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Beständeübersicht

Bestand

30284 Notare Hans Eberhard Reinhard und Hellmuth Reinhard, Zwickau

Datierung1899 - 1945
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,90
Register,1899 - 1945.- Urkundensammlung, 1924, 1926 - 1945.- Wechselproteste, 1932 - 1939.- Massenbuch.- Verwahrbuch.
Hans Eberhard Reinhard wurde am 29. Dezember 1851 in Wilsdruff geboren. Von 1872 - 1877 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Zum 12. März 1885 erhielt Reinhard seine Zulassung als Rechtsanwalt in Hohenstein-Ernstthal. Im Juni 1890 erfolgte seine Ernennung zum Notar für Zwickau und seine Verpflichtung vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Ab 1897 war er als Rechtsanwalt und ab November 1898 auch als Notar in Zwickau tätig. Im August 1904 wurde Reinhard zum Justizrat und im Mai 1917 zum Oberjustizrat ernannt. Ab 1908 war Reinhard Vorsitzender des Zwickauer Anwaltsvereins, im Dezember 1924 erfolgte seine Ernennung zum Ehrenvorsitzenden. Er war auch im Vorstand der sächsischen Anwaltskammer und von 1930 - 1935 Mitglied der Disziplinarkammer für Notare beim Landgericht Zwickau. Hans Eberhard Reinhard verstarb am 24. Januar 1936 in Zwickau.

Sein Sohn Hans Hellmuth Reinhard wurde am 3. September 1894 in Hohenstein-Ernstthal geboren. Von Mai 1915 bis August 1916 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Heidelberg. Ab September 1916 leistete Reinhard Militärdienst und setzte nach seiner Entlassung im Februar 1919 sein Jurastudium in Leipzig fort. Im Januar 1921 bestand Reinhard das 1. juristische Staatsexamen in Leipzig und promovierte im März 1921 zum Doktor der Rechte. Am 15. März 1923 schloss er mit der 2. juristischen Staatsprüfung in Dresden seine juristische Ausbildung ab. Am 29. Mai 1923 erhielt Reinhard jr. die Zulassung zur Anwaltschaft am Amts- und Landgericht Zwickau. Am 25. Oktober 1935 erhielt er seine Ernennung zum Notar. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten geriet Reinhard jr. in Konflikt mit dem Regime, was zu seiner Absetzung als Vorsitzender des Zwickauer Anwaltsvereins führte. 1938 wurde Reinhard aufgrund seiner Mitgliedschaft in der SA in die NSDAP transferiert. Am 24. Oktober 1945 erfolgte in Ausführung der Rundverfügung der Landesverwaltung Sachsen, Abteilung Justiz vom 16. Oktober 1945 die Rücknahme seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. der Bestellung zum Notar. Aufgrund seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem NS-Regime wurde Reinhard jr. am 29. April 1946 wieder als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Kanzlei befand sich in Zwickau, Bahnhofstraße 8. Aufgrund des SMAD-Sonderbefehls Nr. 14 wurde am 20. Januar 1947 die Entscheidung zur Wiederzulassung zurückgezogen. Allerdings wurde dieser Beschluss am 7. Juni 1948 revidiert und er konnte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Amts- und Landgerichtsbezirk Zwickau sowie für den Bezirk der Kammer für Handelssachen in Glauchau wieder aufnehmen. Mit Wirkung zum 1. Juni 1967 gab Reinhard jr. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus Alters- und Gesundheitsgründen auf.
  • 1997 | Findbuch
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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