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Beständeübersicht

Bestand

40186 Zechenregister sächsischer Bergreviere

Datierung1556 - 1927
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)743,71
Vorwort

1. Geschichte und Funktion der Zechenregister

Zechenregister sind vierteljährlich einzureichende Berichte der Schichtmeister der einzelnen Gruben an die Bergämter über ihren Grubenbetrieb. In der Regel wurden sie in zweifacher Ausfertigung für die Grube und für das Bergamt zur Überprüfung der Rechnungslegung erstellt. Das "Einlegeregister" wurde nach erfolgter Prüfung und ggf. Berichtigung im bergamtlichen Registerarchiv aufbewahrt. Das "Zechenregister" wurde dem Grubenvorstand übergeben und von diesem aufbewahrt.

Seit 1479 sind Vorschriften über ihre Führung nachweisbar, die Bergordnung Kurfürst Augusts I. aus dem Jahr 1574 versuchte, ihre Form verbindlich festzulegen. Dennoch kam es immer wieder zu neuen Bestimmungen über deren Führung. Durch die Registerweisung vom 7. Januar 1764 wurde ein 110-seitiger Vordruck im Folioformat entwickelt, der die bisher zumeist gebräuchliche Berichtsform auf halbierten Foliobögen ablöste. Das Gesetz über den Regalbergbau vom 22. Mai 1851 schaffte diese Form der Berichterstattung ab, sie wurde jedoch bei Wasseranlagen noch weit über dieses Datum hinaus verwendet. Die Oberdirektion der staatlichen Erzbergwerke forderte ferner von den Bergwerken in ihrem Aufsichtsbereich quartalsweise Grubenberichte ab.
Die Zechenregister verzeichnen i.d.R. folgende Angaben:
- Name und Lage der Grube mit Berichtszeitraum
- Abbaugegenstand, geförderte Abbaumengen und Vortrieb
- Namen der Betreiber und ihrer Anteile sowie der auf der Grube beschäftigten Bergleute vom Schichtmeister bis zu den Lehrlingen
- Vorrat (Immobilien, Gerätschaften, sonstiges Inventar)
- Einnahmen der Gruben aus dem Erzverkauf, aus Zubußen der Anteilseigner und Dienstleistungen an andere Gruben
- Ausgaben der Gruben für ihre Belegschaft, die Materialbeschaffung und -instandhaltung, Wasserkraft sowie sonstige Investitionen.


2. Bestandsgeschichte und Bearbeitungsbericht

Über Zechenregister aus dem Bergamtsbezirk Altenberg existiert im Bestand Landesbergamt eine Aufstellung vom Ende des 19. Jahrhunderts. Der Großteil der Überlieferung ist im Zweiten Weltkrieg verbrannt. Ein Teil wurde 1939 von Rudolf Schumann im Dresdner Taschenbergpalais geordnet und verzeichnet, diese Register müssen jedoch ebenso wie das damals entstandene Verzeichnis als Kriegsverlust gelten. Die überlieferten Fragmente gelangten wahrscheinlich mit der Vereinigung der Bergämter Freiberg und Altenberg zu den Zechenregistern des Freiberger Reviers und wurden im Zuge der Neuverzeichnung wieder als Zechenregister des Altenberger Reviers ausgewiesen.
Zu dem von Rudolf Schumann verzeichneten Bestand an Registern zählten auch mehrere Register des obergebirgischen Reviers, von denen ein Teil wieder nach Freiberg zurückgebracht wurde.
Die Zechenregister des Bergamts Schneeberg lagerten im Gesellschaftshaus in Schneeberg - Neustädtel und wurden 1949 in das Siebenschlehener Pochwerk umgelagert. Von dort wurden sie nach umfangreichen Kassationen im August 1950 an das Archiv der TBBI übergeben.
Die Zechenregister des Bergamts Johanngeorgenstadt lagerten nach dem Krieg im Zechenhaus Neuleipziger Glück. Von dort wurden sie in Auswahl in das Archiv der TBBI übernommen.
Die beiden letztgenannten Überlieferungen wurden in den Jahren 1968 bis 1974 im Bergarchiv auf Karteikarten erfasst.
Einige Zechenregister des Bergamtsreviers Marienberg wurden bei der Verzeichnung des Bestandes Silberbergbau-Gesellschaft Marienberg kassiert.
Die Zechenregister des Bergamts Freiberg lagerten bis 1867 auf dem Boden des Oberbergamts, danach wurden sie im Schloss Freudenstein, seit 1903 im Kornhaus, nach 1938 wieder im Schloss Freudenstein sowie auf dem Dachboden der Arbeiter- und Bauernfakultät der Bergakademie Freiberg untergebracht. Am letztgenannten Standort kam es aufgrund fehlender Sicherheitsvorkehrungen immer wieder zu Archivgutdiebstählen.

Ordnungsarbeiten lassen sich für die Jahre 1780, 1800 und 1820 nachweisen. Der Rezessschreiber Wöllner führte 1839-1843 eine umfassende Ordnung der vorliegenden Freiberger Register durch. Bei den oben genannten Umlagerungen wurde die innere Ordnung des Bestandes zerstört, Bemühungen, sie wiederherzustellen, verliefen im Sande.
Von 1976 bis 1982 erfolgte eine Ordnung, Verzeichnung und Kartonierung der Zechenregister des Bergamts Freiberg bis 1800 (siehe dazu den unten aufgeführten Aufsatz von Langhof).
Die Zechenregister aus der Zeit nach 1800 wurden in den 1980er-Jahren als nicht archivwürdig eingeschätzt, ihre Vernichtung jedoch nicht vollzogen. Da in ihnen wichtige Angaben in aggregierter Form vorliegen, wurde später von einer Kassation Abstand genommen.
Im Jahr 1997 wurden die Zechenregister nach den Anfangsbuchstaben der Grube vorsortiert, provisorisch gereinigt und kartoniert. Aus dem Stadt- und Bergbaumuseum Freiberg übernahm das Bergarchiv im gleichen Jahr ca. 20 lfm Zechenregister, die größtenteils Wasseranlagen betreffen.
Im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung wurden die Zechenregister nach 1800 nach Gruben, nach Berichtsjahr und nach Quartal geordnet und verzeichnet. Es stellte sich heraus, dass unter ihnen in großem Umfang auch Zechenregister aus früherer Zeit waren. Im Anschluss daran in die Verzeichnung aufgenommen wurden auch die Zechenregister, die in den 1980er-Jahren bearbeitet worden waren. Ziel war es, eine einheitliche Erschließung zu gewährleisten, das Ausheben und Reponieren der bis dahin nur kartonweise erfassten Register zu vereinfachen und die zum Teil schwer geschädigten Register gezielt für konservatorische Maßnahmen zu erfassen. Diese Maßnahme konnte im April 2003 abgeschlossen werden.
Da sich bei der Bearbeitung des Bestandes auch Zechenregister des Altenberger Reviers sowie Register böhmischer Gruben anfanden und von einer Bildung von Kleinstbeständen abgesehen wurde, wurden die Zechenregister des Bergamts Freiberg mit denen der übrigen Bergamtsreviere zum Bestand Zechenregister sächsischer Bergreviere vereinigt. Die Zechenregister der Bergamtsreviere Marienberg und Schwarzenberg wurden dabei einer Neuverzeichnung unterzogen. Dem Provenienzgedanken wird durch die Gliederung in Reviere sowie dem Hinweis auf Vorprovenienzen Rechnung getragen.
In den Bestand neu aufgenommen wurden die Zechenregister aus der sogenannten Sammlung Kuxscheine, unter denen sich das älteste Freiberger Zechenregister aus dem Jahr 1553 befand. Diese dienten vermutlich dem Bergamtsmitarbeiter Friedrich August Schmid als Quellengrundlage für einen Aufsatz. Aus Bergamtsbeständen und der Sammlung Grubenvorstände / Mannschaftsbücher wurden Zechenregister herausgenommen und dem Bestand zugewiesen. Ferner wurden einige Neuankäufe von Zechenregistern aus dem Jahr 2000 sowie Schenkungen aus den Jahren 2002, 2003, 2021 und 2023 aufgenommen.
Ausgeschieden wurden einige Rechnungen der Knappschaftskasse.
Aus der Übernahme vom Stadt- und Bergbaumuseum wurden Rechnungen und Berichte der Revierwasserlaufsanstalt separiert und diesem Bestand zugewiesen.
Zur Ergänzung fehlender Register kann die Überlieferung der Bergämter und Betriebe herangezogen werden, deren Berichte, Exzerpte und Anfragen oft die in den Zechenregistern gesammelten Daten ersetzen können. Zum Teil befinden sich in deren Überlieferungen auch Originalregister als Beilage.
Die bereits bestehende Verpackung wurde weiterverwendet. Lediglich bei den Zechenregistern bis zum Jahr 1800 wurde eine Neuverpackung vorgenommen. Eine Grobreinigung der Zechenregister ist erfolgt, mit Schimmel befallene Register wurden separiert und in den Jahren 2003 und 2004 begast.


3. Hinweise zur Benutzung

Um das Findbuch nicht unnötig auszudehnen, wurden Sammelsignaturen verwendet, d.h. die vorliegenden Quartale eines Berichtsjahres wurden in einer Verzeichnungseinheit zusammengefasst. Die vorliegenden Quartale sind durch Kennbuchstaben hinter der Jahreszahl ausgewiesen.
R = Reminiscere (vor dem zweiten Fastensonntag)
T = Trinitatis (vor dem ersten Sonntag nach Pfingsten)
C = Crucis (vor dem 14. September)
L = Luciae (vor dem 13. Dezember)
Die Archivalienbestellung kann unter Angabe der Sammelsignaturen oder einzelner Nummern aus dieser Zahlenfolge erfolgen. Verzeichnet etwa das Berichtsjahr 1840 hinter der Jahreszahl RTCL alle vier Quartale unter der Signatur 790-93, kann auch das Quartal Crucis unter der Nummer 792 bestellt werden.

Einen Gesamtüberblick über die einst vorhandenen Zechenregister kann man sich anhand der alten Behördenrepertorien verschaffen. Diese sind am Beginn der jeweiligen Revierabteilung verzeichnet.

Vor allem im 16. und frühen 17. Jahrhundert ist es vorgekommen, dass die Register auch Informationen über die Vorgänger- bzw. die folgenden Quartale beinhalten bzw. dass das Quartal der Rechnungslegung nicht klar vom berichteten Quartal getrennt ist. Fehlende Quartale können also unter Umständen durch Bestellung der Vorgänger- bzw. Nachfolgerquartale rekonstruiert werden.

Die Grubennamen wurden wie auf den Zechenregistern vorgefunden übernommen. Dies bedeutet, dass eine Grube, die unter mehreren Namen mit abweichenden Ortsbezeichnungen bzw. wechselnden Namensbestandteilen firmierte, in der Klassifikation unter mehreren Gliederungspunkten erscheinen kann. Eine Zusammenfassung unter einem Klassifikationspunkt wurde nicht immer vorgenommen, um nicht fälschlicherweise mehrere Gruben als eine zu behandeln. Hinweise auf die Identität und Lage von Gruben werden jedoch dankend entgegengenommen.

Bei dem vorliegenden Findhilfsmittel handelt es sich um ein vorläufiges Findhilfsmittel. Eine abschließende Bearbeitung der Gruben- und Ortsnamen steht noch aus, ebenso wurden alte Archivsignaturen, Provenienzen, Enthält- und Darinvermerke nicht ausgegeben. Im Bestand befinden sich zahlreiche stark geschädigte Register, die nicht vorgelegt werden können. Sperrvermerke sind im Findhilfsmittel nicht enthalten.


4. Quellen und Literatur

Peter Langhof, Zechenregister. Ein Beitrag zur Aufbereitung von Massenschriftgut, in: Archivmitteilungen 33 (1983), S. 113-119.

Otfried Wagenbreth, Die Freiberger Zechenregister und ihre Auskünfte über den Hilfsstoff- und Materialverbrauch Freiberger Gruben im 18. Jahrhundert, in: Neue Bergbautechnik 1988, S. 112-117.

Eine Geschichte der Zechenregister im 17. Jahrhundert aus dem Jahr 1790 enthält die Akte 40089 Revierwasserlaufsanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 1-96.

Material zur Bestandsgeschichte enthalten die Akten 40064 Technisches Büro des Bergbaus und der Brennstoffindustrie des Landes Sachsen, Nr. 1-12 und 1-16 (alte Archivsignaturen 19 bzw. 23/3).

Näheres zum Verbleib der Altenberger und obergebirgischen Überlieferung findet sich bei Rudolf Schumann, Manuskripte zur Bergbaugeschichte des Erzgebirges, Kleinvoigtsberg 2003, S. 24.
Berggebäude und Wasseranlagen der sächsischen Bergreviere.
Zechenregister sind vierteljährlich einzureichende Berichte der Schichtmeister der einzelnen Gruben an die Bergämter über ihren Grubenbetrieb. In der Regel wurden sie in zweifacher Ausfertigung für die Grube und für das Bergamt zur Überprüfung der Rechnungslegung erstellt. Seit 1479 sind Vorschriften über ihre Führung nachweisbar, die Bergordnung Kurfürst Augusts I. aus dem Jahr 1574 versuchte, ihre Form verbindlich festzulegen. Dennoch kam es immer wieder zu neuen Bestimmungen über deren Führung. Durch die Registerweisung vom 7. Januar 1764 wurde ein 110-seitiger Vordruck im Folioformat entwickelt, der die bisher zumeist gebräuchliche Berichtsform auf halbierten Foliobögen ablöste. Das Gesetz über den Regalbergbau vom 22. Mai 1851 schaffte diese Form der Berichterstattung ab, sie wurde jedoch bei Wasseranlagen noch weit über dieses Datum hinaus verwendet. Die Oberdirektion der staatlichen Erzbergwerke forderte ferner von den Bergwerken in ihrem Aufsichtsbereich quartalsweise Grubenberichte ab.
Die Zechenregister verzeichnen i.d.R. folgende Angaben:
- Name und Lage der Grube mit Berichtszeitraum
- Abbaugegenstand, geförderte Abbaumengen und Vortrieb
- Namen der Betreiber und ihrer Anteile sowie der auf der Grube beschäftigten Bergleute vom Schichtmeister bis zu den Lehrlingen
- Vorrat (Immobilien, Gerätschaften, sonstiges Inventar)
- Einnahmen der Gruben aus dem Erzverkauf, aus Zubußen der Anteilseigner und Dienstleistungen an andere Gruben
- Ausgaben der Gruben für ihre Belegschaft, die Materialbeschaffung und -instandhaltung, Wasserkraft sowie sonstige Investitionen.
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  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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