Beständeübersicht
Bestand
10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv)
Datierung | Mitte 15. Jh. - Anfang 19. Jh. |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 1.267,40 |
Bestand enthält auch 6 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Behörden- und Bestandsgeschichte
Die Belehnung von Herzog Moritz von Sachsen mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg und der damit verbundenen Kurwürde durch Kaiser Karl V. im Jahre 1547 bedeutete für das albertinische Sachsen, das nunmehr zum Kurfürstentum aufstieg, einen großen Macht- und Ansehenszuwachs. Kurfürst Moritz selbst und vor allem sein ihm in der Regentschaft folgender Bruder August schufen für diesen aufstrebenden Territorialstaat eine starke, nach einheitlichen Gesichtspunkten geordnete Zentralverwaltung. Mit der Einrichtung des Hofrates als einer regelmäßig tagenden Zentralbehörde legte Moritz 1547 den Grundstock für eine geordnete innere Staatsverwaltung. Kurfürst August schloss diese Bemühungen mit der Errichtung des Geheimen Rates im Jahre 1574 ab. Diese Zentralbehörde, zunächst aus vier Geheimen Räten bestehend, hatte sich mit sämtlichen Staatsangelegenheiten zu befassen. Ihr wurden die Fachkollegien unterstellt, die schon vor 1570 bestanden oder danach neu eingerichtet wurden und die ein besonderes Gebiet der Verwaltung bearbeiteten. Dieses in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts geschaffene Behördensystem blieb, abgesehen vom letztlich gescheiterten Versuch einer Änderung in der kurzen Regierungszeit Kurfürst Christians I. (1586 – 1591) durch dessen 1589 berufenen Kanzler Nikolaus Krell, bis zum Ende des 17. Jahrhunderts ohne grundsätzliche Änderungen erhalten. Erst unter der Regierung von Kurfürst Friedrich August I. (als König von Polen August II.) trat eine entscheidende Änderung in den Behördenverhältnissen ein. Die Bildung des Geheimen Kabinetts 1704/1706 führte zu einer wesentlichen Einschränkung der Kompetenzen des Geheimen Rates. Dieser wurde in Geheimes Konsilium umbenannt. In seinen Geschäftsbereich fielen nun Verfassungs-, geistliche, Stifts-, Kammer-, Kommerzien-, Münz-, Steuer-, Landtags- und lausitzische Angelegenheiten sowie der Auftrag in Evangelicis. 1817 wurde das Geheime Konsilium in seinen Kompetenzen weiter beschränkt und gleichzeitig in Geheimer Rat rückbenannt.
1702 entstand das Geheime Archiv, das zu einem der wichtigsten Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs wurde und vor allem die Überlieferung des Geheimen Rates und seiner Vorgängerbehörden verwahrte. Nach der Bildung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs 1834 wurden die Archivalien dort verschiedenen mit römischen Ordnungszahlen bezeichneten Abteilungen zugeordnet, die sich auch heute noch auf die Struktur der älteren Bestände des Hauptstaatsarchivs Dresden auswirken, wenngleich diese Abteilungsbezeichnungen in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts außer Gebrauch gekommen sind. Das im nunmehrigen Hauptstaatsarchiv aufgegangene ehemalige Geheime Archiv, damals noch unter Einschluss der Kopialbücher, bildete nunmehr die III. Abteilung. Die bei der Gründung des Hauptstaatsarchivs 1834 unmittelbar aus der Behördenregistratur übernommen Überlieferung des Geheimen Konsiliums bzw. seit 1817 wieder Geheimen Rates wurde nicht in die III. Abteilung eingearbeitet, sondern gesondert als VII. Abteilung aufgestellt. Da es kein genaues Stichjahr gab, ab dem sich die Akten zum Zeitpunkt der Gründung des Hauptstaatsarchivs schon im Geheimen Archiv befanden, ergab sich ein fließender Übergang zwischen der III. und der VII. Abteilung am Ende des 17. und in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Diese Trennung der Überlieferung des Geheimen Rats/Geheimen Konsiliums in zwei Bestände ist, obwohl unter Provenienzgesichtspunkten etwas inkonsequent, aus praktischen Gründen bis heute beibehalten worden. Der hier vorgestellte Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) enthält im Wesentlichen die Überlieferung der ehemaligen III. Abteilung des Hauptstaatsarchivs, der Bestand 10025 Geheimes Konsilum im Wesentlichen die der ehemaligen VII. Abteilung. Bei Forschungen über die Zeit um 1700 und etwas darüber hinaus sollten stets beide Bestände berücksichtigt werden.
Grundlage für die Klassifikation des Bestands ist bis heute das "Reinhardtsche System", ein auf den Geheimen Archivar Johann Friedrich Reinhardt (1648 – 1721) zurückgehendes Sachbetreffsystem, das in jeweils etwas modifizierter Form für zahlreiche ältere Dresdner Archivbestände Anwendung fand. Diese von den Betreffen "Absterben" bis "Zusammenkünfte" reichende Klassifikation, die vielfach innerhalb der einzelnen Punkte nochmals detaillierter gegliedert ist, wurde im Rahmen der Retrokonversion im Wesentlichen beibehalten. Einige Punkte wurden geringfügig modifiziert. Es wurden zurückhaltende sprachliche Modernisierungen und Präzisierungen durchgeführt. Im Interesse einer eindeutigen Zuordnung jeder Akte zu nur einem Klassifikationspunkt wurde darauf verzichtet, die in den handschriftlichen Repertorien zum Bestand vielfach enthaltenen Querverweise auf ein-und dieselbe Akte unter verschiedenen Klassifikationspunkten zu übernehmen. Der Vorteil einer eindeutigen Zuordnung in einem Datenbanksystem wurde dabei höher bewertet als die dadurch evtl. verlorengehenden sachlichen Zuordnungen, zumal die neuen Recherchemöglichkeiten in der Datenbank diese Informationsverluste zumindest teilweise kompensieren und beispielsweise bei der der Recherche nach Orten und Personen weit über alle bisherigen Möglichkeiten hinausgehen. Zudem sind die handschriftlichen Repertorien zum Bestand, die kurz nach der Gründung des Hauptstaatsarchivs 1834 unter Verwendung umfangreicher Vorarbeiten des 18. Jahrhunderts zusammengestellt wurden, weiterhin im Lesesaal einsehbar.
Die im Friedensvertrag zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 im Zusammenhang mit der Teilung Sachsens auch vereinbarte Sonderung der Archive hatte erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des heutigen Bestands 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv). Betroffen war die damalige III. Abteilung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs vor allem, als es von 1858 bis 1860 nochmals zu umfangreichen Aktenabgaben von Sachsen an Preußen kam. Die handschriftlichen Repertorien zum Bestand enthalten vielfach mit roter Tinte vorgenommene Vermerke über solche Abgaben. Im Rahmen der Retrokonversion wurden die Verzeichnungsangaben zu diesen abgegebenen Stücken nicht mit übernommen.
Bis auf wenige alte Registratur- und Archivhilfsmittel enthält der Bestand keine der von 1961 bis 1972 aus ehemaligen preußischen Archiven nach Dresden zurückgeführten Archivalien sächsischer Zentralbehörden. Dies hat die Ursache darin, dass die preußischen Archive bei der Aufstellung ihrer Bestände die in Dresden vor allem aus archivgeschichtlichen Gründen zustande gekommene und bis heute aus praktischen Gründen beibehaltene Trennung der Bestände 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium nicht nachvollzogen und beide Überlieferungen durchweg als einen einheitlichen Bestand ansahen. Nach der Rückkehr der Akten nach Dresden entschied man sich in Dresden wiederum aus praktischen Gründen dafür, die in den preußischen Archiven vergebenen Signaturen beizubehalten und deshalb alle zurückgegebenen Teilbestände konsequent einem Bestand zuzuordnen. Da die Überlieferung aus dem 18. und 19. überwog entschied man sich, abgesehen von den bereits erwähnten Registratur- und Archivhilfsmitteln, in allen Fällen, in denen eine Entscheidung zwischen den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium zu fällen war, für den letztgenannten Bestand. Für Akten zu dem 1815 an Preußen abgetretenen Gebieten ist daher auch für die Zeit vor den Verwaltungsreformen Anfang des 18. Jahrhunderts im Bestand 10025 Geheimes Konsilium mit heranzuziehen. Weil nach 1815 keineswegs alle Akten an Preußen abgegeben wurden, die die von Sachsen an Preußen abgetretenen Gebiete betrafen, enthält jedoch auch der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) Akten zu diesen Gebieten
Bestandsbearbeitung ab 1997
Der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) war 1997 der erste große Bestand des Hauptstaatsarchivs Dresden aus der Zeit bis 1831, für den eine Retrokonversion in Angriff genommen wurde. Wie alle älteren Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs Dresden war auch dieser Bestand weitgehend nach einem Lokatursystem abgelegt, bei dem die Aktenfächer des gesamten Archivs fortlaufend durchnummeriert wurden, die einzelnen Akten jedoch keine spezielle Signatur erhielten. Die Signaturen bezogen sich also nicht auf die einzelne Akte, sondern auf das im Hauptstaatsarchiv traditionell als "Locat" bezeichnete Aktenfach. Dies hatte zur Folge, dass zur eindeutigen Bestimmung einer Akte immer deren Titel und deren Laufzeit mit anzugeben waren. Zudem war die Reihenfolge der Akten innerhalb des Faches nicht eindeutig festgelegt.
Bei der Planung der Retrokonversion war zunächst die Frage des künftigen Signatursystems zu klären. Die Vergabe völlig neuer Signaturen in Form einfacher laufender Nummern hätte zwar die Signaturen in idealer Weise vereinfacht, die vielfach bereits in die Literatur eingegangenen Zitate aus diesen Beständen aber weitgehend entwertet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die bisherigen Signaturen auf die Aktenfächer, jedoch nicht auf die Einzelakten bezogen, wäre die Herstellung gut benutzbarer Konkordanzen nicht möglich gewesen. Daher wurde die Entscheidung getroffen, die bisherige Signatur beizubehalten und zur eindeutigen Identifizierung der Akten nach einem Schrägstrich eine zusätzliche Nummer einzufügen. Die Signaturen wurden bei der Eingabe des Bestands in die Datenbank mit führenden Nullen eingegeben, um eine Sortierung nach der Reihenfolge der Signaturen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zu alten Signaturen nur mit der Angabe des Aktenfachs, des Aktentitels und der Laufzeit die neue eindeutige Signatur ermittelt werden soll. Beibehalten wurde auch das bisherige Kürzel "Loc." für "Locat". Die Zugehörigkeit der Akte zur ehemaligen Lagerung nach dem Lokatursystem soll erkennbar bleiben. Diese historische Lagerungsgemeinschaft wird aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Dresden als zusammenhängender Lagerungsblock im Magazin behandelt. Zudem sollten die neuen Signaturen nicht mehr als unbedingt nötig von den Altsignaturen abweichen, um eine Identifizierung der sehr zahlreichen Quellenangaben zu diesen Beständen in der älteren Literatur durch die Benutzer nicht unnötig zu erschweren.
Auf den Umgang mit der bisherigen Klassifikation des Bestands nach dem "Reinhardtschen System" wurde im Abschnitt "Behörden- und Bestandsgeschichte bereits eingegangen. Hier sei nur noch ergänzt, dass die vorgenommenen Modifikationen die Nummerierung der Klassifikationspunkte verändert haben.
Im Jahr 1997 begannen die Arbeiten zunächst damit, dass jede Akte des Bestands in der oben beschriebenen Weise eine eindeutige Signatur erhielt. Danach erfolgte bis 2005 die vollständige Eingabe des Bestandes in eine elektronische Datenbank. Nach Beendigung der Korrektur- und Klassifikationsarbeiten steht der Bestand seit 2011 der Benutzung als Findbuch und im Internet auf der Homepage des Sächsischen Staatsarchivs zur Verfügung.
Nicht mit retrokonvertiert wurde zunächst der heutige Klassifikationspunkt "206. Alte Registratur- und Archivhilfsmittel", der im bestandsübergreifenden "Verzeichnis der älteren Archivhilfsmittel" verzeichnet ist. 2016 wurde dies nachgeholt. Dabei wurde die im genannten Verzeichnis für die Hilfsmittel des Geheimen Archivs bestehende Signaturfolge in Form von laufenden Nummern von 1149 bis 1427, die sonst im Bestand nicht belegt ist, übernommen. Hier wurden auch einige Registratur- und Archivhilfsmittel mit aufgenommen, die nach 1815 im Zuge von Archivalienabgaben von Sachsen an Preußen abgegeben worden waren, nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch über die Dienststelle Merseburg des Deutschen Zentralarchivs nach Dresden zurückgelangten, weil sie auf späterem DDR-Gebiet ausgelagert waren. Für diese Stücke wurde die im Preußischen Geheimen Staatsarchiv vergebene Signatur beibehalten (z. B. Rep. 139g, Nr. 01/1).
Für Neuzugänge zum Bestand, die vor allem im Zusammenhang mit Bestandsabgrenzungen vereinzelt noch zu erwarten sind, bzw. für aus Bestandserhaltungsgründen mit entsprechenden Verweisen aus den Akten herauszulösende überformatige Stücke bestehen die oben erwähnten Gründe für die Beibehaltung des um Strichnummern ergänzten Lokatursystems nicht. In diesen Fällen, die 2016 erstmals auftraten, werden einfache laufende Nummern vergeben. Sollte dabei der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass mit der Nr. 1148 der Beginn der Nummernfolge der alten Registratur- und Archivhilfsmittel erreicht wird, soll die Nummerierung unter Auslassung dieser Nummernfolge mit Nr. 1428 fortgesetzt werden
Bestandsinhalt
Der Bestand umfasst im Kern Akten und Korrespondenzen vom Ende des 15. bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts. Bei der Gründung der Behörde war bereits ein nicht unerheblicher Archivalienbestand vorhanden, der zum kleinen Teil aus Urkunden, Kopialbüchern und Akten vom 13. Jahrhundert bis 1486, zum größeren Teil aus Akten nach der Leipziger Teilung bestand. Nachdem die Urkunden und Kopialbücher des Geheimen Archivs im 19. bzw. 20. Jahrhundert aus dem Bestand herausgelöst wurden, und jetzt Teil der Bestände 10001 Ältere Urkunden und 10004 Kopiale sind, ist im Bestand eine im Wesentlichen aktenmäßige Überlieferung verblieben.
Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der heutige Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) vielfach genutzt, um Neuzugänge zum Archiv nach rein sachlichen Gesichtspunkten zuzuordnen. Im 20. Jahrhundert wurden einige geschlossene Blöcke von Fremdprovenienzen, beispielsweise die Überlieferung der Sekundogeniturfürstentümer Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Zeitz, aus dem Bestand herausgelöst und als eigene Bestände aufgestellt. Dennoch enthält der Bestand weiterhin relativ viele Fremdprovenienzen, die weder dem Geheimen Rat noch seinen Vorgängerbehörden zuzuordnen sind und zeitlich teilweise über die sonstige Laufzeit des Bestands bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts hinausreichen. Im Provenienzfeld der Archivdatenbank (zurzeit nicht online recherchierbar) ist die Provenienz dieser Stücke bisher nur teilweise ausgewiesen, da eingehende Provenienzbestimmungen nicht Teil dieses Retrokonversionsprojekts waren.
Der Bestand enthält Material zu zahlreichen wesentlichen Aspekten der sächsischen und darüber hinaus der deutschen und europäischen Geschichte. Einige Überlieferungsschwerpunkte seien hier hervorgehoben.
Neben dem Bestand 10005 Hof- und Zentralverwaltung (Wittenberger Archiv) ist der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) der zweite wesentliche Bestand zur zweiten Blütezeit des sächsischen Bergbaus, die im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts begann und bis weit ins 16. Jahrhundert anhielt. Dazu ist insbesondere der Klassifikationspunkt "019. Bergwerkssachen" heranzuziehen. Während im zeitlich früheren Bestand 10005 der Schneeberger Bergbau besonders gut dokumentiert ist, gibt es im Bestand 10024 die Hauptüberlieferung zum etwas später einsetzenden Annaberger Bergbau.
Sehr wesentliche Quellen enthält der Bestand zur Reformation, insbesondere zu deren lutherischer Richtung. Während es aus der Zeit bis 1539 vor allem wesentliche Dokumente zum Kampf des albertinisch-sächsischen Herzogs Georg von Sachsen gegen die Reformation gibt, dokumentieren die späteren Quellen die Durchführung der Reformation im albertinischen Sachsen und die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Strömungen der Reformation. In erster Linie ist der Klassifikationspunkt "159. Religion" zu nennen, der Dokumente von zentraler Bedeutung für das Wirken Martin Luthers enthält, unter anderem im Zusammenhang mit der Leipziger Disputation von 1519. Insbesondere für Forschungen zur Durchsetzung der Reformation im albertinischen Sachsen ist daneben auch der Klassifikationspunkt "084. Konsistorialsachen" heranzuziehen. Weiteres wesentliches Material enthält der Punkt "082. Klöster und Stifte". Hier ist unter anderem umfangreiches Material zur Säkularisation von Klöstern enthalten.
Die Klassifikationspunkte "087. Kriegswesen" und "051. Friedensschlüsse" enthalten aussagekräftiges Material zu den Kriegen des 16. und 17 Jahrhunderts. Mit dem Deutschen Bauernkrieg, dem Schmalkaldischen Krieg und dem Dreißigjährigen Krieg sind hier drei wesentliche Konflikte dieser Zeit sehr ausführlich dokumentiert. Die Dokumente zum Deutschen Bauernkrieg betreffen vor allem Thüringen, wo Herzog Georg von Sachsen maßgeblich an der Niederschlagung des Aufstands beteiligt war. Beim Schmalkaldischen Krieg ist hier die Sicht des Herzogs bzw. späteren Kurfürsten Moritz von Sachsen als eines der Hauptbeteiligten auf der Seite Kaiser Karls V. dokumentiert. Auch die Überlieferung zum Dreißigjährigen Krieg ist nicht nur wegen ihres besonders großen Umfangs, sondern auch wegen der Bedeutung Kursachsens als einer der damals noch wesentlichen Territorialstaaten des Heiligen Römischen Reichs und dessen zwischen den Kriegsparteien schwankender Politik von erheblichem Interesse.
Eine Besonderheit innerhalb des Bestands stellt die Klassifikationsgruppe "Handschreiben" dar, die insbesondere Korrespondenzakten von Fürsten und Fürstinnen aus dem sächsischen Herrscherhaus enthält. Diese Klassifikationsgruppe ist durch ein umfangreiches zweibändiges handschriftliches Personenregister erschlossen, das in Auswahl auch Korrespondenzen aus anderen Klassifikationsgruppen des Bestands enthält. Benutzbar ist dieses Register unter Hinzuziehung der anderen handschriftlichen Findbücher zum Bestand. Bei Einträgen, die zum Bd. 51 "Handschreiben" der handschriftlichen Findbuchreihe gehören, steht in diesem Register zunächst die Blattnummer im Findbuch, auf dem die Akte mit dem Handschreiben verzeichnet ist. Danach folgt die laufende Nummer auf diesem Findbuchblatt, unter der sich der Eintrag zu dieser Akte befindet. Als letzte Nummer folgt meist noch die Blattnummer in der Akte, unter der das jeweilige Handschreiben beginnt. Die aktuelle Signatur der jeweiligen Akten ist an den Stellen, auf die verwiesen wird, mit Bleistift nachgetragen. Noch etwas komplizierter sind die Einträge zu nicht zur Klassifikationsgruppe "Handschreiben" gehörigen Stücken, da dort noch zwei weitere Angaben vorangestellt sind. Typisch ist folgendes Beispiel: "III, 113, 99, No. 3, Bl. 53". Die römische Drei steht für den alten Bestandsnamen "III. Abteilung". Zu suchen ist das Stück im Bd. 113 der handschriftlichen Findbuchreihe "Religionssachen" und dort konkret auf Bl. 99, wo es unter der Nr. 3 steht. Im konkreten Fall handelt es sich um die Akte Loc. 10321/07, wo sich das gesuchte Handschreiben auf Bl. 53 befindet.
Das zuletzt erläuterte Nachweissystem nutzen auch einige Spezialinventare des 19. Jahrhunderts, die in großem Umfang Einträge zum Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) enthalten. Die Einträge zu diesem Bestand sind auch hier an der im vorigen Abschnitt bereits erläuterten vorangestellten römischen Drei zu erkennen. Daneben sind auch die Querverweise innerhalb der handschriftlichen Findbuchreihe zum Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), die in das elektronische Findmittel nicht übernommen wurden, meist nach diesem Prinzip angelegt
Literatur
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 51 (1930), S. 68 - 134.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 – 95.
Dresden, 20.12.2017
Eckhart Leisering (unter Verwendung wesentlicher Vorarbeiten von Christine Weisbach, 2011)
Die Belehnung von Herzog Moritz von Sachsen mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg und der damit verbundenen Kurwürde durch Kaiser Karl V. im Jahre 1547 bedeutete für das albertinische Sachsen, das nunmehr zum Kurfürstentum aufstieg, einen großen Macht- und Ansehenszuwachs. Kurfürst Moritz selbst und vor allem sein ihm in der Regentschaft folgender Bruder August schufen für diesen aufstrebenden Territorialstaat eine starke, nach einheitlichen Gesichtspunkten geordnete Zentralverwaltung. Mit der Einrichtung des Hofrates als einer regelmäßig tagenden Zentralbehörde legte Moritz 1547 den Grundstock für eine geordnete innere Staatsverwaltung. Kurfürst August schloss diese Bemühungen mit der Errichtung des Geheimen Rates im Jahre 1574 ab. Diese Zentralbehörde, zunächst aus vier Geheimen Räten bestehend, hatte sich mit sämtlichen Staatsangelegenheiten zu befassen. Ihr wurden die Fachkollegien unterstellt, die schon vor 1570 bestanden oder danach neu eingerichtet wurden und die ein besonderes Gebiet der Verwaltung bearbeiteten. Dieses in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts geschaffene Behördensystem blieb, abgesehen vom letztlich gescheiterten Versuch einer Änderung in der kurzen Regierungszeit Kurfürst Christians I. (1586 – 1591) durch dessen 1589 berufenen Kanzler Nikolaus Krell, bis zum Ende des 17. Jahrhunderts ohne grundsätzliche Änderungen erhalten. Erst unter der Regierung von Kurfürst Friedrich August I. (als König von Polen August II.) trat eine entscheidende Änderung in den Behördenverhältnissen ein. Die Bildung des Geheimen Kabinetts 1704/1706 führte zu einer wesentlichen Einschränkung der Kompetenzen des Geheimen Rates. Dieser wurde in Geheimes Konsilium umbenannt. In seinen Geschäftsbereich fielen nun Verfassungs-, geistliche, Stifts-, Kammer-, Kommerzien-, Münz-, Steuer-, Landtags- und lausitzische Angelegenheiten sowie der Auftrag in Evangelicis. 1817 wurde das Geheime Konsilium in seinen Kompetenzen weiter beschränkt und gleichzeitig in Geheimer Rat rückbenannt.
1702 entstand das Geheime Archiv, das zu einem der wichtigsten Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs wurde und vor allem die Überlieferung des Geheimen Rates und seiner Vorgängerbehörden verwahrte. Nach der Bildung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs 1834 wurden die Archivalien dort verschiedenen mit römischen Ordnungszahlen bezeichneten Abteilungen zugeordnet, die sich auch heute noch auf die Struktur der älteren Bestände des Hauptstaatsarchivs Dresden auswirken, wenngleich diese Abteilungsbezeichnungen in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts außer Gebrauch gekommen sind. Das im nunmehrigen Hauptstaatsarchiv aufgegangene ehemalige Geheime Archiv, damals noch unter Einschluss der Kopialbücher, bildete nunmehr die III. Abteilung. Die bei der Gründung des Hauptstaatsarchivs 1834 unmittelbar aus der Behördenregistratur übernommen Überlieferung des Geheimen Konsiliums bzw. seit 1817 wieder Geheimen Rates wurde nicht in die III. Abteilung eingearbeitet, sondern gesondert als VII. Abteilung aufgestellt. Da es kein genaues Stichjahr gab, ab dem sich die Akten zum Zeitpunkt der Gründung des Hauptstaatsarchivs schon im Geheimen Archiv befanden, ergab sich ein fließender Übergang zwischen der III. und der VII. Abteilung am Ende des 17. und in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Diese Trennung der Überlieferung des Geheimen Rats/Geheimen Konsiliums in zwei Bestände ist, obwohl unter Provenienzgesichtspunkten etwas inkonsequent, aus praktischen Gründen bis heute beibehalten worden. Der hier vorgestellte Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) enthält im Wesentlichen die Überlieferung der ehemaligen III. Abteilung des Hauptstaatsarchivs, der Bestand 10025 Geheimes Konsilum im Wesentlichen die der ehemaligen VII. Abteilung. Bei Forschungen über die Zeit um 1700 und etwas darüber hinaus sollten stets beide Bestände berücksichtigt werden.
Grundlage für die Klassifikation des Bestands ist bis heute das "Reinhardtsche System", ein auf den Geheimen Archivar Johann Friedrich Reinhardt (1648 – 1721) zurückgehendes Sachbetreffsystem, das in jeweils etwas modifizierter Form für zahlreiche ältere Dresdner Archivbestände Anwendung fand. Diese von den Betreffen "Absterben" bis "Zusammenkünfte" reichende Klassifikation, die vielfach innerhalb der einzelnen Punkte nochmals detaillierter gegliedert ist, wurde im Rahmen der Retrokonversion im Wesentlichen beibehalten. Einige Punkte wurden geringfügig modifiziert. Es wurden zurückhaltende sprachliche Modernisierungen und Präzisierungen durchgeführt. Im Interesse einer eindeutigen Zuordnung jeder Akte zu nur einem Klassifikationspunkt wurde darauf verzichtet, die in den handschriftlichen Repertorien zum Bestand vielfach enthaltenen Querverweise auf ein-und dieselbe Akte unter verschiedenen Klassifikationspunkten zu übernehmen. Der Vorteil einer eindeutigen Zuordnung in einem Datenbanksystem wurde dabei höher bewertet als die dadurch evtl. verlorengehenden sachlichen Zuordnungen, zumal die neuen Recherchemöglichkeiten in der Datenbank diese Informationsverluste zumindest teilweise kompensieren und beispielsweise bei der der Recherche nach Orten und Personen weit über alle bisherigen Möglichkeiten hinausgehen. Zudem sind die handschriftlichen Repertorien zum Bestand, die kurz nach der Gründung des Hauptstaatsarchivs 1834 unter Verwendung umfangreicher Vorarbeiten des 18. Jahrhunderts zusammengestellt wurden, weiterhin im Lesesaal einsehbar.
Die im Friedensvertrag zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 im Zusammenhang mit der Teilung Sachsens auch vereinbarte Sonderung der Archive hatte erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des heutigen Bestands 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv). Betroffen war die damalige III. Abteilung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs vor allem, als es von 1858 bis 1860 nochmals zu umfangreichen Aktenabgaben von Sachsen an Preußen kam. Die handschriftlichen Repertorien zum Bestand enthalten vielfach mit roter Tinte vorgenommene Vermerke über solche Abgaben. Im Rahmen der Retrokonversion wurden die Verzeichnungsangaben zu diesen abgegebenen Stücken nicht mit übernommen.
Bis auf wenige alte Registratur- und Archivhilfsmittel enthält der Bestand keine der von 1961 bis 1972 aus ehemaligen preußischen Archiven nach Dresden zurückgeführten Archivalien sächsischer Zentralbehörden. Dies hat die Ursache darin, dass die preußischen Archive bei der Aufstellung ihrer Bestände die in Dresden vor allem aus archivgeschichtlichen Gründen zustande gekommene und bis heute aus praktischen Gründen beibehaltene Trennung der Bestände 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium nicht nachvollzogen und beide Überlieferungen durchweg als einen einheitlichen Bestand ansahen. Nach der Rückkehr der Akten nach Dresden entschied man sich in Dresden wiederum aus praktischen Gründen dafür, die in den preußischen Archiven vergebenen Signaturen beizubehalten und deshalb alle zurückgegebenen Teilbestände konsequent einem Bestand zuzuordnen. Da die Überlieferung aus dem 18. und 19. überwog entschied man sich, abgesehen von den bereits erwähnten Registratur- und Archivhilfsmitteln, in allen Fällen, in denen eine Entscheidung zwischen den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium zu fällen war, für den letztgenannten Bestand. Für Akten zu dem 1815 an Preußen abgetretenen Gebieten ist daher auch für die Zeit vor den Verwaltungsreformen Anfang des 18. Jahrhunderts im Bestand 10025 Geheimes Konsilium mit heranzuziehen. Weil nach 1815 keineswegs alle Akten an Preußen abgegeben wurden, die die von Sachsen an Preußen abgetretenen Gebiete betrafen, enthält jedoch auch der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) Akten zu diesen Gebieten
Bestandsbearbeitung ab 1997
Der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) war 1997 der erste große Bestand des Hauptstaatsarchivs Dresden aus der Zeit bis 1831, für den eine Retrokonversion in Angriff genommen wurde. Wie alle älteren Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs Dresden war auch dieser Bestand weitgehend nach einem Lokatursystem abgelegt, bei dem die Aktenfächer des gesamten Archivs fortlaufend durchnummeriert wurden, die einzelnen Akten jedoch keine spezielle Signatur erhielten. Die Signaturen bezogen sich also nicht auf die einzelne Akte, sondern auf das im Hauptstaatsarchiv traditionell als "Locat" bezeichnete Aktenfach. Dies hatte zur Folge, dass zur eindeutigen Bestimmung einer Akte immer deren Titel und deren Laufzeit mit anzugeben waren. Zudem war die Reihenfolge der Akten innerhalb des Faches nicht eindeutig festgelegt.
Bei der Planung der Retrokonversion war zunächst die Frage des künftigen Signatursystems zu klären. Die Vergabe völlig neuer Signaturen in Form einfacher laufender Nummern hätte zwar die Signaturen in idealer Weise vereinfacht, die vielfach bereits in die Literatur eingegangenen Zitate aus diesen Beständen aber weitgehend entwertet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die bisherigen Signaturen auf die Aktenfächer, jedoch nicht auf die Einzelakten bezogen, wäre die Herstellung gut benutzbarer Konkordanzen nicht möglich gewesen. Daher wurde die Entscheidung getroffen, die bisherige Signatur beizubehalten und zur eindeutigen Identifizierung der Akten nach einem Schrägstrich eine zusätzliche Nummer einzufügen. Die Signaturen wurden bei der Eingabe des Bestands in die Datenbank mit führenden Nullen eingegeben, um eine Sortierung nach der Reihenfolge der Signaturen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zu alten Signaturen nur mit der Angabe des Aktenfachs, des Aktentitels und der Laufzeit die neue eindeutige Signatur ermittelt werden soll. Beibehalten wurde auch das bisherige Kürzel "Loc." für "Locat". Die Zugehörigkeit der Akte zur ehemaligen Lagerung nach dem Lokatursystem soll erkennbar bleiben. Diese historische Lagerungsgemeinschaft wird aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Dresden als zusammenhängender Lagerungsblock im Magazin behandelt. Zudem sollten die neuen Signaturen nicht mehr als unbedingt nötig von den Altsignaturen abweichen, um eine Identifizierung der sehr zahlreichen Quellenangaben zu diesen Beständen in der älteren Literatur durch die Benutzer nicht unnötig zu erschweren.
Auf den Umgang mit der bisherigen Klassifikation des Bestands nach dem "Reinhardtschen System" wurde im Abschnitt "Behörden- und Bestandsgeschichte bereits eingegangen. Hier sei nur noch ergänzt, dass die vorgenommenen Modifikationen die Nummerierung der Klassifikationspunkte verändert haben.
Im Jahr 1997 begannen die Arbeiten zunächst damit, dass jede Akte des Bestands in der oben beschriebenen Weise eine eindeutige Signatur erhielt. Danach erfolgte bis 2005 die vollständige Eingabe des Bestandes in eine elektronische Datenbank. Nach Beendigung der Korrektur- und Klassifikationsarbeiten steht der Bestand seit 2011 der Benutzung als Findbuch und im Internet auf der Homepage des Sächsischen Staatsarchivs zur Verfügung.
Nicht mit retrokonvertiert wurde zunächst der heutige Klassifikationspunkt "206. Alte Registratur- und Archivhilfsmittel", der im bestandsübergreifenden "Verzeichnis der älteren Archivhilfsmittel" verzeichnet ist. 2016 wurde dies nachgeholt. Dabei wurde die im genannten Verzeichnis für die Hilfsmittel des Geheimen Archivs bestehende Signaturfolge in Form von laufenden Nummern von 1149 bis 1427, die sonst im Bestand nicht belegt ist, übernommen. Hier wurden auch einige Registratur- und Archivhilfsmittel mit aufgenommen, die nach 1815 im Zuge von Archivalienabgaben von Sachsen an Preußen abgegeben worden waren, nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch über die Dienststelle Merseburg des Deutschen Zentralarchivs nach Dresden zurückgelangten, weil sie auf späterem DDR-Gebiet ausgelagert waren. Für diese Stücke wurde die im Preußischen Geheimen Staatsarchiv vergebene Signatur beibehalten (z. B. Rep. 139g, Nr. 01/1).
Für Neuzugänge zum Bestand, die vor allem im Zusammenhang mit Bestandsabgrenzungen vereinzelt noch zu erwarten sind, bzw. für aus Bestandserhaltungsgründen mit entsprechenden Verweisen aus den Akten herauszulösende überformatige Stücke bestehen die oben erwähnten Gründe für die Beibehaltung des um Strichnummern ergänzten Lokatursystems nicht. In diesen Fällen, die 2016 erstmals auftraten, werden einfache laufende Nummern vergeben. Sollte dabei der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass mit der Nr. 1148 der Beginn der Nummernfolge der alten Registratur- und Archivhilfsmittel erreicht wird, soll die Nummerierung unter Auslassung dieser Nummernfolge mit Nr. 1428 fortgesetzt werden
Bestandsinhalt
Der Bestand umfasst im Kern Akten und Korrespondenzen vom Ende des 15. bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts. Bei der Gründung der Behörde war bereits ein nicht unerheblicher Archivalienbestand vorhanden, der zum kleinen Teil aus Urkunden, Kopialbüchern und Akten vom 13. Jahrhundert bis 1486, zum größeren Teil aus Akten nach der Leipziger Teilung bestand. Nachdem die Urkunden und Kopialbücher des Geheimen Archivs im 19. bzw. 20. Jahrhundert aus dem Bestand herausgelöst wurden, und jetzt Teil der Bestände 10001 Ältere Urkunden und 10004 Kopiale sind, ist im Bestand eine im Wesentlichen aktenmäßige Überlieferung verblieben.
Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der heutige Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) vielfach genutzt, um Neuzugänge zum Archiv nach rein sachlichen Gesichtspunkten zuzuordnen. Im 20. Jahrhundert wurden einige geschlossene Blöcke von Fremdprovenienzen, beispielsweise die Überlieferung der Sekundogeniturfürstentümer Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Zeitz, aus dem Bestand herausgelöst und als eigene Bestände aufgestellt. Dennoch enthält der Bestand weiterhin relativ viele Fremdprovenienzen, die weder dem Geheimen Rat noch seinen Vorgängerbehörden zuzuordnen sind und zeitlich teilweise über die sonstige Laufzeit des Bestands bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts hinausreichen. Im Provenienzfeld der Archivdatenbank (zurzeit nicht online recherchierbar) ist die Provenienz dieser Stücke bisher nur teilweise ausgewiesen, da eingehende Provenienzbestimmungen nicht Teil dieses Retrokonversionsprojekts waren.
Der Bestand enthält Material zu zahlreichen wesentlichen Aspekten der sächsischen und darüber hinaus der deutschen und europäischen Geschichte. Einige Überlieferungsschwerpunkte seien hier hervorgehoben.
Neben dem Bestand 10005 Hof- und Zentralverwaltung (Wittenberger Archiv) ist der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) der zweite wesentliche Bestand zur zweiten Blütezeit des sächsischen Bergbaus, die im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts begann und bis weit ins 16. Jahrhundert anhielt. Dazu ist insbesondere der Klassifikationspunkt "019. Bergwerkssachen" heranzuziehen. Während im zeitlich früheren Bestand 10005 der Schneeberger Bergbau besonders gut dokumentiert ist, gibt es im Bestand 10024 die Hauptüberlieferung zum etwas später einsetzenden Annaberger Bergbau.
Sehr wesentliche Quellen enthält der Bestand zur Reformation, insbesondere zu deren lutherischer Richtung. Während es aus der Zeit bis 1539 vor allem wesentliche Dokumente zum Kampf des albertinisch-sächsischen Herzogs Georg von Sachsen gegen die Reformation gibt, dokumentieren die späteren Quellen die Durchführung der Reformation im albertinischen Sachsen und die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Strömungen der Reformation. In erster Linie ist der Klassifikationspunkt "159. Religion" zu nennen, der Dokumente von zentraler Bedeutung für das Wirken Martin Luthers enthält, unter anderem im Zusammenhang mit der Leipziger Disputation von 1519. Insbesondere für Forschungen zur Durchsetzung der Reformation im albertinischen Sachsen ist daneben auch der Klassifikationspunkt "084. Konsistorialsachen" heranzuziehen. Weiteres wesentliches Material enthält der Punkt "082. Klöster und Stifte". Hier ist unter anderem umfangreiches Material zur Säkularisation von Klöstern enthalten.
Die Klassifikationspunkte "087. Kriegswesen" und "051. Friedensschlüsse" enthalten aussagekräftiges Material zu den Kriegen des 16. und 17 Jahrhunderts. Mit dem Deutschen Bauernkrieg, dem Schmalkaldischen Krieg und dem Dreißigjährigen Krieg sind hier drei wesentliche Konflikte dieser Zeit sehr ausführlich dokumentiert. Die Dokumente zum Deutschen Bauernkrieg betreffen vor allem Thüringen, wo Herzog Georg von Sachsen maßgeblich an der Niederschlagung des Aufstands beteiligt war. Beim Schmalkaldischen Krieg ist hier die Sicht des Herzogs bzw. späteren Kurfürsten Moritz von Sachsen als eines der Hauptbeteiligten auf der Seite Kaiser Karls V. dokumentiert. Auch die Überlieferung zum Dreißigjährigen Krieg ist nicht nur wegen ihres besonders großen Umfangs, sondern auch wegen der Bedeutung Kursachsens als einer der damals noch wesentlichen Territorialstaaten des Heiligen Römischen Reichs und dessen zwischen den Kriegsparteien schwankender Politik von erheblichem Interesse.
Eine Besonderheit innerhalb des Bestands stellt die Klassifikationsgruppe "Handschreiben" dar, die insbesondere Korrespondenzakten von Fürsten und Fürstinnen aus dem sächsischen Herrscherhaus enthält. Diese Klassifikationsgruppe ist durch ein umfangreiches zweibändiges handschriftliches Personenregister erschlossen, das in Auswahl auch Korrespondenzen aus anderen Klassifikationsgruppen des Bestands enthält. Benutzbar ist dieses Register unter Hinzuziehung der anderen handschriftlichen Findbücher zum Bestand. Bei Einträgen, die zum Bd. 51 "Handschreiben" der handschriftlichen Findbuchreihe gehören, steht in diesem Register zunächst die Blattnummer im Findbuch, auf dem die Akte mit dem Handschreiben verzeichnet ist. Danach folgt die laufende Nummer auf diesem Findbuchblatt, unter der sich der Eintrag zu dieser Akte befindet. Als letzte Nummer folgt meist noch die Blattnummer in der Akte, unter der das jeweilige Handschreiben beginnt. Die aktuelle Signatur der jeweiligen Akten ist an den Stellen, auf die verwiesen wird, mit Bleistift nachgetragen. Noch etwas komplizierter sind die Einträge zu nicht zur Klassifikationsgruppe "Handschreiben" gehörigen Stücken, da dort noch zwei weitere Angaben vorangestellt sind. Typisch ist folgendes Beispiel: "III, 113, 99, No. 3, Bl. 53". Die römische Drei steht für den alten Bestandsnamen "III. Abteilung". Zu suchen ist das Stück im Bd. 113 der handschriftlichen Findbuchreihe "Religionssachen" und dort konkret auf Bl. 99, wo es unter der Nr. 3 steht. Im konkreten Fall handelt es sich um die Akte Loc. 10321/07, wo sich das gesuchte Handschreiben auf Bl. 53 befindet.
Das zuletzt erläuterte Nachweissystem nutzen auch einige Spezialinventare des 19. Jahrhunderts, die in großem Umfang Einträge zum Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) enthalten. Die Einträge zu diesem Bestand sind auch hier an der im vorigen Abschnitt bereits erläuterten vorangestellten römischen Drei zu erkennen. Daneben sind auch die Querverweise innerhalb der handschriftlichen Findbuchreihe zum Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), die in das elektronische Findmittel nicht übernommen wurden, meist nach diesem Prinzip angelegt
Literatur
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 51 (1930), S. 68 - 134.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 – 95.
Dresden, 20.12.2017
Eckhart Leisering (unter Verwendung wesentlicher Vorarbeiten von Christine Weisbach, 2011)
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 51 (1930), S. 68 - 134.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 - 95.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 - 95.
001. Absterben (Todesfälle).- 002. Achtssachen.- 003. Aerschot (Herzogtum).- 004. Afrika.- 005. Akzise.- 006. Alchemie, Astrologie, Geomantik und Schatzgräberei.- 007. Altenburg (Burggraftum).- 008. Anhalt.- 009. Appellationssachen.- 010. Arenberg (Herzogtum, vgl. auch 3. Aerschot).- 011. Auersberg (Fürstentum).- 012. Baden.- 013. Barby (Grafschaft).- 014. Bausachen.- 015. Bayern.- 016. Befehdungen.- 017. Begnadigungen.- 018. Beichlingen (Herrschaft und Grafen).- 019. Bergwerkssachen.- 020. Beschenkungen.- 021. Bestallungen.- 022. Bestrickungen (Gefangenschaften).- 023. Bibliotheken und Büchersachen.- 024. Bieberstein (Herrschaft und Adelsgeschlecht).- 025. Böhmen.- 026. Bouillon (Herzogtum).- 027. Brandenburg (Kurfürstentum und Markgrafschaften in Franken).- 028. Braunschweig (braunschweigische Herzogtümer und Kurhannover).- 029. Bündnisse.- 030. Burgund (Herzogtum).- 031. Croy (Herzogtum).- 032. Dänemark und Norwegen.- 033. Defensionswesen.- 034. Depositengelder und Schatzfunde.- 035. Dietrichstein (Fürsten).- 036. Dohna (Burggraftum).- 037. Edukationes (Erziehung und Ausbildung von Angehörigen beider Linien des Hauses Wettin).- 038. Eggenberg (Grafen und Fürsten).- 039. Elsass.- 040. England.- 041. Erbämter.- 042. Erbeinigungen.- 043. Erbfälle und Teilungen.- 044. Erbverbrüderungen.- 045. Erzämter und Kurwürden.- 046. Expektanzen.- 047. Flüsse und Floßsachen.- 048. Forst- und Jagdsachen (enthält auch Tiergärten).- 049. Franken.- 050. Frankreich.- 051. Friedensschlüsse.- 052. Friesland (Herrschaft Jever siehe 8. Anhalt).- 053. Fürstenberg (Fürsten).- 054. Ganerbschaften.- 055. Geburten.- 056. Geleitssachen.- 057. Genealogica.- 058. Gesandtschaften.- 059. Gleichen (Grafschaft).- 060. Grafen und Herren.- 061. Grenz- und Hoheitssachen.- 062. Hanau (Grafschaft, einschließlich der Grafschaften Hanau-Lichtenberg und Hanau-Münzenberg).- 063. Handschreiben.- 064. Hansestädte.- 065. Henneberg (Grafschaft).- 066. Hessen.- 067. Hof- und Haushaltungssachen.- 068. Holstein und Schleswig.- 069. Honstein (Grafschaft).- 070. Huldigungssachen.- 071. Indianische Sachen.- 072. Innungssachen.- 073. Intercessionales (Empfehlungen und Fürbitten).- 074. Irrungen und Verträge.- 075. Italien.- 076. Juden.- 077. Jülich, Kleve und Berg.- 078. Justizsachen.- 079. Kalendersachen.- 080. Kammersachen.- 081. Kirchberg (Burggraftum).- 082. Klöster und Stifte.- 083. Kommerzienwesen.- 084. Konsistorialsachen.- 085. Krankheiten.- 086. Kreissachen.- 087. Kriegswesen.- 088. Kur- und Fürstentage.- 089. Kurfürstliche und fürstliche Einigungen.- 090. Kurland.- 091. Landstände.- 092. Lauenburg (Herzogtum).- 093. Lausitz, Niederlausitz (vgl. auch 94. Oberlausitz).- 094. Lausitz, Oberlausitz.- 095. Lebensbeschreibungen.- 096. Lehnssachen.- 097. Leisnig (Burggraftum).- 098. Leuchtenberg (Landgrafschaft).- 099. Liechtenstein (Fürstentum).- 100. Livland.- 101. Lobkowitz (Freiherren und Fürsten).- 102. Lothringen.- 103. Löwenstein (Grafen).- 104. Luxemburg (Herzogtum).- 105. Magdeburg (Burggraftum).- 106. Mähren.- 107. Malefizsachen.- 108. Mansfeld (Grafschaft).- 109. Mathematische Sachen.- 110. Matrikeln.- 111. Mecklenburg.- 112. Medizinische Sachen.- 113. Meißen (Burggraftum).- 114. Moskowitische Sachen (Russland).- 115. Mündelheim (Herrschaft).- 116. Münzsachen.- 117. Nassau (Fürstentümer und Grafschaften).- 118. Niederlande.- 119. Oberhofgericht.- 120. Oettingen (Grafschaft).- 121. Oldenburg (Grafschaft).- 122. Oranien (Fürstentum).- 123. Ordenssachen.- 124. Orleans (Herzogtum).- 125. Orte (Herrschaften, Ämter, Städte, Dörfer, Schlösser, Wüstungen u. a).- 126. Österreich.- 127. Pappenheim (Herrschaft und Grafschaft).- 128. Pestsachen.- 129. Pfalz.- 130. Pfalzgrafschaften.- 131. Polen.- 132. Polizeisachen.- 133. Pommern.- 134. Porcia (Fürsten).- 135. Portugal.- 136. Postsachen.- 137. Prätentionen (territoriale Ansprüche).- 138. Präzedenzsachen.- 139. Preußen.- 140. Primogeniturrecht.- 141. Privilegien.- 142. Prommnitz (Grafen).- 143. Prophezeiungen.- 144. Querfurt (Fürstentum).- 145. Radziwill (Fürsten).- 146. Rakoczy (Fürsten).- 147. Regenstein (Grafschaft).- 148. Regierungssachen.- 149. Reichsdeputationssachen.- 150. Reichsgerichtssachen.- 151. Reichshofrat.- 152. Reichskammergericht.- 153. Reichsritterschaft.- 154. Reichssatzungen.- 155. Reichsstädte.- 156. Reichssteuern.- 157. Reichstagssachen.- 158. Reisen.- 159. Religionssachen.- 160. Reuß.- 161. Rottweiler Hofgericht.- 162. Sagan (Herzogtum).- 163. Schenk von Tautenburg.- 164. Schlesien (Herzogtum).- 165. Schönburg (Grafschaft Hartenstein und schönburgische Herrschaften).- 166. Schöppenstühle.- 167. Schottland.- 168. Schulden.- 169. Schulsachen.- 170. Schutzsachen.- 171. Schwaben.- 172. Schwarzburg (Grafschaft).- 173. Schweden.- 174. Schweiz.- 175. Siebenbürgen.- 176. Solms (Grafschaft).- 177. Sozietäten.- 178. Spanien.- 179. Standeserhöhungen.- 180. Steuersachen.- 181. Stiftungen.- 182. Stolberg (Grafschaft).- 183. Straßensachen.- 184. Tatarische Sachen.- 185. Testamente.- 186. Thüringen.- 187. Titulaturen.- 188. Türkei.- 189. Turniere.- 190. Ungarn.- 191. Unglücksfälle.- 192. Universitäten.- 193. Vermählungen.- 194. Vikariatssachen.- 195. Visitationssachen.- 196. Vogtland.- 197. Vormundschaften.- 198. Wahl- und Krönungssachen.- 199. Wappensachen.- 200. Wildenfels (Herrschaft).- 201. Wunderzeichen und Curiosa.- 202. Württemberg.- 203. Zeitungen.- 204. Zollsachen.- 205. Zusammenkünfte.
Die Belehnung von Herzog Moritz von Sachsen mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg und der damit verbundenen Kurwürde durch Kaiser Karl V. im Jahre 1547 bedeutete für das albertinische Sachsen, das nunmehr zum Kurfürstentum aufstieg, einen großen Zuwachs an Macht und Ansehen. Kurfürst Moritz selbst und vor allem sein ihm in der Regentschaft folgender Bruder August schufen für diesen aufstrebenden Territorialstaat eine starke und nach einheitlichen Gesichtspunkten gegliederte Zentralverwaltung. Mit der Einrichtung des Hofrates als einer regelmäßig tagenden Zentralbehörde legte Moritz 1547 den Grundstock für eine geregelte innere Staatsverwaltung. Kurfürst August schloss diese Bemühungen mit der Errichtung des Geheimen Rates im Jahre 1574 ab. Diese Zentralbehörde, zunächst aus vier Geheimen Räten bestehend, hatte sich mit sämtlichen Staatsangelegenheiten zu befassen. Ihr wurden die Fachkollegien unterstellt, die schon vor 1570 bestanden oder danach neu eingerichtet wurden und die jeweils ein besonderes Gebiet der Verwaltung bearbeiteten. Dieses in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts geschaffene Behördensystem blieb bis zum Ende des 17. Jahrhunderts ohne grundsätzliche Änderungen erhalten. Erst unter der Regierung von Kurfürst Friedrich August I. (August dem Starken) trat eine entscheidende Änderung in den Behördenverhältnissen ein. Die Bildung des Geheimen Kabinetts 1704/1706 führte zu einer wesentlichen Einschränkung der Kompetenzen des Geheimen Rates. Dieser wurde in Geheimes Konsilium umbenannt. In seinen Geschäftsbereich fielen nun Verfassungs-, Stifts-, Kammer-, Kommerzien-, Münz-, Steuer-, Landtags-, Konsistorial- und Lausitzer Angelegenheiten sowie der Auftrag in Evangelicis. Die Überlieferung des Geheimen Konsiliums bildet einen eigenen Bestand (10025).
Der Bestand des Geheimen Rates umfasst im Kern Akten und Korrespondenzen vom Ende des 15. bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts. Bei der Gründung der Behörde war bereits ein nicht unerheblicher Archivalienbestand vorhanden, der zum kleinen Teil aus Urkunden, Kopialbüchern und Akten vom 13. Jahrhundert bis 1486, zum größeren Teil aus Akten nach der Leipziger Teilung bestand.
1702 entstand hieraus das Geheime Archiv, das zu einem der wichtigsten Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs wurde. Es bildete ab 1834, zunächst auch unter Einschluss der Kopiale, die III. Abteilung des Hauptstaatsarchivs, bis diese Bezeichnung in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts außer Gebrauch kam.
Im Jahr 1997 wurde begonnen, jede Akte des Bestandes mit einer eindeutigen Signatur zu versehen, indem die Locate Strichnummern erhielten. Die Beibehaltung der Locatbezeichnung als ein Teil der Archivaliensignatur ermöglicht dem Benutzer somit den Vergleich mit Quellenangaben in der älteren Literatur. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgte bis 2005 die vollständige Eingabe des Bestandes in eine elektronische Datenbank. Nach Beendigung der Korrektur- und Klassifikationsarbeiten steht der Bestand seit 2011 der Benutzung als Findbuch und im Internet auf der Homepage des Sächsischen Staatsarchivs online zur Verfügung.
Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
Der Bestand des Geheimen Rates umfasst im Kern Akten und Korrespondenzen vom Ende des 15. bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts. Bei der Gründung der Behörde war bereits ein nicht unerheblicher Archivalienbestand vorhanden, der zum kleinen Teil aus Urkunden, Kopialbüchern und Akten vom 13. Jahrhundert bis 1486, zum größeren Teil aus Akten nach der Leipziger Teilung bestand.
1702 entstand hieraus das Geheime Archiv, das zu einem der wichtigsten Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs wurde. Es bildete ab 1834, zunächst auch unter Einschluss der Kopiale, die III. Abteilung des Hauptstaatsarchivs, bis diese Bezeichnung in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts außer Gebrauch kam.
Im Jahr 1997 wurde begonnen, jede Akte des Bestandes mit einer eindeutigen Signatur zu versehen, indem die Locate Strichnummern erhielten. Die Beibehaltung der Locatbezeichnung als ein Teil der Archivaliensignatur ermöglicht dem Benutzer somit den Vergleich mit Quellenangaben in der älteren Literatur. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgte bis 2005 die vollständige Eingabe des Bestandes in eine elektronische Datenbank. Nach Beendigung der Korrektur- und Klassifikationsarbeiten steht der Bestand seit 2011 der Benutzung als Findbuch und im Internet auf der Homepage des Sächsischen Staatsarchivs online zur Verfügung.
Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
- 18. / 19. Jh. | Findbuch
- 2007 - 2011, Nachträge 2016, 2017, 2018, 2023 | Elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. | Findbuch Verzeichnis der älteren Archivhilfsmittel