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Beständeübersicht

Bestand

30375 Finanzamt Annaberg

Datierung1926 - 1952 (1953 - 1982)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)3,80

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Mösel, C. v. d.: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Aufl. Bd. 2, Leipzig 1926.
Steuerakten.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern von den Landesbehörden auf das Deutsche Reich über. Die bisher im Freistaat Sachsen bestehenden Bezirkssteuereinnahmen wurden am 25. März 1920 durch Finanzämter ersetzt. Diese bildeten die untere Ebene einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung mit dem Reichsfinanzministerium an der Spitze und den Landesfinanzämtern (seit 1937: Oberfinanzpräsidien) als Mittelbehörden. Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Das Finanzamt Annaberg war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Dresden nachgeordnet. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Annaberg zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Annaberg, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Jöhstadt unter Ausschluss des Ortes Satzung.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt".

1952 erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
  • 2021 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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