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Beständeübersicht

Bestand

30311 Forstrentamt Annaberg

Datierung1873, 1883
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,10
1. Geschichte des Forstrentamtes Annaberg
Das Forstrentamt Annaberg wurde 1865 als Nachfolger des Rentamtes Annaberg eingerichtet. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Annaberg, Grünhain, Oberwiesenthal und Scheibenberg. Das Forstrentamt war dem Finanzministerium, ab 1924 der Landesforstdirektion direkt unterstellt und für das staatliche Forstkassen- und Rechnungswesen zuständig. Im Zuge der Forstreform 1924 erfolgte die Umbenennung in Forstkasse Annaberg, die mit der Überführung des Forstwesens in Reichszuständigkeit 1935 wieder rückgängig gemacht wurde.


2. Bestandsgeschichte
1928 übergab das Finanzamt Annaberg die Akten des Forstrentamtes Annaberg an das Königliche Hauptstaatsarchiv in Dresden. Dort war der Bestand über das Ablieferungsverzeichnis benutzbar.
Im Rahmen der Beständebereinigung zwischen den sächsischen Staatsarchiven wurde der Bestand im Juni 2002 vom Hauptstaatsarchiv Dresden an das Staatsarchiv Chemnitz abgegeben.[01] Der Bestand umfasste ca. 0,10 lfm.
Im November 2004 schrieb Herr Künzel das Ablieferungsverzeichnis ab und erfasste die Akten mittels dem Verzeichnungsprogramm Augias Archiv 7.4. Bei der Verzeichnung wurden die Aktentitel moderat an den heutigen Sprachgebrauch angepasst sowie die Abkürzungen – so weit wie möglich – aufgelöst.


[01] vgl. Bestandsakte 30315 Forstrentamt Marienberg; v.a. VMB 135/02
Opitz, A., Satlow, M.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955, S. 157, 237 - 241

Hasel, Karl: Forstgeschichte: Ein Grundriß für Studium und Praxis, 1985

Richter, Albert: Geschichte der Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung. Dresden, 1935.
Unterbringung der Amtshauptmannschaft Annaberg.- Ankauf des ehemaligen Knappschen Grundstücks.
Das Forstrentamt Annaberg wurde 1865 als Nachfolger des Rentamtes Annaberg eingerichtet. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Annaberg, Grünhain, Oberwiesenthal und Scheibenberg. Das Forstrentamt war dem Finanzministerium, ab 1924 der Landesforstdirektion direkt unterstellt und für das staatliche Forstkassen- und Rechnungswesen zuständig. Im Zuge der Forstreform 1924 erfolgte die Umbenennung in Forstkasse Annaberg, die mit der Überführung des Forstwesens in Reichszuständigkeit 1935 wieder rückgängig gemacht wurde.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.02.
  • 1928 [Konversion 2004] | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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