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Beständeübersicht

Bestand

20606 Stadt Geringswalde (Stadtgericht)

Datierung1570 - 1852
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)2,70
Geringswalde entstand im Schutz eines in der Mitte des 12. Jahrhunderts errichteten Burgwardes der Herren von Schönburg. Burg und Stadt wurden wahrscheinlich 1213 durch König Ottokar I. von Böhmen zerstört, da die Schönburger 1233 auf dem Grund und Boden der ehemaligen Burg ein Hauskloster, ein Benediktinisches Nonnenkloster, stifteten. In der Stiftungsurkunde wird der Ort erstmals erwähnt und als "oppidum desolatum" [01] bezeichnet. In der Folgezeit wurde dem Kloster der gesamte Schönburgische Besitz in und um Geringswalde mit voller Obergerichtsbarkeit und Immunität übereignet. Daraufhin unterhielten die Schönburger in Geringswalde keinen Herrschaftssitz mehr und übten damit auch keinerlei Gerichtsbarkeit aus. Nach der Errichtung des Klosters entstand die Stadt im untersten Teil des Waldhufendorfes Altgeringswalde erneut. Große Entwicklungsmöglichkeiten hatte die der grundherrlichen Gerichtsbarkeit des Klosters unterworfene Stadt, die auch niemals befestigt war, nicht. Erst als sich ab 1542 - im Zuge der Reformation - die Klostergemeinschaft allmählich auflöste und die letzte Nonne verstorben war, [02] verkauften die Schönburger das gesamte Klosterterritorium (13 Dörfer) am 21. Mai 1590 an Kursachsen, und Geringswalde wurde dem Amt Rochlitz zugeschlagen.

Die Stadtverwaltung leitete von da ab ein vom Amt Rochlitz ernannter Richter (ab 1800 Stadtrichter) mit vier Schöffen, wobei die Ober- und die Erbgerichtsbarkeit dem Amte zustand. Damit war Geringswalde eine amtssässige Stadt. Seit dem Jahre 1708 zählten zur Stadtverwaltung Geringswalde noch 12 Ausschusspersonen und Viertelsmeister. Selbstverwaltung erlangte die Stadt erst mit der allgemeinen Städteordnung von 1832.

Ein eigenes Königliches Gericht bestand für Geringswalde ab dem Jahr 1852 und ein Gerichtsamt von 1856 bis 1874. Mit der Übernahme der städtischen Gerichtsbarkeit durch die neugeschaffenen Behörden wurden auch die vorliegenden Akten in die staatliche Überlieferung eingebunden. Später kamen die Unterlagen an das Amtsgericht Rochlitz und wurden von dort nach 1945 in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Zwischen 1962 und 1965 [03] gelangte dann dieser Bestand als Abgabengemeinschaft "Amtsgericht Rochlitz" zum damaligen Landesarchiv Leipzig.

In Landesarchiv Leipzig wurde der Bestand dann provenienzgerecht getrennt, wobei auch der vorliegende Bestand mit der Bezeichnung "Stadtgericht Geringswalde" entstand, jedoch unverzeichnet blieb. Erst im Jahre 1997 konnte er im Rahmen der Bearbeitung der Bestandsgruppe erschlossen werden. Die Bestandsbezeichnung wurde aufgrund der Vermischung von Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten in "Stadt Geringswalde - Gerichtsakten" verändert. Als Provenienzstellen treten der Rat (ab 1833) und das Stadtgericht (StG) zu Tage.

Mit 87 Akten und Protokollbänden ist der Bestand sehr klein und daher sehr lückenhaft. Der zeitliche Umfang reicht von 1570 bis 1852, bzw. einige Ratsakten bis 1870. Aus dem 16. Jh. ist nur das Stadt- und Gerichtsbuch von 1570 überliefert. Der überwiegende Teil des Bestandes besteht aus Grundstücksangelegenheiten sowie Kauf- und Handelsprotokollen. Die Kauf- und Handelsprotokolle setzen mit dem Jahr 1661 ein und umfassen insgesamt 41 Bände in chronologischer Reihenfolge. Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv sind das Amt Rochlitz, das Königliche Gericht und Gerichtsamt Geringswalde sowie das Patrimonialgericht Klostergeringswalde zu nutzen.

Bei der Verzeichnung wurden sowohl die (Unter-)Provenienzen als auch die Registratursignaturen mit erfasst. Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch die Register erstellt wurden. Die Registratursignaturen ermöglichten eine grobe Vorordnung des Bestandes. Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv. Der Bestand wurde mit einer ordnungsabhängigen Signatur versehen. Für die Bestellung ist: SächsStAL, Stadt Geringswalde Nr. (fettgedruckte Ziffer) zu verwenden.

Elke Kretzschmar
November 1997


[01] Vgl. Schlesinger, Historische Stätten, Band 8, Sachsen, Stuttgart 1965, S.113/114.
[02] Vgl. Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Band 2, Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin, 1941, S.86.
[03] Vgl. Verwaltungsarchiv Nr. 187 (Zugangsbuch).
Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Kirchen- und Schulangelegenheiten.
Im Jahr 1590 wurde die kleine Stadt Geringswalde dem Amt Rochlitz unterstellt und war damit amtsässig. Die Ober- und Erbgerichtsbarkeit stand dem Amt Rochlitz zu; ein von diesem Amt bestallter Richter leitete die Stadtverwaltung in Geringswalde. Erst mit der Allgemeinen Städteordnung von 1832 erlangte die Stadt Selbstverwaltung und städtische Gerichtsbarkeit. Diese Gerichtsbarkeit ging nach Abtretung an den Staat am 31. August 1852 auf das Königliche Gericht Geringswalde über.
  • 1997 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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