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Beständeübersicht

Bestand

20598 Stadt Borna (Stadtgericht)

Datierung1518 - 1854
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)14,00
Borna liegt zu beiden Seiten des kleinen Flusses Wyhra in einer flachen Aue [01] im alten Pleißner Land. [02] Die erste Erwähnung Bornas geht auf eine Urkunde des Markgrafen Dietrich aus dem Jahre 1200 zurück. [03] Als Burne in castro [04] wird dieser Ort erstmals in einer Urkunde Heinrichs des Erlauchten vom 28. Januar 1228 bezeichnet. Obwohl Borna erst seit 1264 als Stadt bezeugt ist, lässt sich eine frühere slawische Besiedlung nachweisen. Die Stadt bestand in der Vergangenheit aus drei ursprünglichen Siedlungskernen: der planmäßig angelegten Marktniederlassung, der Burg mit der Altstadt Borna und - als wahrscheinlich ältestem Besiedlungskern - Wenigenborn, [05] (Wendisch-Born). [06] Die Altstadt und Wenigenborn waren seit Mitte des 16. Jahrhunderts zu einer rechtlichen Einheit verschmolzen und unterstanden in gerichtlicher Beziehung dem Amt Borna. [07]

Im Jahre 1327 schenkte Friedrich der Ernsthafte dem Benediktinerkloster zu Pegau das Patronatsrecht über die Bornaer Kirche, welches für Borna die kirchliche Abhängigkeit von dem damals bedeutenderen Pegau bedeutete. [08] Insgesamt 215 Jahre lang blieb der Abt zu Pegau Patron über Borna und hatte nicht nur die Kirche mit allem Zubehör, sondern auch alle geistlichen Gebäude und Besitzungen inne. [09] Bereits 1373 erhielt Hermann Stiditz, Bürger von Borna, das Stadtgericht unter der Bedingung, daß es für 20 ß (alte Schock Groschen) jederzeit vom Landesherrn zurückgekauft werden kann. 1403 wurde Nicolaus Stiditz die Rechtspflege gegen eine allweihnachtliche Leistung von 40 Kapaunen übertragen. [10] Mit dem Lehnsbrief von 1494 wurde der Stadt die Schriftsässigkeit verliehen. [11] Die niedere Gerichtsbarkeit erhielt Borna schon vor 1464 gegen eine Jahresabgabe von 8 ß und damit die Polizeigewalt innerhalb der Stadtmauern, im Jahre 1482 gegen eine abermalige Jahresleistung von 8 ß auch die höhere Gerichtsbarkeit auf Widerruf. [12]

Mit der Übernahme der Gerichtsbarkeit bildete Borna eine Bannmeile, [13] welche bestimmte, daß "hinfüro umb Borna kein Kretzschmer noch Schenkstette in dieser Pflege andere noch fremde Biere, denn Bornische Bier, führen und schenken sollen." [14] Dies sicherte den Bornaer Bierbrauern wichtige wirtschaftliche Vorteile gegenüber dem Umland. Mit dem Beginn der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden für das Markt-, Verkehrs-, Handels- und Innungswesen Verordnungen geschaffen, auch genauere Bestimmungen über Erbteilungen und privates Besitztum getroffen. Diese wurden in den "Statuta der Stadt Borna" von 1559 festgehalten. [15] Auch das Dorf Gnandorf, die wüste Mark Abtsdorf sowie die wüste Mark Trojan gehörten zur Erbgerichtsbarkeit von Borna. Im Jahre 1701 erneuerte der Stadtrat die Gerichtsordnung. [16]

Bis 1600 existierten drei Räte, die jährlich wechselten, wobei den Bürgermeistern jeweils sieben Ratsherren zur Seite gestellt wurden. [17] Die Ratsordnung von 1600 lässt diese drei Räte verschwinden und stellte dem Bürgermeister dafür zwei Assessoren, einen Stadtrichter, zwei Kämmerer, einen Baumeister und bis zur Verpachtung des Ratskellers einen Weinmeister zu Seite. Später führten zwei Baumeister die umfangreichen Geschäfte aus. [18] Am spätesten erhielt der Stadtrichter (1729) einen Stellvertreter, so dass nunmehr alle Ämter doppelt besetzt waren. Für die Vorstädte von Borna, welches früher die Reichs- und die Roßmarsche Vorstadt waren, wurden seit 1737 je zwei Gerichtspersonen verpflichtet. [19] Diese Zusammensetzung und Ämterverteilung der Stadtobrigkeit hatte bis 1832, bis zur Einführung der neuen Städteordnung, Bestand. [20]

Trotz Bemühungen zur Trennung von Verwaltung und Justiz waren Rat und Gericht immer stark miteinander verwoben. So trat ein Abraham Grünicke im 17. Jahrhundert sowohl als Stadt- und Gerichtsschreiber, wie auch zeitweise als Bürgermeister in Erscheinung, wobei er als Bürgermeister auch gleichzeitig die Funktion eines Stadt- und Gerichtsschreibers ausübte. Der Umstand, dass auch im Rat Juristen saßen, machte 1740 eine Teilung der gerichtlichen Geschäfte zwischen dem Stadtgericht und dem Rat notwendig. Dabei wurden Denunziationen, Zivilsachen innerhalb der Ringmauer, Testamente, Subhastationen, Vormundschaften, Kontrakte, Erbschaftsversiegelungen, Taxationen, Besichtigungen in Rechtssachen, Exekutionen außer dem Rathaus, Schuldsachen sowie Feuerstättenbesichtigungen dem Stadtgericht zugewiesen, während Denunziationen "wider die Ratsmembra", alle freiwillige Jurisdiktion, Käufe, Zessionen, Handwerkersachen, Erbschaftsprozesse, Stadtbesitzstreitigkeiten, alles außerhalb der Ringmauer, Berufungs-, Kämmerei- und Wechselsachen, Zeugenverhöre, geistliche Dinge und Angelegenheiten der Gesindeordnung sich der Rat vorbehielt. [21]
Nach Einführung der allgemeinen Städteordnung im Jahre 1832 umfasste der Stadtbezirk die Stadt mit den Vorstädten, das Rittergut Bockwitz und das Vorwerk Haulwitz, welches bisher unter die Jurisdiktion von Lobstädt sowie unter die Obergerichte des Justizamtes Borna gehörte. [22]

Am 14. Februar 1854 wurde das Königliche Landgericht in Borna gebildet. Damit endete die Gerichtsbarkeit der Stadt. [23] Mit der Übernahme der städtischen Gerichtsbarkeit durch die neugeschaffene Behörde wurden auch die vorliegenden Akten in die staatliche Überlieferung eingebunden. Die Gründung des Bezirksgerichtes erfolgte im Oktober des Jahres 1856 [24] , es fungierte zugleich auch als Gerichtsamt für die Stadt. [25] Nachfolger wurde das Amtsgericht Borna 1879. Von dort wurden die Unterlagen nach 1945 schließlich in das Sächsische Hauptstaatarchiv Dresden abgegeben. Zwischen 1955 und 1966 gelangte dann der Bestand als Abgabegemeinschaft "Amtsgericht Borna" zum damaligen Landesarchiv Leipzig. [26] Ein geringer Teil kam innerhalb dieses Zeitraumes auch vom damaligen Landeshauptarchiv Magdeburg.

Im Landesarchiv Leipzig wurde der Mischbestand dann provenienzgerecht getrennt, wobei auch der vorliegende Bestand mit der Bezeichnung "Stadtgericht Borna" entstand, der jedoch unverzeichnet blieb. Erst im Jahre 1997 konnte er im Rahmen der Bearbeitung der Bestandsgruppe erschlossen werden. Die Bestandsbezeichnung wurde aufgrund der Vermischung von Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten in "Stadt Borna - Gerichtsakten" verändert. Als Provenienzstellen treten der Rat und das Stadtgericht (StG) zu Tage.

Die Überlieferung ist relativ umfassend. Der zeitliche Umfang der Akten reicht von 1518 bis 1854. Für das 16. und 17. Jahrhundert sind jedoch nur sehr wenige Einzelakten, vorwiegend Handels-, Vormundschafts- und Konsensbücher, überliefert. Lediglich die Gerichtsprotokolle liegen von 1626 bis 1769 fast vollständig in chronologischer Folge und zwischen 1794 bis 1836 nur noch in zwei Bänden vor. Eine weitere umfangreiche Gruppe bilden die Ratsprotokolle. Sie sind ab 1725 (ein Band) und von 1752 bis 1833 in Jahresbänden überliefert. Anhand der vorhandenen Unterlagen lassen sich Aussagen zu Rechtspflege, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Borna während dieses Zeitraumes treffen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv sind das Amt, das Amtsgericht sowie die Amtshauptmannschaft zu nutzen. Zu verweisen ist auch auf das Stadtarchiv Borna. Bei der Verzeichnung wurden sowohl die (Unter-)Provenienzen als auch die Registratursignaturen mit erfasst, soweit dies aufgrund des teilweise schlechten Bestandszustandes möglich war.

Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch die Register erstellt wurden.
Die Registratursignaturen ermöglichten eine grobe Vorordnung des Bestandes. Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv. Der Bestand wurde mit einer ordnungsabhängigen Signatur versehen.

Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStAL, Stadtgericht Borna, Nr. (fettgedruckte Ziffer).

Elke Kretzschmar
November 1997


[01] Vgl. Borna, Hrsg. NovoPrint VerlagsGmbH Fellbach in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Borna, Fellbach o. J., S. 4.
[02] Vgl. Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Bd. 2: Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S.29.
[03] Vgl. CDS I, Bd. 3, S. 41f.: "Albertus dapifer de Borne". In der Anmerkung ist erwähnt, daß "die Urkunde aufgrund einer echten gefälscht" ist.
[04] Vgl. Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Bd. 2, Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 29.- Vgl. auch Adolf Wenck, Borna im Wandel der Zeiten, Hrsg. Robert Noske, Borna/Leipzig o. J., S.12.
[05] Vgl. Deutsches Städtebuch, a. a. O., S.30.
[06] Vgl. Wanderungen durch Borna und die Geschichte der Stadt, Hrsg. Kreisleitung des Kulturbundes der DDR - Interessengemeinschaft Denkmalspflege, Borna 1982, S.4.
[07] Vgl. Deutsches Städtebuch, a. a. O., S. 30.
[08] Vgl. ebenda und Adolf Wenck, Das Ratsarchiv zu Borna (bis 1600), Hrsg. Robert Noske, Borna 1897, S. 4.
[09] Vgl. Robert Wolfram, Chronik der Stadt Borna, Borna 1886, S.125.
[10] Vgl. A. Wenck, Borna im Wandel der Zeiten, a.a.O., S. 13/14.
[11] Vgl. Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, a. a. O., S. 30.
[12] Wenck, Borna im Wandel der Zeiten, a. a. O., S.37.
[13] Vgl. Walter Schlesinger, Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd 8: Sachsen, Hrsg. Alfred Körner Verlag, Stuttgart 1965, S.
[14] Vgl. Robert Wolfram, Chronik der Stadt Borna, a.a.O., S. 40.
[15] Ebenda, S.30.; Die "Statuta der Stadt Borna" sind nicht im bearbeiteten Bestand enthalten.
[16] Ebenda, S.200.
[17] Vgl. A. Wenck, Borna im Wandel der Zeiten, a. a. O., S. 26.
[18] Ebenda, S. 27.
[19] Vgl. R. Wolfram, Chronik, a. a. O., S. 200.
[20] Ebenda.
[21] Ebenda.
[22] Ebenda, S. 199.
[23] Ebenda, S. 80b.
[24] Vgl. Robert Wolfram, Chronik der Stadt Borna, Hrsg. Selbstverlag, Borna 1886, S. 244.
[25] Ebenda, S. 246.
[26] Vgl. Verwaltungsarchiv Nr. 187 (Zugangsbuch).
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Ablösungen.- Lehnsangelegenheiten.
Borna, eine zum Territorium des Amts Borna zählende Stadt, erhielt 1494 die Schriftsässigkeit. Der Rat zu Borna hatte seit 1464 die niedere, seit 1482 die höhere Gerichtsbarkeit inne. Unter die Erbgerichtsbarkeit fielen auch die Ortschaft Gnandorf und die wüsten Marken Absdorf und Trojan. Nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung 1832 und Neugründung des Stadtgerichts erstreckte sich die Gerichtsbarkeit auch auf Blochwitz und das Vorwerk Haulwitz. Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit am 14. Februar 1854 auf das Königliche Landgericht Borna über.
  • 1997 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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