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Beständeübersicht

Bestand

10983 Zoll- und Steuerdirektion

Datierung1833 - 1920
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)60,00
1. Geschichte des Bestandsbildners

Gemäß Artikel 28 des Zollvereinsvertrages vom 30. März 1833 war das Königreich Sachsen verpflichtet, den Vollzug der gemeinschaftlichen Zollgesetze und die Beaufsichtigung der lokalen Zollämter einer dem Finanzministerium nachgeordneten Zolldirektion zu übertragen. Zu diesem Zweck wurde durch die Verordnung über die Organisation der Verwaltungsbehörden für indirekte Staatsabgaben vom 10. Dezember 1833 die Zoll- und Steuerdirektion mit Sitz in Dresden gegründet. Ihr wurden die zum 1. Januar 1834 eingerichteten Hauptzollämter und Hauptsteuerämter unterstellt.

Die Zoll- und Steuerdirektion war zuständig für Verwaltungs- und Strafsachen in Bezug auf den Grenzzoll, die Branntwein-, Bier-, Wein-, Tabak- und Schlachtsteuer sowie das Chausseegeld. Später wurde dieser Kreis um die Stempelsteuer, die Salzregie, den Elbzoll, die Zuckerrübensteuer und weitere Abgaben, wie die Steuern für Schaumwein, Zigaretten, Essigsäure, Leuchtmittel und Zündwaren sowie die Erbschafts- und Zuwachssteuern, erweitert. Die 1834 übertragene Verwaltungsgerichtsbarkeit in Zoll- und Steuerstrafsachen und streitigen Verwaltungssachen ging nach 1873 an die ordentlichen Gerichte über.

Bei ihrer Gründung bestand die Zoll- und Steuerdirektion aus einem interimistischen Direktor, vier Räten sowie einigen Sekretären, Registratoren, Kalkulatoren und Kanzlisten. Wie im Zollvereinsvertrag vorgesehen, nahm an den Beratungen der Zoll- und Steuerdirektion regelmäßig ein von der preußischen Regierung ernannter Bevollmächtigter des Zollvereins (seit 1871 des Reiches) teil. Die wichtigeren Angelegenheiten wurden von dem Direktor und den Räten kollegialisch beraten und entschieden. Für die Leitung des Rechnungswesens in den nachgeordneten Ämtern und die Rechnungsprüfung unterhielt die Zoll- und Steuerdirektion eine Rechnungsexpedition. Außerdem wurde 1851 als besondere Abteilung ein Stempelfiskalat errichtet, welches den Vollzug der Stempelgesetze in Sachsen überwachte.

Aufbau und Funktion der Zoll- und Steuerdirektion änderten sich nach ihrer Gründung wenig. 1838 wurde ihre zunächst provisorische Geschäftsordnung vom Finanzministerium endgültig bestätigt. Sie bestand von nun an aus einem Direktor, fünf Räten (von denen einer nach Leipzig als Direktor der dortigen Abgabenverwaltung sowie als Vorsitzender der Messeverwaltungsdeputation abgeordnet wurde und einer als Vereinsbevollmächtigter bei einer auswärtigen Zoll- oder Steuerdirektion akkreditiert war), einem Leiter der Bekleidungs- und Armaturwirtschaft, einem oder zwei Referendaren sowie dem Personal der Kanzlei und der Rechnungsexpedition. Angesichts des immer größeren Umfangs der amtlichen Geschäfte - so stieg die Zahl der Posteingänge bzw. Tagebuchnummern von 6.976 (1834) auf 14.643 (1860) - kam es ab den 1840er- und 1850er-Jahren zu Klagen über die zu geringe Personalausstattung, denen durch Zuweisung eines weiteren Rates und von Hilfsarbeitern begegnet wurde. Auch die Diensträume im Dresdner Post- bzw. Hofpostamtsgebäude erwiesen sich zunehmend als beengt. 1865 zog die Zoll- und Steuerdirektion in ein Mietshaus in der Johannisstraße 21b, 1875 in ein Mietshaus in der Weinligstraße 13, bis sie im September 1898 mit rund 50 Mitarbeitern schließlich ihren Sitz in einem staatlich errichteten Gebäude in der Stallstraße 4 nahm.

Im inneren Geschäftsbetrieb wurden die 1834 festgelegten kollegialischen Befugnisse mehr und mehr eingeschränkt und im Gegenzug die Kompetenzen des Direktors und der Referenten ausgebaut. 1899 erfolgte die endgültige Ablösung der kollegialischen Verfassung durch das bürokratische oder Präsidialsystem, womit die Entscheidung des Präsidenten für grundsätzlich alle Entschließungen maßgeblich wurde. Verbunden mit einem sprunghaften Aufgabenzuwachs ab Mitte der 1880er-Jahre kam es zu einer starken Aufstockung des Personals, so dass der im September 1909 in Generalzolldirektion umbenannten Behörde Ende 1913 ein Präsident, 1 Vizepräsident und 10 Oberräte angehörten. Seit 1910 war die Generalzolldirektion in drei Abteilungen gegliedert: Die 1. oder Präsidialabteilung für Personal, Haushalt, allgemeine Kassen- und Rechnungssachen sowie Bau, die 2. Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern und die 3. Abteilung für Stempel-, Erbschafts- und Zuwachssteuern. Als besondere Dienststellen unterhielt die Generalzolldirektion eine Zollrechnungsexpedition, die Zollwirtschaftsverwaltung und die zur Durchführung von chemischen und mechanischen Warenuntersuchungen eingerichtete Technische Prüfungsstelle. Nicht zuletzt durch den Personalzuwachs im Bereich der technischen Prüfungen stieg der Beamtenbestand der Generalzolldirektion bis Ende 1913 auf 113.

Im Herbst 1919 endete die Tätigkeit der Generalzolldirektion. Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die bisherigen Landesfinanzbehörden dem Reich unterstellt und neu organisiert. In Sachsen wurden die Generalzolldirektion sowie die Steuerkreise und Steuerbezirke aufgelöst, und als neue Oberbehörden entstanden die Landesfinanzämter Dresden und Leipzig. Deren Abteilungen I (Besitz- und Verkehrssteuern) waren alle Finanzämter nachgeordnet, den Abteilungen II (Zölle und Verbrauchsabgaben) die Hauptzollämter und Zollämter, die bis dahin der Generalzolldirektion unterstanden hatten.

2. Geschichte des Bestands

Den Geschäftsgang der Zoll- und Steuerdirektion sowie die Führung der Akten regelte die Geschäftsordnung von 1834. Danach waren alle eingehenden Schreiben in die Hauptregistrande, alle ausgehenden in die Abgangsregistrande einzutragen. Über jede selbständige Angelegenheit sollte eine einzelne Sachakte angelegt und, mit einem zutreffenden Titel versehen, in das Aktenrepertorium eingetragen werden. Die Aufgaben der Behörde sollten in einem Aktenplan klassifiziert und mit ihren Haupt- und Unterabteilungen in Kapitel und Titel gegliedert werden. Dementsprechend waren das Repertorium und die Aktenablage anzulegen. Die spezielle Aufsicht über die Altregistratur bzw. das Behördenarchiv konnte der Direktor einem Sekretär oder Registrator übertragen.

Soweit erkennbar, hat der Geschäftsgang lange Zeit gut funktioniert. Ungünstig auf die Aufbewahrung der Akten hat sich jedoch die ab den 1840er-Jahren beklagte Raumnot im Dresdner Postgebäude ausgewirkt. Ende der 1840er-Jahre reichten die vorhandenen Räume nicht mehr zur Unterbringung der damals etwa 4.000 Akten aus, so dass die älteren in eine Bodenkammer gebracht wurden, wo sie durch Kohlenruß beschmutzt wurden und erheblicher Brandgefahr ausgesetzt waren. Um 1860 wurde ein Archivraum im Untergeschoss des Postgebäudes eingerichtet. Durch den späteren Umzug in Mietobjekte bzw. 1898 in ein landeseigenes Gebäudes konnten die Probleme mit der Unterbringung der Akten offenbar gemildert oder beseitigt werden.

Wegen des erheblich anwachsenden Schriftverkehrs war es ab 1848 nicht mehr möglich, die Ein- und Ausgänge in nur einer Registrande nachzuweisen. Es wurden daher vier Registranden angelegt: die Registrande A für die Organisation und Geschäftsverwaltung bei den Zoll- und Steuerunterbehörden sowie alle Personal-, Bau- und Inventarsachen, die Registrande B für die Zoll- und Steuergesetzgebung und Abgabenverwaltung im Allgemeinen sowie die Verwaltungsjustiz, die Registrande C für das Rechnungs- und Registerwerk sowie eine Spezialregistrande für die Dienstberichte des sächsisches Vereinsbevollmächtigten und der Stationskontrolleure. Die Zahl der Registranden musste später weiter erhöht werden, so dass 1913 insgesamt neun Registranden geführt wurden (Registrande A - J).

Eine erste Anbietung bzw. Abgabe von Akten durch die Generalzolldirektion an das Sächsische Hauptstaatsarchiv erfolgte 1917/18, wobei das Archiv einige Aktenserien als nicht archivwürdig bewertete. Zu weiteren Abgaben, diesmal durch die 1919 gegründeten Landesfinanzämter Dresden und Leipzig, kam es 1921, 1925 (über das Reichsarchiv) und 1931. Sie umfassten die heute im Bestand befindlichen Sachakten. Die dabei übergebenen Abgabelisten waren bis Juni 2019 Findmittel des Bestands. Ferner wurden 1943 vom Oberfinanzpräsident Dresden einige Registranden und die Dienstlisten der Jahre 1834-1869 dem Hauptstaatsarchiv übergeben.

3. Inhalt des Bestands

Durch den Bestand wird die Tätigkeit der Zoll- und Steuerdirektion bzw. Generalzolldirektion nur lückenhaft dokumentiert. Zur Mitwirkung im Deutschen Zollverein und zur Zollverwaltungspraxis in Sachsen liegt eine Reihe von inhaltsreichen Unterlagen vor, die z. B. die Zoll- und Steuerverhältnisse in den Mitgliedsstaaten des Zollvereins, die Generalkonferenzen des Zollvereins sowie den Bauunterhalt, den Neubau von Zollhäusern in Sachsen und das Personal der Zoll- und Steuerverwaltung betreffen. Dagegen sind Akten über die Erhebung der indirekten Abgaben (Steuern auf Bier, Branntwein, Wein, Tabak, Schlachtfleisch, Salz, Zigaretten, Leuchtmittel usw.) nicht überliefert. Dass große Überlieferungslücken vorhanden sind, wird auch durch die Tatsache deutlich, dass die Zoll- und Steuerdirektion um 1850 bereits rund 4.000 Akten verwahrte, während der Bestand jetzt lediglich 451 Verzeichnungseinheiten umfasst.

Besonders hervorzuheben sind Dienstlisten der Jahre 1834-1893. Sie enthalten Angaben zu den Beamten der sächsischen Hauptzoll- und Hauptsteuerämter und sind wegen ihrer gleichartig strukturierten Informationen besonders für sozial- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchungen interessant. Durch die Geschäftsordnung von 1834 war der Zoll- und Steuerdirektion vorgeschrieben worden, sich von den Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern jährlich Dienstlisten in zwei Ausfertigungen zusenden zu lassen, wovon eine bei der Zoll- und Steuerdirektion verblieb und eine an das Finanzministerium weiterzuleiten war. Im Bestand vorhanden ist die Ausfertigung der Zoll- und Steuerdirektion, wobei deren Lücken mit Bänden aus der weitestgehend inhaltsgleichen, für das Finanzministerium bestimmten Serie ergänzt wurden. Diese Serie befand sich einst im Finanzarchiv, war inzwischen jedoch ebenfalls in den Bestand 10983 Zoll- und Steuerdirektion gelangt.

Warum der Bestand die Tätigkeit der Zoll- und Steuerdirektion nur lückenhaft dokumentiert und wann die vorhandenen Überlieferungsverluste eingetreten sind, ist derzeit nicht genau bekannt. Es ist davon auszugehen, dass viele der 1919 noch vorhandenen Akten (besonders zu den indirekten Abgaben) nicht dem Hauptstaatsarchiv Dresden angeboten wurden, sondern an die Landesfinanzämter Dresden und Leipzig übergingen und dort verblieben. Im Zweiten Weltkrieg, besonders bei der Bombardierung Dresdens im Februar 1945, oder in der Nachkriegszeit muss es hier zu erheblichen Aktenverlusten gekommen sein.

Ausgleichen lassen sich die Überlieferungslücken zum Teil durch die Gegenüberlieferung bei über- und nachgeordneten Behörden der Zoll- und Steuerverwaltung. Verwiesen sei hier auf die Bestande 10036 Finanzarchiv und 10851 Ministerium der Finanzen sowie auf die Unterlagen der Hauptzollämter und Bezirkssteuereinnahmen im Staatsfilialarchiv Bautzen, Staatsarchiv Chemnitz, Hauptstaatsarchiv Dresden und Staatsarchiv Leipzig.

Jörg Ludwig
September 2019
Generalverordnungen der Zoll- und Steuerdirektion.- Zeitungsausschnittsammlung.- Registranden.- Dienstlisten.- Dienstgebäude.- Gründung des Deutschen Zollvereins und Anschluss weiterer Staaten.- Steuerorganisation und Zollorganisation in den Zollvereinsstaaten.- Generalzollkonferenzen.- Umsetzung der Zollvereinsgesetzgebung in Sachsen.- Zollverwaltung im Eisenbahnwesen.
Die Zoll- und Steuerdirektion (ab 1909 Generalzolldirektion) wurde zum 01.01.1834 als Mittelinstanz in der Steuer- und Zollverwaltung eingerichtet. Sitz der Behörde war Dresden.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.7 Steuer- und Zollverwaltung
  • | ohne 47,65 lfm
  • 1918, Nachträge bis 1931 | Abgabeverzeichnis für 12,35 lfm
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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