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Beständeübersicht

Bestand

20048 Heil- und Pflegeanstalt Colditz

Datierung1774 - 1974
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)46,88

Bestand enthält auch 3 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt Colditz

Die Entstehung der Heil- und Pflegeanstalt Colditz ist eng mit dem Wirken des Arztes und Theologen Christian August Fürchtegott Hayner (1775-1837) verbunden. Seit 1806 Hausarzt des 1716 gegründeten Zucht-, Waisen- und Armenhauses in Waldheim, setzte er sich maßgeblich für eine Reform des sächsischen Irrenwesens ein. Dazu gehörte die Abschaffung der bis dahin üblichen Zwangsmaßnahmen in Waldheim und eine differenzierte Betrachtungsweise der dort untergebrachten Insassen. 1811 wurde unter Hayners Mitwirkung in Sonnenstein bei Pirna die erste sächsische Anstalt für heilbare Geisteskranke eingerichtet. 1827 beschloss die zuständige sächsische Kommission für "Straf- und Versorgungsangelegenheiten", die mit dieser Neugründung eingeleitete Trennung der Geisteskranken von den Straftätern in Waldheim fortzusetzen.[01] Für die dort verbliebenen unheilbar Kranken wurde das Schloss Colditz hergerichtet, ein ehemals kurfürstliches Jagdschloss, das als adliger Witwensitz, Armenhaus und Landesarbeitshaus für Korrektionäre gedient hatte. Im Oktober 1829 nahm die so gegründete königliche "Landes-Versorganstalt Colditz" mit der Verlegung von 342 Geisteskranken bzw. als strafunfähig erachteten Straftätern ihre Arbeit auf.[02] Christian Fürchtegott Hayner übernahm die Leitung der Anstalt Colditz bis zu seinem Tode 1837. Im Jahre 1868 gründete sein Nachfolger Hermann Voppel die landwirtschaftliche Kolonie Zschadraß, die zunächst Außenstelle der Colditzer Anstalt blieb und 1894 zur selbständigen Heil- und Pflegeanstalt wurde.

Im Zuge einer umfassenden Reform des sächsischen Irrenwesens wurde die Bestimmung der Sächsischen Landesanstalten 1893 neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Unterscheidung der Landesanstalten in "Heilanstalten" einerseits und "Versorganstalten" andererseits wurde zugunsten der Bezeichnung "Heil- und Pfleganstalt" aufgehoben. Als einzige Ausnahme von dieser Regelung wurde ausdrücklich Colditz genannt, das seinen Status als reine Versorganstalt behielt und mit der Pflege von "tief verblödeten" sowie vorbestraften Geisteskranken aus ganz Sachsen beauftragt wurde.[03] 1902 wurde diese Regelung bestätigt, Colditz aber jetzt als "Landespflegeanstalt" bezeichnet.[04] Erst 1913 wurde die Einschränkung auf die Verpflegung Unheilbarer aufgehoben und Colditz als "Heil- und Pflegeanstalt" bezeichnet.[05] Zwischen 1924 und 1939 wurde die Anstalt Colditz als psychiatrische Abteilung der Heil- und Pflegeanstalt Zschadraß unterstellt.[06] Im Jahre 1933 wurde im Schloss für ca. ein Jahr ein Schutzhaftlager eingerichtet.[07] Während des zweiten Weltkrieges diente das Schloss als Kriegsgefangenenlager, v. a. für britische Offiziere. 1946 wurde es wieder medizinische Einrichtung. Die psychiatrische Abteilung der Verwaltungseinheit "Heilstätten Zschadraß" mit Stationen in Zschadraß und im Schloss Colditz übernahm das Erbe der Heil- und Pflegeanstalt Colditz. 1996 wurde sie zusammen mit dem Krankenhaus sowie dem Alters- und Pflegeheim auf dem Schloss Colditz aufgelöst.




Zur Bestandsgeschichte

Der vorliegende Bestand "Heil- und Pflegeanstalt Colditz" gelangte etappenweise an das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. 1965 übernahm das Archiv zusammen mit Akten der Heilstätten Zschadraß 35 Personalakten der Colditzer Anstalt. 1991 übergab der leitende ärztliche Direktor des Krankenhauses Colditz die Krankenakte von Ludwig Schumann, dem 1899 gestorbenen Sohn Robert Schumanns.[08]

Nach der Auflösung der medizinischen Einrichtungen im Schloss Colditz wurden 1996 23 lfm Krankenakten an das Archiv übergeben. Der letzte Teil des Bestandes wurde 2001 vom Museum Schloss Colditz übergeben, er umfasste den ältesten Teil der Patientenakten sowie Sachakten (32 lfm).





Zur Bestandsbearbeitung

Es handelt sich bei dem vorliegenden Bestand um einen zusammengefassten Bestand. Er wird als "Heil- und Pflegeanstalt Colditz" bezeichnet und schließt sowohl die bis ca. 1933 bestehende Einrichtung mit all ihren Namensformen ein als auch die 1946 entstandene "psychiatrische Abteilung Schloss Colditz". Diese Abteilung behielt trotz der administrativen Zuordnung zu den "Heilstätten Zschadraß" ihre eigenständige Funktion als geschlossene Abteilung für pflegebedürftige Patienten. Die vorhandenen Sachakten stammen – von Zufallsüberlieferungen abgesehen – aus diesem Zeitraum. Grundlage der Bestandsbildung und Verzeichnung sind die "Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze" für die staatlichen Archive der DDR von 1964 (OVG). Der Bestand umfasst größtenteils Patientenakten, daneben Hauptbücher über den Patientenbestand, Patientenkarteien und einzelne Sachakten.

Entsprechend der etappenweisen Übernahme wurde der Bestand in mehreren Schritten erschlossen. Ein erstes Findbuch über 36 Akten (35 Personalakten sowie die Krankenakte Ludwig Schumanns) entstand 1991. Der 1996 an das Archiv übergebene Teil wurde im Rahmen einer ABM im Krankenhaus Colditz erschlossen: neben Akten der Landesanstalt Zschadraß handelte es sich um 23 lfm Patientenakten der Heil- und Pflegeanstalt Colditz, über die eine Findkartei (lfd. Nummern 37 – 3432) erstellt wurde.

Von Mai bis November 2002 wurde der letzte Teil des Bestandes erschlossen. Gleichzeitig wurden die bei den früheren Übernahmen bereits verzeichneten Akten (lfd. Nr. 1-3432) redigiert und in die Datenbank sowie das vorliegende Findbuch integriert.

Ein Schwerpunkt der Bearbeitung des Bestandes bestand in der Überprüfung der Provenienzen der Akten. Zum einen ist die Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt Colditz eng mit der von Zschadraß verbunden. Zum zweiten wurden Patientenakten bei der Verlegung des Kranken in die neue Anstalt mitgegeben; zeitweise wurden diese Akten aber für kurze Zeit an andere Anstalten übersandt. Im Ergebnis mussten etwa 1,5 lfm Akten als Fremdprovenienzen aussortiert und anderen Beständen von Heil- und Pflegeanstalten zugeordnet werden.

Von den 2001 übernommenen Unterlagen wurden etwa 1,5 lfm Schriftgut kassiert, da sie nicht archivwürdig waren. Während der Verzeichnung wurden darüber hinaus wenige Schriftstücke in Mehrfachüberlieferung ausgesondert.

Der Bestand gliedert sich in die Teile Anstaltsverwaltung, Personal, Patienten und Strafgefangene. Die Akten unter den Gliederungspunkten "2. Personalakten", "3.3 Patientenakten" und "4. Strafgefangene" sind Personenakten.[09] Diese Akten sind jeweils alphabethisch nach Namen gereiht und einfach verzeichnet. Alle anderen Akten sind Sachakten und wurden bei der Verzeichnung neu gebildet, chronologisch gereiht und ebenfalls einfach verzeichnet.

Bei den Patientenakten wurden die folgenden Angaben verzeichnet: Patientennummer[10] , Name, Geburtsdatum und ggf. -ort, Sterbe- oder Entlassungsdatum und Datierung der Akte. Zusätzlich wurden, je nach Vorhandensein, die folgenden Angaben verzeichnet: frühere Archivsignatur, Registratursignatur, Vorprovenienzen der Akte, abweichende Schriftgutarten innerhalb der Akte (z. B. Fotos, Zeichnungen) und die Bandnummer bei mehrbändigen Akten. Nachfolgend einige Erläuterungen zur Methode bei der Verzeichnung dieser genannten Angaben.

Namen: Vor allem bei älteren Akten variiert die Schreibweise häufig; zu beachten sind vor allem der parallele Gebrauch von K und C, vor allem in Vornamen. Endungen weiblicher Vornamen lauten häufig gleichzeitig auf "-a" und auf "-e" aus, zum Beispiel "Rosina" bzw. "Rosine". Bei der Verzeichnung wurde die Schreibweise dem heutigen Gebrauch angepasst. Bei unterschiedlich geschriebenen Nachnamen wurde die in der Akte zuletzt vorhandene Form gewählt, sofern nicht Abschriften von Geburtszeugnissen enthalten waren. Geburtsnamen, Pseudonyme und Spitznamen wurden dem richtigen Namen mit dem Kürzel "gen.:" (für "genannt:") hinzugesetzt. Bei taubstummen Patienten, deren Name nicht anders zu ermitteln war, wurde anstelle des Nachnamens der Herkunftsort genannt, z. B. "Colditz, Taubstummer von". Diese Regelung entspricht dem Gebrauch in den Akten.

Ortsnamen wurden in der heute üblichen Form wiedergegeben, z. B. "Bautzen" statt "Budissin". Bei weniger bekannten Herkunftsorten außerhalb Sachsens wurde nach Möglichkeit der Name des Herkunftsstaats bzw. der Herkunftsregion zugesetzt.

Geburtsdaten: Diese Angaben wurden insbesondere in den ersten Jahrzehnten der Landesanstalt Colditz nur sehr unzuverlässig gemacht. Das Geburtsjahr konnte hier z. T. nur anhand der Altersangabe in einem Schriftstück mit dessen Datumsangabe errechnet werden. Wo dies der Fall ist, wurde es in eckige Klammern gesetzt. Gleiches gilt auch für die Angabe von Geburtsorten, wenn diese nur unzuverlässig zu ermitteln waren. Häufig wurde in den Akten der Ort angegeben, in dem der Patient heimatberechtigt war, der aber vom tatsächlichen Geburtsort abweichen konnte. Stichproben lassen vermuten, dass diese Einschränkung auch für die Angabe "Geburtsort" im ältesten Patientenbuch[11] gilt.

Datierung: In Anlehnung an die OVG bezeichnet die erste Jahreszahl der Datierung das Jahr, an dem die entsprechende Akte angelegt wurde. Vorgeheftete Schriftstücke, die nicht unmittelbar mit der Aufnahme des Patienten in Zusammenhang stehen, werden in runden Klammern vor dem Anfangsjahr angeben. Ähnliches gilt für das letzte Jahr der Datierung. Es kann für Schriftstücke stehen, die nach dem Tode des Patienten entstanden, sofern sie mit der Patientenverwaltung im engeren Sinne zusammenhängen. Der Zeitraum, den nachgeheftete Schriftstücke umfassen, wird ebenfalls in runden Klammern hinter das letzte Jahr der Datierung gesetzt. Wenn über den Patienten ganze Vorakten existieren, die in anderen Heil- und Pflegeanstalten angelegt worden sind, wurden diese wie vorgeheftete Schriftstücke behandelt und im Provenienzfeld angegeben, oder es wurden Bandreihen gebildet. Diese Unterscheidung ist ausschließlich durch die Überlieferung bedingt.

Die im Vermerk "Provenienz" angegebene Anstalt wird vereinfacht mit LA für Landesanstalt wiedergegeben.

Patientenakten, die für mehrere Patienten zugleich angelegt wurden (z. B. Geschwister oder Eheleute), wurden nach dem Namen und sonstigen Angaben des zuerst genannten Patienten verzeichnet. Hinweise auf den oder die weiteren Personen finden sich im "Enthält-Vermerk". Zum Auffinden dieser zusätzlich enthaltenen Patienten existiert ein Verzeichnis im Anhang dieses Findbuchs.

Für die Verzeichnung wurde das Archivdatenbankprogramm Augias 7.2 verwendet.




Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand der Heil- und Pflegeanstalt Colditz umfasst mehr als 7000 Patientenakten von psychisch Kranken aus dem Zeitraum zwischen 1829 und 1950, der Gesamtzeitraum reicht von 1774 von den Vorgängereinrichtungen bis 1972. Innerhalb Sachsens zählt dieser Bestand zu den ältesten Überlieferungen von Heilanstalten.

Zwei Gruppen von Patienten sind für die Colditzer Anstalt charakteristisch. Zum einen war die Anstalt Jahrzehnte lang in Sachsen für die Pflege solcher Patienten zuständig, die als nicht heilbar erachtet wurden. Daneben war die Anstalt Colditz von Beginn an für die Aufnahme und Pflege "gefährlicher", zum Teil vorbestrafter Patienten zuständig, ohne je selbst Strafanstalt zu sein.

Der Inhalt der Patientenakten ist abhängig von der Zeit ihrer Entstehung: Beschlüsse zur Einlieferung und Verlegung des Patienten, Angaben zu dessen Besitz, Gutachten und Beschreibungen zu seinem Verhalten und Gesundheitszustand, bei straffälligen Patienten auch Abschriften der Gerichtsurteile, außerdem Schriftverkehr mit den zuständigen Gerichten über die Klärung von Kosten- und Nachlassangelegenheiten des Pfleglings. Im Laufe der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts kamen Heimatbescheinigungen hinzu, daneben finden sich erste Formen von Sektionsprotokollen sowie ärztlichen Beobachtungsbögen. Diese Dokumente werden in den folgenden Jahrzehnten in zunehmendem Maß standardisiert; dazu kommen in dieser Zeit Tauf- oder Geburtszeugnisse. In den Patientenakten und den dazu gehörigen Patientenverzeichnissen finden sich außerdem Angaben zu Religion, Beruf und zum Teil zu den Eltern der Verpflegten. Vereinzelt befinden sich in den Akten Fotos, Zeichnungen von Patienten, Militärpapiere, Arbeitszeugnisse, Steuerpapiere, Briefe von Angehörigen, Briefe und andere persönliche Aufzeichnungen der Patienten selbst.

Die Patientenakten in ihrer Gesamtheit erlauben Einblicke in die Entstehung und Entwicklung des Psychiatriewesens als soziale Institution und medizinische Wissenschaft in Sachsen. Das wird etwa an den sich wandelnden Bezeichnungen Geisteskranker in den Akten deutlich, aber auch an der unterschiedlichen Form und dem Inhalt der medizinischen Aufzeichnungen.

Weitere Einblicke lassen die Patientenakten in die nationalsozialistische Gesundheitspolitik zu. Ein Großteil auch der älteren Patientenakten enthält Schriftstücke, die davon zeugen, dass die Behörden während des Nationalsozialismus akribisch nach Hinweisen auf die Erblichkeit von Geistesstörungen oder nach krankhaften Erbanlagen bei gesunden Patienten suchten. Patientenakten, die in dieser Zeit ergangen sind, widerspiegeln das nationalsozialistische Psychiatriewesen.[12]

Korrespondierende Bestände sind im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StAL) die Bestände der Tektonikgruppe 2.3.3.10 "Heil- und Wohlfahrtsanstalten", hier insbesondere der Bestand 20055 Heil- und Pflegeanstalt Zschadraß.




Christian Ernst Otto

November 2002


[01] Schröter, Sonja, Psychiatrie in Waldheim, Sachsen (1716-1946). Ein Beitrag zur Geschichte der forensischen Psychiatrie in Deutschland, Frankfurt/M. 1994, S. 23.
[02] Die Bezeichnung taucht ausdrücklich erstmals 1855 in der Bekanntmachung Nr. 89 vom 26.09.1855 (in: GVOBl. 1855, S. 600ff.) auf, im Unterschied zur "Landes-Heilanstalt" genannten Einrichtung in Sonnenstein. In einer früheren Bekanntmachung (Nr. 106 vom 06.11.1840, GVOBl. 1840, S. 336-343) werden Colditz und Sonnenstein zusammenfassend als "Landes-Heil- und Versorganstalten" oder als "Landesanstalten" bezeichnet; es ist aber anzunehmen, dass Colditz von Beginn an lediglich als Versorg-Anstalt gedacht war.
[03] Vgl. Verordnung Nr. 52 vom 31.07.1893, in: GVOBl. 1893, S. 157-182.
[04] Vgl. Verordnung vom 1.3.1902, in: GVOBl. 1902, S. 37-94.
[05] Vgl. Verordnung vom 12.9.1913, in: GVOBl. 1913, S. 383-390.
[06] Über das genaue Datum und das Ausmaß dieser Veränderung widersprechen sich die Angaben. Aus einem Schreiben in der Akte StAL, 20048 Heil- und Pflegeanstalt Colditz; Nr. 3486 von 1933 geht hervor, dass die Anstalt Colditz aufgelöst worden ist. Die Stadt Colditz nennt in ihrer Internet-Chronik (www.colditz.de) das Jahr 1924 als Schließungsdatum. Dagegen werden in mehreren Akten noch bis September 1939 Schriftstücke mit "Heil- und Pflegeanstalt Colditz" gezeichnet (vgl. 20048 Heil- und Pflegeanstalt Colditz; Nr. 1558).
[07] Vgl. Bestand StAL, 20033 Konzentrationslager Colditz.
[08] StAL, 20048 Heil- und Pflegeanstalt Colditz; Nr. 1.
[09] Sektionsprotokolle und ärztliche Beobachtungsbögen befinden sich überlieferungsbedingt zum Teil in den Patientenakten, zum Teil in chronologisch und alphabethisch geordneten Bänden. Sie gehören ebenfalls zum Punkt 3.3. Patientenakten. Der Gliederungspunkt 4. Strafgefangene umfasst 124 Akten von offenbar nicht kranken Insassen der Anstalt Colditz, die zusammen mit Patienten der Anstalt Waldheim 1829 nach Colditz gelangten. Diese Personen wurden z. T. als Aufseher eingesetzt und ausnahmslos bis 1833 entlassen.
[10] Diese Nummer entspricht der laufenden Nummer in den Hauptbüchern (unter dem Gliederungspunkt 3.2. Patientenverzeichnisse), die weiterführende Angaben zu den Patienten enthalten.
[11] StAL, 20048 Heil- und Pflegeanstalt Colditz; Nr. 7157.
[12] Dafür steht exemplarisch ein in Abschrift überliefertes Schreiben des Wohlfahrts- und Jugendamts Crimmitschau vom 31.01.1934, in dem der nicht genannte Autor die Landesanstalt Arnstadt ausdrücklich anweist, die medizinische und pflegerische Versorgung entsprechend der nationalsozialistischen Grundsätze auf ein Mindestmaß zu beschränken. Vgl. StAL, 20048 Heil- und Pflegeanstalt Colditz; Nr. 155.
Verwaltung.- Krankenakten bis 1945.- Personalakten bis 1945.- Patientenverzeichnisse bis 1974.
Die Anstalt nahm 1829 als Landesirren-Versorganstalt im Schloss Colditz ihre Arbeit auf. Sie war bis 1913 ausschließlich für die Unterbringung von unheilbar Geisteskranken männlichen Geschlechts bestimmt, auch für strafunfähig erachtete Straftäter. Erst 1913 wurde die Anstalt Heil- und Pflegeanstalt. Während des Kriegs diente das Schloss als Kriegsgefangenenlager, von 1946 bis 1996 als Krankenhaus mit psychiatrischer Abteilung. 1947 bis Mitte der 80er Jahre gehörte das Krankenhaus zu den Heilstätten Zschadraß, danach bis zur Auflösung 1996 zu den Kliniken Zschadraß.
Der Bestand enthält auch die Provenienz Heilstätten Zschadraß, psychiatrische Abteilung Schloss Colditz.
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