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Beständeübersicht

Bestand

20629 Stadt Wurzen

Datierung1488 - 1969
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)93,04
Zur Geschichte der Stadt Wurzen
Der Ort Wurzen findet erstmals 961 in einer Schenkungsurkunde Ottos I. Erwähnung. Bereits Ende des 10. Jh. gelangte die Siedlung im Rahmen einer Schenkung Ottos III. in den Besitz der Meißner Bischöfe. Um 1200 erhielt Wurzen das Stadtrecht. Eine Ratsverfassung, der auch die Stadtfelder außerhalb des Weichbilds unterstanden, ist seit dem Mittelalter nachweisbar. Infolge der Reformation dankte 1581 der letzte Bischof ab und die Verwaltung des aus dem Wurzener Land mit Mügeln und Sornzig bestehenden Stiftsamtes wurde durch eine weltliche Stiftsregierung übernommen. Seit 1818 gehörte Wurzen in den Zuständigkeitsbereich des gleichnamigen Amtes. Die Gerichtsbarkeit wurde seit 1481 für die Mehrzahl der Stadtviertel vom Rat ausgeübt.[01] Für weitere Teile oblag sie dem Amt, dem Domkapitel, der Stadtmühle und dem Freigut Steinhof. Eine Vereinigung erfolgte erst ab 1839. Nach der Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeit an den Staat 1841 erfolgte die Einführung der neuen Städteordnung und 1843 die Wahl des Stadtrates für die rund 5000 Einwohner zählende Stadt. Der Stadtrat setzte sich aus dem Bürgermeister, vier Ratsmännern und neun Stadtverordneten zusammen.
1950 wurden die Dörfer Bennewitz, Roitzsch, Dehnitz, Deuben, Grubnitz, Schmölen und Nischwitz nach Wurzen eingemeindet.[02] 1957 wurde Nischwitz wieder ausgegliedert, 1974 folgten Bennewitz mit Deuben, Grubnitz, Nepperwitz und Schmölen.[03]

Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der vorliegende Bestand wurde 1975 vom Rat der Stadt Wurzen durch das Staatsarchiv Leipzig als Depositum übernommen, da vor Ort keine ordnungsgemäße Lagerung und archivfachliche Bearbeitung der Unterlagen möglich war. Weitere Übernahmen von kommunalem Schriftgut aus dem Kreismuseum und dem Kreisarchiv erfolgten 1982, 1993 und 2004.
Eine vorläufige Verzeichnung des Bestandes wurde 1975 vorgenommen. Die erweiterte Erschließung fand 1983/1984 statt. Im Ergebnis entstand ein zweibändiges, maschinenschriftliches Findbuch. 2015/2016 erfolgte die Retrokonversion des Findbuches. Eine grundlegende Überarbeitung des Bestandes fand nicht statt. Es wurden lediglich Datierungen ergänzt bzw. korrigiert und Aktentitel überprüft, die Unstimmigkeiten enthielten. Außerdem erfolgten Neuzuordnungen von Akteneinheiten in die Klassifikationsgruppen.

Überlieferungsschwerpunkte
Die schriftliche Überlieferung setzt mit einem Einnahmeregister vom Ende des 15. Jh. und einer von Bischof Johann VI. von Meißen 1488 ausgestellten Urkunde ein. Die Überlieferungsdichte steigt seit dem 17. Jh. kontinuierlich an, so liegen z. B. in einer 85 Bände umfassenden Reihe die Sitzungsprotokolle des Rates der Stadt für den Zeitraum 1648 – 1945 fast vollständig vor. Gleiches gilt für die Sitzungsprotokolle der Stadtverordneten, die für den Zeitraum 1843 – 1935 in 53 Bänden überliefert sind. Weitere Überlieferungsschwerpunkte innerhalb des Bestandes bilden vor allem die Handwerks- und Innungsangelegenheiten, aber auch Militärwesen, Schulwesen sowie Gesundheits- und Sozialwesen sind gut dokumentiert.

Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20629 Stadt Wurzen, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
20019
Amt Wurzen
20630
Stadt Wurzen (Stadtgericht)



Katrin Heil
April 2016


[01] StA-L, 20630 Stadt Wurzen, Stadtgericht.
[02] http://www.geschichtsverein-wurzen.de/index.php/stadtchronik/stadtchronik (Aufruf vom 25.04.2016)
[03] http://hov.isgv.de/Wurzen (Aufruf vom 25.04.2016)

Reichs- und Verfassungsangelegenheiten.- Statistik, Wahlen.- Gemeindeangelegenheiten.- Fremd- und Zwangsarbeiter.- Amt für Umsiedler.- Stadtgericht.- Finanzen und Vermögen.- Militär- und Kriegsangelegenheiten.- Ordnungs- und Sicherheitspolizei.- Kirche und Schule.- Gesundheits- und Sozialwesen.- Bauverwaltung.- Handel, Gewerbe und Industrie.- Landwirtschaft.- Verkehr.- Brandschutz.- Gemeinden Grubnitz und Roitzsch.- Innungen.- Vereine, Sammlungen.
Die Stadt Wurzen an der Mulde ist ursprünglich von Meißner Bischöfen angelegt worden und gehörte zum Territorium der kursächsischen Stiftsregierung Wurzen, ab 1818 zum Amt Wurzen. Eine Ratsverfassung, der auch die Stadtfelder außerhalb des Weichbilds unterstanden, ist seit dem Mittelalter nachweisbar. Sie unterlag teilweise der Aufsicht der Stiftsregierung. Die Gerichtsbarkeit wurde seit 1481 für die Mehrzahl der Stadtviertel vom Rat ausgeübt (siehe Bestand 20630 Stadt Wurzen, Stadtgericht). Für weitere Teile oblag sie dem Amt, dem Domkapitel, der Stadtmühle und dem Freigut Steinhof. Eine Vereinigung erfolgte erst mit Einführung der Städteordnung ab 1839. Der neu gewählte Stadtrat setzte sich 1843 aus dem Bürgermeister, vier Ratsmännern und neun Stadtverordneten zusammen. Nach 1945 gelangten vorübergehend Bennewitz, Schmölen, Deuben und Nischwitz zur Stadt. 1950 wurden Roitzsch und Dehnitz eingemeindet.
Der Bestand ist im Jahr 1975 depositarisch an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben worden.
  • 2016 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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