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Beständeübersicht

Bestand

30132 Amtsgericht Reichenbach/V.

Datierung(1801) 1813 - 2010
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)32,80

Bestand enthält auch 9826 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 218 (K. Blaschke).

Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 741

Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Geschäftsprüfung.- Repertorien.- Revision Gerichtsgefängnis.- Familienrechtsverfahren.- Fürsorgeerziehung.- Schutzaufsicht.- Nachlassangelegenheiten.- Testamente.- Ehesachen.- Vormundschaften.- Pflegschaften.- Adoptionen.- Grundbuchabschriften.- Grundstücksangelegenheiten.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Zeichenregister.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Reichenbach war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Reichenbach, Altrottmannsdorf, Brunn bei Reichenbach, Cunsdorf bei Reichenbach, Erlmühle, Foschenroda, Friesen, Hauptmannsgrün, Lambzig, Lauschgrün, Mylau, Netzschkau, Neumark (mit Polenhäusern), Oberheinsdorf, Obermylau, Oberneumark, Oberreichenbach (mit grüner Linde), Römersgrün (mit Raumfeld), Schneidenbach (mit Jägerhaus Mylau und Schotenmühle), Schönbach, Unterheinsdorf und Unterneumark.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Reichenbach. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Reichenbach war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Reichenbach in eine Zweigstelle umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Plauen war es dem Amtsgericht Plauen angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Brockau, Brunn, Froschroda, Friesen, Hauptmannsgrün, Lampzig, Lauschgrün, Mylau, Netzschkau, Oberheinsdorf, Obermylau, Reichenbach, Rotschau, Schneidenbach und Unterheinsdorf.

Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Reichenbach, des Königlichen Gerichtes Reichenbach, der Amtsgerichte Apolda, Chemnitz und Ronneburg sowie des Rates des Kreises Reichenbach.
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