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Beständeübersicht

Bestand

30097 Landgericht Zwickau

Datierung1851 - 1952 (1956 - 1966)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)28,67

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 215 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, ms. gedr. 1961, S. 386 - 388.
v.d. Mosel, C.: Handbuch des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sächsischen Landrechts, 14. Aufl. Leipzig 1938, Sp. 40.
Ludwig, Ch.: Probleme der Verzeichnung und Bewertung des Schriftguts des Landgerichts Zwickau 1930 - 1952. Praktikumsarbeit Dresden 1988.
Dienstbetrieb.- Gerichtsverfassung.- Gerichtsorganisation.- Rechts- und Dienstverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Strafgerichtsbarkeit.- Straffvollzug und Strafvollstreckung.- Prozessregister.
Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte die Einrichtung des Landgerichtsbezirks Zwickau, der die Bezirke der Amtsgerichte Zwickau, Eibenstock, Schneeberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt, Wildenfels, Kirchberg, Werdau, Crimmitschau, Glauchau, Meerane, Waldenburg, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Hartenstein und Lößnitz umfasste.
In der Zeit von 1933 - 1945 wurden eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten etabliert. So wurde am 1. Januar 1934 auf Grundlage des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 am Amtsgericht Zwickau ein Erbgesundheitsgericht eingerichtet, das für den Landgerichtsbezirk Zwickau zuständig war. Diese Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch mittels der Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.
Im Zuge der Neugliederung der Verwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte eine Überarbeitung der Zuständigkeiten im Justizbereich. Sie passten sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise nach der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951 an. Demnach umfasste der Landgerichtsbezirk Zwickau die Stadtkreise Plauen und Zwickau sowie die Landkreise Aue, Auerbach, Glauchau, Oelsnitz, Plauen und Zwickau. Zum 1. April 1952 wechselte der Amtsgerichtsbezirk Aue in den Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Chemnitz ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" vom 15. Februar 1952). Mit der "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" vom 28. August 1952 und dem "Gerichtsverfassungsgesetz" vom 2. Oktober 1952 wurde die territoriale Neugliederung der DDR in Bezirke und Kreise in das Gerichtswesen übernommen. In jedem Bezirk der DDR wurde ein solches Bezirksgericht installiert. Aufgrund seiner geografischen Lage im Bezirk Chemnitz folgte dem Landgericht Zwickau das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt nach.

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