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Beständeübersicht

Bestand

20200 Staatliche Baumeisterprüfungsbehörde Leipzig

Datierung1903 - 1955
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)1,00

Bestand enthält auch 9 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Geschichte des Registraturbildners

1903 wurden die Staatlichen Baumeisterprüfungsbehörden für die Kreishauptmannschaften aus den Prüfungskommissionen für Bauhandwerker gebildet und dem sächsischen Ministerium des Innern unterstellt.[01] 1921 erfolgten die Unterstellung unter das Wirtschaftsministerium und die Aufteilung in Prüfungsbehörden für Hoch- und für Tiefbau. Hochbauprüfungen wurden in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zittau abgenommen, Tiefbau wurde nur in Zittau, später in Dresden geprüft. Mit der Verordnung der Reichsregierung über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Baumeister" (Baumeisterverordnung) vom 1. April 1931 erfolgte eine einheitliche Regelung für Deutschland; für Sachsen wurde sie am 25. Mai 1932 mit einer Ausführungsverordnung untersetzt. Zur Prüfungsbehörde für Hochbau gehörten ein Stadtbaurat oder höherer Baubeamter, ein sachverständiges Mitglied des Lehrkörpers einer Staatsbauschule und vier am Sitz der Prüfungsbehörde wohnende Baumeister.[02] Als Prüfungsarbeit wurde der Entwurf eines Bauwerks mittleren Umfangs verlangt, z. B. eines Wohn- oder Geschäftshauses. Wesentliche Änderungen in Aufgabenstellung und Organisation der Behörde traten nicht ein. Nach 1945 unterstanden die Baumeisterprüfungsbehörden zunächst dem sächsischen Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge, Abteilung Bauwesen; nach der Gründung der DDR dem Ministerium für Aufbau. Mit der Aufhebung der Reichsverordnung auf Grund der Anordnung über die Führung der Berufsbezeichnung "Baumeister" vom 15. August 1955[03] stellte die Staatliche Baumeisterprüfungsbehörde mit Wirkung vom 1. August 1955 ihre Arbeit ein. Die Begründung lautete: "Die aus der gesellschaftlichen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik sich ergebenden Möglichkeiten zur Ausbildung und Qualifizierung von Baufachleuten machen eine weitere Verleihung der Berufsbezeichnung "Baumeister" nicht mehr erforderlich."

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Das Staatsarchiv Leipzig hat den Bestand am 23. August 1974 vom Stadtarchiv Leipzig übernommen; 2012 folgten vier weitere Akten (Signaturen 291 – 294).

Die Überlieferung ist gering. Die verwendeten Registratursignaturen lassen das Fehlen großer Teile der Überlieferung erkennen; z. B. existiert eine Registratursignatur B 197, es sind aber nur noch 27 Akten zum Buchstaben B vorhanden. Ein Ablieferungsverzeichnis, vom Verwaltungsarchiv des Rates der Stadt Leipzig 1967 erarbeitet, lag vor.

Bei der Bearbeitung erfolgte eine erweiterte Verzeichnung. Bei einzelnen Akten wurden Enthält-Vermerke angelegt. Es wurden eine Klassifikation erstellt, die sich auf eine Unterteilung in 1. Organisation und 2. Prüfungsakten beschränkt, da im Bestand außer zwei Akten nur Prüfungsakten enthalten sind. Die Reihung der einzelnen Akten folgt der alphabetischen Ordnung der Nachnamen der Prüflinge. Register wurden zu den Namen der Prüfungsbewerber und deren Wohnorten, falls es sich nicht um Leipzig handelte, angelegt. War auf der Akte ein Vorort angegeben, der bereits nach Leipzig eingemeindet war, wurde im Aktentitel als Wohnort Leipzig aufgenommen.
Kassationen fanden lediglich bei Doppelexemplaren von Prüfungsaufgaben statt, die einigen Akten lose beigelegt waren.
Bei einigen Akten müssen die Regelungen zum Datenschutz beachtet werden; d. h. wenn die gesetzliche Schutzfrist von 100 Jahren nach der Geburt bzw. 10 Jahren nach dem Tod des Betroffenen noch nicht abgelaufen ist, sind die entsprechenden Akten erst nach Verkürzung der Schutzfrist oder Einverständniserklärung des Betroffenen durch Dritte einsehbar. Ist die Schutzfrist noch nicht abgelaufen, ist die Akte nicht online recherchierbar

Überlieferungsschwerpunkte


Es sind fast ausschließlich Prüfungsakten überliefert.
Dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung waren beizufügen:
- ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
- eine Geburtsurkunde,
- das Zeugnis über die bestandene Gesellenprüfung im Maurer- oder Zimmerergewerbe,
- das Zeugnis über die bestandene Reifeprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bauschule,
- der Nachweis über mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit als Geselle, Bauführer oder Techniker bei der Ausführung von Bauten,
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
- ein behördlicher Nachweis, dass der Prüfling im Bezirk der Prüfungsbehörde seit sechs Monaten seinen Wohnsitz hatte,
- eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass der Prüfling sich hier oder an anderer Stelle nicht bereits einer Baumeisterprüfung unterzogen oder zur Ablegung der Baumeisterprüfung gemeldet hatte und
- eine Bescheinigung über die Einzahlung der ersten Rate der Prüfungsgebühr.
Diese Dokumente sowie die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungsaufgabe, die Allgemeinen Bestimmungen zur Prüfungsaufgabe, eine Beurteilung der schriftlichen Arbeit, die Einladung zur mündlichen Prüfung und die Bescheinigung über das Bestehen der Baumeisterprüfung sind die üblichen Bestandteile der Prüfungsakten. Es sind aber keine Protokolle zu den mündlichen Prüfungen vorhanden.

Verwaltungsakten der Behörde sind nicht überliefert. Der Bestand hat eine Laufzeit von 1905 bis 1955. Vereinzelt befinden sich am Ende von Akten auch Schriftstücke von 1956 und 1957. Diese entstanden bei der Abwicklungsstelle der Staatlichen Baumeisterprüfungsbehörde Leipzig. Außerdem sind ein Protokoll zur Aussonderung veralteter Literatur aus der Bibliothek des Stadtbauamtes Leipzig von 1960 (Nr. 290) und die Verordnung des Ministerium des Innern zu den Baumeisterprüfungen und Baumeistertiteln vom 1903 (Nr. 294) dem Bestand zugeordnet, weil entsprechende Bezüge zum Bestand erkennbar sind.

Verweise
Im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig wird auch der Vorgängerbestand "Königliche Prüfungskommission für Bauhandwerker" unter der Bestandssignatur 20056 verwahrt.

In der Deutschen Bücherei Leipzig befindet sich unter der Signatur 1913 D 29 das Buch "Baumeister-Prüfungsarbeiten: Eine Reihe völlig durchgearbeiteter, mustergültiger Entwürfe", erschienen 1913 im Degener-Verlag Leipzig.



Andreas Oettel / Doreen Etzold

Dezember 2003 / März 2012


[01] Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1903, S. 250.
[02] Sächsisches Gesetzblatt 1932, S. 93.
[03] Gesetzblatt der DDR 1955, Teil I, Nr. 70 vom 26.08.1955.
Baumeisterprüfungen.
1903 wurden die Staatlichen Baumeisterprüfungsbehörden für die Kreishauptmannschaften aus den Prüfungskommissionen für Bauhandwerker gebildet und dem sächsischen Ministerium des Innern unterstellt. 1921 erfolgten die Unterstellung unter das Wirtschaftsministerium und die Aufteilung in Prüfungsbehörden für Hoch- und für Tiefbau. Hochbauprüfungen wurden in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zittau abgenommen, Tiefbau wurde nur in Zittau, später in Dresden geprüft. Mit Reichsverordnung von 1931 erfolgte eine einheitliche Regelung für Deutschland; für Sachsen wurde sie 1932 mit einer Ausführungsbestimmung untersetzt. Wesentliche Änderungen in Aufgabenstellung und Organisation traten nicht ein. Nach 1945 unterstanden die Baumeisterprüfungsbehörden zunächst dem sächsischen Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge, Abteilung Bauwesen, nach der Gründung der DDR dem Ministerium für Aufbau. Mit der Aufhebung der Reichsverordnung im Jahre 1955 stellte die Staatliche Baumeisterprüfungsbehörde ihre Arbeit ein.
  • 2012 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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