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Beständeübersicht

Bestand

30151 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Zwickau

Datierung1838, 1860 - 1987
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)18,02

Bestand enthält auch 43 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Zwickau
Das Gerichtsverfassungsgesetz des Reiches vom 27. Januar 1877 beendete die Länderhoheit im Gerichtswesen und stellte dieses auf eine deutschlandweit einheitliche Grundlage.[01] Sachsen reagierte darauf mit einer Ausführungsbestimmung vom 1. März 1879.[02] Es entstanden ein Oberlandesgericht in Dresden und 6 Landgerichte, darunter das Landgericht Zwickau. Dem Zwickauer Landgerichtsbezirk wurden die Amtsgerichte Crimmitschau, Glauchau, Zwickau, Eibenstock, Hartenstein, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lichtenstein-Callnberg, Lößnitz, Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg, Werdau, Wildenfels und ab 1902 das neu eingerichtete Amtsericht Aue zugeordnet.
Bei allen Gerichten entstanden Staatsanwaltschaften, wobei man die bei den Amtsgerichten als Amtsanwaltschaften bezeichnete. Die Staatsanwälte definierte der Gesetzgeber ausdrücklich als Staatsdiener.
Die Amtsgerichte Hartenstein, Lößnitz und Wildenfels, damit auch ihre Staatsanwaltschaften, wurden im Zuge von Sparmaßnahmen im Jahre 1931 aufgehoben.[03]
In der NS-Zeit entstanden neben dem herkömmlichen Gerichtswesen Sondergerichte. Für den Landgerichtsbezirk Zwickau war bis 1940 das Sondergericht des Landes in Freiberg, dann das Sondergericht Leipzig und seit Anfang 1941 das Sondergericht Leipzig II zuständig.[04] D.h. die Staatsanwälte des Landgerichtsbezirkes mussten Sondergerichtsverfahren bei diesen Gerichten anhängig machen. Diesbezügliche Akten sind in dem Bestand nicht vorhanden.
1941 erweiterte man die Befugnisse der Staatsanwälte zum Eingriff in bürgerliche Rechtssachen, "um die vom Standpunkt der Volksgemeinschaft im Verfahren und bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Umstände geltend zu machen."[05] Diese die bisherigen Kompetenzen der Staatsanwaltschaft überschreitende Praxis wurde 1946 in Sachsen ausdrücklich fortgeschrieben, diesmal "im Geiste des demokratischen Aufbaus."[06]
Da während des Krieges die Personaldecke immer dünner wurde, gliederte man seit September 1944 die Amtsanwaltschaften in die Staatsanwaltschaft beim Landgericht ein.[07] Allerdings ist unklar, wie weit dieser Prozess in der Praxis tatsächlich vorangetrieben wurde.

1949 wurde eine Oberste Staatsanwaltschaft der DDR geschaffen, an deren Spitze der Generalstaatsanwalt stand. Dieser erhielt das Vorschlagsrecht für die Ernennung und die Abberufung aller Staatsanwälte, denen gegenüber er zugleich Weisungsrecht hatte. [08]
Im Mai 1951 glich das sächsische Justizministerium die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke denen der Stadt- und Landkreise an. Gleichzeitig wurde der Bezirk des aufgelösten Landgerichtes Plauen dem Landgericht Zwickau zugeordnet.[09] Demzufolge gehörten zum Bezirk des Zwickauer Landgerichtes folgende Amtsgerichte mit den entsprechenden Staatsanwaltschaften: Stadtkreis Plauen, Stadtkreis Zwickau, Landkreis Aue, Landkreis Auerbach, Landkreis Glauchau, Landkreis Oelsnitz, Landkreis Plauen, Landkreis Zwickau. Zweigstellen entstanden in Schneeberg, Schwarzenberg, Werdau, Lichtenstein, Crimmitschau, Falkenstein, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal und Reichenbach.
Im Oktober 1951 wurden die Staatsanwälte bei den Landgerichten in Oberstaatsanwälte umbenannt.[10] Im März 1952 ordnete der Ministerrat die Bildung von Staatsanwaltschaften in allen Stadt- und Landkreisen der DDR an.[11] Man knüpfte hier also an die sächsische Verordnung vom Mai 1951 an.
Das "Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR" vom 23. Mai 1952 erwähnt die Staatsanwälte bei den Landgerichten nicht mehr. Dem Generalstaatsanwalt der DDR sollten nur noch Landesstaatsanwälte (d.h. in Sachsen die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht) und Kreisstaatsanwälte unterstehen. Die schon seit einem Jahr für Kreise zuständigen Amtsanwälte wurden jetzt auch formal zu Kreisstaatsanwälten.[12] Dieses Gesetz erledigte sich rasch durch die neuerliche Entwicklung. Am 23. Juli 1952 löste die Volkskammer mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" die Länder auf und bildete Bezirke.[13] Im August erfolgte die Anpassung des Justizwesens an die neue Verwaltungsstruktur.[14] In den Bezirken wurden Bezirksgerichte eingerichtet, denen die Kreisgerichte unterstellt waren. Die Funktionen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Zwickau gingen damit auf die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Chemnitz (1953 bis 1990 Karl-Marx-Stadt) über. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 schrieb diese weitreichenden Veränderungen fest.[15]

Von 1879 bis 1891 übte Rudolf Emil Cubasch das Amt des Ersten Staatsanwaltes beim Landgericht Zwickau aus. Von 1892 bis 1911 folgte ihm Eduard Hugo Mörbitz, 1913 (1912 unbesetzt) G. F. E. Selle. Die Staatshandbücher erwähnen 1921 und 1925 Klüber sowie 1927 und 1934 Däweritz als Erste Staatsanwälte.


2. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Die Übernahme der Überlieferung des Staatsanwaltes beim Landgericht Zwickau vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv erfolgte im Mai 2002. Zur Provenienzbereinigung wurden Akten aus den Beständen 30097 Landgericht Zwickau, 30149 Staatsanwalt beim Landgericht Chemnitz (beide im Mai 2002 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen) und 30503 Bezirksstaatsanwalt Karl-Marx-Stadt (Übernahme Mai 2001 von der Staatsanwaltschaft Chemnitz) eingegliedert. Nach der Bearbeitung umfasst der Bestand 7,00 lfm mit 343 AE sowie einen Karton mit Asservaten. Es sind 357 Fotos enthalten.
Von 14 der insgesamt 17 Amtsanwaltschaften sind Registerakten überliefert. Crimmitschau, Lößnitz und Schneeberg fehlen. Die Überlieferungsdichte ist sehr unterschiedlich. Die Prozess- und Namensregister sind geeignet, in gewissem Umfang Massendaten zu Straftaten zu erfassen, sie chronologisch einzuordnen und in Zusammenhang mit der sozialen Schichtung der Bevölkerung zu bringen.
Von den ursprünglichen Strafprozessakten ist nur ein verschwindend kleiner Teil erhalten, da die Staatsanwaltschaften in den 1940er Jahren in großem Maßstab Akten vernichteten.[16] Die noch vorhandene Überlieferung umfasst jedoch ein breites Spektrum der Strafverfolgung.

An bekannten historischen Persönlichkeiten kommen in den politischen Verfahren Julius Vahlteich (Nr. 2991) und Martin Hoop (Nr. 2719) vor. Recht ergiebig für die Auswertung ist der Bestand zu politischen Unruhen in der Weimarer Republik und deren Strafverfolgung, vor allem für die Inflationszeit und die beginnenden dreißiger Jahre. Einige Verfahrensakten aus der zweiten Hälfte der vierziger Jahre enthalten Informationen zu Verbrechen während der NS-Zeit, u.a. zu den antisemitischen Ausschreitungen im November 1938 (Nr. 2776) und zur Misshandlung politischer Häftlinge (Nr. 2727). Einige Akten enthalten Hinweise auf die Beziehungen zur Besatzungsmacht, z.B. die Strafverfolgung wegen antisowjetischer Äußerungen (Nr. 2731) oder die Nichtweiterverfolgung von Sexualmorden durch die deutschen Behörden, weil ein Sowjetbürger verdächtig war (Nr. 2725). Die Delikte wegen illegalen Sprengstoffbesitzes tangieren teilweise den politischen Bereich.
Wirtschaftsdelikte konzentrieren sich auf die Zeit zu Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg und haben oft auch politische Akzente. Für Spezialforschungen ist die umfangreiche Überlieferung eines Falles von Falschmünzerei aus dem 19. Jahrhundert von Interesse (Nr. 2839).
Die Strafakten zu Raub, Betrug, Diebstahl, Mord und Todschlag geben Einblick in die Palette menschlichen Fehlverhaltens und in die Praxis der Untersuchungsbehörden. Die Überlieferung zu Mordfällen ist im Verhältnis zu anderen Straftatbeständen relativ vollständig erhalten, Sittlichkeitsvergehen dagegen nur in vier Fällen.

Verweis auf Informationen im Bundesarchiv

Der Bestand DP 3 Generalstaatsanwalt der DDR im Bundesarchiv – Onlinefindbuch - [17] enthält Verfahrensakten zum Glauchau-Meeraner-Wirtschaftsprozess (1945) – 1950, 29 Bände, Akten-Nr. 889 – 899, 978 – 981, 2305 – 2310, 2312, 2314, 2316, 2317 und Ermittlungen und Prozesse zu Grubenunglücken im Zwickauer Kohlerevier, 1949 – 1961, Akten-Nr. 900 – 912


3. Quellen und Literatur
- Blaschke, K., Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958
- Claussen, K. E., Justizverwaltung, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1985, S. 1044-1049
- Die Deutsche Justiz und der Nationalsozialismus, 3 Bände, Stuttgart 1968 – 1974
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Sachsen
- Hug, M., Strafrechtliche Sondergerichtsbarkeiten in Deutschland 1918 – 1932, Heidelberg 1976
- Schwesinger, A., Die Entwicklung der deutschen Gerichtsorganisation seit 1879, Würzburg 1938
- Verzeichnis über die Zuständigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, Berlin 1937
- Wüllenweber, H., Sondergerichte im Dritten Reich, Frankfurt a. M. 1990
- Zur Geschichte der Rechtspflege in der DDR 1949 – 1961, Berlin 1980Gesetze und Verordnungen
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1879, S. 59 – 65
- Geschäftsordnung für die Kgl. Sächsischen Justizbehörden, Dresden 1903
- Verordnung zur Sicherung des Staatshaushaltes und der Haushalte der Gemeinden vom 21. September 1931, Sächsisches Gesetzblatt, 1931, S. 155 – 194 (Sparmaßnahmen zum Justizwesen S. 156)
- Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21 März 1933, Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, S. 136 – 138
- Gesetz über die Mitwirkung des Staatsanwaltes in bürgerlichen Rechtssachen, Reichsgesetzblatt, Teil I, 1941, S. 383 – 384
- Bekanntmachung über die Mitwirkung des Staatsanwaltes in Streitsachen vom 29. Januar 1946, Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen veröffentlicht durch die Landesverwaltung von Sachsen, Ausgabe vom 30. März 1946, S. 57
- Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949, Gesetzblatt der DDR, 1949, S. 111 – 112
- Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951, Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 404
- Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. September 1951, Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 877
- Beschluss über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit vom 27. März 1952, Ministerialblatt der DDR, 1952, S. 35
- Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Mai 1952, Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 408 – 410
- Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952, Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 613 – 614
- Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952, Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 791 – 792Archivalien
- Schreiben des Reichsministers der Justiz an die Generalstaatsanwälte vom 3. Januar 1944 betreffs Registerführung bei den Staatsanwaltschaften, Staatsarchiv Chemnitz, 30149 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz, Nr. 708


4. Abkürzungen
AG Amtsgericht
BWM Beweismittel
BV Beschuldigtenvernehmung
EV Ermittlungsverfahren
FS Fernschreiben
HA Handakte
HV Hauptverhandlung
KG Kreisgericht
KWVO Kriegswirtschaftsverordnung
LG Landgericht
MUK Morduntersuchungskommission
SA Sachakte
StA Staatsanwalt
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
U.m.A. Urschriftlich mit Anlage
VT Verhandlungstermin
Wgl Weglegen
Wv Wiedervorlage
ZV Zeugenvernehmung



[01] Vgl. Reichsgesetzblatt, 1877, S. 41 ff.
[02] Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1879, S. 59 ff.
[03] Vgl. Sächsisches Gesetzblatt, 1931, S. 156.
[04] Vgl. Friedrich-Christian Schroeder; Jens-Uwe Lahrtz, Die nationalsozialistischen Sondergerichte in Sachsen 1933 - 1945, in: Justiz, Juristen und politische Polizei 1933 bis 1945 (= Schriftenreihe des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Bd. 6), Dresden 1996, S. 66 - 108.
[05] Reichsgesetzblatt, Teil I, 1941, S. 383.
[06] Gesetze/Befehle/Verordnungen veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, 1946, S. 57.
[07] Vgl. StAC, 30149 Staatsanwalt beim Landgericht Chemnitz, Nr. 708.
[08] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1949, S. 112.
[09] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 404.
[10] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 877.
[11] Vgl. Ministerialblatt der DDR, 1952, S. 35.
[12] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 409.
[13] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 613 f.
[14] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 791 f.
[15] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 988ff.
[16] Vgl. u.a. Nr. 3009, 3010, 3015. Im noch nicht erschlossenen Teil des Bestandes 30150 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Plauen liegt in der Akte mit der Altsignatur 375 (Strafprozessliste 1925) ein Blatt mit dem auf den 4. März 1943 datierten Hinweis ein, dass Akten "verkauft und vernichtet" wurden.
[17] Vgl.: http://www.bundesarchiv.de/findbuecher/ddr/dp3_staatsanw/deeptree.htm


Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 215 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, Berlin 1961, S. 396.
v.d. Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sächsischen Landrechts. 14. Aufl. Leipzig 1938, Sp. 848.
Strafverfahren.- Prozessregister.- Strafprozesslisten.- Namensverzeichnisse.- Staatsanwaltschaft Zwickau.- Amtsanwaltschaften Aue, Eibenstock, Glauchau, Hartenstein, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lichtenstein-Callnberg, Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg, Werdau, Wildenfels und Zwickau.
Die Bildung des Deutschen Nationalstaates 1871 führte zur Vereinheitlichung vieler Bereiche des öffentlichen Lebens, so auch des Justizwesens. Die Grundlage dafür bildete das am 27. Januar 1877 verkündete und am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), dass die Bildung von Reichsgericht, Oberlandesgerichten, Land- und Amtsgerichten vorsah (§ 12). Das Gesetz bestimmte u. a., dass bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft bestehen sollte (§ 142), deren örtliche Zuständigkeit mit der des Gerichtes identisch war, "für welches sie bestellt" war (§ 144).
Den konkreten Umbau der Justiz im Königreich Sachsen regelte ein sächsisches Ausführungsgesetz vom 1. März 1879, dass das Oberappellationsgericht in Dresden, die vier Appellationsgerichte in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau, die Bezirksgerichte und Gerichtsämter aufhob. An deren Stelle traten nun das Oberlandesgericht in Dresden, die Landgerichte Dresden, Leipzig, Bautzen, Zwickau, Chemnitz, Plauen und Freiberg sowie die Amtsgerichte. Dem Zwickauer Landgerichtsbezirk wurden die Amtsgerichte Crimmitschau, Glauchau, Zwickau, Eibenstock, Hartenstein, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lichtenstein-Callnberg, Lößnitz, Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg, Werdau, Wildenfels und ab 1902 das neu eingerichtete Amtsgericht Aue zugeordnet.
Bei allen Gerichten entstanden Staatsanwaltschaften, wobei man die bei den Amtsgerichten als Amtsanwaltschaften bezeichnete.
Die Amtsgerichte Hartenstein, Lößnitz und Wildenfels, damit auch ihre Staatsanwaltschaften, wurden im Zuge von Sparmaßnahmen im Jahre 1931 aufgehoben.
In der NS-Zeit entstanden neben dem herkömmlichen Gerichtswesen Sondergerichte. Für den Landgerichtsbezirk Zwickau war bis 1940 das Sondergericht des Landes in Freiberg, dann das Sondergericht Leipzig und seit Anfang 1941 das Sondergericht Leipzig II zuständig.
Da während des Krieges die Personaldecke immer dünner wurde, gliederte man seit September 1944 die Amtsanwaltschaften in die Staatsanwaltschaft beim Landgericht ein.
1949 wurde eine Oberste Staatsanwaltschaft der DDR geschaffen, an deren Spitze der Generalstaatsanwalt stand. Im Mai 1951 glich das sächsische Justizministerium die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke denen der Stadt- und Landkreise an. Gleichzeitig wurde der Bezirk des aufgelösten Landgerichtes Plauen dem Landgericht Zwickau zugeordnet. Demzufolge gehörten zum Bezirk des Zwickauer Landgerichtes folgende Amtsgerichte mit den entsprechenden Staatsanwaltschaften: Stadtkreis Plauen, Stadtkreis Zwickau, Landkreis Aue, Landkreis Auerbach, Landkreis Glauchau, Landkreis Oelsnitz, Landkreis Plauen, Landkreis Zwickau. Zweigstellen entstanden in Schneeberg, Schwarzenberg, Werdau, Lichtenstein, Crimmitschau, Falkenstein, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal und Reichenbach.
Im Oktober 1951 wurden die Staatsanwälte bei den Landgerichten in Oberstaatsanwälte umbenannt. Im März 1952 ordnete der Ministerrat die Bildung von Staatsanwaltschaften in allen Stadt- und Landkreisen der DDR an. Am 23. Juli 1952 löste die Volkskammer mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" die Länder auf und bildete Bezirke. Im August erfolgte die Anpassung des Justizwesens an die neue Verwaltungsstruktur. In den Bezirken wurden Bezirksgerichte eingerichtet, denen die Kreisgerichte unterstellt waren. Die Funktionen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Zwickau gingen damit auf die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Chemnitz (1953 bis 1990 Karl-Marx-Stadt) über. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 schrieb diese weitreichenden Veränderungen fest.
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