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Beständeübersicht

Bestand

11241 Musterungslisten

Datierung1681 - 1867
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)361,30
Geschichte der Musterung
Im 16. und beginnenden 17. Jahrhundert bestanden die Söldnerheere1 nur zeitweise. Bei Ausbruch eines Krieges beauftragten die Landesherren erfahrene Söldnerführer mit der Werbung eines Heeres. Die Geworbenen wurden auf bestimmten Plätzen besichtigt, in Listen (Musterrollen) eingetragen und eidlich verpflichtet (Fahneneid). Diese Überprüfung der Geworbenen auf Tauglichkeit für den Militärdienst wurde als Musterung bezeichnet.2 Die Musterung erstreckte sich auf den gesundheitlichen und moralischen Zustand der Truppen. Alle geworbenen Söldner leisteten berufsmäßig gegen Geld (Sold) Militär- und Kriegsdienste für die Landesherren. Die Masse der Söldner kam aus bäuerlichen Verhältnissen und diente als Fußkämpfer. Der Adel repräsentierte die Söldnerreiterei. Fußvolk und Reiterei gliederten sich organisatorisch in Regimenter, die aus Fähnlein bestanden. Ein Obrist bestimmte die Hauptleute der Fähnlein und war zugleich für den Strafvollzug (Profos) verantwortlich. Die Verwaltung und Versorgung der Truppen sowie die Lagerordnung lag in den Händen von eingesetzten Weibeln und Meistern. Artikelbriefe (Kriegsartikel) regelten die Beziehungen zwischen den Feldobristen und den Söldnern. Sie umfassten Bestimmungen über Pflichten und Rechte der Söldner, Ausrüstung und Bewaffnung, Sold und Versorgung sowie Marsch- und Lagerordnung.

In Sachsen wurden die ersten Regimenter im größeren Umfang nach diesem System 1553 bei Sievershausen eingesetzt. Bereits seit 1591 sind Musterungen bei der Kavallerie nachweisbar.3 Eine Defensionsordnung von 16134 regelte die Aufstellung von Militärformationen. 1623 wurde ein Generalstab (Generalität) geschaffen, der für die Kommandoangelegenheiten der sächsischen Truppen verantwortlich war. Dieser Generalstab unterstand dem Generalfeldmarschallamt als oberste Kommandobehörde.5 Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges führten 1634 in Sachsen zur Errichtung einer Geheimen Kriegskanzlei6 als eigenständiger Militärverwaltungsbehörde, die dem Geheimen Rat unterstellt wurde. Im Kurfürstentum Sachsen war der Geheime Rat bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts für die militärischen Angelegenheiten verantwortlich. Die Zuständigkeit dieser Behörde erstreckte sich auf Musterungen, Märsche und Truppenzusammenziehungen sowie Geld- und Naturalversorgung der sächsischen Armee.

Mit der Herausbildung des "miles perpetuum" im 17. Jahrhundert kam es 1682 auch im Kurfürstentum Sachsen zur Schaffung eines stehenden Heeres durch Kurfürst Johann Georg III. (1647 / 1680-1691). Der äußere Anlass für diese Maßnahme bestand in der militärischen Ausbreitung des Osmanischen Reiches, dessen Truppen seit 11. Juli 1683 die Stadt Wien belagerten. Mit dem kurfürstlichen Reskript vom 15. Februar 1684 über die Bildung des Geheimen Kriegsratskollegiums7 als neuer zentraler Militärverwaltungsbehörde wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen. Die Behörde war bis zu ihrer Auflösung im April 1814 zuständig für die Verwaltung und Versorgung sowie Ausrüstung und Bewaffnung der sächsischen Armee. Alle Kommandoangelegenheiten verblieben wie bisher beim Generalstab und dem übergeordneten Generalfeldmarschallamt. Bereits ab 1681 erfolgten im Kurfürstentum Sachsen jährliche Musterungen, die bis 1867 als Stärkemeldungen an die folgenden zentralen Militärverwaltungsbehörden übermittelt wurden:

• Januar 1681 bis Januar 1684: Geheime Kriegskanzlei,
• Februar 1684 bis April 1814: Geheimes Kriegsratskollegium,
• Mai 1814 bis Oktober 1831: Kriegsverwaltungskammer und
• November 1831 bis März 1867: Sächsisches Kriegsministerium.

Die jährlichen Musterungen erfolgten periodisch, in Friedenszeiten am 30. April im laufenden Jahr. Jede Besichtigung und Überprüfung der Truppen einschließlich ihrer Bewaffnung und Ausrüstung wurde auf der Grundlage einer exakten Listenführung durchgeführt. Auch Desertionen von Angehörigen der sächsischen Armee, wie z. B. im Nordischen Krieg 1700/21, waren nachweispflichtig. Den Anfang dieser Musterungen bildeten in der Regel die Formationen der Kavallerie, die in Sachsen von 1681 bis 1848 als Schlacht entscheidende Waffengattung der Landstreitkräfte betrachtet wurde. Auch Farbe, Geschlecht und Gesundheitszustand der Pferde fanden in den Listen Berücksichtigung. Eliteformationen, wie z. B. das Garde-Reiter-Regiment, wurden vor den anderen Kavallerie-Formationen gemustert. Für den Zeitraum von 1850 bis 1867 übernahm die sächsische Infanterie als primäre Waffengattung den Anfang der Musterungen. Kavallerie-, Artillerie- und Pionier-Formationen sowie Versorgungs-, Ausbildungs- und Verwaltungseinheiten wurden anschließend gemustert. Zu den gemusterten Formationen und Einheiten zählten 1850 u. a.: 1. Infanterie-Bataillon, 4. Schützen-Bataillon, 3. Reiter-Regiment, Reitende Artillerie-Brigade, Militärstrafanstalt und verabschiedete Kriegsreservisten.

Mit der Errichtung des Geheimen Kabinetts 1704/06 durch Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (1670 / 1694-1733) wurde ein Militärdepartement geschaffen, das für die oberste Entscheidung in allen Militärangelegenheiten zuständig war. Abschließende Entscheidungen in Personalsachen, wie z. B. Beförderungen und Ernennungen von Offizieren und Militärbeamten, behielt sich der Kurfürst selbst als Ausdruck des persönlichen Regiments vor. Die jährlichen Stärkemeldungen aufgrund der durchgeführten Musterungen wurden in der bisherigen Form vom Geheimen Kriegsratskollegium an das Militärdepartement übermittelt.

Die allmähliche Herausbildung der stehenden Söldnerheere seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts führte auch in Kursachsen zu einer schrittweisen territorialen Erfassung und zielgerichteten Aushebung der Einwohner. So wurden in den Jahren 1748, 1764 und 1777 durch das Geheime Kriegsratskollegium Erhebungen über die Bevölkerung durchgeführt8 und damit die Grundlagen für das militärische Ersatzwesen geschaffen.9 Die Erhebungen enthielten u. a. Angaben über die Zahl der Einwohner, Feuerstätten und Häuser.

Nach der Besetzung des Königreiches Sachsen durch die Alliierten im Oktober 1813, der Errichtung des Generalgouvernements 1813/15 und der Gebietsverluste von 1815 musste auch die sächsische Militärverwaltung neu organisiert werden. Anfang 1814 wurde die sächsische Armee der Vierten Sektion (Departement des Kriegswesens) der Generalgouvernementsverwaltung unterstellt. Dieses Departement des Kriegswesens, dessen Chef zugleich Chef des Generalstabes war, übernahm die Geschäfte des Militärdepartements des Geheimen Kabinetts. Die am 2. Mai 1814 gegründete Kriegsverwaltungskammer10 als neuer zentraler Militärverwaltungsbehörde führte die Aufgaben des im April 1814 aufgelösten Geheimen Kriegsratskollegiums weiter. Gleichzeitig übernahm sie die Aufgaben der 1807 eingesetzten Landeskommission. Die Kriegsverwaltungskammer stand unter Aufsicht des Geheimen Konsiliums. Alle jährlichen Stärkemeldungen aufgrund der durchgeführten Musterungen wurden seit Oktober 1817 in der bisherigen Form von der Kriegsverwaltungskammer an das Geheime Konsilium, Departement des Kriegswesens, übermittelt.

Im Rahmen der Verfassungs- und Verwaltungsreform von 1831 wurde am 7. November 1831 das Sächsische Kriegsministerium gegründet. Die Ernennung der Offiziere und höheren Militärbeamten verblieb beim König. Das Ministerium übernahm die Aufgaben der im Oktober 1831 aufgelösten Kriegsverwaltungskammer einschließlich der ihr bis dahin unterstellten Militärjustizbehörden sowie der Beschwerdeinstanz in allen Militär- und Kommandoangelegenheiten.11 Die Ministerialbehörde wurde bis zu ihrer Auflösung am 15. November 1918 mehrfach umstrukturiert. Alle jährlichen Stärkemeldungen aufgrund der durchgeführten Musterungen erfolgten in der bisherigen Form vom Sächsischen Kriegsministerium an das Gesamtministerium.

Auf der Grundlage der "Verordnung zu Vollziehung des Gesetzes über die Erfüllung der Militairpflicht" vom 26. Oktober 183412 kam es zur Einführung von Nationallisten über die in den Kreisdirektionsbezirken und Amtshauptmannschaften des Königreiches Sachsen ausgehobenen Rekruten und Dienstreservemannschaften. Diese Nationallisten beinhalteten nach Schema Nr. V (§ 53) u. a. folgende Angaben: Vor- und Zunamen, Religion, Stand und Gewerbe, Geburtsjahr und –ort, Aufenthaltsort, Größe (in Zoll), Familien- und Vermögensverhältnisse sowie Truppenteil. Bei der Aushebung mussten die Amtshauptleute sofort die Bezirkslisten unter Beifügung der Ortslisten an die Oberrekrutierungsbehörde einreichen (§ 40).

Mit dem Beitritt der sächsischen Armee zum Norddeutschen Bundesheer am 1. Januar 1868 und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Königreich Sachsen ging die Militärhoheit auf den Norddeutschen Bund und 1871 auf das Deutsche Reich über. Damit entfiel die bisherige, o. g. Form der Musterung. Die Musterung wurde jetzt auch in Sachsen ein rechtlich geregelter Bestandteil des militärischen Ersatzwesens. Grundlage dafür war das "Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst" vom 9. November 186713 (Wehrgesetz). In Sachsen existierte seit 1. April 1899 eine straffe territoriale Aufteilung in die zwei Armeekorpsbezirke Dresden und Leipzig. Jeder Armeekorpsbezirk war zugleich besonderer Ersatzbezirk, der sich in mehrere Landwehr-, Musterungs- und Ausbildungsbezirke unterteilte. Gleichzeitig gab es ein System von militärischen und zivilen Ersatzbehörden. Alle erfassten und zum Militärdienst anstehenden Wehrpflichtigen mussten sich zur Musterung einfinden, die an einem bestimmten Tag und Ort stattfand. Dann stellte eine Musterungskommission die Tauglichkeit und Abkömmlichkeit zum Wehrdienst fest und verfügte auch Zurückstellungen. Festlegungen über Ort und Waffengattung waren dagegen nur vorläufig. Nach der Musterung erfolgte die Aushebung. Die Aushebung umfasste den endgültigen Entscheid über die Waffengattung und den Truppenteil, die Eintragung in die Musterrolle (Militärstammrolle) und anschließend die Einberufung (Ersatzgeschäft). Diese Truppenstammrollen beinhalteten u. a. folgende Angaben: Familien- und Vornamen, Datum und Ort der Geburt, Wohnsitz der Eltern, Stand oder Gewerbe, Personalbeschreibung, Orden und Ehrenzeichen sowie Feldzüge. Die Form der Musterung blieb im Wesentlichen bis zum Ende des Deutschen Reiches und seiner Streitkräfte am 8. Mai 1945 bestehen. Auf der Grundlage der Reichsverfassung von 1871 und des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 187414 entwickelte sich das deutsche Reichsheer bis 1914 als ein in Organisation, Ergänzung, Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung einheitliches Heer. Während des Ersten Weltkrieges 1914/18 wurden Kriegsstammrollen geführt.

Die Militärstammrollen der sächsischen Armee für den Zeitraum von 1868 bis 1921 wurden beim alliierten Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 vernichtet und sind bis auf einzelne geringe Fragmente komplett Kriegsverlust. Gleichzeitig soll darauf hingewiesen werden, dass die im Ersten Weltkrieg gefallenen, verwundeten und vermissten Militärangehörigen der sächsischen Armee nur in der "Verlustliste der Königlich Sächsischen Armee. 1914 – 1918" (vgl. Literaturhinweise) vermerkt sind. Diese Liste wurde vom Nachweisbüro des Sächsischen Kriegsministeriums während des Krieges geführt.

Personalunterlagen von sächsischen Angehörigen der ehemaligen Reichswehr, Wehrmacht und Waffen-SS für den Zeitraum von 1921 bis 1945 verwahrt, soweit überliefert, das Bundesarchiv – Militärarchiv, Postfach, 79024 Freiburg.


Bestandsgeschichte und –inhalt
Mit der Auflösung der ehemals Königlich Sächsischen Armee im Frühjahr 1919 musste auch über das Schicksal des Sächsischen Kriegsarchivs mit seinen etwa 400.000 Akteneinheiten entschieden werden. Des Weiteren befanden sich noch etwa zweieinhalb Millionen Heeresakten bei den Militärbehörden und Truppenverbänden.15 Mit der Bildung des Reichsarchivs Potsdam am 1. Oktober 1919 wurde auch in Dresden am 1. April 1920 eine "Heeresaktenverwaltung" als Reichsarchivzweigstelle eingerichtet. Diese Reichsarchivzweigstelle war zuständig für die sächsischen Militärakten aus der Zeit von 1867 bis 1918, mit Ausnahme der beim Reichsarchiv in Potsdam aufbewahrten Archivalien sowie für die Akten des Übergangsheeres aus den Jahren 1919/1920, der Reichswehr und der mittleren und unteren Reichsbehörden, soweit diese ihren Sitz in Dresden hatten.16 Das damalige Sächsische Hauptstaatsarchiv erhielt deshalb im Rahmen der Bestandstrennung zwischen Reich und Freistaat Sachsen die gesamte bis 1867 entstandene Quellenüberlieferung militärischer Provenienz. Am 22. Oktober 1925 wurden die letzten Akten nach dem Hauptstaatsarchiv überführt.17 Zu diesen Akten gehörten auch die Musterungslisten der sächsischen Armee, die nach 1838 vom Sächsischen Kriegsministerium nicht mehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden und den Zeitraum bis März 1867 umfassten.

Der Pertinenzbestand Musterungslisten war ursprünglich von Januar 1681 bis April 1814 ein Teil des Provenienzbestandes Geheime Kriegskanzlei/Geheimes Kriegsratskollegium. Nach der Auflösung des Geheimen Kriegsratskollegiums im April 1814 wurde dieser Teil mit den Provenienzbeständen der Nachfolgebehörden Kriegsverwaltungskammer (ab Mai 1814) und Sächsisches Kriegsministerium (ab November 1831) vereinigt und 1838 vom Kriegsministerium als Pertinenzbestand Musterungslisten an das Sächsische Hauptstaatsarchiv übergeben.

Der Bestand Musterungslisten aus dem Überlieferungszeitraum von 1681 bis 1869 wurde 1940/41 bis zur Findbuchreife verzeichnet und überstand den Zweiten Weltkrieg bis auf einzelne Akteneinheiten ohne Kriegsverlust. 2005 erfolgte durch Susann Leuteritz eine Datenbankeingabe des bisherigen Bestandes in AUGIAS-Archiv 7.4, der 3.066 Akteneinheiten umfasste. Zusätzlich wurden durch Frau Leuteritz 1.816 Akteneinheiten neu erschlossen. Die neu erschlossenen Akteneinheiten beinhalten die Musterungen auf Kompanieebene mit Angaben zu den Namen und Dienstgraden der Kompaniechefs. Damit ergänzen sie die bisherigen Musterungen auf Regimentsebene. Der Gesamtbestand, der nunmehr vollständig erschlossen ist, umfasst demnach 4.882 Akteneinheiten.

Der militär- und sozialgeschichtlich bedeutsame Bestand beinhaltet die jährlichen Stärkemeldungen über die durchgeführten Musterungen der Heeresformationen der Kurfürstlich und Königlich Sächsischen Armee an die zentralen Militärverwaltungsbehörden für den Zeitraum von 1681 bis 1867. Diese Stärkemeldungen wurden vom Regimentsschreiber angefertigt, mit Musterungsort und Datum versehen sowie vom Kompanie- bzw. Eskadronchef gesiegelt und unterschrieben.

Die namentlich und summarisch geführten Musterungslisten führen in der Regel die folgenden Angaben über die gemusterten Angehörigen der sächsischen Armee auf:
Name, Vorname, Dienstgrad, Alter, Größe, Geburtsort, Beruf, Religionszugehörigkeit und Herkunft. Angaben zu Familienstand, Anzahl der Kinder, Dienstdauer, Teilnahme an Feldzügen, Verwundungen, Bekleidung und Besoldung sowie Ort und Datum der Musterung ergänzen gelegentlich die Grunddaten. Statt des Geburtsortes wird der Begriff Herkunft verwendet, wobei beide Begriffe nicht identisch sein müssen. Das Geburtsdatum sowie die Namen und Lebensdaten von Familienangehörigen sind nicht vermerkt. Alphabetische Namensregister zu diesen Musterungslisten liegen nicht vor.

Zu den Formationen, Waffengattungen sowie Namen und Dienstgraden soll folgendes bemerkt werden:
Bei der Titelaufnahme der Verzeichnungseinheiten wurde einheitlich die aktuelle und rechtsgültige Schreibweise angewandt. Die Offiziersdienstgrade Hauptmann, Kapitän und Kapitänleutnant wurden bei der Infanterie verwendet und hatten folglich keinen Bezug zu den heutigen Dienstgraden in der Marine. Diese Offiziersdienstgrade fanden aber auch bei der leichten Kavallerie, den Chevaulegers- und Dragoner-Regimentern, Verwendung. Die übrige Kavallerie führte den Offiziersdienstgrad Rittmeister. Dragoner wurden auch bei den Chevaulegers-Regimentern vermerkt. Grenadiere befanden sich bei den Musketier-Kompanien der Infanterie-Regimenter und rangierten vor den Gefreiten. Ab 1. Oktober 1742 erhielten die Infanterie-Regimenter je zwei Grenadier-Kompanien. Quartiermeister war die frühere Bezeichnung für den späteren Zahlmeister. Trabanten waren im 18. Jahrhundert bei der Garde du Corps, einer Eliteeinheit der Kavallerie, in Dresden-Friedrichstadt stationiert. Als Reitende Trabanten wurden Bedienstete des Kurfürsten bezeichnet. Bei der Kavallerie gab es ursprünglich Kompanien, im 19. Jahrhundert Eskadrone. Die Eskadrone umfassten teilweise zwei Kompanien.

Für die Zeiträume des Siebenjährigen Krieges, insbesondere der Jahre 1757/62, und der napoleonischen Kriege 1812/15 wurden infolge der Kampfhandlungen keine Musterungen von aktiven Heeresformationen vorgenommen. Es sind deshalb nur Musterungen von denjenigen Formationen überliefert, die nicht an aktiven Kampfhandlungen teilnahmen, wie z. B. Depot- und Rekrutenformationen. Gleichzeitig soll auf den Bestand 11242 Monats- (Verpflegungs-)listen hingewiesen werden, der für den Zeitraum 1812/15 die namentlichen und summarischen Stärkemeldungen aller Heeresformationen der sächsischen Armee pro Monat beinhaltet.

Die Bestände 11241 Musterungslisten und 11242 Monats- (Verpflegungs-)listen sind für die Formationsgeschichte der sächsischen Armee und die Familienforschung eine zentrale Quellenüberlieferung.


Verweis auf andere Bestände im eigenen Archiv

Bestand 11237 Geheimes Kriegsratskollegium
Bestand 11239 Konduitenlisten
Bestand 11242 Monats- (Verpflegungs-)listen
Bestand 11243 Totenlisten
Bestand 11244 Verschollenenlisten
Bestand 11245 Hufenverzeichnisse
Bestand 11246 Ranglisten
Bestand 11247 Kriegsverwaltungskammer
Bestand 11248 Sächsisches Kriegsministerium
Bestand 12950 Militärkirchgemeinden
Bestand 13490 Nationallisten
Bestand 13491 Militärstammrollen

Literaturhinweise

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______________________
1 Vgl. dazu: Meier-Welcker, Hans (Hrsg.); Groote, Wolfgang von (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648 – 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Freiburg/Breisgau. T. 1: Geschichte des Absolutismus 1648-1789. Frankfurt/Main, 1964.
2 Vgl. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte (= Schriften des Militärgeschichtlichen Instituts der DDR), Bd. 2. Berlin, 1985. S. 664.
3 Vgl. Sächsisches Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden (im folgenden: HStA Dresden), 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 9129/11 [Listen von der Kavallerie betreffend, 1591].
4 Vgl. HStA Dresden, 11237 Geheimes Kriegsratskollegium, Loc. 10797/2 [Kursächsische Defensionsordnung, 1613].
5 Vgl. ebd., 11237 Geheimes Kriegsratskollegium, Nr. 98 [Generalfeldmarschallscharge, 1681-1770]. Ab 1781 blieb die Stelle des Generalfeldmarschalls unbesetzt.
6 Vgl. ebd., Nr. 792 [Errichtung der Geheimen Kriegskanzlei 1634 und Bestellung eines Geheimen Kriegsratskollegiums 1684, 1634-1764].
7 Vgl. ebd. . Das Geheime Kriegsratskollegium wurde offiziell am 17. März 1684 gebildet.
8 Vgl. ebd., 11245 Hufenverzeichnisse, Nr. 1 – 64.
9 Vgl. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte (wie Anm. 2), Bd. 1. Berlin, 1985. S. 176 f. .
10 Vgl. HStA Dresden, 11247 Kriegsverwaltungskammer, Nr. 200 [Die am 2. Mai 1814 erfolgte Gründung der Kriegsverwaltungskammer betreffend, 1814].
11 Vgl. ebd., 11248 Sächsisches Kriegsministerium, Nr. 881 [Geschäftseinteilung des Sächsischen Kriegsministeriums, 1763-1871].
12 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Nr. 69, S. 271-307.
13 Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Nr. 10, S. 131-136.
14 Reichsgesetzblatt, Nr. 15, S. 45-64.
15 Vgl. Bäßler, Gotthold, Die Reichsarchivzweigstelle Dresden, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, 48 (1927), S. 259-261.
16 Vgl. ebd., S. 267.
17 Vgl. ebd., S. 266. [01]
Jährliche Stärkemeldungen über durchgeführte Musterungen der Heeresformationen.
Musterungen wurden in Sachsen bereits ab 1591, und zwar erstmals bei der Kavallerie, durchgeführt. Die Defensionsordnung von 1613 regelte die Musterungen generell. Mit der Errichtung des stehenden Heeres durch Kurfürst Johann Georg III. erfolgte die periodisch stattfindende Besichtigung und Überprüfung der Truppen, der Ausrüstungsgegenstände und der Waffen. Darüber wurden exakte Listen geführt, die bei der obersten Kriegsverwaltungsbehörde einzureichen waren. Erst mit dem Beitritt der sächsischen Armee zum Bundesheer am 01.01.1868 entfiel diese Form der Musterung.

Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
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