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Beständeübersicht

Bestand

30096 Landgericht Plauen

Datierung1874 - 1954 (1956, 1960, 1969 - 1970)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)79,95

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 215 (K. Blaschke).

Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, ms. gedr. 1961, S. 385

v. d. Mosel, C.: Handbuch des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sächsischen Landrechts. 14. Aufl., Leipzig 1938, Sp. 40
Zivilverfahren.- Familienrechtsverfahren.- Prozessregister.- Dienstbetrieb.- Personalangelegenheiten.- Gerichtsverfassung und Gerichtsorganisation.
Mit dem "Gesetz über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" (vom 1. März 1879) erfolgte die Einrichtung des Oberlandesgerichtes Dresden, der Landgerichte und der Amtsgerichte. Basierend auf der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) wurde der Landgerichtsbezirk Plauen eingerichtet, der die Bezirke der Amtsgerichte Adorf, Auerbach/V., Elsterberg, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Oelsnitz/V., Pausa, Plauen, Reichenbach und Treuen umfasste.
In der Zeit von 1933 - 1945 wurden eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten etabliert. Dazu zählten u. a. auch die Erbgesundheitsgerichte als ein Instrument der NS-Rassenhygiene. Sie wurden mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (vom 14. Juli 1933) eingerichtet und entschieden über die Sterilisation (vermeintlich) Erbkranker. Organisatorisch waren sie den am Sitz des Landgerichts befindlichen Amtsgerichte angegliedert ("Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 29. Dezember 1933). Dementsprechend war am Amtsgericht Plauen ab 1. Januar 1934 ein Erbgesundheitsgericht angesiedelt, das für den Landgerichtsbezirk Plauen zuständig war. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch mit durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Im Zuge der Neugliederung der Verwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte auch eine Überarbeitung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde der Landgerichtsbezirk Plauen aufgelöst. Aufgrund seiner geografischen Lage war nun das Landgericht Zwickau zuständig.

Der Bestand enthält auch Unterlagen des Bezirksgerichts Plauen.
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  • 1996 | Abgabeverzeichnisse für 51,00 lfm
  • 2000, 2004, 2012, 2020 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2014] | Findkartei / Datenbank
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