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Beständeübersicht

Bestand

20085 Gerichtsamt Brandis

Datierung1835 - 1876
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,30

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand..

Zu Beginn des 19. Jh. wird Brandis noch als ein Rittergut mit dazugehörendem Vasallenstädtchen und einer Pfarrkirche beschrieben. [02] Die Zählebigkeit der gutsherrlichen Strukturen in Brandis und Umgebung zeigt sich u. a. daran, dass es keine freiwilligen Abtretungen von Patrimonialgerichtsbarkeiten an den Staat gab. Die Jurisdiktionen der Rittergüter Brandis, Ammelshain, Polenz und Pomßen mussten per Gesetz für "erloschen und aufgehoben" erklärt werden. [03] Sie gingen auf das am 9. Mai 1856 eröffnete Königliche Gericht Brandis über und von dort am 1. Oktober 1856 auf das entsprechend dem o. g. Gesetz errichtete Königliche Gerichtsamt Brandis. Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Leipzig. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Brandis und 19 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie auf das Naunhofer Forstrevier (Übersicht siehe Anlage 1).

Zum Gerichtsamtmann wurde Theophil Forker ernannt, der vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Brandis war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1876 siehe Anlage 2.).

Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. April 1873 über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung am 15. Oktober 1874 erledigte sich die Wirksamkeit der Gerichtsämter als Verwaltungsobrigkeiten. [04] Von diesem Zeitpunkt an war für die Angelegenheiten der Verwaltung im Gerichtsamtsbezirk Brandis die Amtshauptmannschaft Grimma zuständig. Das Gerichtsamt Brandis beendete seine Tätigkeit am 30. Juni 1876; die juristischen Befugnisse gingen in vollem Umfang auf das Gerichtsamt Grimma über. [05]

Der mehr als 100 Akten zählende Bestand Gerichtsamt Brandis umfasst den Zeitraum 1835 - 1876. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht/Amtshauptmannschaft Grimma und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Als abgebende Stelle ist im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) zu nennen. [06]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Der Hauptteil der Unterlagen bildet körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus dem Bestand Amtsgericht Grimma sowie verschiedenen Rittergutsbeständen herausgelöst. Weitere Akten befinden sich im Bestand Amtshauptmannschaft Grimma und Amt Leipzig. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Der Bestand Gerichtsamt Brandis bietet nur eine lückenhafte Überlieferung. Die vorhandenen Akten verteilen sich fast gleichmäßig auf Gerichtsamtsverwaltung/Justiz und Lokalverwaltung. Auffallend im Bereich der Justiz ist, dass nur ein Protokollband vorhanden ist und Akten zur Strafgerichtsbarkeit sowie zu Nachlassangelegenheiten völlig fehlen. Relativ umfangreich dokumentiert sind bei der Justiz die Bereiche Grundstückssachen und Ablösungen. Auf dem Gebiet der Lokalverwaltung trifft das auf die Feuerpolizei (hauptsächlich Gebäudekatastrationen) und das Finanzwesen (ausschließlich Veränderungen der Steuereinheiten) zu.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Stadt Brandis, Gerichtsamt Grimma, Bezirksschulrat Grimma, Amtshauptmannschaft Grimma und Amtsgericht Grimma zu nutzen. Auch der Bestand Königliches Gericht Brandis sowie die Bestände der o. g. Rittergüter können zur Ergänzung herangezogen werden.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge.


Anlage

Personalbestand des Gerichtsamtes Brandis

(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)



Gerichtsamtmann:

1856 - 1863: Theophil Forker (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Brandis)

1863 - 1869: Johann Hermann Schütze (vorher Aktuar beim Gerichtsamt Schandau)

1869 - 1876: Nathanael Eduard Hertel (Assessor beim Gerichtsamt Chemnitz)



Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):

- Carl Wilhel Dathe

- Arthur Helmuth Domaschke

- Karl Alfred Hermann

- Arthur Kind

- Paul Gustav Weißenborn



Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.





[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Vgl. U. Schirmer, Zur Geschichte der Stadt Brandis, in: Sächsische Heimatblätter 3/96, S. 141 ff.
[03] Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff. Siehe auch Leipziger Zeitung, 11.05.1856, S. 2669, und 17.05.1856, S. 2783.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873, Dresden, S. 275 ff.
[05] Ebenda, 1876, S. 233 f. Siehe auch StA-L, GerA Grimma 336.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.


Gerichtsamtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen.- Lokalverwaltung.
Das erst im Mai 1856 eröffnete Königliche Gericht Brandis wurde noch im selben Jahr in das Gerichtsamt Brandis überführt. Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Leipzig. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Brandis und 19 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk sowie auf das Naunhofer Forstrevier. Ab Oktober 1874 war für Verwaltungsangelegenheiten die Amtshauptmannschaft Grimma zuständig. Das Gerichtsamt Brandis beendete seine Tätigkeit am 30. Juni 1876; die juristischen Befugnisse gingen auf das Gerichtsamt Grimma über.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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