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Beständeübersicht

Bestand

50564 Königlich Sächsisches Gerichtsamt Bautzen

Datierung1817 - 1836
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Mit der Bekanntmachung die Einrichtung des Königlichen Gerichtsamtes Budissin betreffend, vom 30. Dezember 1822, wurde die Gerichtsbarkeit über die Untertanen des Burglehn zu Bautzen, die der landvogteilichen und die der landeshauptmannschaftlichen Seidau sowie die landvogteilichen Untertanen in mehreren oberlausitzer Dörfern einer kombinierten königlichen Gerichtsbehörde unterstellt. Sie war in Person des Kammerprokurators noch bei der Oberamtsregierung angebunden. Der Plan diese Behörde einem kreisländischen Justizamt gleichzusetzen wurde nach Einspruch der oberlausitzischen Behörden aufgegeben. Das Gerichtsamt war untere Gerichtsbehörde in Zivil- und Kriminalsachen. Um den immer größer werdenden Aufgabenbereich abdecken zu können wurde ab 1830 ein zweiter Gerichtsverwalter beim Gerichtsamt eingestellt. 1835 bei Auflösung der Oberamtsregierung wurde deren Funktion als Gerichtsbehörde erster Instanz an das neu gebildete Kreisamt Bautzen übertragen, das Gerichtsamt Budissin damit aufgelöst.
Ablösungen.- Käufe.- Schuldenwesen.- Schulwesen.
  • | Findkartei
  • 2025-03-12 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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