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Beständeübersicht

Bestand

10010 Hausmarschallamt

Datierung1763 - 1920
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)18,30
Geschichte des Bestandes

Der kursächsische Hof umfasst im weitesten Sinn alle Hofämter und Einrichtungen, deren Aufgabe es war, sowohl die Versorgung der Herrscherfamilie abzusichern, als auch die Verwaltung des Herrschaftsgebietes. Die Leitung des Hofwesens oblag dem Oberhofmarschall. Ende des 16. / Anfang des 17. Jahrhunderts bildeten sich erste Ressorts und feste Zuständigkeiten. Immer wieder kam es dabei zu Aufgabenverschiebungen zwischen den einzelnen Ressorts.
Der Oberhofmarschall wurde durch weitere Oberchargen unterstützt. 1621 wird erstmals der Oberkammerherr erwähnt. In den frühen Hofbüchern lassen sich zudem auch Hofmarschälle, Reisehofmarschälle und Hausmarschälle nachweisen. Während die Hofmarschälle für zeremonielle Fragen zuständig waren, übernahmen die Hausmarschälle administrative Aufgaben bei der Organisation und Verwaltung des Hofes und der Gebäude. Eine erste Teilung der Zuständigkeiten erfolgte unter Kurfürst Johann Georg II., als 1664 erstmals eine strikte Aufgabentrennung zwischen dem Oberhofmarschallamt und dem Oberkämmereiamt erfolgte. Die Aufsicht über die Ausstattung der Schlösser und über die Inventarisierung der Einrichtungsgegenstände lag bei der Kämmerei, die Bewirtschaftung der Hofgebäude und Gärten bei dem zum Oberhofmarschallamt gehörenden Hausmarschallamt.
Nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges übernahm das jetzt eigenständige Hausmarschallamt neben der Bewirtschaftung auch die Aufsicht über die Ausstattung der Schlösser. 1832 wurde dem Hausmarschallamt ein besonderes Hofbauamt unterstellt.
Im Auftrag der Kämmerei und später des Hausmarschallamtes erstellten die Schlossverwaltungen im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts neue Inventare. Sie wurden zentral aufbewahrt, standen allen Hofbehörden zur Verfügung und waren kein Bestandteil bestehender Archive oder Altregistraturen. Dieser Teilbestand wurde erst 1970 dem Bestand 10010 Hausmarschallamt zugeordnet. Die ältesten hier überlieferten Inventare reichen bis in das 17. Jahrhundert zurück. Weitere, vor allem frühe Inventare, befinden sich in den Beständen der Tektonikgruppe 01.05, insbesondere in den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), 10026 Geheimes Kabinett und 10036 Finanzarchiv.
Nach 1832 erhielt das Ministerium des Königlichen Hauses die Oberaufsicht über alle Hofbehörden. 1852 wurde das Hausmarschallamt förmlich wieder dem Oberhofmarschallamt unterstellt; die Verwaltung der Schlösser und Gärten war seitdem phasenweise unmittelbarer Bestandteil des letzteren.
Nach 1918 gingen die Aufgaben an die Staatliche Verwaltung der Schlösser und Gärten (Bestand 11402) sowie für die 1924 dem ehemals regierenden Haus überlassenen Liegenschaften an den Verein Haus Wettin Albertinischer Linie e. V. (Bestand 10716) über. Mit Auflösung des Hausmarschallamtes wurde 1925 der Aktenbestand zwischen dem Schlossrentamt, dem Verein Haus Wettin Albertinischer Linie e. V. sowie dem Hauptstaatsarchiv aufgeteilt.
Aufgrund der mehrfach wechselnden Aufgabenzuschnitte befinden sich heute korrespondierende Überlieferungen auch in den Beständen anderer Hofbehörden, der Zentralbehörden bis 1831, sowie im Ministerium des Königlichen Hauses (Bestand 10711).

In den Jahren 2011 bis 2012 wurde der Bestand neu erschlossen. Die redaktionelle Endbearbeitung erfolgte 2019 bis 2020. Die vorhandene Klassifikation blieb im Wesentlichen erhalten, nur an wenigen Stellen wurde korrigierend eingegriffen. Die Aktentitel sind leicht modernisiert. Schlössernamen und wichtige Suchbegriffe wurden vereinheitlicht, um eine bessere Auffindbarkeit zu ermöglichen.

Ute Essegern

Mai 2020
Donat, C. G.: Chursächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch für das Jahr 1805. Dresden, 1805, S. 12 ff.

O'Byrn, F. A.: Aus dem kursächsischen Marstall. In: Mitteilungen des Königlich Sächsischen Altertumsvereins. H. 25. 1875, S. 20 - 43

Schlaberg, A: Auszug aus der Geschichte des Königlich Sächsischen Marstalls. [Dresden, 1904]

Knöfel, Anne-Simone: Der Dienstbetrieb des Hausmarschallamts hinsichtlich der Schlösser Pillnitz, Sedlitz, Moritzburg und Dresden in den 1830er Jahren. In: Jahrbuch Staatliche Schlösser Burgen und Gärten Sachsen Bd. 15, Dresden 2008, S 106 - 119.
Hoffeste, Begräbnisse, Hoftrauern und Landestrauern.- Erbhuldigungen und Landeshuldigungen.- Zeremonialia.- Anwesenheit und Unterbringung fremder Herrschaften.- Einrichtung, Verwaltung und Etat des Hausmarschallamtes.- Landtagsangelegenheiten.- Verwaltung der Schlösser und Hofgebäude sowie dazugehöriger Grundstücke.- Vermietungen, Verpachtungen und Quartierangelegenheiten.- Ausstattung und Inventare.- Hofbauamtssachen.- Hofprädikate.- Personal.
Schon im 16. Jahrhundert lässt sich am kursächsischen Hof neben dem höher gestellten Hofmarschall auch ein Hausmarschall nachweisen. Während Ersterer für zeremonielle Fragen zuständig war, übernahm der Hausmarschall administrative Aufgaben bei der Organisation und Verwaltung des Hofes und der Gebäude. Zeitweise war der Hofmarschall in Personalunion auch der Hausmarschall. Eine dauerhafte Trennung erfolgte erst mit zunehmender Institutionalisierung der Hofämter im 17. und 18. Jahrhundert. Auch später wechselten die Zuständigkeiten für einzelne Aufgabenbereiche zwischen den Hofbehörden.

Die Hauptüberlieferung des Hausmarschallamtes beginnt nach 1765, als jenes neben der Bewirtschaftung der Residenzen und Hofgebäude im Land auch die Aufsicht über die Ausstattung der Schlösser und Einrichtungsgegenstände übernahm. Neben Akten zu Quartierangelegenheiten und zur allgemeinen Verwaltung der Immobilien liegt ein weiterer Überlieferungsschwerpunkt auf den Inventaren.

Weitere Angaben siehe 1. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 sowie 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 – 1945
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