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Beständeübersicht

Bestand

30095 Landgericht Chemnitz

Datierung1879 - 1951
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)16,70

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 215 (K. Blaschke).

Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd 5, Teil 2, ms. gedr. Berlin 1961, S. 380 f.

v. d. Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sächsischen Landrechts, 14. Aufl. Leipzig 1938, Sp. 40.
Prozessregister.- Zivilsachen.- Register zu Zivilsachen.- Familienrechtssachen.- Urteilssammlungen zu Familienrechtssachen.- Personalangelegenheiten.- Gerichtsorganisation.- Dienstbetrieb.- Bausachen.- Grundstücksangelegenheiten.
Mit dem "Gesetz über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" (vom 1. März 1879) erfolgte die Einrichtung des Oberlandesgerichtes Dresden, der Landgerichte und der Amtsgerichte. Basierend auf der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 wurde der Landgerichtsbezirk Chemnitz eingerichtet, der die Bezirke der Amtsgerichte Chemnitz, Frankenberg, Limbach, Stollberg, Mittweida, Rochlitz, Penig, Waldheim, Burgstädt, Annaberg, Wolkenstein, Ehrenfriedersdorf, Scheibenberg, Oberwiesenthal, Augustusburg und Zschopau umfasste.
In der Zeit von 1933 - 1945 wurden eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten etabliert. Dazu zählten u. a. auch die Erbgesundheitsgerichte als ein Instrument der NS-Rassenhygiene. Sie wurden mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 etabliert und entschieden über die Sterilisation (vermeintlich) Erbkranker. Organisatorisch waren sie den am Sitz des Landgerichts befindlichen Amtsgerichte angegliedert ("Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 29. Dezember 1933). Dementsprechend war am Amtsgericht Chemnitz ab 1. Januar 1934 ein Erbgesundheitsgericht angesiedelt, das für den Landgerichtsbezirk Chemnitz zuständig war. Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden mittels der Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 aufgelöst.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Die "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951 legte die Grenzen der Landgerichtsbezirke neu fest. Sie passten sich nun denen der Stadtkreise und Landkreise an. Demnach umfasste der Landgerichtsbezirk Chemnitz den Stadtkreis Chemnitz sowie die Landkreise Annaberg, Chemnitz, Flöha, Marienberg und Rochlitz. Die "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" vom 15. Februar 1952 änderte nochmals die Zuständigkeiten einiger Amtsgerichte. Infolgedessen kamen zum Landgerichtsbezirk Chemnitz die Stadtkreise Schneeberg und Johanngeorgenstadt sowie die Landkreise Aue und Schwarzenberg hinzu. Mit der "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" vom 28. August 1952 und dem "Gerichtsverfassungsgesetz" vom 2. Oktober 1952 wurde die territoriale Neugliederung der DDR in Bezirke und Kreise in das Gerichtswesen übernommen. In jedem Bezirk wurde ein Bezirksgericht installiert. Dementsprechend wurde das Landgericht Chemnitz vom Bezirksgericht Chemnitz (ab 1953 Karl-Marx-Stadt) abgelöst.
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