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Beständeübersicht

Bestand

10696 Landeskommission 1866

Datierung1866 - 1867
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,80
Geschichte des Registraturbildners

Als im Juni 1866 preußische Truppen in das Königreich Sachsen einrückten, verließ König Johann das Land und beauftragte durch Verordnung vom 16. Juni 1866 eine Landeskommission mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte während seiner Abwesenheit. Zu Mitgliedern der Kommission wurden die Staatsminister von Falkenstein, von Friesen, Dr. Robert Schneider sowie Generalleutnant und Oberstallmeister a. D. von Engel ernannt.
Die Aufgaben der Behörde waren in einer Instruktion festgelegt. Nahezu alle Angelegenheiten, die bisher einer königlichen Entschließung bedurften, wurden fortan von der Landeskommission selbstständig bearbeitet und entschieden, doch waren folgende Punkte von den Kompetenzen der Landeskommission ausgenommen: Politische Verhandlungen mit anderen Staaten, die vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu führen waren; Verfügung über die verschiedenen Vermögenswerte des Königs sowie über dessen Besitz im Ausland; alle auf die aktive Armee und die Festung Königstein bezüglichen Angelegenheiten; Einberufung der Stände und Verhandlungen mit ihnen; Bestätigung von Todesurteilen; definitive Entlassungen und Anstellungen in wichtigen Staatsfunktionen.
Die Geschäftsführung der Landeskommission wurde von der Kanzlei des Gesamtministeriums wahrgenommen, jedoch blieben das Gesamtministerium und die Ministerien in ihrer Zusammensetzung und ihren Kompetenzen unverändert. Die Landeskommission wurde im Oktober 1866 vom König aufgelöst, der nach seiner Rückkehr ihre Funktionen wieder wahrnahm.

Geschichte des Bestandes

Die kurze Dauer des Bestehens der Landeskommission machte eine durchgebildete Registraturorganisation nicht erforderlich. Der anfallende Schriftwechsel wurde in einer exakt geführten Registrande nachgewiesen und auf ein mehrgliedriges, zunächst die Gruppen A bis G umfassendes Ordnungsschema verteilt.
Nach Auflösung der Landeskommission verblieben ihre Akten zunächst beim Gesamtministerium, das sie später an das Hauptstaatsarchiv abgab. Zunächst gelangte am 2. Dezember 1876 nur das Konzept des dreibändigen Tagebuchs der Kommission an das Archiv mit der Weisung, es bis auf weiteres zu sekretieren. Karl von Weber ordnete es dem Bestand "Geheimes Kabinett" (!) zu. Nach einer Reihe von Jahren wurde es vom Gesamtministerium zurückgefordert und gelangte zusammen mit den übrigen Akten der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt (um 1919) wieder an das Archiv. Das Tagebuch ordnete man später dem Strukturteil "Kriegsarchiv" (!) zu, während die Geschäftsakten der Kommission erst 1953 in einem vorläufigen Verzeichnis zusammengestellt wurden. Damit wurde die Überlieferung der Landeskommission erstmals als selbständiger Bestand aufgestellt. Die 1969 erfolgte Neubearbeitung ging von der Voraussetzung aus, die Einheit des Bestands wiederherzustellen und das ursprüngliche Registraturschema seiner inneren Ordnung zugrundzulegen. Das Konzept des Tagebuchs - seine Reinschrift scheint verloren zu sein - wurde aus der früheren Bestandsgruppe "Kriegsarchiv" herausgelöst und wieder mit den Akten der Kommission vereinigt. Der Bestand ist somit verlustlos überliefert; Kassationen wurden nicht vorgenommen.
Die Erschließung konnte im Wesentlichen durch die einfache Verzeichnung erreicht werden, da mit dem 1867 von Fischer gefertigten Sachregister zu den Akten und zur Registrande der Kommission bereits eine außerordentlich hohe Stufe intensiver Erschließung erreicht worden ist. Der Bestand wurde von Manfred Kobuch und Anna Pyka, Archivarin des Kreiskrankenhauses Riesa, bearbeitet.
Enke, E.: Sachsen und die Königlich Sächsische Landeskommission. Gera, 1866
Allgemeine Verwaltungssachen.- Gesuche und Eingaben.- Vorträge und Kommunikate aus den Ministerien.- Anforderungen der preußischen Behörden.- Beschlagnahme von Druckschriften.- Tagebuch der Landeskommission.
Im Ringen um die Einigung Deutschlands wurde Sachsen in die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Preußen und dem Deutschen Bund einbezogen. Vor den nach Sachsen einrückenden preußischen Truppen floh König Johann nach dem 16.06.1866 nach Österreich. Für die Zeit seiner Abwesenheit beauftragte er eine Landeskommission mit den Regierungsgeschäften. Nach seiner Rückkehr im Oktober 1866 löste er die Kommission wieder auf.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1969 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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