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Beständeübersicht

Bestand

20025 Amtshauptmannschaft Borna

Datierung1819 - 1953
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)121,98

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Geschichte der Amtshauptmannschaften

Mit der Bildung der Amtshauptmannschaften im Jahr 1874 vollzog der sächsische Staat die Trennung zwischen Justiz und Verwaltung auf lokaler Ebene. Dieser Prozess hatte bereits in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts begonnen und betraf zunächst die zentrale und mittlere Verwaltungsebene. Auf der unteren Ebene erfolgte eine sukzessive Verstaatlichung, die 1856 eingerichteten Gerichtsämter fungierten als lokale Justiz- und Verwaltungsbehörden in den vier Kreisdirektionsbezirken.

Mit dem "Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung" vom 21. April 1873 sowie der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. August 1874 übernahmen die Amtshauptmannschaften die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter.[01] Gleichzeitig wurden die Kreisdirektionen zu Kreishauptmannschaften umgebildet. Die neu gegründeten Verwaltungsbehörden unterstanden einheitlich dem Ministerium des Innern. Bei den Gerichtsämtern verblieb noch bis 1879 (Gründung der Amtsgerichte) die Zuständigkeit für die Jurisdiktion.

In Sachsen wurden 25 Amtshauptmannschaften in vier Kreishauptmannschafts-Bezirken eingerichtet:

­ im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau

­ im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna

­ im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz

­ im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau.


In den Folgejahren gab es mehrere territoriale Veränderungen: Aus den Schönburgischen Rezessherrschaften wurde 1878 die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen. 1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in die zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt (1924 wieder vereinigt). Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt. 1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 mit Dresden vereinigt.

Die Amtshauptmannschaften führten neben den Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter die Tätigkeiten der sog. "älteren" Amtshauptmannschaften sowie der der Straßen- und Wasserbaukommissionen fort. Sie fungierten als untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden (mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz), überwachten die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie in vielen Gemeinden selbst aus. Zu den "Polizeiangelegenheiten" gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen.

In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion (ab 1919 Bezirksschulämter). Diese unterstanden dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.

Jeder Amtshauptmannschaft war ein Bezirksverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung angeschlossen.[02] Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag mindestens einmal jährlich ein, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und verwaltete das Bezirksvermögen. Sie wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss diente dem Amtshauptmann bei bestimmten Entscheidungen als mitwirkendes oder beratendes Organ (z. B. Wohlfahrtspflege, Neuanlage von öffentlichen Wegen, Konzessionen).

Im Rahmen der Verwaltungsvereinheitlichung im Deutschen Reich wurde ab 1939 die Bezeichnung "Kreis" für den Amtsbezirk und gemäß dem Führerprinzip für die Behörde die Bezeichnung "Der Landrat", für deren Leiter Landrat eingeführt.[03] Diese Behördenstruktur bestand bis 1945. Die Landkreise blieben nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend unverändert bestehen, die neuen Behörden fungierten unter den Bezeichnungen Landratsamt, ab 1947 Kreisrat.[04]Geschichte der Amtshauptmannschaft Borna



Die Amtshauptmannschaft Borna wurde 1874 aus den Gerichtsamtsbezirken Borna, Pegau, Frohburg und Geithain sowie Teilen der Gerichtsamtsbezirke Lausick, Rötha und Zwenkau gebildet.[05] Sie unterstand der Kreishauptmannschaft Leipzig. Der Amtshauptmannschaft Borna und deren genannten Wirkungsbereichen uneingeschränkt untergeordnet waren alle Land- und Stadtgemeinden im Einzugsbereich, die nicht wie Borna, Groitzsch und Pegau der revidierten Städteordnung vom 24. April 1873 unterstanden. Verwaltungssitz war die Stadt Borna. Überlegungen im sächsischen Innenministerium über eine Umstrukturierung der Amtshauptmannschaften mit dem Ziel, deren Anzahl und Zuschnitt zu ändern, reichten in den 1930er Jahren teilweise soweit, die Amtshauptmannschaft Borna aufzulösen. Diese Überlegungen wurden aber verworfen.[06] 1939 wurde die Amtshauptmannschaft Borna in Landkreis Borna umbenannt. Nachfolgebehörde des Landrats des Landkreises Borna wurde das Landratsamt Borna, ab 1947 der Kreisrat Borna.

Als erster Amtshauptmann der Amtshauptmannschaft Borna wirkte von 1874 bis 1884

Dr. Karl Anton Heinrich Clemens Benedict Spann. Ihm standen ein Kanzleischreiber, drei Expedienten, ein Hilfsexpedient und ein Bürodiener zur Seite.[07] Spann folgten bis 1945 im Amt 11 Amtshauptmänner bzw. Landräte, die Vorsteher des Landkreises Borna.[08]Amtshauptleute/ ab 1939 Landräte in Borna:[09]
1874

Dr. Karl Anton Heinrich Clemens Benedict Spann

1884

Dr. Maximilian Forker-Schubauer

1895

Dr. Friedrich August Fraustadt

1895

Dr. Karl Hempel

1901

Dr. Hans Gustav Maximilian Hübel

1910

Dr. Bernhard Einert

1914

Dr. Carlo Sala

1918

Johann Bareuther-Nitze

1925

Dr. Theodor Mittasch

1933

Dr. Kunz

1938

Hermann Gerischer (kommissarischer Landrat, 1939 Landrat)

1943

Oberregierungsrat Beier (vertretungsweise bis 1945)




1890 lebten in der Amtshauptmannschaft Borna 73.402 Einwohner, 1910 betrug die Einwohnerzahl 82.152, 1939 wurden 96.109 Einwohner gezählt. Im Zeitraum von 1890 bis 1939 betrug der Bevölkerungsanstieg somit rund 23,6 %. Die Bevölkerungsdichte lag 1939 bei 159 Einwohnern je km2.[10]

1900 umfasste die Amtshauptmannschaft Borna 164 Gemeinden sowie 53 selbständige, nicht der Gemeindeverfassung unterstehende Gutsbezirke (meist Forst- und Rittergutsbezirke).[11] 1939 betrug die Gemeindezahl 124 Gemeinden.[12] Der Rückgang der Gemeindeanzahl erklärt sich v. a. mit Gemeindezusammenlegungen sowie der Umgliederung von Bocka, sächsischer Anteil, zur Amtshauptmannschaft Altenburg im Jahr 1928. Ein Teil der Grenze der Amtshauptmannschaft Borna war zugleich sächsisch-altenburgische (thüringische) und sächsisch-preußische Landesgrenze. Resultierend aus der Grenzlage der Amtshauptmannschaft befanden sich 1928 von acht Gemeinden[13] Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 590,3 ha im preußischen Staatsgebiet.[14]

Die Amtshauptmannschaft Borna wurde aufgrund fruchtbarer Böden in den 1920er Jahren vom Landeskulturrat zu den sechs von der Natur besonders begünstigten Amtshauptmannschaften Sachsens gezählt.[15] Fruchtbarer Lößlehm bedeckte Flächen v. a. westlich der Elster von der südlichen Landesgrenze bis nach Bösdorf und Eythra. Zeitweise befand sich in dieser Region eines der bedeutendsten Getreideanbaugebiete Sachsens.[16]

Der Braunkohleabbau begann im Raum Borna um 1800. Anfangs erfolgte oberflächennahe Kohlengewinnung neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Tiefbaugruben angelegt. Um die Jahrhundertwende ermöglichte die Mechanisierung des Tagebaus großflächigen und tieferen Abbau. Durch die Brikettherstellung und den Ausbau des Schienennetzes begann Braunkohle versand- und konkurrenzfähiges Brennmaterial zu werden.[17] In den 1890er Jahren entstand der erste Großtagebau, der Duxer Kohlenverein in Großzössen. Begleiterscheinungen des Bergbaus und der mit ihm in Verbindung stehenden Industrie waren u. a. die Verringerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, Eingriffe in die Siedlungsstruktur und den natürlichen Wasserhaushalt sowie ein Arbeitskräfte- und Bevölkerungsanstieg. Die Tagebauflächen in der Amtshauptmannschaft Borna wuchsen stetig, sie erreichten in den 1920er Jahren Flächen von über 50 ha.[18] Die Amtshauptmannschaft prägte ab ca. 1910 auch die braunkohlenverarbeitende Industrie. Hauptschwerpunkt dabei war die Energiegewinnung, die ihren Höhepunkt in der Errichtung des Kraftwerks Böhlen erreichte.[19]Bestandsgeschichte und -bearbeitung



Die Akten der Amtshauptmannschaft Borna befinden sich seit ca. 1958 im heutigen Staatsarchiv, damals Landesarchiv Leipzig. Die Bewertung, Ordnung und Verzeichnung der Unterlagen erfolgte in den 1960er Jahren. Grundlage für die Ordnung des Bestands war der Aktenplan für die Amtshauptmannschaften von 1874. Er teilte die Unterlagen in mehr als 20 Abteilungen und diese wiederum in zahlreiche Abschnitte ein. Die auf den Akten befindlichen Registratursignaturen sowie der Sachzusammenhang bildeten die Grundlage für die Ordnung des Bestands nach diesem Schema. 1967 wurden die Verzeichnungsangaben in einem maschinenschriftlichen Findbuch erfasst. Dieses enthielt ordnungsabhängig 8666 Akteneinheiten (Laufzeit: 1815 bis 1945) in 25 Hauptgruppen sowie Nachträge. Die Akten des Bezirksverbands der Amtshauptmannschaft sind im Bestand erhalten, sie wurden nicht gesondert gekennzeichnet.

Zum Zeitpunkt der Findbucherstellung 1967 umfasste der Bestand noch Vorakten der Gerichtsämter aus der Zeit ab 1856. 1999/2000 wurden die Akten mit einer Laufzeit bis 1874 auf ihre Provenienzen geprüft. Über 800 Akteneinheiten wurden unter Beibehaltung ihrer Archivsignaturen virtuell den Gerichtsamtsbeständen Borna, Frohburg, Geithain, Lausick, Pegau, Rötha und Zwenkau zugeordnet sowie im Findbuch mit entsprechenden Vermerken versehen.

2013 wurde das Findbuch von 1967 im Rahmen des DFG-Projekts "Retrokonversion archivischer Findmittel" digitalisiert. Das umfasste die Übernahme der Verzeichnungseinheiten einschließlich der Nachträge in die Archivsoftware AUGIAS-Archiv entsprechend der vorliegenden Klassifikation, Überprüfungen fraglicher Angaben von Provenienzen und Titelpräzisierungen, Titelkorrekturen sowie ggf. Titelbildung entsprechend der Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs. Die Vorakten der Gerichtsämter sowie Fremdprovenienzen sind nicht mehr im Findmittel enthalten. Die Klassifikation des Findbuchs von 1967 wurde modifiziert und der tatsächlichen Überlieferung angepasst. Der Bestand enthält z. B. die Klassifikationspunkte Militärangelegenheiten, Siedlungs- und Wohnungswesen sowie Bergbau. Die Reihung der Akten innerhalb der Klassifikationspunkte entspricht der des alten Findbuchs (chronologisch oder alphabetisch). Unklare Titel, Laufzeiten und Namensangaben wurden anhand der Akten überprüft. Ortsnamen, Personennamen und Firmen wurden indiziert, so dass das Findbuch erstmals ein Orts-, Personen- und Firmenregister enthält.

Der Bestand umfasst 7765 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1819 - 1953. Sie geben Auskunft über die territoriale, soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Amtshauptmannschaft. Die Bornaer Region wurde zunehmend durch den Braunkohlenbergbau mit Brikettfabrikation und Energiegewinnung geprägt. Besonders umfangreich sind Bauangelegenheiten (Bau und Unterhaltung von Straßen und Eisenbahnstrecken) überliefert. In den Bauakten befindet sich eine größere Anzahl teils kolorierter Bau- und Lagepläne. Weitere Aktengruppen spiegeln die Grenzlage zu Sachsen-Preußen und Sachsen-Altenburg wieder.

Hinweise für die Benutzung

Der Bestand enthält einige personenbezogene Unterlagen (Staatsangehörigkeitssachen), deren Schutzfristen im Einzelfall erst 2026 enden. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich.



Korrespondierende Bestände


20005 Ältere Amtshauptmannschaften

20007 Amt Colditz

20016 Amt Pegau

20024 Kreishauptmannschaft Leipzig

20058 Königliches Landgericht Borna

20084 Gerichtsamt Borna

20089 Gerichtsamt Frohburg

20090 Gerichtsamt Geithain

20095 Gerichtsamt Lausick

20103 Gerichtsamt Pegau

20107 Gerichtsamt Rötha

20113 Gerichtsamt Zwenkau

20188 Bezirksschulamt Borna

20231 Kreistag/Kreisrat Borna

20576 Rittergut Witznitz (Patrimonialgericht)



F. Gränitz / B. Richter

Dez. 2013








[01] Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend. Nr. 39 vom 21. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 275 ff.- Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und der damit zusammenhängenden Gesetze betreffend. Nr. 101 vom 20. August 1874, in: Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen 1874, S. 113 ff.
[02] Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretungen betreffend. Nr. 40 vom 21. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen 1873, S. 284 ff.
[03] Sächsisches Wochenblatt für Verwaltung und Polizei 1938, Nr. 201, S. 1675.
[04] Vorläufige Bestimmungen über Behördenbezeichnungen. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 13 vom 8. Mai 1946, Teil II Amtliche Bekanntmachungen, S. 137.- Demokratische Kreisordnung für das Land Sachsen vom 16. Januar 1947. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 2 vom 31. Januar 1947, S. 22.- Bestimmung über die Bezeichnung der Selbstverwaltungskörperschaften und -organe vom 10. Februar 1947. In: Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, Nr. 4 vom 28. Februar 1947, S. 94.
[05] Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und der damit zusammenhängenden Gesetze betreffend, Nr. 101 Ausführungsverordnung vom 20. August 18974, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 113-123, Zusammensetzung AH Borna, S. 120.- Vgl. http://hov.isgv.de (Digitales historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, letzter Zugriff 09.08.2013).
[06] Vgl. StA-L, 20025 AH Borna, Nr. 86.
[07] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1875, S. 279.
[08] Vgl. Staatshandbücher des Königreichs Sachsen, 1874 ff.
[09] Vgl. Staatshandbücher des Königreichs Sachsen, 1874 ff.- http://territorial.de/ (Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874-1945 von Rolf Jehke, letzter Zugriff 09.08.2013).
[10] Vgl. http//geschichte-on-demand.de/borna.html (Deutsche Verwaltungsgeschichte von Michael Rademacher, letzter Zugriff 09.08.2013).
[11] Vgl. http://gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?sachsen/borna.htm (letzter Zugriff 09.08.2013).
[12] Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 550: Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich, Berlin 1940.
[13] Gemeinden: Costewitz, Elstertrebnitz, Erlau, Greitschütz, Oderwitz, Stöhna, Tannewitz und Trautzschen.
[14] StA-L, 20025 AH Borna, Nr. 480, Bl. 13.
[15] Schöne, Bruno Woldemar: Die sächsische Landwirtschaft bis zum Jahr 1925 sowie Einrichtungen und Tätigkeit des Landeskulturrates Sachsen, Dresden, 1925, S. 54.
[16] Kretzschmer, Kerstin: Landwirtschaft und Braunkohlenindustrie in Nordwestsachsen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: Zur Geschichte der Landwirtschaft in Sachsen, Leipzig 1996, S. 4.
[17] Kretzschmer, Kerstin: Landwirtschaft und Braunkohlenindustrie in Nordwestsachsen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: Zur Geschichte der Landwirtschaft in Sachsen, Leipzig 1996, S. 8.
[18] Vgl. StA-L, 20025 AH Borna, Nr. 3877, Bl. 1-61.
[19] Vgl. StA-L, 20025 AH Borna, Nr. 1422.
Reichsverfassung und Landesverfassung.- Geschichte, Statistik, Topographie.- Staatsverwaltung und Bezirksverwaltung.- Landesgrenzen und Landeshoheit.- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- Staatsangehörigkeit.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenangelegenheiten und Wohltätigkeitsangelegenheiten.- Medizinalwesen und Gesundheitswesen.- Sicherheitspolizei.- Sittenpolizei.- Landwirtschaft.- Forst, Jagd und Fischerei.- Handel, Gewerbe, Bergbau.- Bauwesen.- Verkehr.- Energieversorgung und Wasserversorgung.- Feuerpolizei.- Standesamtsangelegenheiten.- Krankenversicherung und Unfallversicherung.- Wohnungswesen und Siedlungswesen.
Die Amtshauptmannschaft Borna war für die ehemaligen Gerichtsamtsbezirke Borna, Frohburg, Geithain und Pegau sowie Teile der Gerichtsamtsbezirke Lausick, Rötha und Zwenkau zuständig. Nachfolgebehörde wurde das Landratsamt, ab 1947 der Kreisrat Borna.
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter).
  • 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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