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Beständeübersicht

Bestand

10012 Oberhofjägermeisteramt

Datierung1693 - 1815
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)2,10

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1. Bestandsgeschichte

Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts lag die Verantwortung für Forst- und Jagdangelegenheiten bei den Jägermeistern. Am Hof war ein Pirschmeister oder auch ein "Jäger zu Hofe" für Jagdangelegenheiten zuständig, bis Kurfürst Christian II. 1601 mit Werner von Lützelburg erstmals einen eigenen "Hofjägermeister" bestellte. Jener war zuvor Kammerjunker unter den Kurfürsten Christian I. und Christian II. gewesen. Die neue Funktion nahm Lützelburg bis zu seinem Tod 1617 wahr. Neben ihm wurden 1603 Adolph von Reppichau, später Wendel Thangel und seit 1609 auch Siegmund Adolph von Ziegesar ebenfalls als Hofjägermeister erwähnt. Letztgenannter wurde schließlich unter Kurfürst Johann Georg II. 1657 zum ersten Oberhofjägermeister bestallt.

Der Oberhofjägermeister besaß Sitz und Stimme im Kammerkollegium, war Chef des Jägerei-Departements sowie Direktor und Oberinspektor der Flöße. Seine Tätigkeit war eng mit dem Kammerkollegium und später mit dem Finanzkollegium verzahnt, welches auch als ausführendes Organ in Erscheinung trat (vgl. Bestand 10036 Finanzarchiv). Bestallungsakten für Forst- und Jagdbeamte lassen sich heute zudem in den Beständen 10006 Oberhofmarschallamt und 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) finden, in letzteren auch Sachakten zur frühen Forst- und Jagdverwaltung.

Dem Oberhofjägermeister standen die Hofjägermeister sowie bis zu fünf regional zuständige Landjägermeister zur Seite. Neben diesen gab es bis zu 23 Oberforst- und Wildmeister, deren Zahl jedoch nicht immer identisch war mit der Anzahl der bestehenden Oberforst- und Wildmeistereien. Zum Oberhofjägermeisteramt gehörten ebenfalls Jagdjunker, Oberförster, Jagdpagen und sonstige Jagdbedienstete.

Dem 1665 verstorbenen ersten Oberhofjägermeister Siegmund Adolph von Ziegesar folgten im Amt
Loth von Bomsdorff auf Medingen (1666-1684)
Wolf Dietrich von Erdmannsdorf (1684-1720)
Carl Gottlob von Leubnitz (1720-1741)

Nach dem Tod von Leubnitz, der auch Amtshauptmann zu Frauenstein und Lauenstein gewesen war, folgte der bisherige Hofjägermeister Carl Ludwig von Wolffersdorff. Zugleich wurde das Amt neu strukturiert. Die Funktion eines Hofjägermeisters entfiel. Neben der Dresdner Hofjägerei wurde eine weitere für Polen-Litauen eingerichtet, die Oberforstmeister sowie Forst- und Jagdbedienstete für einzelne polnische und litauische Reviere auswies. Die Leitung hatte der Oberhofjägermeister. Die Parforcejagd mit eigenem Personal war schon seit 1736/37 separat und mit einem eigenen Jägerhof in Hubertusburg organisiert. Zeitweilig personell aber eng mit dem Oberstallmeister und nicht mit dem Oberhofjägermeister verbunden, stand diese schließlich unter Aufsicht des Reichsgrafen Heinrich von Brühl sowie des pensionierten Franz Joseph von Feullner als Kommandeur der Jagden. Mit dem Ende der sächsisch-polnischen Union wurde beides wieder abgeschafft.

Mit dem Ziel einer Verselbständigung der Forstverwaltung versuchte der Administrator Prinz Xaver im Jahr 1764, das Amt eines Oberlandforstmeisters unter Leitung von Karl Ludwig von Laßberg (vgl. Bestand 10013 Oberlandforstmeister) zu errichten. Diese Aufgabenteilung blieb jedoch aufgrund der Konkurrenz zum Oberhofjägermeister nur ein kurzes Intermezzo und endete mit dem Tod von Laßberg 1785. Oberhofjägermeister waren in dieser Zeit

Carl Ludwig von Wolffersdorff (1741-1774)
Carl Siegmund von Schirnding (1775-1792)
Hans Christoph von Oppell (1792-1793)
Gebhard Friedrich Casimir von der Schulenburg (1793-1798)
Thim Heinrich Adolph Preuß (1798-1813)
Carl Friedrich August von Plötz (1816-1827)

Ende des 18. Jahrhunderts teilte sich das Amt in eine Jagdexpedition sowie in eine Jagdproviantverwaltung mit der Jagdschreiberei auf. Die eigentliche Verwaltung des landesherrlichen Forst- und Jagdwesens lag jedoch schon seit dem 16. Jahrhundert beim Kammerkollegium, seit 1782 beim Geheimen Finanzkollegium (vgl. Bestand 10036 Finanzarchiv). Der Oberhofjägermeister war insbesondere für Personalfragen zuständig, für die Erteilung von Jagdgenehmigungen und die Verfolgung von Straftaten in Zusammenhang mit unerlaubtem Jagen in den kurfürstlichen bzw. königlichen Revieren. Dabei stimmte er sich eng mit dem Kammer- bzw. Finanzkollegium ab.

Im Bestand 10012 sind Akten zu Jagdrevieren überliefert, die sich im Sprengel der Oberforst- und Wildmeistereien Doberlug, Sorau, Dahme, Annaburg, Elbenau, Wittenberg, Hoyerswerda und Dresden befanden sowie einige wenige Akten auch über die Jagd- und Forstverwaltung der Herrschaft Cottbus.

a) Oberforst- und Wildmeisterei Doberlug
Der Sprengel der Oberforst- und Wildmeisterei Doberlug umfasste die Jagdreviere in den Ämtern Doberlug, Lübben, Neu Zauche, Finsterwalde, Spremberg und Guben. Teilweise übernahm der Oberforst- und Wildmeister von Doberlug die Aufsicht über die Forst- und Jagdangelegenheiten in der Herrschaft Cottbus.

b) Oberforst- und Wildmeisterei Sorau
1765 verkaufte Johann Erdmann Reichsgraf von Promnitz die Herrschaft Sorau und Triebel an den sächsischen Kurfürsten. Als erster kursächsischer Oberforst- und Wildmeister in Sorau wird 1767 Georg Sebastian von Dyherrn erwähnt. Die Oberforst- und Wildmeisterei bestand bis zur Übergabe des Territoriums an Preußen.

c) Oberforst- und Wildmeistereien Dahme mit Jüterbog sowie Annaburg
Die Ämter Jüterbog und Dahme gehörten von 1657 bis 1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels. Mit dem Aussterben dieser Linie und dem Rückfall an Kursachsen wurde nach 1746 durch die Oberforst- und Wildmeisterei Annaburg aus eine neue Verwaltung in Dahme für die Jagdreviere der beiden Ämter Dahme und Jüterbog geschaffen. Erster und einziger Oberforst- und Wildmeister zu Dahme wurde 1748 Johann Georg von Sandersleben. Nach dessen Tod am 24. November 1795 wurde die Stelle nicht neu besetzt, ab 1796 entfiel sie ganz. Die Aufgaben übernahm die Oberforst- und Wildmeisterei Annaburg. In Dresden wurden noch nicht geschlossene, aber auch neue Akten über Jagdreviere der Ämter Jüterbog und Dahme weiterhin überwiegend unter Dahme geführt.

d) Oberforst- und Wildmeistereien Elbenau sowie Wittenberg
Die Oberforst- und Wildmeisterei Elbenau wurde 1796 nach dem Tod des dortigen Oberforst- und Wildmeisters, des Landjägermeisters Matthias August von Lattorf, nicht wieder nachbesetzt. Ab 1797 entfiel sie ganz. Die von dieser betreuten Jagdreviere im Amt Belzig mit Rabenstein wurden ab dann zusammen mit denen des Amts Wittenberg von der Oberforst- und Wildmeisterei Wittenberg aus verwaltet, noch nicht geschlossene und auch neue Akten aber teilweise noch als Elbenau geführt.

e) Oberforst- und Wildmeisterei Hoyerswerda mit Senftenberg
Die Jagdverwaltung der Reviere in der ehemaligen Herrschaft Hoyerswerda und Senftenberg lag viele Jahre in den Händen der in Hermsdorf in der Lausitz ansässigen Familie von Gersdorf. Johann Ehrenreich von Gersdorf, seit 1728 als Forst- und Vizewildmeister zu Senftenberg nachweisbar, starb 1754 als Oberforstmeister von Senftenberg und Hoyerswerda. Ihm folgte sein Sohn Johann Ernst im Amt. Vor 1765 übernahm er in Personalunion die Leitung der Oberforst- und Wildmeisterei Dresden. Auch nach dem Ausscheiden des Gersdorf blieb die Personalunion unter dessen Nachfolger Carl Friedrich August Plötz, dem späteren Oberhofjägermeister, bestehen.

f) Cottbus und Peitz
Der Kreis Cottbus, von 1554 bis 1701 unter kursächsischer Verwaltung stehend und von 1701 bis 1807 preußisch, kam noch einmal von 1807-1813/15 zu Sachsen. Während dieses kurzen Intermezzos wurde keine eigene Oberforst- und Wildmeisterei eingerichtet, vielmehr blieben die preußischen Strukturen und Verordnungen größtenteils bestehen. Die regionale Verantwortung für das Forstwesen und die Jagd scheint die Oberförsterei im Amt Peitz mit Sitz im Forsthaus Tauer (bei Peitz) wahrgenommen zu haben. Die Fachaufsicht hatte wohl die Oberforst- und Wildmeisterei Doberlug.

Erst mit den Staatsreformen des Jahres 1831 kam es zu einer Trennung von Forstverwaltung und höfischem Jagdwesen, als die Funktionen des Oberhofjägermeisters mit Reskript vom 28.09.1831 auf das Hofjagddepartement beschränkt wurden, das seinerseits dem Ministerium des Königlichen Hauses unterstand (vgl. Bestand 10713 Hofjagdamt). Das Forstwesen wurde dem Finanzministerium unterstellt. Carl Gottlob von Oppell war von 1827 bis 1847 der letzte Oberhofjägermeister. Nach seinem Tod wurde das Amt nicht wieder neu besetzt. Zur Geschichte der Forst- und Jagdverwaltung vgl. auch ausführlicher die Einleitung zum Bestand 30298 Oberforstmeisterei Auerbach/V.

2. Ordnung und Verzeichnung des Bestandes

Die Akten des Oberhofjägermeisteramts wurden aufgrund der engen personellen und fachlichen Verzahnung mit dem Kammerkollegium bzw. Finanzkollegium ursprünglich im Finanzarchiv verwahrt und gelangten mit diesem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in das damalige Sächsische Hauptstaatsarchiv. Diese Akten finden sich heute im Bestand 10036 Finanzarchiv.
Durch den Friedensvertrag vom 18. Mai 1815 hatte Sachsen mehr als 50 Prozent seines Territoriums an Preußen verloren. Verbunden damit waren auch umfangreiche Aktenabgaben für diese Gebiete an Preußen. Dies betraf auch Akten des Oberhofjägermeisteramts, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe noch im Finanzarchiv befanden und entsprechend herausgelöst wurden und erst Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts im Rahmen von Bestandsabgrenzungen nach Dresden zurück gelangten. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren diese Akten im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg zusammen mit weiteren Akten des Bestandes Rep. 39 des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz aufgrund fehlender Repertorien als Rep. 139 q neu verzeichnet worden. Die dabei erfasste Klassifikation von I bis XIV ging vermutlich auf eine Ämter- und Revierstruktur zurück, lässt sich aber nicht mehr eindeutig auflösen. Die preußischen Altsignaturen spiegeln diese alte Ordnung wider. Da insbesondere bei den Orts- und Personenangaben Unstimmigkeiten auftraten, wurden die 2020 retrokonvertierten Datensätze anschließend im Zuge einer Erschließungsverbesserung überarbeitet und ergänzt, die in Merseburg gebildeten Aktentitel aber weitgehend beibehalten.
Registraturvermerke auf den Akten lassen vermuten, dass die ursprüngliche Aktenablage sich an den für die einzelnen Jagdreviere zuständigen Oberforst- und Wildmeistereien orientierte. Auch nach Auflösung einzelner Oberforst- und Wildmeistereien wurde in der aktenführenden Stelle diese Lagerung für nicht geschlossene, aber auch für neue Akten offensichtlich beibehalten, da nur selten eine Umsignierung erkennbar ist. Auf Basis der vorhandenen geografischen Vorordnung wurde deshalb entschieden, die Akten in einer geografischen Ordnung zu belassen.
Da sich heute im Bestand 10012 fast ausschließlich nur Akten befinden, welche nach 1815 an Preußen abgegeben wurden, bilden die 1813 im Königlich Sächsischen Hof- und Staatskalender ausgewiesenen Oberforst- und Wildmeistereien die neue Ordnungsgrundlage. Auf Aktenbasis wurden, sofern ermittelbar, erkennbare Strukturteile des Oberhofjägermeisteramts erfasst. Die Akte 099 fehlt; Nummer 067 ist nicht belegt.

Für weitere Recherchen zur kurfürstlichen und königlichen Jagdverwaltung wird auf den Bestand 10036 Finanzarchiv verwiesen, hier insbesondere auf die Klassifikation 12. Forst und Jagd, sowie auf die korrespondierende Forst- und Amtsüberlieferung.

Dresden, September 2020
Ute Essegern
Richter, Albert: Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung. Dresden, [1935], S. 19 ff., 56 ff.

Historisches Ortslexikon für die Niederlausitz, Bd. 1 und 2, bearbeitet von Rudolf Lehmann, Marburg 1979.

Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen, Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe A, Bd. 18, Halle/Saale 2015, S. S. 84-95.

Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10006, Archivaliensignatur K 04, Nr. 09: Verzeichnis der Kurfürstlich und Königlich Sächsischen Oberhofbeamten, zusammengestellt von August von Minckwitz (1544 - 1918)
Anstellungen.- Deputate.- Verpachtung von Jagden.- Einkünfte aus und Überlassung von Niederjagd.- Revisionen.- Jagdfrevel.- Etatsachen.- Holzverkauf.- Forstschäden.- Regulative.- Jagdbauten.
Der Oberhofjägermeister zählte zu den obersten Hofchargen und damit zu den höchsten Beamten am kurfürstlichen bzw. königlichen Hof. Seit dem 17. Jahrhundert fungierte der Oberhofjägermeister, der zugleich Sitz und Stimme im Kammerkollegium besaß, als oberster Chef der Forst- und Jagdangelegenheiten. Die Verwaltung des landesherrlichen Forst- und Jagdwesens unterstand hingegen dem Kammerkollegium, seit 1782 dem Geheimen Finanzkollegium.

Mit dem Ziel einer Verselbständigung der Forstverwaltung versuchte der Administrator Prinz Xaver im Jahr 1764, das Amt eines Oberlandforstmeisters (vgl. Bestand 10013 Oberlandforstmeister) zu errichten. Diese Aufgabenteilung blieb jedoch aufgrund der Konkurrenz zum Oberhofjägermeister nur ein kurzes Intermezzo. Erst mit den Staatsreformen des Jahres 1831 kam es zu einer Trennung von Forstverwaltung und höfischem Jagdwesen, als die Funktionen des Oberhofjägermeisters mit Reskript vom 28.09.1831 auf das Hofjagddepartement beschränkt wurden, das seinerseits dem Ministerium des Königlichen Hauses unterstand (vgl. Bestand 10713 Hofjagdamt). Das Forstwesen wurde dem Finanzministerium unterstellt.

Der vorliegende Bestand enthält überwiegend Akten, welche Forsten und Jagden in der Niederlausitz betreffen. Weitere Überlieferung des Oberhofjägermeisters findet sich im Bestand 10036 Finanzarchiv.



Weitere Angaben siehe 1. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 sowie 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1954, Nachtrag 2020 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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