinerzeit nicht. Bandreihen wurden nicht gebildet. Neben den Angaben zur Provenienz wurden auch die Registratursignaturen und die Datierungen verzeichnet. Im Ergebnis entstand ein maschinenschriftliches Findbuch mit 321 Seiten, das bis 2008 Gültigkeit hatte.
2004 kamen die Unterlagen der Landesschule Grimma im Zuge der Beständebereinigung aus dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden in das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. Es handelte sich hierbei um 102,3 lfm Schriftgut, davon waren 13 lfm unerschlossen. Diese Unterlagen wurden 2006 nach den Methoden der erweiterten Verzeichnung bearbeitet und ein Nachtrag zum Findbuch erstellt.
Die Gliederung der Unterlagen des Nachtrags orientierte sich an der Klassifikation des Findbuchs von 1962, wobei einige Untergruppen neu eingefügt werden mussten, um die vorliegenden Archivalien thematisch korrekt einordnen zu können.
Unterlagen fremder Provenienzen wurden aus diesem Teilbestand herausgelöst und in die entsprechenden Bestände eingearbeitet. Dabei handelte es sich um Akten des Lehrerseminars Grimma (20193), der Deutschen Oberschule Grimma (20196) und der Oberschule Grimma (20197). In die beiden zuletzt genannten Bestände konnten so zahlreiche Unterlagen zu Schülerinnen und Schülern eingearbeitet werden. Die aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangten Schülerunterlagen des Bestandes "Landesschule Grimma" umfassten nur die Buchstaben A bis S. Eine Recherche in den Akten der Oberschule Grimma ergab, dass sich die Schriftstücke zu den mit T bis Z beginnenden Nachnamen in deren Schülerunterlagen befanden. Dieser Umstand machte eine Überprüfung sämtlicher Schülerakten des Bestandes notwendig. Die dabei entnommenen Unterlagen wurden im Rahmen eines Praktikums im November 2006 in den vorliegenden Nachtrag zum Bestand "Landesschule Grimma" eingearbeitet.
Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben, Titel gebildet und diese häufig durch Enthält-Vermerke erläutert, um der Fülle des in den Akten enthaltenen Materials gerecht zu werden. Die umfangreiche Anzahl von Druckschriften wurde in Darin-Vermerken erfasst, vorhandene Dubletten wurden entnommen. Bei gleichlautenden Aktentiteln wurden Bandreihen in chronologischer Reihenfolge gebildet.
Der Nachtrag zum Bestand "Landesschule Grimma" umfasst die Signaturen 2961 – 3491.
Der Umfang des gesamten Bestandes beträgt 98,8 lfm. Die Überlieferung setzt 1454 ein und endet 1945.
2008 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Eingabe des Findbuches von 1962 in den PC, die Übertragung in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2006. Im Ergebnis entstand das vorliegende Findbuch.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Überlieferungsdichte variiert innerhalb der einzelnen Klassifikationsgruppen. Disziplinarangelegenheiten der Schüler sind gut dokumentiert, insbesondere auf die Strafbücher ist hinzuweisen. Prüfungsunterlagen, wie z. B. Prüfungsarbeiten der Schüler, sind in großer Zahl überliefert. Der Unterrichtsablauf ist durch zahlreiche Klassenbücher und Lektionspläne nachvollziehbar. Die Vergabe von Kost- und Freistellen bildet ebenfalls einen Schwerpunkt in der Überlieferung. Weiterhin liegen Unterlagen zu den Schulgütern in großer Zahl vor.
Besonders hinzuweisen ist auf die von dem Lehrer Christian Gottlob Lorenz zur Erarbeitung seiner historischen Werke zusammengetragenen wertvollen Quellen, die in die Klassifikationsgruppe "Geschichte der Landesschule" eingeordnet wurden.
Hinweise für die Benutzung
Die Einsicht in die Unterlagen erfolgt über Benutzerfilme. Bei Benutzung des Schriftguts der Klassifikationsgruppe "Schülerunterlagen" kann es zu datenschutzrechtlichen Einschränkungen kommen. Im Zuge der Verzeichnung sind die Geburtsdaten der damaligen Schüler nicht aufgenommen worden, es ist aber anzunehmen, dass zahlreiche Unterlagen noch mit Schutzfristen belegt sind und deshalb nicht eingesehen werden können.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig:
20008 Amt Grimma (1514 – 1856)
20010 Amt Leisnig (1543 – 1856)
20020 Schulamt Grimma (1548 – 1939)
20170 Forstrentamt Grimma (1621 – 1912)
20180 Bauverwalterei Grimma (1818 – 1924)
20196 Deutsche Oberschule Grimma (1888 – 1945)
20197 Oberschule Grimma (1925 – 1957)
21808 Nachlass Christian Gottlob Lorenz (1841 – 1873).
Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden:
10088 Oberkonsistorium (Mitte 16. Jh. – 1833)
11125 Ministerium für Kultus und Öffentlichen Unterricht (1576 – 1945)
10112 Landesschule Meißen (1539 – 1950)
Für weitere Recherchen kommen das Archiv zur Geschichte der sächsischen Fürsten- und Landesschulen St. Afra zu Meißen (1543 – 1942) und St. Augustin zu Grimma (1550 – 1945) und das Archiv des Pförtner Bundes e. V. in Schulpforta in Frage.
Katrin Heil
Februar 2009
[01] Roeßler, Karl Julius, Geschichte der Königlich Sächsischen Fürsten- und Landesschule Grimma, Leipzig 1891, S. 28 f.
[02] StA-L, 22028, Landesschule Grimma (im Folgenden LS Grimma), Signatur 3108.
[03] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3451.
[04] Roeßler, S. 40.
[05] Ebenda, S. 43 f.
[06] Bericht der Fürsten- und Landesschule Grimma über die Jahre Ostern 1916 bis Ostern 1924, S. 34 ff.
[07] StA-L,22028, LS Grimma, Schülerunterlagen, Signatur 3361 – 3394.
[08] StA-L,22028, LS Grimma, Signatur 3343 – 3345.
[09] s. Bestand 20197, Oberschule Grimma im StA-L; Beyrich, Volker in: Von der kurfürstlichen Landesschule zum Gymnasium, St. Augustin zu Grimma 1550 – 2000, Beucha 2000, S. 139.
[10] Roeßler, S. 25.
[11] Ebenda, S. 103.
[12] Ebenda, S. 26.
[13] Erziehung zur Elite, Hrsg.: Jonas Flöter, Marita Pesenecker, Leipzig 2003, S. 36 f.
[14] Ebenda, S. 39 f.
[15] Bericht der Fürsten- und Landesschule Grimma über die Jahre Ostern 1916 bis Ostern 1924, S. 47 f.
[16] Ebenda, S. 57.
[17] Roeßler, S. 171 f.
[18] StA-L, 22028, Landesschule Grimma, Signatur 3445, Jahresbericht 1939/40, S. 2.
[19] Roeßler, S. 174.
[20] Ebenda, S. 175 ff.
[21] Ebenda S. 179.
[22] Ebenda, S. 187 f.
[23] Ebenda, S. 189.
[24] Ebenda, S. 189.
[25] Ebenda, S. 206.
[26] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 799.
[27] Roeßler, S. 121.
[28] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3445, Jahresbericht 1929/30, S. 8 f.
[29] Roeßler, S. 225 ff.
[30] Roeßler, S. 29 f.
[31] Ebenda, S. 243 ff.
[32] Erziehung zur Elite, S. 53 ff.
[33] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3268 – 3270.
[34] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3077.
[35] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3085, 3110, 3262 – 3264.
[36] Erziehung zur Elite, S. 69 f.
22028 Landesschule Grimma
Datierung | 1454 - 1945 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 98,80 |
Bestand enthält auch 39 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Geschichte der Landesschule Grimma
Die Fürsten- und Landesschule Grimma wurde am 15. September 1550 eröffnet. Sie war eine von drei landesherrlichen Schulen in Sachsen, die auf Initiative von Kurfürst Moritz gegründet wurden. Schulpforte und St. Afra Meißen waren die Schwesterschulen. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Standort Merseburg verworfen worden war, bezog die Schule die Räumlichkeiten des 1541 säkularisierten Augustinerklosters Grimma.
Moritz verfolgte mit der Gründung der neuen Bildungseinrichtungen das Ziel, Jungen eine humanistische, den lutherischen Idealen verpflichtete Bildung zu vermitteln, sie auf ein Studium an den Landesuniversitäten Leipzig und Wittenberg vorzubereiten und für ihre spätere Tätigkeit als Theologen, Lehrer und Staatsbeamte zu schulen. Durch diese Ausbildung zukünftiger Fachkräfte schuf sich der Kurfürst die Grundlage für den Ausbau und die Festigung der Landesherrschaft.
Die Schule war zunächst den kurfürstlichen Räten Georg von Kommerstadt und Ernst von Miltitz zur Aufsicht anvertraut. Im Folgenden war die Bildungseinrichtung dem Oberkonsistorium Dresden und seit 1831 dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts unterstellt. [01]
Zur Bestreitung des Unterhalts wurden der neuen Schule die Güter des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Nimbschen mit Großbardau, Kleinbothen, Großbothen, Höfgen, Kaditzsch, Schaddel und Schkortitz, sowie das Zisterzienserkloster Buch mit Tautendorf, Eichardt und Scheergrund zugewiesen. Bis 1815 erhielt die Landesschule außerdem jährliche Zinszahlungen aus den Einkünften der zur Landesschule Pforta gehörenden Güter des ehemaligen Klosters Memleben. Für die Versorgung der Schüler mit Lebensmitteln sorgte der Pächter des Gutes Nimbschen.
Die Betreuung von Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit und Polizei auf den Schulgütern, sowie deren wirtschaftliche Verwaltung erfolgte durch den Schulverwalter im neu gebildeten Schulamt. Dieser arbeitete bis 1829 eigenständig, dann wurde das Schulamt mit dem Erbamt Grimma vereinigt. Nunmehr war ein Amtmann für die Angelegenheiten des Erb- und Schuljustizamtes zuständig, während ein Rentbeamter das Erb- und Schulrentamt verwaltete. Seit 1835 war die Gerichtsbarkeit über die Schulbesitzungen ganz von der Schule getrennt und dem Justizministerium untergeordnet. Das Finanzministerium übernahm 1837 die Verwaltung der verpachteten Schulgüter und zahlte der Schule einen festen Geldbetrag zur Unterhaltung. Geld- und Getreidezinsen und alle Nutzungen, die nicht verpachtet waren, blieben zunächst noch im Besitz der Schule. Diese laufenden Abgaben hörten in den folgenden Jahren auf, da die Nutzungen durch Einmalzahlungen aufgekauft wurden. Dafür erhielt die Landesschule jedoch die von den Schulamtsuntertanen für den Wegfall der Dienste, Fronen und Servituten zu zahlenden Ablösungssummen. Die bei der Schule verbliebenen Verwaltungsaufgaben besorgte weiterhin das Rentamt Grimma, an dessen Stelle 1865 ein Forstrentamt und ein Bauverwalter traten. Dieser führte weiter den Titel Schulrentamtmann und war für die Verwaltung der Schulräume, Schülerspeisung und Schulkanzlei verantwortlich.
Die Kontrolle der wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Situation der Schule erfolgte zunächst durch einen adligen Inspektor. Dieser Status hatte nach den Reformen von 1831 keine Bedeutung mehr für die weiter stattfindenden Inspektionen.
Der Unterrichtsbetrieb wurde regelmäßig durch Visitatoren kontrolliert. Die wohl bekannteste Visitation erfolgte 1554 durch Melanchthon. [02]
Der Schulbetrieb wurde natürlich trotz des nach außen eher abschließenden Charakters des Alumnats von den äußeren Umständen beeinflusst, das gilt sowohl für landesgeschichtliche Ereignisse als auch für Naturkatastrophen. Mit letztgenannten sind vor allem die Muldehochwasser gemeint, die beispielsweise durch die Berichte des Rektors Krebs und des Kantors Reichard (1771) dokumentiert sind. [03] Von in Grimma grassierenden Krankheiten blieb die Schule ebenfalls häufig nicht verschont, so wurde sie beispielsweise auf Grund der Pest 1566/67 vorübergehend geschlossen. [04] Der Schulalltag wurde mehrfach durch Kriegsereignisse beeinträchtigt, so durch den Durchzug Wallensteins und die Einquartierung schwedischer Truppen im Dreißigjährigen Krieg. [05] Während des Ersten Weltkrieges wurden zahlreiche Schüler und Lehrer einberufen, 159 Augustiner fielen. Ihnen wurde 1921 ein Gedenkstein geweiht. Eine ausreichende Versorgung der Schüler mit Nahrungsmitteln war während des Krieges nicht möglich und es herrschte Kohlenknappheit. [06] 1925 begann die Umwandlung der Landesschule in ein Reformgymnasium.
Durch den Einzug des nationalsozialistischen Gedankengutes in die Schule verlor deren humanistisches Bildungsideal an Bedeutung. Während des Zweiten Weltkrieges wurde wiederum ein großer Teil des Lehrerkollegiums eingezogen, bereits pensionierte Lehrer nahmen den Dienst wieder auf, damit der Unterricht fortgeführt werden konnte. Schüler der Klasse 8 erhielten ein "Notabitur", um dann sofort zum Militärdienst einberufen zu werden. [07] Die Lebensmittelversorgung verschlechterte sich während des Krieges, es herrschte wieder Kohlenknappheit, Räume mussten u. a. an die "Herbert-Norkus-Schule", die zerstörte Grundschule und an die Leipziger Thomasschüler abgetreten werden. Außerdem wurden Schüler als Luftwaffenhelfer abgeordnet. [08] Kurz vor Kriegsende musste der Unterricht eingestellt werden. Nach dem Erlass des "Gesetzes zur Demokratisierung der deutschen Schule" vom 31.05.1946 wurde die Landesschule mit der Oberschule Grimma vereinigt und trug die Bezeichnung "Landesschule (Oberschule) Grimma", ihre Funktion als sächsische Eliteschule hatte sie damit endgültig verloren. [09]
Die Schüler
Die Ausbildung in der Landesschule Grimma war bis zum Ende ihres Bestehens 1945 ausschließlich Jungen zugänglich. Zunächst konnten 100 Schüler aufgenommen werden. Fünfzig Schüler bekamen sogenannte Freistellen (nicht schulgeldpflichtig) zugewiesen, die anderen fünfzig besetzten Koststellen (schulgeldpflichtig). [10] Die Schaffung von Freistellen ermöglichte begabten Jungen den Schulbesuch, ungeachtet der sozialen Herkunft. Koststellen waren auf keinen bestimmten Zeitraum festgelegt, Freistellen liefen über sechs Jahre. Die Schülerzahl variierte Zeit des Bestehens der Schule, so lernten z. B. 1800 66 Jungen in der Landesschule, 1882 waren es 182. [11] Die Anzahl von Kost- und Freistellen blieb ebenfalls variabel.
Die Jungen traten im Alter von etwa 11 Jahren (später 13) in die Schule ein und wurden zum großen Teil im Alumnat untergebracht. Von Anfang an gab es die "Extraneer", Schüler die am Unterricht teilnahmen, aber außerhalb der Schule untergebracht waren. [12] Grundvoraussetzungen für den Schuleintritt waren die evangelische Glaubenszugehörigkeit und der Nachweis sehr guter Kenntnisse, u. a. der lateinischen und griechischen Sprache, der Geschichte, Geographie etc. [13] Für den Schuleintritt bzw. –abgang in die Landesschule Grimma gab es zunächst keine festen Termine, erst seit 1832 wurden jeweils zu Ostern und Michaelis schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfungen abgehalten. Seit 1868 fanden diese nur noch zu Ostern statt. Der Schuleintritt erfolgte unmittelbar nach Bestehen der Prüfung. [14] Mit der Umwandlung der Landesschulen in Reformgymnasien 1925 waren Lateinkenntnisse keine Grundvoraussetzung für den Schuleintritt mehr. [15]
Der Unterricht
Unterrichtet wurden die Jungen anfangs von vier Lehrern. Ende des 19. Jahrhunderts waren 14 Lehrer an der Landesschule Grimma tätig. [16]
Es gab zunächst drei Klassen mit zweijährigem Lehrkurs, 1686 kam eine vierte Klasse hinzu, die Lehrkurse dauerten nun anderthalb Jahre. Seit 1868 gab es mit Einführung einjähriger Kurse sechs Klassen: Ober- und Unterprima, Ober- und Untersekunda, Ober- und Untertertia. [17] Mit Beginn des Schuljahres 1939/40 wurden die o. g. Bezeichnungen abgelegt, man sprach nun von Klasse drei bis acht. [18]
Schwerpunkte des Unterrichts bildeten Religion und Latein, Griechisch und Musik spielten eine untergeordnete Rolle. [19] Seit Ende des 16. Jahrhunderts fand auch Unterricht in Hebräisch, Arithmetik, Astronomie und Geometrie statt. [20] Zu Beginn des 17. Jahrhunderts gab es erste, allerdings im biblischen Bereich angesiedelte Ansätze für den Geschichtsunterricht. Der Unterricht in der griechischen Sprache wurde erweitert. [21] Seit 1718 wurden reguläre Geschichtsstunden gehalten und Geographie als Lehrfach eingeführt. [22] Freiwillig war zunächst der Unterricht in Französisch, er wurde 1774 zum Pflichtfach. [23] Eine Schulung in der deutschen Muttersprache wurde lange Zeit für überflüssig gehalten, die Schüler waren angehalten, selbst private Gespräche in Latein zu führen. Feste Lehrstunden in Deutsch wurden erst 1812 in den Lektionsplan aufgenommen. [24] Unterricht in Physik und Naturlehre wurde seit 1838 erteilt, allerdings nur zwei Stunden pro Woche. [25] 1824 erfolgte die Anstellung eines Tanzlehrers zur Erteilung privaten Unterrichts. [26] Dieser war bestrebt, auch Turnstunden einzuführen, was 1835 mit einer Stunde pro Woche umgesetzt wurde. Unterricht in Zeichnen und in Kalligraphie war bis Ende des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts fakultativ angelegt. [27] Die Schule blieb über Jahrhunderte altsprachlich orientiert, mit der "Verordnung über Neuordnung des Unterrichts an den neunstufigen höheren Lehranstalten für die männliche Jugend" vom 11.02.1919 wurde die schon 1914 erfolgte Gliederung der oberen Schülerschaft in sprachlich-geschichtlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig festgeschrieben. Die Stundengewichtung änderte sich je nach Orientierung. In den unteren Klassen blieb die Konzentration auf die Altsprachen bestehen. [28]
Prüfungen
Abschlussprüfungen waren zunächst nicht üblich. War die Schulzeit nach ungefähr sechs Jahren abgelaufen, wurden dem Schüler die für den Besuch einer Universität notwendigen Fähigkeiten bescheinigt. Zeitigere Schulabgänge waren ebenfalls möglich.
Seit 1829 fanden Reifeprüfungen zu Ostern und Michaelis statt. 1868 kam es zu einer Neuregelung, nunmehr gab es nur noch einen Prüfungstermin zu Ostern.
Die Schüler wurden schriftlich und mündlich geprüft. Seit 1820 mussten die Schüler eine lateinische Arbeit schreiben und wurden in Anwesenheit des gesamten Schul- und Lehrkörpers in Latein mündlich geprüft. Seit 1830 mussten drei Arbeiten in folgenden Fächern geschrieben werden: Latein, Deutsch und Mathematik. Mündlich wurden Latein, Griechisch, Französisch, Religion und Realwissenschaften (Geschichte, Geographie, Mathematik und Physik) geprüft. Künftige Theologen mussten Hebräischkenntnisse nachweisen. [29] Im 20. Jahrhundert ist der Prüfungsablauf an der Landesschule mit dem eines Gymnasiums vergleichbar.
Neben den Reifeprüfungen waren Halbjahresprüfungen zu Ostern und Michaelis üblich. Diese fanden zunächst ebenfalls im mündlichen und schriftlichen Rahmen statt. 1835 entfiel die mündliche Prüfung zu Ostern, 1883 die zu Michaelis. Die schriftlichen Prüfungen umfassten eine Arbeit in Latein, seit 1774 auch in Griechisch und Französisch, später kamen noch Deutsch und Mathematik hinzu.
Das Leben in der Schule
Die Schüler hatten einen streng geregelten Tagesablauf. Die von Rektor Adam Siber erlassene Tagesordnung sah folgendermaßen aus: Das Wecken erfolgte 5.00 Uhr früh, 5.30 Uhr gingen die Schüler zum Gottesdienst, 6.00 – 9.00 Uhr wurde Unterricht gehalten, anschließend wurde die Mittagsmahlzeit eingenommen. Bis 11.00 Uhr war frei, 11.00 – 12.00 Uhr wurde studiert, anschließend lief bis 14.00 Uhr wieder der Unterricht. 14.00 Uhr fand der Vespergottesdienst statt, gefolgt von der Vespermahlzeit und weiteren Unterrichtsstunden. 16.00 Uhr wurde das Abendessen eingenommen, bis 18.00 Uhr war frei, dann wurde nochmals studiert. Gegen 20.00 Uhr erfolgte das Abendgebet, anschließend war Bettruhe. Am Freitagnachmittag badeten die Schüler. Der Sonntag war vor allem für den Kirchgang und die anschließende Erläuterung der Predigt vorgesehen. [30]
Spätestens 1686 wurde die Abendlektion eingeführt, d. h. nach dem Abendgebet wurde das Gelernte nochmals wiederholt. Diese Lektion dauerte zunächst dreißig Minuten und wurde 1820 auf fünfundvierzig Minuten erhöht. [31]
Die oben erwähnte Tagesordnung wurde während des Bestehens der Schule mehrfach verändert, wie die überlieferten Lektionspläne deutlich machen. Dabei wurde von der Schulleitung durchgehend großer Wert auf das Selbststudium der Schüler gelegt. Es gab neben den Studierstunden die sogenannten Studiertage, die unterrichtsfrei waren und an denen die Schüler selbständig wissenschaftlich arbeiteten und umfangreiche schriftliche Ausarbeitungen anfertigten.
Die strenge Tageseinteilung schränkte die Möglichkeit einer unterhaltenden und erholsamen Freizeitgestaltung sehr ein. In der Schule selbst wurden Theaterstücke vor allem in lateinischer Sprache eingeübt und vorgeführt, was aber eher dem Erlernen der Sprache als der Unterhaltung diente. Erst im 19. Jahrhundert durften die Schüler unter Aufsicht des Lehrpersonals an Tanz- und Konzertveranstaltungen teilnehmen. Diese fanden vor allem im Zusammenhang mit dem jährlich festlich begangenen Gründungstag der Schule statt. Ausflüge in die Stadt ohne Einladung einer dort lebenden Familie waren erst nach 1820 und auch dann nur sehr begrenzt möglich.
Geregelte Schulferien wurden erst 1868 eingeführt: vier Wochen Sommerferien, je zwei Wochen zu Ostern und Weihnachten und je eine Woche zu Pfingsten und Michaelis. Vor 1868 lag die Genehmigung von Ferien (zu Weihnachten, Ostern und im Sommer) im Ermessen des Rektors. Bis Ende des 18. Jahrhunderts war es üblich, dass Schüler in den ersten zwei Schuljahren gar nicht und danach nur zwei Wochen pro Jahr nach Hause fahren durften. [32]
Trotz des streng reglementierten Schullebens blieben die Schüler der Landesschule auch nach ihrem Abgang eng verbunden. Davon zeugt beispielsweise ihre Mitgliedschaft im Fürstenschülerbund oder das Einbringen von Stiftungen in die Schule.
Das Alumnat
Die Schüler der Landesschule waren während ihrer Ausbildung im Alumnat untergebracht. Das Alumnat unterstand dem Rektor, die direkte Aufsicht der Schüler oblag seit Ende des 16. Jahrhunderts den Hebdomadaren. Bei ihnen handelte es sich um festangestellte Lehrer der Landesschule, die für jeweils eine Woche, von Samstag 11.00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 11.00 Uhr, den Tag- und Nachtdienst im Alumnat übernahmen. Der Hebdomadar lebte während seiner Dienstwoche im Alumnat. Er kontrollierte u. a. den Tagesablauf, die Ordnung in den Unterrichtsräumen, der Krankenstube und den Bädern, sowie die Postausgabe an die Schüler. Der Hebdomadar beaufsichtigte die Andachten und Schulveranstaltungen. Über die Vorkommnisse während seiner Dienstzeit führte er Tagebuch. [33] Ihm unterstellt waren die Inspektoren. In diese Funktion wurden Oberprimaner berufen, die durch den Rektor und das Lehrerkollegium zu Kontrollaufgaben herangezogen wurden. Sie waren als Stellvertreter der Lehrer anzusehen, ihre Tätigkeit wurde durch die Inspektorenordnung geregelt. [34] Es wurden wöchentlich Pläne erstellt, welche die Zuständigkeiten der einzelnen Inspektoren regelten. [35] Seit Mitte der 1880er Jahre gab es zwei Inspektoren in Grimma: einen Sitteninspektor, zuständig für die Aufsicht bei den Freizeiten, Andachten, beim Essen, auf Spaziergängen und auf dem Spielplatz, und einen Hausinspektor, verantwortlich für die Ordnung in den Studiersälen, Kleiderkammern und Kleiderschränken der Alumnen. Die Inspektoren konnten Strafen androhen und verhängen, z. B. das Auswendiglernen von Texten. Schwere Vergehen hatten sie dem Hebdomadar zu melden, nur dieser konnte gemeinsam mit der Lehrersynode die Karzerstrafe verhängen. [36]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das überlieferte Schriftgut der Landesschule Grimma wurde 1960 aus dem Schularchiv in das Sächsische Landeshauptarchiv Dresden abgegeben. Der Hauptteil der Unterlagen mit den Signaturen 1 - 2960 wurde zwischen 1960 und 1962 von Hannelore Thoß, Kurt Metschies und Gerhard Schmidt im Rahmen eines Praktikums erschlossen und durch ein Findbuch benutzbar gemacht. Im Verlauf der Erschließungsarbeiten wurde deutlich, dass die zu verzeichnenden Akten unterschiedliche Provenienzen aufwiesen. Insbesondere Unterlagen zur wirtschaftlichen Verwaltung der Schule (Grundstücke, Bauangelegenheiten, Stiftungen, Personalangelegenheiten, Dienste und Abgaben u. a.) sind in großer Zahl beim Schulamt oder dem Erbamt Grimma entstanden. Die Provenienzstellen wurden als Verzeichnungsangaben erfasst, jedoch wurden die Unterlagen bei der damaligen Bearbeitung im Bestand der Landesschule belassen aufgrund der sachlichen Verbindung des Schriftguts zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen. Im Ergebnis der Bearbeitung entstand ein zusammengefasster Bestand mit folgenden Einzelprovenienzen:
dazu: Handakten, Kommissionsakten, Privatakten
Die Aktentitel wurden weitgehend unverändert von den Aktendeckblättern übernommen, eine sprachliche oder inhaltliche Bearbeitung erfolgte seinerzeit nicht. Bandreihen wurden nicht gebildet. Neben den Angaben zur Provenienz wurden auch die Registratursignaturen und die Datierungen verzeichnet. Im Ergebnis entstand ein maschinenschriftliches Findbuch mit 321 Seiten, das bis 2008 Gültigkeit hatte.
2004 kamen die Unterlagen der Landesschule Grimma im Zuge der Beständebereinigung aus dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden in das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. Es handelte sich hierbei um 102,3 lfm Schriftgut, davon waren 13 lfm unerschlossen. Diese Unterlagen wurden 2006 nach den Methoden der erweiterten Verzeichnung bearbeitet und ein Nachtrag zum Findbuch erstellt.
Die Gliederung der Unterlagen des Nachtrags orientierte sich an der Klassifikation des Findbuchs von 1962, wobei einige Untergruppen neu eingefügt werden mussten, um die vorliegenden Archivalien thematisch korrekt einordnen zu können.
Unterlagen fremder Provenienzen wurden aus diesem Teilbestand herausgelöst und in die entsprechenden Bestände eingearbeitet. Dabei handelte es sich um Akten des Lehrerseminars Grimma (20193), der Deutschen Oberschule Grimma (20196) und der Oberschule Grimma (20197). In die beiden zuletzt genannten Bestände konnten so zahlreiche Unterlagen zu Schülerinnen und Schülern eingearbeitet werden. Die aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Leipzig gelangten Schülerunterlagen des Bestandes "Landesschule Grimma" umfassten nur die Buchstaben A bis S. Eine Recherche in den Akten der Oberschule Grimma ergab, dass sich die Schriftstücke zu den mit T bis Z beginnenden Nachnamen in deren Schülerunterlagen befanden. Dieser Umstand machte eine Überprüfung sämtlicher Schülerakten des Bestandes notwendig. Die dabei entnommenen Unterlagen wurden im Rahmen eines Praktikums im November 2006 in den vorliegenden Nachtrag zum Bestand "Landesschule Grimma" eingearbeitet.
Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben, Titel gebildet und diese häufig durch Enthält-Vermerke erläutert, um der Fülle des in den Akten enthaltenen Materials gerecht zu werden. Die umfangreiche Anzahl von Druckschriften wurde in Darin-Vermerken erfasst, vorhandene Dubletten wurden entnommen. Bei gleichlautenden Aktentiteln wurden Bandreihen in chronologischer Reihenfolge gebildet.
Der Nachtrag zum Bestand "Landesschule Grimma" umfasst die Signaturen 2961 – 3491.
Der Umfang des gesamten Bestandes beträgt 98,8 lfm. Die Überlieferung setzt 1454 ein und endet 1945.
2008 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Eingabe des Findbuches von 1962 in den PC, die Übertragung in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2006. Im Ergebnis entstand das vorliegende Findbuch.
Überlieferungsschwerpunkte
Die Überlieferungsdichte variiert innerhalb der einzelnen Klassifikationsgruppen. Disziplinarangelegenheiten der Schüler sind gut dokumentiert, insbesondere auf die Strafbücher ist hinzuweisen. Prüfungsunterlagen, wie z. B. Prüfungsarbeiten der Schüler, sind in großer Zahl überliefert. Der Unterrichtsablauf ist durch zahlreiche Klassenbücher und Lektionspläne nachvollziehbar. Die Vergabe von Kost- und Freistellen bildet ebenfalls einen Schwerpunkt in der Überlieferung. Weiterhin liegen Unterlagen zu den Schulgütern in großer Zahl vor.
Besonders hinzuweisen ist auf die von dem Lehrer Christian Gottlob Lorenz zur Erarbeitung seiner historischen Werke zusammengetragenen wertvollen Quellen, die in die Klassifikationsgruppe "Geschichte der Landesschule" eingeordnet wurden.
Hinweise für die Benutzung
Die Einsicht in die Unterlagen erfolgt über Benutzerfilme. Bei Benutzung des Schriftguts der Klassifikationsgruppe "Schülerunterlagen" kann es zu datenschutzrechtlichen Einschränkungen kommen. Im Zuge der Verzeichnung sind die Geburtsdaten der damaligen Schüler nicht aufgenommen worden, es ist aber anzunehmen, dass zahlreiche Unterlagen noch mit Schutzfristen belegt sind und deshalb nicht eingesehen werden können.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig:
20008 Amt Grimma (1514 – 1856)
20010 Amt Leisnig (1543 – 1856)
20020 Schulamt Grimma (1548 – 1939)
20170 Forstrentamt Grimma (1621 – 1912)
20180 Bauverwalterei Grimma (1818 – 1924)
20196 Deutsche Oberschule Grimma (1888 – 1945)
20197 Oberschule Grimma (1925 – 1957)
21808 Nachlass Christian Gottlob Lorenz (1841 – 1873).
Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden:
10088 Oberkonsistorium (Mitte 16. Jh. – 1833)
11125 Ministerium für Kultus und Öffentlichen Unterricht (1576 – 1945)
10112 Landesschule Meißen (1539 – 1950)
Für weitere Recherchen kommen das Archiv zur Geschichte der sächsischen Fürsten- und Landesschulen St. Afra zu Meißen (1543 – 1942) und St. Augustin zu Grimma (1550 – 1945) und das Archiv des Pförtner Bundes e. V. in Schulpforta in Frage.
Katrin Heil
Februar 2009
[01] Roeßler, Karl Julius, Geschichte der Königlich Sächsischen Fürsten- und Landesschule Grimma, Leipzig 1891, S. 28 f.
[02] StA-L, 22028, Landesschule Grimma (im Folgenden LS Grimma), Signatur 3108.
[03] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3451.
[04] Roeßler, S. 40.
[05] Ebenda, S. 43 f.
[06] Bericht der Fürsten- und Landesschule Grimma über die Jahre Ostern 1916 bis Ostern 1924, S. 34 ff.
[07] StA-L,22028, LS Grimma, Schülerunterlagen, Signatur 3361 – 3394.
[08] StA-L,22028, LS Grimma, Signatur 3343 – 3345.
[09] s. Bestand 20197, Oberschule Grimma im StA-L; Beyrich, Volker in: Von der kurfürstlichen Landesschule zum Gymnasium, St. Augustin zu Grimma 1550 – 2000, Beucha 2000, S. 139.
[10] Roeßler, S. 25.
[11] Ebenda, S. 103.
[12] Ebenda, S. 26.
[13] Erziehung zur Elite, Hrsg.: Jonas Flöter, Marita Pesenecker, Leipzig 2003, S. 36 f.
[14] Ebenda, S. 39 f.
[15] Bericht der Fürsten- und Landesschule Grimma über die Jahre Ostern 1916 bis Ostern 1924, S. 47 f.
[16] Ebenda, S. 57.
[17] Roeßler, S. 171 f.
[18] StA-L, 22028, Landesschule Grimma, Signatur 3445, Jahresbericht 1939/40, S. 2.
[19] Roeßler, S. 174.
[20] Ebenda, S. 175 ff.
[21] Ebenda S. 179.
[22] Ebenda, S. 187 f.
[23] Ebenda, S. 189.
[24] Ebenda, S. 189.
[25] Ebenda, S. 206.
[26] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 799.
[27] Roeßler, S. 121.
[28] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3445, Jahresbericht 1929/30, S. 8 f.
[29] Roeßler, S. 225 ff.
[30] Roeßler, S. 29 f.
[31] Ebenda, S. 243 ff.
[32] Erziehung zur Elite, S. 53 ff.
[33] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3268 – 3270.
[34] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3077.
[35] StA-L, 22028, LS Grimma, Signatur 3085, 3110, 3262 – 3264.
[36] Erziehung zur Elite, S. 69 f.
Die sächsischen Fürsten- und Landesschulen..., hg. von Flöter, Jonas und Wartenberg, Günther, Leipzig: 2004 (A 2004/76).- Schwabe, Kurt: Archiv-Katalog der Fürstenschüler-Stiftung. Grimma: 2003 (A 2004/235).
Schulverwaltung.- Personal.- Unterricht.- Visitationen.- Schülerakten.- Freistellen.- Internat.- Verwaltung der Schulgüter und Schuldörfer.- Finanzen und Vermögen.
Die Bildungseinrichtung wurde 1550 als eine von drei sächsischen Fürstenschulen zur Vorbereitung auf das Universitätsstudium im ehemaligen Augustinerkloster Grimma eingerichtet. Die Gründung erfolgte im Ergebnis der Reformation unmittelbar durch den Landesherrn, die Aufsicht führte ab 1580 der Kirchenrat in Dresden bzw. das Oberkonsistorium, ab 1831 das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Begabte Kinder konnten Freistellen in Anspruch nehmen, deren Besetzung durch den Landesherrn, Kommunen, Adlige u. a. erfolgte. Für die Verwaltung des Schulbesitzes war bis 1829 das Schulamt Grimma zuständig. Die Fürstenschule bestand unter der Bezeichnung Landesschule Grimma bis 1945, Nachfolger wurde die Oberschule Grimma.
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