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Generalkommandos, Stellvertretende Generalkommandos und Abwicklungsämter

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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Merkblatt für die Tankbekämpfung von 1918 (SächsStA-D, 11355 Armeeoberkommando der 3. Armee, Nr. 957)

Merkblatt für die Tankbekämpfung von 1918
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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Merkblatt für die Tankbekämpfung von 1918 (SächsStA-D, 11355 Armeeoberkommando der 3. Armee, Nr. 957)

Merkblatt für die Tankbekämpfung von 1918

Innerhalb der sächsischen Armee bestanden zwei Generalkommandos, und zwar das XII. (1. Königlich Sächsische) Armeekorps  mit Sitz in Dresden und das XIX. (2. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Leipzig. Dessen Einzugsgebiet bestand aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau, das des XII. Armeekorps aus den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie den zur Kreishauptmannschaft Chemnitz gehörigen Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg. Die Spitze des Armeekorps bildete der Kommandierende General zusammen mit dem Generalkommando. Das Generalkommando bestand aus Generalstab, Adjutantur und Intendantur. Dem Chef des Generalstabs oblagen die gesamten Dienstgeschäfte, auch waren ihm die Offiziere des Generalkommandos unterstellt. Der Generalstab bestand aus zwei Generalstabsoffizieren, die für die Abwicklung der Dienstaufgaben zuständig waren. Zwei von ihren Regimentern abkommandierte Offiziere, die dem Chef des Generalstabs unterstanden, bildeten die Adjutantur. Die Intendantur, zuständig für die materielle Versorgung der Truppen außer Waffen und Munition, setzte sich aus Zivil- und Militärbeamten zusammen. Daneben erstreckte sich die Zuständigkeit unter anderem auf die Ausbildung der Truppen und Übungen, Mobilmachung, Personalangelegenheiten von Offizieren und Mannschaften, Militärjustiz, Bekleidungs- und Ausrüstungsangelegenheiten sowie Sanitäts- und Veterinärangelegenheiten.

Bei Ausbruch des 1. Weltkrieges wurden für die personelle und materielle Versorgung der Feldtruppen die jeweiligen Stellvertretenden Generalkommandos geschaffen. Nach der formellen Auflösung der Generalkommandos im Jahr 1919 waren die Abwicklungsämter der Generalkommandos für die Abwicklung bestehender Verbindlichkeiten des Reichs und die die Überführung von Armeeteilen in die Reichswehr zuständig.

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