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Beständeübersicht

Bestand

20090 Gerichtsamt Geithain

Datierung1835 - 1879
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)4,80

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

Mitte des 19. Jh. wurde die Gerichtsbarkeit in Geithain vom Justizamt Rochlitz ausgeübt, das die Obergerichtsbarkeit 1834, die niedere Gerichtsbarkeit 1852 vom Stadtrat in Geithain übernommen hatte. Des Weiteren oblag die Gerichtsbarkeit über Ortschaften bei Geithain dem Geistlichen Vorstehereigericht in Geithain sowie einigen Patrimonialgerichten in der Umgebung. Mit Eröffnung des Königlichen Gerichts Geithain am 29. Juni 1852 übernahm dieses Gericht die o. g. Gerichtsbarkeiten. [02] Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte Sachsens mit dem Ziel der Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat ging 1853 und 1855 die Gerichtsbarkeit mehrerer Rittergüter auf den Staat und damit an das genannte Königliche Gericht über (das betrifft vor allem die Rittergüter Ossa, Syhra und Königsfeld). Nachfolgebehörde war das Königliche Gerichtsamt Geithain, das auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen am 1. Oktober 1856 eröffnet wurde. [03] Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Rochlitz, nach dessen Aufhebung im Jahre 1860 dem Königlichen Bezirksgericht Borna. [04] Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Geithain und 23 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk (Übersicht siehe Anlage 1).

Nach anfänglichem Provisorium hatte das Gerichtsamt seinen Sitz im Rathaus der Stadt Geithain. Der Stadtrat musste das Gebäude 1857 wegen Verschuldung für 1000 Taler an den Staatsfiskus verkaufen, der es der Justiz übergab. [05]

Zum Gerichtsamtmann wurde Theodor Otto Berndt ernannt, der vorher als Aktuar beim Justizamt Rochlitz tätig war (Verzeichnis des Personalbestands von 1856 - 1879 siehe Anlage 2).

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation war für die Angelegenheiten der Verwaltung ab 1874 die Amtshauptmannschaft Borna zuständig, für die Angelegenheiten der Justiz ab 1879 das Amtsgericht Geithain.

Der Bestand Gerichtsamt Geithain umfasst rund 280 Akten, die den Zeitraum von 1835 - 1879 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils ab 1956 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienzen Amtsgericht Geithain/Amtshauptmannschaft Borna und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D) sowie das Kreisarchiv Geithain. [06]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in mehreren Schritten 1999/2000. Der Hauptteil der Akten bildet auch körperlich einen eigenen Bestand. Diese Akten wurden bei Provenienzprüfungen aus verschiedenen Rittergutsbeständen sowie aus dem Bestand Amtsgericht Geithain herausgelöst. Die übrigen Akten befinden sich in den Beständen Amtshauptmannschaft Borna und Amtshauptmannschaft Rochlitz sowie Amt Borna, Amt Colditz und Amt Rochlitz. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesen im Gegensatz zu den o. g. schon technisch bearbeiteten Beständen erschien wenig sinnvoll, zumal einige bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Erfasst wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Dominant innerhalb des Bestandes sind die Justizakten, bei denen es sich überwiegend um Protokollbände handelt. Die Zivilgerichtsbarkeit und die Testaments- und Nachlassangelegenheiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls relativ gut repräsentiert. In der Überlieferung der Lokalverwaltung sind nahezu alle üblichen Bereiche vertreten. Insgesamt lassen sich durchaus Rückschlüsse auf die Rechtspflege, vor allem aber auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Gerichtsamtsbezirk Geithain in jener Zeit ziehen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind Amt Borna, Amt Colditz, Amt Rochlitz, Stadt Geithain (Stadtgericht), Königliches Gericht Geithain, Amtshauptmannschaft Borna, Amtsgericht Geithain und Bezirksschulrat Borna zu nutzen. Auch der Bestand Geistliches Vorstehereigericht und die Bestände der o. g. Rittergüter können zur Ergänzung herangezogen werden.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt". Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.


Anlage


Personalbestand des Gerichtsamtes Geithain

(Quellen: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857 - 1878; Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982)


Gerichtsamtmann:

1856 - 1875: Theodor Otto Berndt (vorher Aktuar beim Justizamt Rochlitz)

1875 - 1879: Julius Kühn (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Johanngeorgenstadt)



Aktuare, Assessoren bzw. Referendare (in zeitlicher Folge):

- Carl Philipp Justus Keitel

- Nathanael Adolf Hertel

- Heinrich Oskar Groh



Außerdem gab es noch Expedienten (d. h. Registratoren, Depositen- und Sportelrendanten und -kontrolleure, Kopisten) sowie Gerichtsdiener und -boten.



[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] LZ, 03.07.1852, S. 3171.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[04] StA-L, GerA Rochlitz 191.
[05] Geithain 1186-1986, Hrsg.: Rat der Stadt Geithain, o. O. u. J., S. 15, 69.
[06] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.

Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Ablösungen und Gemeinheitsteilungen.- Lokalverwaltung.
Das Gerichtsamt Geithain ging im Oktober 1856 aus dem Königlichen Gericht Geithain hervor. Dieses Gerichtsamt unterstand dem Königlichen Bezirksgericht Rochlitz, nach dessen Auflösung im Jahre 1860 dem Königlichen Bezirksgericht Borna. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Geithain und 23 Gemeinden im Gerichtsamtsbezirk. Nach der Reorganisation der Gerichtsstrukturen war für Verwaltungsangelegenheiten ab 1874 die Amtshauptmannschaft Borna zuständig, für Justizangelegenheiten ab 1879 das Amtsgericht Geithain.
  • 2000 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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