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Beständeübersicht

Bestand

32887 Kreisarbeitsgericht Plauen

Datierung1952 - 1963
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,60

Bestand enthält auch 1 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte der Kreisarbeitsgerichte
Die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 verfügte die Gründung der Arbeitsgerichte. Sie waren zuständig für alle Entscheidungen der den Arbeitsgerichten unterstellten Streitfälle, auf Antrag des Staatsanwalts für die Aufhebung von Entscheidungen der Konfliktkommissionen und Ersatz dieser sowie für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Konfliktkommissionen.
Die Aufgaben des Kreisarbeitsgerichts Plauen übernahm 1992 das Arbeitsgericht Chemnitz


2. Bestandsgeschichte
2001 wurden die Lohnnachweise vom Hauptstaatsarchiv Dresden unerschlossen übergeben. 2014 erfolgte die Erschließung


3. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält lediglich Lohnnachweise aus den Jahren 1952 bis 1963. Über den Verbleib der weiteren Unterlagen ist nichts bekannt


4. Quellen und Literatur
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 216 - 219 (K. Blaschke).

Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutsche Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, Berlin 1961, S. 435
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 216 - 219 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutsche Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, Berlin 1961, S. 435
Lohnnachweise.- Urtelssammlung.- Arbeitsrechtssachen.- Dienstbetrieb.
Die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 verfügte die Gründung der Arbeitsgerichte. Sie waren zuständig für alle Entscheidungen der den Arbeitsgerichten unterstellten Streitfälle, auf Antrag des Staatsanwalts für die Aufhebung von Entscheidungen der Konfliktkommissionen und Ersatz dieser sowie für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Konfliktkommissionen.
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 17. April 1963 wurde das Kreisarbeitsgericht Plauen, wie alle anderen Arbeitsgerichte, zum 25. April 1963 aufgelöst. Seine Zuständigkeit ging auf das Kreisgericht Plauen über.
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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