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Beständeübersicht

Bestand

20065 Königliches Gericht Hainichen

Datierung1830 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)2,90

Hainichen, ursprünglich ein kleineres Waldhufendorf mit Pfarrkirche, entwickelte sich im Mittelalter zum Marktflecken und mit dem Aufblühen der Tuchmacherei und Leineweberei im 15./16. Jh. zur Stadt. Grund- und Gerichtsherr war bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts die Familie von Schönberg, die 1446 von Kurfürst Friedrich mit diesem Ort belehnt worden war. [01] Zunächst war Hainichen eine amtssässige Stadt im Kreisamt Freiberg; am 1. Oktober 1841 wurde es in das Justizamt Nossen einbezirkt. [02] Am 1. Februar 1851 endete die Schönbergsche Patrimonialgerichtsbarkeit in Hainichen. Dazu hieß es in der Leipziger Zeitung: "Die Gerichtsherrschaft des Mannlehnritterguts Wingendorf hat die ihr zuständige volle Gerichtsbarkeit in der Stadt Hainichen an den Staat abgetreten. ... (D)iese ... wird bis zur künftigen Umgestaltung der Untergerichte durch ein daselbst errichtetes besonderes Königl. Gericht vom 1. dieses Monats ab verwaltet." [03]

Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der bisherige 1. Aktuar beim Justizamt Frankenberg, Robert Emil Pernitzsch, berufen. [04] Aktuare waren Friedrich Hermann Müller und Carl Hugo Haase; dazu kamen 3 Expedienten und 1 Gerichtsfron. [05] Einen personellen Wechsel gab es noch kurz vor Auflösung des Königlichen Gerichts Hainichen im Jahre 1856, als der vormalige 1. Aktuar beim Justizamt Nossen, Leopold Gustav Geudtner, neuer Direktor wurde. [06]

Das Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung legte fest, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [07] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte. In Hainichen wurde im Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Mittweida) eröffnet. Gleichzeitig stellte das Königliche Gericht Hainichen seine Tätigkeit ein.

Der Bestand Königliches Gericht Hainichen umfasst weit über 100 Akten, die den Zeitraum von 1842-1856 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils 1962 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Hainichen und Vorgängerbehörden vom Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). [08]

Die Akten wurden mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und stellen auch körperlich einen eigenen Bestand dar. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Signaturen. Ein Orts- und Personenregister wurde mit dem gleichen Programm erstellt.

Aus dem Bereich Gerichtsverwaltung sind keine Akten überliefert. Innerhalb der Gerichtsbarkeit ist eine überschaubare Anzahl Protokollbände vorhanden. Umfassender repräsentiert sind die Zivilgerichtsbarkeit mit Zivilprozessen und Konkursen sowie die Freiwillige Gerichtsbarkeit mit zahlreichen Grund- und Hypothekensachen. Der Bereich Lokalverwaltung weist recht wenige Akten auf. Trotz der lückenhaften Überlieferung bieten die vorhandenen Akten doch einen guten Einblick in die Rechtspflege im Gerichtsbezirk Hainichen in jener Zeit.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind die Akten des Gerichtsamtes Hainichen und des Rittergutes Wingendorf zu nutzen.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StAL wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [09] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".



[01] Vgl. 800 Jahre Hainichen, 1185 - 1985, Hainichen 1985, S. 10ff.
[02] LZ, 29.09.1841, S. 3589.
[03] LZ, 12.02.1851, S. 825.
[04] LZ, 10.05.1851, S. 2565.
[05] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1854, S. 81.
[06] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 177.
[07] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[08] Vgl. Zugangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.
[09] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.


Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Seit 1446 besaß die Familie von Schönberg als Gerichtsherrschaft des Ritterguts Wingendorf die volle Gerichtsbarkeit in der Stadt Hainichen. Mit der Abtretung an den Staat am 1. Februar 1851 endete die Schönbergsche Patrimonialgerichtsbarkeit. Diese Gerichtsbarkeit wurde dem am gleichen Tag errichteten Königlichen Gericht Hainichen übertragen. Nachfolger war das Gerichtsamt Hainichen.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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