Beständeübersicht
09. Wirtschaft
Der Schwerpunkt der Wirtschaftsüberlieferung im Sächsischen Staatsarchiv liegt auf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Hintergrund ist die nach 1945 einsetzende Zuständigkeit der Staatsarchive für die Überlieferung der volkseigenen Wirtschaft. Die Mehrzahl der Bestände privater Wirtschaftsunternehmen gelangte mit der Übernahme von Unterlagen aus den volkseigenen Betrieben in das Staatsarchiv. Die 1990 einsetzende Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens markiert in der Regel auch das Ende der Wirtschaftsüberlieferung.
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts vollzog Sachsen als erstes deutsches Land den Übergang vom Agrar- zum Industrie-Agrar-Staat. In der etwa ab 1800 beginnenden industriellen Revolution nahm Sachsen eine Vorreiterrolle ein, da es in der Baumwollindustrie in Deutschland führend war. Neben der Textilindustrie erhielt der Maschinenbau wachsendes Gewicht. Eine wesentliche Voraussetzung für den Aufstieg der sächsischen Industrie war die Nähe zu den Steinkohlelagerstätten des Zwickauer, Lugau-Oelsnitzer und Freitaler Reviers. Ab den 1830er Jahren erlebte der Steinkohlenbergbau in Sachsen einen rasanten Aufstieg und stellte für einen Zeitraum von knapp einhundert Jahren die benötigte Energie zur Verfügung. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit 1861 fielen alle noch bestehenden Hemmnisse für die uneingeschränkte Entfaltung der Wirtschaft. Mittelständische Unternehmen fast aller Industriezweige wurden heimisch: Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Papier- und Holzstoffindustrie, Uhrenfabrikation, Kunstblumenherstellung, feinmechanisch-optische Industrie, elektronische Industrie, hygienische und kosmetische Erzeugnisse, Zellulose- und Kunstseidenerzeugung, Fahrzeug- und Waggonfabriken.
Ab 1869 finanzierte der sächsische Staat den Eisenbahnbau und übernahm 1876 nahezu alle sächsischen Eisenbahnstrecken ins Staatseigentum, welches zu einer rapiden Ausweitung des Streckennetzes führte. Bereits 1871 besaß Sachsen das dichteste Eisenbahnnetz im deutschen Kaiserreich. Einen großen Aufschwung erlebte ebenfalls der Elbschifffahrtsverkehr.
Die Stadt Dresden hatte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Zentrum des Industriegebiets im oberen Elbtal entwickelt. In besonderem Maße bestimmten die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die metallverarbeitende sowie die feinmechanisch-optische Industrie und ab 1950 zunehmend die elektrotechnisch-elektronische Industrie die Wirtschaftsstruktur der Region.
Zu den wirtschaftlichen Merkmalen, die die Leipziger Region besonders prägten, gehören die Industrie, die Messe und der Handel, das Bankenwesen sowie der herstellende und verbreitende Buchhandel und das Buchgewerbe. Signifikant war ebenso der Braunkohlenbergbau. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert begann sowohl im Bornaer Revier als auch in der Lausitz die maschinell betriebene Braunkohlenförderung; Brikettfabriken und Kraftwerke entstanden. Bis zum Ende der DDR blieb die Braunkohle der wichtigste Energielieferant Mitteldeutschlands.
Chemnitz entwickelte sich zu einer der großen Industriemetropolen des Kaiserreiches und wurde zu einem Zentrum des Maschinenbaus. Prägend waren hier die Automobil-, Maschinen- und Textilindustrie, für Plauen/V. die Spitzenproduktion sowie für das Vogtland der Bau von Musikinstrumenten. Im Erzgebirge war seit dem Mittelalter der Silberbergbau bedeutend, daneben ist die Holz- und Spielwarenproduktion hervorzuheben. Ab 1946 spielte die Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut mit dem Uranbergbau eine tragende Rolle.
Anfang der 1920er Jahre erlebte die sächsische Energiewirtschaft einen bis dahin beispiellosen Konzentrationsprozess, in welchem die bisher eigenständigen, privatwirtschaftlich organisierten, kommunalen und regionalen Energieversorger zusammengefasst wurden und in dem Staatskonzern ASW (Aktiengesellschaft Sächsische Werke) aufgingen. Die damit verbundene Vereinheitlichung der bislang sehr unterschiedlichen Normen und Standards führten zu einer erheblichen Effektivitätssteigerung.
Die zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Sachsen herausgebildete industrielle Struktur blieb weitgehend bis in die DDR-Zeit erhalten. Nach 1942 wurde Sachsen zu einem Zentrum der Rüstungsproduktion.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 übernahmen die Alliierten die Verwaltung Deutschlands. Bis auf geringe Ausnahmen von Mai bis Juli 1945, als die Amerikaner die Gegenden um Leipzig und Rochlitz besetzt hatten, gehörte Sachsen zur Sowjetischen Besatzungszone. Im Sommer 1945 begannen auf Grund von Beschlüssen der Potsdamer Konferenz Demontagen. Im Oktober 1945 entzog die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) vielen Unternehmern und Aufsichtsräten durch Befehl 124 die Verfügungsgewalt über die Betriebe. Für den 30. Juni 1946 war die wahlberechtigte Bevölkerung Sachsens zum Volksentscheid über das "Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Nazi- und Kriegsverbrechern in das Eigentum des Volkes" aufgerufen, 77,6 % entschieden sich für die Enteignung. 1.861 Betriebe gingen auf dieser Grundlage in das Volkseigentum über. 635 Betriebe wandelte die Besatzungsmacht in sowjetische Aktiengesellschaften (SAG-Betriebe) um. Diese wurden dann bis Ende 1953 an die DDR als volkseigene Betriebe übergeben.
Mit Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948 wurde das Sequesterverfahren beendet. Ein Teil der Betriebe ging als volkseigene Betriebe in die deutsche Verwaltung über. Ein anderer Teil der Firmen wurde an die früheren Besitzer zurückgegeben. In dieser Zeit existierten auch viele Unternehmen mit Treuhandschaft bzw. "in Verwaltung", für die ein staatlich eingesetzter Treuhänder bestellt war. Auch nach Gründung der DDR bestand noch ein relativ großer privatwirtschaftlicher Bereich. Die Bestrebungen der SED-Partei- und Staatsführung zielten auf die schrittweise Umwandlung aller Betriebe in Volkseigentum, wozu auch die ab 1956 für Privatbetriebe bestehende Möglichkeit der Aufnahme einer staatlichen Beteiligung gehörte. Ein Beschluss des Ministerrats vom 9. Februar 1972 bildete die Grundlage weiterer Verstaatlichungsmaßnahmen für die meisten privaten Unternehmen und Betriebe mit staatlicher Beteiligung sowie eine Reihe industriell produzierender Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Im Zuge der Organisation der volkseigenen Industrie entstanden in Sachsen im Juni 1946 zur Leitung der zugehörigen Betriebe Industrieverwaltungen, die der Hauptverwaltung der landeseigenen/ volkseigenen Betriebe des Ministeriums für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung unterstanden und die bis zum Sommer 1948 existierten.
Im Juli 1948 wurden auf der Grundlage des Befehls Nr. 76 der SMAD Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) geschaffen. Das waren einerseits die zentralgeleiteten VVB (Z), die den Hauptverwaltungen der Deutschen Wirtschaftskommission unterstanden und andererseits die VVB auf Landesebene (L), die den Wirtschaftsministerien der Länder, Ämter für volkseigene Betriebe, unterstellt waren. Nach Gründung der DDR kam es zur Reorganisierung der volkseigenen Industrie. Mit Verordnung vom 22. Dezember 1950 wurden die VVB (L) 1951 aufgelöst. Wichtige Betriebe unterstanden jetzt direkt den Hauptverwaltungen der Fachministerien der DDR. Einige wenige VVB mit Betrieben von mehr als örtlicher Bedeutung wurden neu gebildet, die übrigen Betriebe übergab man den Einrichtungen der örtlichen Industrie. Durch die Übertragung der wirtschaftlichen und juristischen Selbstständigkeit an die VEB 1952 verloren die noch bestehenden VVB ihre ursprüngliche Aufgabenstellung und wurden aufgelöst. An ihre Stelle traten Verwaltungen Volkseigener Betriebe (VVB). Diese übten anleitende und kontrollierende Funktionen im Auftrag von Hauptverwaltungen eines Fachministeriums bzw. Staatssekretariats aus. Im Gegensatz zu den Vereinigungen Volkseigener Betriebe besaßen die Verwaltungen Volkseigener Betriebe keine juristische Selbstständigkeit. Ihre Zahl ging bis 1958 stark zurück. Das zweistufige Leitungssystem, d. h. die unmittelbare Unterstellung der Betriebe unter eine Hauptverwaltung, setzte sich immer mehr durch. Parallel dazu unterstanden einigen Hauptverwaltungen, vor allem im Bereich der Leichtindustrie, Industriezweigleitungen (IZL).
In Durchführung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung des Staatsapparates der DDR vom 11. Februar 1958 entstanden für die Leitung und Planung der zentralgeleiteten VEB erneut Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit Unterstellung unter die Staatliche Plankommission. Die Leitung der nicht zentral unterstellten Betriebe übernahmen die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke. Diese wurden 1963 aufgelöst und durch Industrieabteilungen ersetzt. Die Zusammenfassung und Zuordnung von Betrieben zu VVB geschah in der Weise, dass Unternehmen mit gleicher Produktion bzw. mit aufeinanderfolgenden Produktionsstufen oder aber gemischter Produktion in einer VVB zusammengefasst wurden. Stellung und Aufgaben der VVB wurden durch die Verordnungen vom 28. März und 27. August 1973 bestimmt. Im Zuge der Kombinatsbildung Ende der 1970er Jahre erübrigte sich die bislang von den zwischengeschalteten VVB praktizierte Leitungsform. Daher kam es zur Auflösung von VVB in großem Umfang. Anfang der 1980er Jahre bestanden nur noch einige VVB im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Vereinzelte volkseigene Industriekombinate existierten in der DDR bereits in den 1950er Jahren, deren Zahl allerdings begrenzt blieb. Erst 1978/79 erfolgte der Zusammenschluss der Betriebe der Industrie und des Bauwesens zu Kombinaten mit wirtschaftsleitender Funktion in großem Umfang. Neben zentralgeleiteten Kombinaten existierten seit 1981 auch bezirksgeleitete Kombinate. Ein Kombinat konnte an Stelle der VVB die Aufgabe einer Industriezweigleitung übernehmen. Dadurch kam es in einzelnen Industriezweigen, z. B. in der Grundstoffindustrie, zur Auflösung von VVB. Andere Kombinate wurden einer bestehenden VVB zugeordnet, die ihre Zweigleitungsfunktion damit behielt (z. B. Metall verarbeitende Industrie und Leichtindustrie). Ein Kombinat bestand aus Betrieben, die entweder durch Gemeinsamkeiten der Erzeugnisse, des Fertigungsprozesses oder durch eine technologisch bedingte Abhängigkeit der Produktionsstufen charakterisiert waren. Auch bisher bestehende Großbetriebe konnten den Status eines Kombinats erhalten, indem sie aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnis herausgelöst wurden. Die Bildung, Aufgaben und Stellung der volkseigenen Kombinate sind in Verordnungen vom 16. Oktober 1968, 28. März 1973 sowie vom 8. November 1979 festgelegt. Die Kombinate erhielten dadurch größere Rechte für die Leitung des gesamten Reproduktionsprozesses. Seit 1984 kam es zur Auflösung der bisher selbstständigen Kombinatsleitungen. Die Kombinate wurden nun über die Stammbetriebe geleitet. Der Generaldirektor des Kombinats war in der Regel zugleich Leiter des Stammbetriebs.
Mit der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 und dem Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 kam es zur Privatisierung und Entflechtung des volkseigenen Wirtschaftssektors.