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Beständeübersicht

Bestand

30337 Bauverwalterei Annaberg

Datierung1865 - 1904
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,30
1. Geschichte der Hochbauverwaltung im Königreich Sachsen
Nach der Verfassungs- und Verwaltungsreform 1831 waren unter der Aufsicht des Finanzministeriums drei Landbaumeister in Sachsen eingesetzt, deren Aufgabe in der Überwachung und Unterhaltung der kgl. Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude in den Ämtern und auf den Kammergütern bestand. Daneben gab es einen Hofbaumeister. 1843 wurden vier Landbaubezirke festgelegt; die Landbaumeister hatten ihre Sitze in Dresden (2), Oschatz und Zwickau. Der Landbaumeister in Zwickau war für das gesamte Gebiet der Kreisdirektion Zwickau zuständig. Zum 1. April 1862 wurden vier Landbauämter an den bisherigen Sitzen den Landbaumeister eingerichtet. Aus den Landbauämtern wurden insgesamt 5 Landbauinspektionen (Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Freiberg, Leipzig) herausgelöst; diese unterstanden zwar den Landbaumeistern, nahmen aber dieselben Aufgaben wahr, d. h. die technische Aufsicht über sämtliche Staatsgebäude und deren Unterhaltung, mit Ausnahme der Hochbauten auf Chausseen, der Berg-, Eisenbahn- und Militärgebäude und der Gebäude der Landes-Straf- und Versorgungsanstalten, sowie die Leitung und Ausführung der Bauarbeiten. 1865 wurde dem Finanzminister ein Oberlandbaumeister beigeordnet, dem pro Landbaubezirk ein Bezirksbaumeister unterstand. Sachsen wurde in 13 Landbaubezirke eingeteilt, die weitgehend identisch mit den Amtshauptmannschaftsbezirken waren (Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Leipzig, Meißen, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Zwickau). Mit der Auflösung der Rentämter im Februar 1865 wurde die Kassen-, Buch- und Rechnungsführung der fiskalischen Straßen-, Wasser- und Hochbauverwaltung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten den neu eingesetzten Bauverwaltern bei den Amtshauptmannschaften übertragen. 1874 wurde der Zuschnitt der Landbaubezirke verändert; zuständig waren jetzt 12 Landbauämter und 17 Bauverwaltereien. Im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau existierten die Landbauämter Annaberg, Chemnitz, Plauen und Zwickau sowie die Bauverwaltereien Annaberg, Chemnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau. 1882 wurde die Staatshochbauverwaltung grundlegend reformiert. Dem Finanzministerium wurden 6 Landbauämter in Chemnitz, Dresden (3), Leipzig und Zwickau unterstellt; der Aufgabenbereich blieb unverändert. 1898 erhöhte sich die Anzahl der Landbauämter auf 8 (+ Bautzen, Meißen). 1924 erfolgte die Zusammenlegung der Landbauämter Dresden I, Dresden II und Meißen zum Landbauamt Dresden. Im gleichen Jahr wurden die Bauverwaltereien in Baukassen umbenannt sowie die Leitung der technischen Geschäfte der staatlichen Hochbauverwaltung, die bisher vom Hochbauamt, dem maschinentechnischen Amt und der ehem. Baudirektion im Ministerium des Innern wahrgenommen worden waren, in einer Hochbaudirektion beim Finanzministerium vereinigt. Ende 1931 wurden die Landbauämter Bautzen und Zwickau eingezogen. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse der Landbauämter auf die Landkreise und Städte über


2. Geschichte der Bauverwalterei Annaberg
1874 wurde die Bauverwalterei Annaberg eingerichtet und war für die Amtshauptmannschaftsbezirke Annaberg und Marienberg zuständig. Sie übernahm die Aufgaben der Kassen-, Buch- und Rechnungsführung der fiskalischen Straßen-, Wasser- und Hochbauverwaltung von dem bis dahin bei der III. Amtshauptmannschaft (Niederforchheim/Wolkenstein/Annaberg) angesiedelten Bauverwalter. Die technische Aufsicht über sämtliche Staatsgebäude und deren Unterhaltung oblag zwischen 1862 und 1874 der Landbauinspektion Annaberg. Diese unterstand dem Landbaumeister in Zwickau und war für die Gerichtsamtsbezirke Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Lengefeld, Marienberg, Oberwiesenthal, Wolkenstein und Zöblitz verantwortlich.[01]
Zwischen 1894 und 1914 wurden die Aufgaben der Kassen-, Buch- und Rechnungsführung in Personalunion durch den Bezirkssteuerinspektor für die Amtshauptmannschaft Annaberg wahrgenommen.[02] Zum 1. April 1924 erfolgte die Umbenennung in Baukasse Annaberg.

1865 – 1870: Richard Konstantin Schmidt
1874 – 1893: Friedrich Wilhelm Mehnert (Forstrentbeamter)
1894 – 1903: Albert Hermann Mauckisch (Bezirkssteuerinspektor)
1905 – 1914: Bahmann (Bezirkssteuerinspektor)


3. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen gelangten 1916 in das Hauptstaatsarchiv Dresden. Im Zuge der Beständebereinigung zwischen den sächsischen Staatsarchiven wurde der Bestand dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Die Akten waren über eine Findkartei erschlossen. Die Findkartei wurde 2016 durch Y. Gerlach ohne Beiziehung der Akten retrokonvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.


4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst lediglich 0,30 lfm und beinhaltet Bauakten zum Seminar in Annaberg, zu den Gerichtsgebäuden in Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Oberwiesenthal und Scheibenberg sowie zur Realschule in Annaberg. Des Weiteren sind Unterlagen zum Straßenbau überliefert.
Die Unterlagen des Landbauamtes (Landbaumeisters) Annaberg sind soweit bekannt nicht überliefert


5. Quellen und Literatur
Apelt, Willibalt: Grundzüge des Sächsischen Baurechts. Leipzig, 1914 (Beilagenheft zu Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, Bd. 44).

Leuthold, K. E.: Das Königlich Sächsische Baupolizeirecht. Leipzig, 1890.

Matthes, K.: Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, [ohne Jahr].

Troitsch, Walter: Baugesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 20. Juli 1932 nebst Ausführungsverordnung : Textausgabe mit Anmerkungen, einem ausführlichen Sachregister und den für Bauende wichtigen Bestimmungen des Reichs- und Landesrechts. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 122).

von Eckstädt, Carl Graf Vitzthum: Baugesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. Juli 1900, in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 1932 : Handausgabe mit den zugehörigen Bestimmungen, Erläuterungen und Sachregister. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 326).

Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955, S. 159



[01] Gesondert führt die Verordnung zur veränderten Organisation der Hochbauverwaltung vom 6. März 1862 das Gerichtsamt Scheibenberg auf (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1862, S. 29).
[02] Staatshandbücher für das Königreich Sachsen
Apelt, Willibalt: Grundzüge des Sächsischen Baurechts. Leipzig, 1914 (Beilagenheft zu Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, Bd. 44).

Leuthold, K. E.: Das Königlich Sächsische Baupolizeirecht. Leipzig, 1890.

Matthes, K.: Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, [ohne Jahr].

Troitsch, Walter: Baugesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 20. Juli 1932 nebst Ausführungsverordnung : Textausgabe mit Anmerkungen, einem ausführlichen Sachregister und den für Bauende wichtigen Bestimmungen des Reichs- und Landesrechts. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 122).

von Eckstädt, Carl Graf Vitzthum: Baugesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. Juli 1900, in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 1932 : Handausgabe mit den zugehörigen Bestimmungen, Erläuterungen und Sachregister. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 326).

Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955, S. 159.
Gebäude der Justizverwaltung (Bezirksgericht Annaberg, Gerichtsämter Ehrenfriedersdorf, Oberwiesenthal, Scheibenberg).- Realschule Annaberg.- Seminar Annaberg.- Straßenbau.
Nach der Auflösung des Rentamtes Annaberg 1865 wurde bei der III. Amtshauptmannschaft (Niederforchheim, Wolkenstein, Annaberg) ein Bauverwalter eingesetzt. Er war für die Kassen-, Buch- und Rechungsführung der fiskalischen Straßen-, Wasser- und Hochbauverwaltung zuständig. 1874 wurde daraus eine eigenständige Behörde. Die Bauverwalterei Annaberg war für die Amtshauptmannschaften Annaberg und Marienberg zuständig. Zum 1. April 1924 erfolgte die Umbenennung in Baukasse Annaberg.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.05.
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