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Beständeübersicht

Bestand

32755 Sächsisches Landessozialgericht, Chemnitz

Datierung1991 - 2007
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)3,25
Verfahrensakten.- Personalakten.- Verwaltungsunterlagen.
Das Landessozialgericht entscheidet im Wesentlichen über Streitigkeiten in folgenden Angelegenheiten:
gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung, Vertrags(zahn)arztrecht, Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (neben der Arbeitslosenversicherung zum Beispiel auch Insolvenzgeld), Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden (u. a. unter anderem Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung und bestimmte Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz) und sonstige staatliche Transferleistungen (Erziehungsgeld / Elterngeld).
Dabei überprüft das Landessozialgericht, ob die Behörden bei ihren Entscheidungen die maßgeblichen Rechtsvorschriften richtig angewandt haben und ob sie einen zutreffenden Sachverhalt zu Grunde gelegt haben.
Auf Landesebene entscheiden erstinstanzlich die Sozialgerichte, deren Entscheidungen in zweiter Instanz auf Berufung oder Beschwerde vom jeweiligen Landessozialgericht überprüft werden. In erster und zweiter Instanz findet sowohl eine rechtliche als auch eine tatsächliche Prüfung statt.
Streitigkeiten im Vollzug der gesetzlichen Sozialversicherung werden vor dem Landessozialgericht in zweiter Instanz verhandelt. Typische Verfahren für die Zeit bis Anfang 2000 sind Streitigkeiten zur Kriegsopferversorgung und Altersversorgung der DDR-Intelligenz, ferner die Hartz IV-Gesetzgebung und die aus ihr resultierenden Verfahren ab 2003.
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