Beständeübersicht
Bestand
10025 Geheimes Konsilium
Datierung | Ende 15. Jh. - 1831 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 989,25 |
Bestand enthält auch 1 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Behörden- und Bestandsgeschichte
Seit 1574 war der von Kurfürst August begründete Geheime Rat, abgesehen von einer kurzen Unterbrechung unter Kurfürst Christian I. und dessen Kanzler Nikolaus Krell von 1589 bis 1591, die oberste Behörde des Kurfürstentums Sachsen. Erst unter der Regierung von Kurfürst Friedrich August I. (als König von Polen August II.) trat eine entscheidende Änderung in den Behördenverhältnissen ein. Die Bildung des Geheimen Kabinetts 1704/1706 führte zu einer wesentlichen Einschränkung der Kompetenzen des Geheimen Rates. Dieser wurde in Geheimes Konsilium umbenannt. In seinen Geschäftsbereich fielen nun Verfassungs-, geistliche, Stifts-, Kammer-, Kommerzien-, Münz-, Steuer-, Landtags- und lausitzische Angelegenheiten sowie der Auftrag in Evangelicis. 1817 wurde das Geheime Konsilium in seinen Kompetenzen weiter beschränkt und gleichzeitig in Geheimer Rat rückbenannt.
1702 entstand das Geheime Archiv, das zu einem der wichtigsten Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs wurde und vor allem die Überlieferung des Geheimen Rates und seiner Vorgängerbehörden verwahrte. Nach der Bildung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs 1834 wurden die Archivalien dort verschiedenen mit römischen Ordnungszahlen bezeichneten Abteilungen zugeordnet, die sich auch heute noch auf die Struktur der älteren Bestände des Hauptstaatsarchivs Dresden auswirken, wenngleich diese Abteilungsbezeichnungen in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts außer Gebrauch gekommen sind. Das im nunmehrigen Hauptstaatsarchiv aufgegangene ehemalige Geheime Archiv bildete nunmehr die III. Abteilung. Die bei der Gründung des Hauptstaatsarchivs 1834 unmittelbar aus der Behördenregistratur übernommen Überlieferung des Geheimen Konsiliums bzw. seit 1817 wieder Geheimen Rates wurde nicht in die III. Abteilung eingearbeitet, sondern gesondert als VII. Abteilung aufgestellt. Da es kein genaues Stichjahr gab, ab dem sich die Akten zum Zeitpunkt der Gründung des Hauptstaatsarchivs schon im Geheimen Archiv befanden, ergab sich ein fließender Übergang zwischen der III. und der VII. Abteilung am Ende des 17. und in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Diese Trennung der Überlieferung des Geheimen Rats/Geheimen Konsiliums in zwei Bestände ist, obwohl unter Provenienzgesichtspunkten etwas inkonsequent, aus praktischen Gründen bis heute beibehalten worden. Der hier vorgestellte Bestand 10025 Geheimes Konsilium enthält im Wesentlichen die Überlieferung der ehemaligen VII. Abteilung des Hauptstaatsarchivs, der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) im Wesentlichen die der ehemaligen III. Abteilung. Bei Forschungen über die Zeit um 1700 und etwas darüber hinaus sollten stets beide Bestände berücksichtigt werden.
Grundlage für die Klassifikation des Bestands ist bis heute das "Reinhardtsche System", ein auf den Geheimen Archivar Johann Friedrich Reinhardt (1648 – 1721) zurückgehendes Sachbetreffsystem, das in jeweils etwas modifizierter Form für zahlreiche ältere Dresdner Archivbestände Anwendung fand. Diese im vorliegenden Fall von den Betreffen "Absterben" bis "Zollsachen" reichende Klassifikation, die vielfach innerhalb der einzelnen Punkte nochmals detaillierter gegliedert ist, wurde im Rahmen der Retrokonversion im Wesentlichen beibehalten. Die einzige größere Veränderung betrifft den ehemaligen Klassifikationspunkt "Orte", auf den hier komplett verzichtet wurde. Im Zuge der Bearbeitung des Bestands hatte sich nämlich herausgestellt, dass die den Orten zugeordneten Akten in vielen Fällen im Zuge einer Mehrfachverzeichnung auch anderen Klassifikationspunkten zugeordnet waren. Zudem wurde in Betracht gezogen, dass die durchweg auch im Aktentitel enthaltenen Ortsnamen in einem elektronischen Findmittel auch ohne Klassifikationszuordnung problemlos recherchierbar sind. Die bisher nur dem Klassifikationspunkt "Orte" zugeordneten Akten wurden anderen Klassifikationspunkten zugeordnet.
Einige weitere Klassifikationspunkte wurden geringfügig modifiziert. Es wurden zurückhaltende sprachliche Modernisierungen und Präzisierungen durchgeführt. Im Interesse einer eindeutigen Zuordnung jeder Akte zu nur einem Klassifikationspunkt wurde darauf verzichtet, die in den handschriftlichen Repertorien zum Bestand vielfach enthaltenen Mehrfachverzeichnungen von Akten unter verschiedenen Klassifikationspunkten zu übernehmen. Der Vorteil einer eindeutigen Zuordnung in einem Datenbanksystem wurde dabei höher bewertet als die dadurch evtl. verlorengehenden sachlichen Zuordnungen, zumal die neuen Recherchemöglichkeiten in der Datenbank diese Informationsverluste zumindest teilweise kompensieren und beispielsweise bei der der Recherche nach Orten und Personen weit über alle bisherigen Möglichkeiten hinausgehen. Zudem sind die im 19. Jahrhundert zusammengestellten handschriftlichen Repertorien zum Bestand weiterhin im Lesesaal einsehbar.
Die im Friedensvertrag zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 im Zusammenhang mit der Teilung Sachsens auch vereinbarte Sonderung der Archive hatte erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des heutigen Bestands 10025 Geheimes Konsilium. Bereits kurz nach 1815 kam es zu erheblichen Abgaben aus der Behördenregistratur. Betroffen war die nunmehrige VII. Abteilung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs auch, als es von 1858 bis 1860 nochmals zu umfangreichen Aktenabgaben von Sachsen an Preußen kam. Die handschriftlichen Repertorien zum Bestand enthalten vielfach mit roter Tinte vorgenommene Vermerke über solche Abgaben. Im Rahmen der Retrokonversion wurden die Verzeichnungsangaben zu diesen abgegebenen Stücken nicht mit übernommen.
Von 1961 bis 1972 wurden im Zuge von Bestandsabgrenzungen zahlreiche Akten sächsischer Zentralbehörden aus auf dem Gebiet der damaligen DDR befindlichen ehemaligen preußischen Archiven nach Dresden zurückgeführt. Dem Bestand 10025 Geheimes Konsilium wurden dabei, abgesehen von einigen Archiv- und Registraturhilfsmitteln, alle zurückgelangten Akten der Provenienz Geheimer Rat/Geheimes Konsilium zugeordnet, auch die in anderen Fällen dem Bestand 10024 zugeordneten Akten der früheren Zeit bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Dies hat die Ursache darin, dass die preußischen Archive bei der Aufstellung ihrer Bestände die in Dresden vor allem aus archivgeschichtlichen Gründen zustande gekommene und bis heute aus praktischen Gründen beibehaltene Trennung der Bestände 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium nicht nachvollzogen und beide Überlieferungen durchweg als einen einheitlichen Bestand ansahen. Nach der Rückkehr der Akten nach Dresden entschied man sich in Dresden wiederum aus praktischen Gründen dafür, die in den preußischen Archiven vergebenen Signaturen beizubehalten und deshalb alle zurückgegebenen Teilbestände konsequent einem Bestand zuzuordnen. Da die Überlieferung aus dem 18. und 19. überwog entschied man sich, abgesehen von den bereits erwähnten Registratur- und Archivhilfsmitteln, in allen Fällen, in denen eine Entscheidung zwischen den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium zu fällen war, für den letztgenannten Bestand. Für Akten zu dem 1815 an Preußen abgetretenen Gebieten ist daher auch für die Zeit vor den Verwaltungsreformen Anfang des 18. Jahrhunderts der Bestand 10025 Geheimes Konsilium mit heranzuziehen. Weil nach 1815 keineswegs alle Akten an Preußen abgegeben wurden, die die von Sachsen an Preußen abgetretenen Gebiete betrafen, enthält jedoch auch der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) Akten zu diesen Gebieten
Bestandsbearbeitung ab 2012
Der Bestand 10025 Geheimes Konsilium wurde von 2012 bis 2015 retrokonvertiert. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon Erfahrungen mit der Retrokonversion der ähnlich aufgebauten Bestände 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10026 Geheimes Kabinett, die in die Bearbeitungsgrundsätze eingeflossen sind.
Wie alle älteren Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs Dresden war auch dieser Bestand weitgehend nach einem Lokatursystem abgelegt, bei dem die Aktenfächer des gesamten Archivs fortlaufend durchnummeriert wurden, die einzelnen Akten jedoch keine spezielle Signatur erhielten. Die Signaturen bezogen sich also nicht auf die einzelne Akte, sondern auf das im Hauptstaatsarchiv traditionell als "Locat" bezeichnete Aktenfach. Dies hatte zur Folge, dass zur eindeutigen Bestimmung einer Akte immer deren Titel und deren Laufzeit mit anzugeben waren. Zudem war die Reihenfolge der Akten innerhalb des Faches nicht eindeutig festgelegt.
Bei der Planung der Retrokonversion war zunächst die Frage des künftigen Signatursystems zu klären. Diesbezüglich wurde das bereits bei den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10026 Geheimes Kabinett bewährte Verfahren erneut angewendet. Die Vergabe völlig neuer Signaturen in Form einfacher laufender Nummern hätte zwar die Signaturen in idealer Weise vereinfacht, die vielfach bereits in die Literatur eingegangenen Zitate aus diesen Beständen aber weitgehend entwertet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die bisherigen Signaturen auf die Aktenfächer, jedoch nicht auf die Einzelakten bezogen, wäre die Herstellung gut benutzbarer Konkordanzen nicht möglich gewesen. Daher wurde wiederum die Entscheidung getroffen, die bisherige Signatur beizubehalten und zur eindeutigen Identifizierung der Akten nach einem Schrägstrich eine zusätzliche Nummer einzufügen. Die Signaturen wurden bei der Eingabe des Bestands in die Datenbank mit führenden Nullen eingegeben, um eine Sortierung nach der Reihenfolge der Signaturen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zu alten Signaturen nur mit der Angabe des Aktenfachs, des Aktentitels und der Laufzeit die neue eindeutige Signatur ermittelt werden soll. Beibehalten wurde auch das bisherige Kürzel "Loc." für "Locat". Die Zugehörigkeit der Akte zur ehemaligen Lagerung nach dem Lokatursystem soll erkennbar bleiben. Diese historische Lagerungsgemeinschaft wird aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Dresden als zusammenhängender Lagerungsblock im Magazin behandelt. Zudem sollten die neuen Signaturen nicht mehr als unbedingt nötig von den Altsignaturen abweichen, um eine Identifizierung der sehr zahlreichen Quellenangaben zu diesen Beständen in der älteren Literatur durch die Benutzer nicht unnötig zu erschweren.
Auf den Umgang mit der bisherigen Klassifikation des Bestands nach dem "Reinhardtschen System" wurde im Abschnitt "Behörden- und Bestandsgeschichte" bereits eingegangen. Hier sei nur noch ergänzt, dass die vorgenommenen Modifikationen die Nummerierung der Klassifikationspunkte verändert haben.
Im Jahr 2012 begannen die Arbeiten zunächst mit der Erarbeitung der Erfassungsanweisung für die an der Retrokonversion beteiligten Projektkräfte. Danach erfolgte bis 2014 die vollständige Eingabe des Bestandes in eine elektronische Datenbank. 2015 wurden die Akten in der oben erläuterten etwas modifizierten Weise den Klassifikationspunkten zugeordnet. Nachdem 2017 auch die Findbucheinleitung angefertigt werden konnte, steht für den Bestand ein komplettes elektronisches Findmittel zur Verfügung, dass auch Online auf der Homepage des Sächsischen Staatsarchivs abgerufen werden kann.
Im Fall des Geheimen Konsiliums wurde die Retrokonversion in eine Datenbank anhand der Titel auf den Akten selbst vorgenommen. Wie bei der Mehrzahl der Dresdner Bestände im Lokatursystem springen die Signaturen nämlich in den im 19. Jahrhundert entstandenen Repertorien zu diesem Bestand. Dies hätte eine Eingabe anhand der Repertorien erschwert. Diese wurden erst in einer späteren Projektphase für die Zuordnung der Akten zu den Klassifikationspunkten der Bestandsgliederung genutzt.
Die jetzt im Klassifikationspunkt 122 des Bestands zusammengefassten Spezialreskripte waren zuvor nur summarisch in der den Findmitteln erfasst. Die jetzt vorgenommene Erfassung aller Einzelbände erleichtert den Zugang zu dieser wichtigen Überlieferung erheblich. Für die Suche nach konkreten Vorgängen sei auf die Generalregister und auf die Register zu den Einzelbänden verwiesen.
Neben den im vorigen Abschnitt behandelten Klassifikationspunkt 122 "Spezialreskripte" weicht der Klassifikationspunkt 123 "Alte Registratur- und Archivhilfsmittel" etwas vom sonstigen Klassifikationschema des Bestands ab. Diese Klassifikationsgruppe ist im bestandsübergreifenden "Verzeichnis der älteren Archivhilfsmittel" verzeichnet. Die dortige Signaturfolge in Form von laufenden Nummern von 1550 bis 1585, die sonst im Bestand nicht belegt ist, wurde dabei übernommen.
Für Neuzugänge zum Bestand, die vor allem im Zusammenhang mit Bestandsabgrenzungen vereinzelt noch zu erwarten sind, bzw. für aus Bestandserhaltungsgründen mit entsprechenden Verweisen aus den Akten herauszulösende überformatige Stücke bestehen die oben erwähnten Gründe für die Beibehaltung des um Strichnummern ergänzten Lokatursystems nicht. In diesen Fällen, die 2015 erstmals auftraten, werden einfache laufende Nummern vergeben. Sollte dabei der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass mit der Nr. 1550 der Beginn der Nummernfolge der alten Registratur- und Archivhilfsmittel erreicht wird, soll die Nummerierung unter Auslassung dieser Nummernfolge mit Nr. 1586 fortgesetzt werden.
Es war im Rahmen der Retrokonversion nicht möglich, sämtliche Ungenauigkeiten der bisherigen Erschließung zu beseitigen. Insbesondere konnten die Laufzeiten der Akten nicht eingehend geprüft werden. Auch sind die Aktentitel manchmal etwas unscharf formuliert. Eine Korrektur von Fehlern und Ungenauigkeiten erfolgt aber im Rahmen der täglichen Arbeit mit den Beständen, wenn konkrete Probleme erkannt werden.
59 Akten konnten mit vertretbarem Aufwand nicht hinreichend genau datiert werden und wurden daher mit dem Vermerk "ohne Datum" gekennzeichnet. Im Hintergrund gibt es aber auch hier eine Grobdatierung auf die Zeit zwischen 1706 und 1830, die dafür sorgt, dass die entsprechenden Datensätze bei einer zeitlichen Eingrenzung der Suche mit angezeigt werden. Bei einer Benutzung der Datenbank im Lesesaal des Archiv ist diese Hintergrunddatierung in den Feldern "Datierung von" und "Datierung bis" auch einsehbar. Es bleibt Korrekturen im Einzelfall sowie späteren Bestandsbearbeitungen vorbehalten, diese Akten durch genauere Einordnung in historische Zusammenhänge bzw. durch Schriftbestimmung genauer zu datieren.
In den Altrepertorien des 19. Jahrhunderts gibt es neben den bereits genannten Mehrfachverzeichnungen auch zahlreiche Querverweise sowohl innerhalb des Bestands als auch auf andere Bestände. Die Aufnahme dieser Querverweise in die Datenbank erwies sich als mit vertretbarem Aufwand nicht als realisierbar. Sie werden teilweise durch die neuen elektronischen Recherchemöglichkeiten ersetzt. Für sehr detaillierte Recherchen empfiehlt es sich aber noch immer, diese Querverweise in den handschriftlichen Repertorien mit anzusehen. Deshalb und wegen der oben bereits erwähnen Tatsache, dass hier die Archivalienanbgaben des 19. Jahrhunderts an Preußen teilweise nachvollzogen werden können, bleiben diese handschriftlichen Repertorien weiterhin Teil des Findmittelapparats des Hauptstaatsarchivs Dresden
Bestandsinhalt
Der Bestand umfasst im Kern Akten und Korrespondenzen vom Ende des 17. Jahrhunderts bis 1830/31. Auf den fließenden zeitlichen Übergang zwischen den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium und die Tatsache, dass der Bestand 10025 in Hinblick auf aus ehemaligen preußischen Archiven zurückgegebene Akten vielfach bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht, wurde bereits hingewiesen.
Wie viele Dresdner Archivbestände aus der Zeit bis 1830/31 enthält der Bestand 10025 Geheimes Konsilium in beträchtlichem Umfang Fremdprovenienzen, jedoch deutlich weniger als der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv). Im Provenienzfeld der Archivdatenbank (zurzeit nicht online recherchierbar) ist die Provenienz dieser Stücke bisher nur teilweise ausgewiesen, da eingehende Provenienzbestimmungen nicht Teil dieses Retrokonversionsprojekts waren.
Der Bestand enthält Material zu zahlreichen wesentlichen Aspekten der sächsischen Geschichte. Wegen der mit der mit der Bildung des Geheimen Kabinetts 1706 einhergehenden Kompetenzbeschränkung der Behörde in außenpolitischen Fragen liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Bestands auf Quellen zur inneren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens sowie seiner Regionen und Orte. Einige Überlieferungsschwerpunkte seien hier hervorgehoben.
Neben dem Bestand 10036 Finanzarchiv enthält der Bestand 10025 Geheimes Konsilium die Hauptüberlieferung zu den Bestallungen für sächsische Hof- und Staatsbehörden aus dem 18. und beginnenden 19. Jahrhundert. Da im Unterschied zum Bestand 10036 Finanzarchiv keine Personenregister zu den Bestallungen vorliegen, ist bei einer entsprechenden Suche hier am besten systematisch nach den Untergliederungspunkten zum Klassifikationspunkt "012. Bestallungen" vorzugehen.
Auch wenn der Überlieferungsschwerpunkt zu den sächsischen Gesandtschaften und zu den Außenbeziehungen Sachsens von etwa 1706 bis 1830/31 im Bestand 10026 Geheimes Kabinett liegt, enthält der Klassifikationspunkt "034. Gesandtschaften" des Bestands 10025 Geheimes Konsilium umfangreiche ergänzende Überlieferungen. Diese sind auch deshalb von erheblicher Bedeutung, weil aus der gesandtschaftliche Überlieferung im Bestand 10026 Geheimes Kabinett im Zusammenhang mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Unterlagen verschollen sind.
Der Bestand enthält umfangreiches Material zur wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens, insbesondere im Klassifikationspunkt "055. Kommerzialsachen". Bei Forschungen zur Wirtschaftsgeschichte Sachsens sollten daneben auch die Bestände 10026 Geheimes Kabinett, 10036 Finanzarchiv und 10078 Landes-Ökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation herangezogen werden.
In Hinblick auf die Kriege des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts ist der Bestand 10025 Geheimes Konsilium insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen Kriegsfolgen in Sachsen bedeutsam. Vor allen die im Klassifikationspunkt "058. Kriegssachen" enthaltene sehr umfangreiche Überlieferung zum Siebenjähigen Krieg lieferte ein sehr umfassendes Bild über Kriegsereignisse und Kriegsfolgen in Sachsen.
Die umfangreiche Überlieferung zur Ober- und Niederlausitz unter dem Klassifikationspunkt "062. Lausitz" liegt in den Aufsichtsfunktionen des Geheime Konsiliums über das Oberamt und seit 1821 die Oberamtsregierung in Bautzen sowie über die Oberamtsregierung der Niederlausitz in Lübben begründet. Bei Forschungen über diese Gebiete empfiehlt es sich daher, parallel zum Bestand 50009 Oberamt/Oberamtsregierung im Staatsfilialarchiv Bautzen sowie zum Bestand Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz im Brandenburgischen Landeshauptarchiv auch den Bestand 10025 Geheimes Konsilium heranzuziehen.
Die Klassifikationspunkte "064. Malefizsachen (Strafverfolgung)" und "081. Polizeisachen" enthalten umfangreiches Material zu straf- und ordnungsrechtlichen Grundsatzfragen. Neben dem Bestand 10079 Landesregierung sowie den Beständen sächsischer Ämter und Gerichte sind jedoch auch hier Dokumente zu zahlreichen Einzelfällen enthalten.
Unter "104. Steuern" sowie "002. Akzise" enthält der Bestand 10025 Geheimes Konsilium eine reichhaltige Überlieferung zum kursächsischen Steuersystem der ausgehenden frühen Neuzeit. Ähnlich wie bei den straf- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten findet sich auch hier neben einer Überlieferung zu Grundsatzfragen Material zu vielen Einzelfällen.
Die im Bestand 10024 sehr bedeutende Klassifikationsgruppe "Handschreiben" ist beim Bestand 10025 Geheimes Konsilium vergleichsweite relativ klein und enthält im Wesentlichen Korrespondenz einiger am Geheimen Konsilum tätiger Konferenzminister. Für die wesentlichen Korrespondenzakten zur sächsischen Geschichte des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts sei auf den Bestand 10026 Geheimes Kabinett verwiesen
Literatur
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 51 (1930), S. 68 - 134.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v Cechách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plzen 2013, S. 150 – 157
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 – 95.
Ordnung für das Personal bey der Geheimen Raths-Canzley. Dresden, 1822
Weiße, Christian Ernst: Lehrbuch des königlich sächsischen Staatsrechts. Bd. 1. Leipzig, 1824, S. 141 ff.
Dresden, 20.12.2017
Eckhart Leisering
Seit 1574 war der von Kurfürst August begründete Geheime Rat, abgesehen von einer kurzen Unterbrechung unter Kurfürst Christian I. und dessen Kanzler Nikolaus Krell von 1589 bis 1591, die oberste Behörde des Kurfürstentums Sachsen. Erst unter der Regierung von Kurfürst Friedrich August I. (als König von Polen August II.) trat eine entscheidende Änderung in den Behördenverhältnissen ein. Die Bildung des Geheimen Kabinetts 1704/1706 führte zu einer wesentlichen Einschränkung der Kompetenzen des Geheimen Rates. Dieser wurde in Geheimes Konsilium umbenannt. In seinen Geschäftsbereich fielen nun Verfassungs-, geistliche, Stifts-, Kammer-, Kommerzien-, Münz-, Steuer-, Landtags- und lausitzische Angelegenheiten sowie der Auftrag in Evangelicis. 1817 wurde das Geheime Konsilium in seinen Kompetenzen weiter beschränkt und gleichzeitig in Geheimer Rat rückbenannt.
1702 entstand das Geheime Archiv, das zu einem der wichtigsten Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs wurde und vor allem die Überlieferung des Geheimen Rates und seiner Vorgängerbehörden verwahrte. Nach der Bildung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs 1834 wurden die Archivalien dort verschiedenen mit römischen Ordnungszahlen bezeichneten Abteilungen zugeordnet, die sich auch heute noch auf die Struktur der älteren Bestände des Hauptstaatsarchivs Dresden auswirken, wenngleich diese Abteilungsbezeichnungen in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts außer Gebrauch gekommen sind. Das im nunmehrigen Hauptstaatsarchiv aufgegangene ehemalige Geheime Archiv bildete nunmehr die III. Abteilung. Die bei der Gründung des Hauptstaatsarchivs 1834 unmittelbar aus der Behördenregistratur übernommen Überlieferung des Geheimen Konsiliums bzw. seit 1817 wieder Geheimen Rates wurde nicht in die III. Abteilung eingearbeitet, sondern gesondert als VII. Abteilung aufgestellt. Da es kein genaues Stichjahr gab, ab dem sich die Akten zum Zeitpunkt der Gründung des Hauptstaatsarchivs schon im Geheimen Archiv befanden, ergab sich ein fließender Übergang zwischen der III. und der VII. Abteilung am Ende des 17. und in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Diese Trennung der Überlieferung des Geheimen Rats/Geheimen Konsiliums in zwei Bestände ist, obwohl unter Provenienzgesichtspunkten etwas inkonsequent, aus praktischen Gründen bis heute beibehalten worden. Der hier vorgestellte Bestand 10025 Geheimes Konsilium enthält im Wesentlichen die Überlieferung der ehemaligen VII. Abteilung des Hauptstaatsarchivs, der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) im Wesentlichen die der ehemaligen III. Abteilung. Bei Forschungen über die Zeit um 1700 und etwas darüber hinaus sollten stets beide Bestände berücksichtigt werden.
Grundlage für die Klassifikation des Bestands ist bis heute das "Reinhardtsche System", ein auf den Geheimen Archivar Johann Friedrich Reinhardt (1648 – 1721) zurückgehendes Sachbetreffsystem, das in jeweils etwas modifizierter Form für zahlreiche ältere Dresdner Archivbestände Anwendung fand. Diese im vorliegenden Fall von den Betreffen "Absterben" bis "Zollsachen" reichende Klassifikation, die vielfach innerhalb der einzelnen Punkte nochmals detaillierter gegliedert ist, wurde im Rahmen der Retrokonversion im Wesentlichen beibehalten. Die einzige größere Veränderung betrifft den ehemaligen Klassifikationspunkt "Orte", auf den hier komplett verzichtet wurde. Im Zuge der Bearbeitung des Bestands hatte sich nämlich herausgestellt, dass die den Orten zugeordneten Akten in vielen Fällen im Zuge einer Mehrfachverzeichnung auch anderen Klassifikationspunkten zugeordnet waren. Zudem wurde in Betracht gezogen, dass die durchweg auch im Aktentitel enthaltenen Ortsnamen in einem elektronischen Findmittel auch ohne Klassifikationszuordnung problemlos recherchierbar sind. Die bisher nur dem Klassifikationspunkt "Orte" zugeordneten Akten wurden anderen Klassifikationspunkten zugeordnet.
Einige weitere Klassifikationspunkte wurden geringfügig modifiziert. Es wurden zurückhaltende sprachliche Modernisierungen und Präzisierungen durchgeführt. Im Interesse einer eindeutigen Zuordnung jeder Akte zu nur einem Klassifikationspunkt wurde darauf verzichtet, die in den handschriftlichen Repertorien zum Bestand vielfach enthaltenen Mehrfachverzeichnungen von Akten unter verschiedenen Klassifikationspunkten zu übernehmen. Der Vorteil einer eindeutigen Zuordnung in einem Datenbanksystem wurde dabei höher bewertet als die dadurch evtl. verlorengehenden sachlichen Zuordnungen, zumal die neuen Recherchemöglichkeiten in der Datenbank diese Informationsverluste zumindest teilweise kompensieren und beispielsweise bei der der Recherche nach Orten und Personen weit über alle bisherigen Möglichkeiten hinausgehen. Zudem sind die im 19. Jahrhundert zusammengestellten handschriftlichen Repertorien zum Bestand weiterhin im Lesesaal einsehbar.
Die im Friedensvertrag zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 im Zusammenhang mit der Teilung Sachsens auch vereinbarte Sonderung der Archive hatte erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des heutigen Bestands 10025 Geheimes Konsilium. Bereits kurz nach 1815 kam es zu erheblichen Abgaben aus der Behördenregistratur. Betroffen war die nunmehrige VII. Abteilung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs auch, als es von 1858 bis 1860 nochmals zu umfangreichen Aktenabgaben von Sachsen an Preußen kam. Die handschriftlichen Repertorien zum Bestand enthalten vielfach mit roter Tinte vorgenommene Vermerke über solche Abgaben. Im Rahmen der Retrokonversion wurden die Verzeichnungsangaben zu diesen abgegebenen Stücken nicht mit übernommen.
Von 1961 bis 1972 wurden im Zuge von Bestandsabgrenzungen zahlreiche Akten sächsischer Zentralbehörden aus auf dem Gebiet der damaligen DDR befindlichen ehemaligen preußischen Archiven nach Dresden zurückgeführt. Dem Bestand 10025 Geheimes Konsilium wurden dabei, abgesehen von einigen Archiv- und Registraturhilfsmitteln, alle zurückgelangten Akten der Provenienz Geheimer Rat/Geheimes Konsilium zugeordnet, auch die in anderen Fällen dem Bestand 10024 zugeordneten Akten der früheren Zeit bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Dies hat die Ursache darin, dass die preußischen Archive bei der Aufstellung ihrer Bestände die in Dresden vor allem aus archivgeschichtlichen Gründen zustande gekommene und bis heute aus praktischen Gründen beibehaltene Trennung der Bestände 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium nicht nachvollzogen und beide Überlieferungen durchweg als einen einheitlichen Bestand ansahen. Nach der Rückkehr der Akten nach Dresden entschied man sich in Dresden wiederum aus praktischen Gründen dafür, die in den preußischen Archiven vergebenen Signaturen beizubehalten und deshalb alle zurückgegebenen Teilbestände konsequent einem Bestand zuzuordnen. Da die Überlieferung aus dem 18. und 19. überwog entschied man sich, abgesehen von den bereits erwähnten Registratur- und Archivhilfsmitteln, in allen Fällen, in denen eine Entscheidung zwischen den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium zu fällen war, für den letztgenannten Bestand. Für Akten zu dem 1815 an Preußen abgetretenen Gebieten ist daher auch für die Zeit vor den Verwaltungsreformen Anfang des 18. Jahrhunderts der Bestand 10025 Geheimes Konsilium mit heranzuziehen. Weil nach 1815 keineswegs alle Akten an Preußen abgegeben wurden, die die von Sachsen an Preußen abgetretenen Gebiete betrafen, enthält jedoch auch der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) Akten zu diesen Gebieten
Bestandsbearbeitung ab 2012
Der Bestand 10025 Geheimes Konsilium wurde von 2012 bis 2015 retrokonvertiert. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon Erfahrungen mit der Retrokonversion der ähnlich aufgebauten Bestände 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10026 Geheimes Kabinett, die in die Bearbeitungsgrundsätze eingeflossen sind.
Wie alle älteren Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs Dresden war auch dieser Bestand weitgehend nach einem Lokatursystem abgelegt, bei dem die Aktenfächer des gesamten Archivs fortlaufend durchnummeriert wurden, die einzelnen Akten jedoch keine spezielle Signatur erhielten. Die Signaturen bezogen sich also nicht auf die einzelne Akte, sondern auf das im Hauptstaatsarchiv traditionell als "Locat" bezeichnete Aktenfach. Dies hatte zur Folge, dass zur eindeutigen Bestimmung einer Akte immer deren Titel und deren Laufzeit mit anzugeben waren. Zudem war die Reihenfolge der Akten innerhalb des Faches nicht eindeutig festgelegt.
Bei der Planung der Retrokonversion war zunächst die Frage des künftigen Signatursystems zu klären. Diesbezüglich wurde das bereits bei den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10026 Geheimes Kabinett bewährte Verfahren erneut angewendet. Die Vergabe völlig neuer Signaturen in Form einfacher laufender Nummern hätte zwar die Signaturen in idealer Weise vereinfacht, die vielfach bereits in die Literatur eingegangenen Zitate aus diesen Beständen aber weitgehend entwertet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die bisherigen Signaturen auf die Aktenfächer, jedoch nicht auf die Einzelakten bezogen, wäre die Herstellung gut benutzbarer Konkordanzen nicht möglich gewesen. Daher wurde wiederum die Entscheidung getroffen, die bisherige Signatur beizubehalten und zur eindeutigen Identifizierung der Akten nach einem Schrägstrich eine zusätzliche Nummer einzufügen. Die Signaturen wurden bei der Eingabe des Bestands in die Datenbank mit führenden Nullen eingegeben, um eine Sortierung nach der Reihenfolge der Signaturen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zu alten Signaturen nur mit der Angabe des Aktenfachs, des Aktentitels und der Laufzeit die neue eindeutige Signatur ermittelt werden soll. Beibehalten wurde auch das bisherige Kürzel "Loc." für "Locat". Die Zugehörigkeit der Akte zur ehemaligen Lagerung nach dem Lokatursystem soll erkennbar bleiben. Diese historische Lagerungsgemeinschaft wird aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Dresden als zusammenhängender Lagerungsblock im Magazin behandelt. Zudem sollten die neuen Signaturen nicht mehr als unbedingt nötig von den Altsignaturen abweichen, um eine Identifizierung der sehr zahlreichen Quellenangaben zu diesen Beständen in der älteren Literatur durch die Benutzer nicht unnötig zu erschweren.
Auf den Umgang mit der bisherigen Klassifikation des Bestands nach dem "Reinhardtschen System" wurde im Abschnitt "Behörden- und Bestandsgeschichte" bereits eingegangen. Hier sei nur noch ergänzt, dass die vorgenommenen Modifikationen die Nummerierung der Klassifikationspunkte verändert haben.
Im Jahr 2012 begannen die Arbeiten zunächst mit der Erarbeitung der Erfassungsanweisung für die an der Retrokonversion beteiligten Projektkräfte. Danach erfolgte bis 2014 die vollständige Eingabe des Bestandes in eine elektronische Datenbank. 2015 wurden die Akten in der oben erläuterten etwas modifizierten Weise den Klassifikationspunkten zugeordnet. Nachdem 2017 auch die Findbucheinleitung angefertigt werden konnte, steht für den Bestand ein komplettes elektronisches Findmittel zur Verfügung, dass auch Online auf der Homepage des Sächsischen Staatsarchivs abgerufen werden kann.
Im Fall des Geheimen Konsiliums wurde die Retrokonversion in eine Datenbank anhand der Titel auf den Akten selbst vorgenommen. Wie bei der Mehrzahl der Dresdner Bestände im Lokatursystem springen die Signaturen nämlich in den im 19. Jahrhundert entstandenen Repertorien zu diesem Bestand. Dies hätte eine Eingabe anhand der Repertorien erschwert. Diese wurden erst in einer späteren Projektphase für die Zuordnung der Akten zu den Klassifikationspunkten der Bestandsgliederung genutzt.
Die jetzt im Klassifikationspunkt 122 des Bestands zusammengefassten Spezialreskripte waren zuvor nur summarisch in der den Findmitteln erfasst. Die jetzt vorgenommene Erfassung aller Einzelbände erleichtert den Zugang zu dieser wichtigen Überlieferung erheblich. Für die Suche nach konkreten Vorgängen sei auf die Generalregister und auf die Register zu den Einzelbänden verwiesen.
Neben den im vorigen Abschnitt behandelten Klassifikationspunkt 122 "Spezialreskripte" weicht der Klassifikationspunkt 123 "Alte Registratur- und Archivhilfsmittel" etwas vom sonstigen Klassifikationschema des Bestands ab. Diese Klassifikationsgruppe ist im bestandsübergreifenden "Verzeichnis der älteren Archivhilfsmittel" verzeichnet. Die dortige Signaturfolge in Form von laufenden Nummern von 1550 bis 1585, die sonst im Bestand nicht belegt ist, wurde dabei übernommen.
Für Neuzugänge zum Bestand, die vor allem im Zusammenhang mit Bestandsabgrenzungen vereinzelt noch zu erwarten sind, bzw. für aus Bestandserhaltungsgründen mit entsprechenden Verweisen aus den Akten herauszulösende überformatige Stücke bestehen die oben erwähnten Gründe für die Beibehaltung des um Strichnummern ergänzten Lokatursystems nicht. In diesen Fällen, die 2015 erstmals auftraten, werden einfache laufende Nummern vergeben. Sollte dabei der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass mit der Nr. 1550 der Beginn der Nummernfolge der alten Registratur- und Archivhilfsmittel erreicht wird, soll die Nummerierung unter Auslassung dieser Nummernfolge mit Nr. 1586 fortgesetzt werden.
Es war im Rahmen der Retrokonversion nicht möglich, sämtliche Ungenauigkeiten der bisherigen Erschließung zu beseitigen. Insbesondere konnten die Laufzeiten der Akten nicht eingehend geprüft werden. Auch sind die Aktentitel manchmal etwas unscharf formuliert. Eine Korrektur von Fehlern und Ungenauigkeiten erfolgt aber im Rahmen der täglichen Arbeit mit den Beständen, wenn konkrete Probleme erkannt werden.
59 Akten konnten mit vertretbarem Aufwand nicht hinreichend genau datiert werden und wurden daher mit dem Vermerk "ohne Datum" gekennzeichnet. Im Hintergrund gibt es aber auch hier eine Grobdatierung auf die Zeit zwischen 1706 und 1830, die dafür sorgt, dass die entsprechenden Datensätze bei einer zeitlichen Eingrenzung der Suche mit angezeigt werden. Bei einer Benutzung der Datenbank im Lesesaal des Archiv ist diese Hintergrunddatierung in den Feldern "Datierung von" und "Datierung bis" auch einsehbar. Es bleibt Korrekturen im Einzelfall sowie späteren Bestandsbearbeitungen vorbehalten, diese Akten durch genauere Einordnung in historische Zusammenhänge bzw. durch Schriftbestimmung genauer zu datieren.
In den Altrepertorien des 19. Jahrhunderts gibt es neben den bereits genannten Mehrfachverzeichnungen auch zahlreiche Querverweise sowohl innerhalb des Bestands als auch auf andere Bestände. Die Aufnahme dieser Querverweise in die Datenbank erwies sich als mit vertretbarem Aufwand nicht als realisierbar. Sie werden teilweise durch die neuen elektronischen Recherchemöglichkeiten ersetzt. Für sehr detaillierte Recherchen empfiehlt es sich aber noch immer, diese Querverweise in den handschriftlichen Repertorien mit anzusehen. Deshalb und wegen der oben bereits erwähnen Tatsache, dass hier die Archivalienanbgaben des 19. Jahrhunderts an Preußen teilweise nachvollzogen werden können, bleiben diese handschriftlichen Repertorien weiterhin Teil des Findmittelapparats des Hauptstaatsarchivs Dresden
Bestandsinhalt
Der Bestand umfasst im Kern Akten und Korrespondenzen vom Ende des 17. Jahrhunderts bis 1830/31. Auf den fließenden zeitlichen Übergang zwischen den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) und 10025 Geheimes Konsilium und die Tatsache, dass der Bestand 10025 in Hinblick auf aus ehemaligen preußischen Archiven zurückgegebene Akten vielfach bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht, wurde bereits hingewiesen.
Wie viele Dresdner Archivbestände aus der Zeit bis 1830/31 enthält der Bestand 10025 Geheimes Konsilium in beträchtlichem Umfang Fremdprovenienzen, jedoch deutlich weniger als der Bestand 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv). Im Provenienzfeld der Archivdatenbank (zurzeit nicht online recherchierbar) ist die Provenienz dieser Stücke bisher nur teilweise ausgewiesen, da eingehende Provenienzbestimmungen nicht Teil dieses Retrokonversionsprojekts waren.
Der Bestand enthält Material zu zahlreichen wesentlichen Aspekten der sächsischen Geschichte. Wegen der mit der mit der Bildung des Geheimen Kabinetts 1706 einhergehenden Kompetenzbeschränkung der Behörde in außenpolitischen Fragen liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Bestands auf Quellen zur inneren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens sowie seiner Regionen und Orte. Einige Überlieferungsschwerpunkte seien hier hervorgehoben.
Neben dem Bestand 10036 Finanzarchiv enthält der Bestand 10025 Geheimes Konsilium die Hauptüberlieferung zu den Bestallungen für sächsische Hof- und Staatsbehörden aus dem 18. und beginnenden 19. Jahrhundert. Da im Unterschied zum Bestand 10036 Finanzarchiv keine Personenregister zu den Bestallungen vorliegen, ist bei einer entsprechenden Suche hier am besten systematisch nach den Untergliederungspunkten zum Klassifikationspunkt "012. Bestallungen" vorzugehen.
Auch wenn der Überlieferungsschwerpunkt zu den sächsischen Gesandtschaften und zu den Außenbeziehungen Sachsens von etwa 1706 bis 1830/31 im Bestand 10026 Geheimes Kabinett liegt, enthält der Klassifikationspunkt "034. Gesandtschaften" des Bestands 10025 Geheimes Konsilium umfangreiche ergänzende Überlieferungen. Diese sind auch deshalb von erheblicher Bedeutung, weil aus der gesandtschaftliche Überlieferung im Bestand 10026 Geheimes Kabinett im Zusammenhang mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Unterlagen verschollen sind.
Der Bestand enthält umfangreiches Material zur wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens, insbesondere im Klassifikationspunkt "055. Kommerzialsachen". Bei Forschungen zur Wirtschaftsgeschichte Sachsens sollten daneben auch die Bestände 10026 Geheimes Kabinett, 10036 Finanzarchiv und 10078 Landes-Ökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation herangezogen werden.
In Hinblick auf die Kriege des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts ist der Bestand 10025 Geheimes Konsilium insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen Kriegsfolgen in Sachsen bedeutsam. Vor allen die im Klassifikationspunkt "058. Kriegssachen" enthaltene sehr umfangreiche Überlieferung zum Siebenjähigen Krieg lieferte ein sehr umfassendes Bild über Kriegsereignisse und Kriegsfolgen in Sachsen.
Die umfangreiche Überlieferung zur Ober- und Niederlausitz unter dem Klassifikationspunkt "062. Lausitz" liegt in den Aufsichtsfunktionen des Geheime Konsiliums über das Oberamt und seit 1821 die Oberamtsregierung in Bautzen sowie über die Oberamtsregierung der Niederlausitz in Lübben begründet. Bei Forschungen über diese Gebiete empfiehlt es sich daher, parallel zum Bestand 50009 Oberamt/Oberamtsregierung im Staatsfilialarchiv Bautzen sowie zum Bestand Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz im Brandenburgischen Landeshauptarchiv auch den Bestand 10025 Geheimes Konsilium heranzuziehen.
Die Klassifikationspunkte "064. Malefizsachen (Strafverfolgung)" und "081. Polizeisachen" enthalten umfangreiches Material zu straf- und ordnungsrechtlichen Grundsatzfragen. Neben dem Bestand 10079 Landesregierung sowie den Beständen sächsischer Ämter und Gerichte sind jedoch auch hier Dokumente zu zahlreichen Einzelfällen enthalten.
Unter "104. Steuern" sowie "002. Akzise" enthält der Bestand 10025 Geheimes Konsilium eine reichhaltige Überlieferung zum kursächsischen Steuersystem der ausgehenden frühen Neuzeit. Ähnlich wie bei den straf- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten findet sich auch hier neben einer Überlieferung zu Grundsatzfragen Material zu vielen Einzelfällen.
Die im Bestand 10024 sehr bedeutende Klassifikationsgruppe "Handschreiben" ist beim Bestand 10025 Geheimes Konsilium vergleichsweite relativ klein und enthält im Wesentlichen Korrespondenz einiger am Geheimen Konsilum tätiger Konferenzminister. Für die wesentlichen Korrespondenzakten zur sächsischen Geschichte des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts sei auf den Bestand 10026 Geheimes Kabinett verwiesen
Literatur
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 51 (1930), S. 68 - 134.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v Cechách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plzen 2013, S. 150 – 157
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 – 95.
Ordnung für das Personal bey der Geheimen Raths-Canzley. Dresden, 1822
Weiße, Christian Ernst: Lehrbuch des königlich sächsischen Staatsrechts. Bd. 1. Leipzig, 1824, S. 141 ff.
Dresden, 20.12.2017
Eckhart Leisering
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 51 (1930), S. 68 - 134.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v ?echách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plze? 2013, S. 150 - 157
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 - 95.
Ordnung für das Personal bey der Geheimen Raths-Canzley. Dresden, 1822
Weiße, Christian Ernst: Lehrbuch des königlich sächsischen Staatsrechts. Bd. 1. Leipzig, 1824, S. 141 ff.
Heinker, Christian: Die Bürde des Amtes - die Würde des Titels. Der kursächsische Geheime Rat im 17. Jh. (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, 48), Leipzig 2015.
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts, Diss. Leipzig 1960.
Kretzschmar, Hellmut: Die Anfänge des Geheimen Rates in Sachsen. In: Von Land und Kultur. Leipzig, 1937, S. 184 - 202.
Ohnsorge, Werner: Das "Kursächsische Archiv" im Zeitalter des Absolutismus und Johann Friedrich Reinhardt. In: Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar. Berlin 1953, S. 93f. (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung, 3).
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v ?echách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plze? 2013, S. 150 - 157
Leisering, Eckhart: Die sogenannten Locatbestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden im Spannungsfeld zwischen Provenienz und Pertinenz: Herausforderung für die Erschließung und Magazinierung. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Magazin- und Bestandsmanagement bei knappen Ressourcen. Beiträge einer Fortbildungsveranstaltung der sächsischen Archivverwaltung, Dresden 1999, S. 18 - 26.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 - 95.
Ordnung für das Personal bey der Geheimen Raths-Canzley. Dresden, 1822
Weiße, Christian Ernst: Lehrbuch des königlich sächsischen Staatsrechts. Bd. 1. Leipzig, 1824, S. 141 ff.
Absterben.- Akzisesachen.- Alchemie.- Anhalt.- Archivsachen.- Baden.- Barby.- Bausachen.- Bayern.- Begnadigungen und Beschenkungen.- Bergsachen.- Bestallungen.- Bibliotheken und Büchersachen.- Brandenburg.- Braunschweig.- Bündnisse, Irrungen und Verträge.- Cammersachen.- Commerziensachen.- Consistorialsachen.- Creissachen.- Curland.- Dänemark.- Defensionssachen.- Depositen.- Deutscher Bund.- England.- Erbfälle und Teilungen.- Expektanzen.- Flüsse und Floßsachen.- Forst und Jagdsachen.- Frankreich.- Friedensschlüsse.- Friesland.- Ganerbschaften.- Geburten.- Geleitssachen.- Genelogica.- Gesandschaften.- Gleichen.- Grafen und Herren.- Grenzen und Hoheitssachen.- Hanau.- Handschreiben.- Hannover.- Henneberg.- Hessen.- Hofhaltung und Haushaltungssachen.- Holstein.- Huldigungen.- Indianische Sachen.- Innungssachen.- Interzessionen.- Italien.- Juden.- Jülich.- Justizsachen.- Klöster und Stifter.- Kriegssachen.- Landtagssachen.- Lauenburg.- Niederlausitz und Oberlausitz.- Lehnssachen.- Malefizsachen.- Mandate und Generale.- Mansfeld.- Mathematische Sachen.- Matrikeln.- Mecklenburg.- Medizinische Sachen.- Münzsachen.- Nassau.- Niederlande.- Oberhofgericht.- Orte.- Österreich.- Oldenburg.- Ordenssachen.- Pfalz.- Pfalzgrafschaften.- Polen.- Polizeisachen.- Postsachen.- Präzedenzsachen.- Preußen.- Privilegien.- Querfurt.- Regierungssachen.- Reichssachen.- Reisen.- Religionssachen.- Reuß.- Russland.- Sachsen-albertinische Nebenlinien.- Sachsen-ernestinische Linien.- Schlesien.- Schönburg.- Schulden.- Schulsachen.- Schwarzburg.- Schweden.- Schweiz.- Sozietäten.- Spanien.- Standeserhöhungen.- Steuern.- Stiftungen und Stipendien.- Stolberg.- Straßensachen.- Testamente.- Titulaturen.- Türkische Sachen.- Unglücksfälle.- Universitäten.- Vermählungen.- Vikariatssachen.- Vormundschaften.- Wahlen und Krönungssachen.- Wappen.- Westfalen.- Württemberg.- Zollsachen.
Nach der Konstitution des Geheimen Kabinetts als oberster Zentralbehörde zur Bearbeitung der wichtigsten geheimen Staatsangelegenheiten im Jahre 1706 wurde das Arbeitsgebiet des seit 1574 bestehenden Geheimen Rates stark eingeschränkt. Trotzdem erscheint er sowohl in amtlichen Verlautbarungen als auch in der staatsrechtlichen Literatur seiner Zeit immer als ranghöchste Landesbehörde an der Spitze der sächsischen Verwaltung.
Nach einer 1707 geregelten Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geheimen Kabinett und dem Geheimen Rat legten Instruktionen von 1714, 1716 und 1726 die Organisation des Kollegiums und seiner Kanzlei genauer fest. Die Finanzkollegien unterstanden dem Geheimen Kabinett direkt und der Geheime Rat, zur besseren Unterscheidung vom alten Geheimen Rat bald in Geheimes Konsilium umbenannt, fungierte als Zwischeninstanz für den Schriftverkehr der rangniederen Zentralbehörden mit dem Landesherrn. Die auf Anfragen erteilten Resolutionen leitete das Geheime Konsilium in Form von Spezialreskripten abschriftlich an die zuständigen Stellen weiter. Die kollegialisch arbeitende Behörde gliederte die in ihrer Zuständigkeit verbliebenen Angelegenheiten im wesentlichen in fünf Departements: 1. Innere und Angelegenheiten des fürstlichen Hauses, Personal der Regierungskollegien, Religionssachen, Schulen und Universitäten, 2. Außenpolitik, Reichssachen und Lehnssachen, 3. Finanzen, Straßen, Post, Handel und Gewerbe, 4. Justiz, Polizei, Oberlausitz und Niederlausitz sowie 5. Landtag, Militär, Steuern und Akzise.
Nach dem Übertritt Kurfürst Friedrich Augusts I. zum katholischen Glauben wurde die landesherrliche Kirchengewalt über die evangelische Bevölkerung des Landes, der Auftrag in Evangelicis, bis 1831 durch das Geheime Konsilium wahrgenommen. In den Nebenlanden, mit Ausnahme des Fürstentums Querfurt, übte das Geheime Konsilium die Funktion des obersten Gerichts aus.
Durch die nach den Gebietsverlusten von 1815 notwendig gewordene Neuorganisation der gesamten Staatsverwaltung wurde am 06.10.1817 die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Kompetenz des Geheimen Konsiliums, das nun wieder den Namen Geheimer Rat erhielt, grundlegend verändert, wobei die Rangstellung beibehalten wurde. Die Aufgabe des Rates bestand nun hauptsächlich darin, den König in allen die Gesetzgebung, die Verfassung und die allgemeinen Verwaltungseinrichtungen betreffenden Dingen zu beraten, wobei die Resolution im Geheimen Kabinett erfolgte. Ferner führte er die Aufsicht über die gesamte öffentliche Verwaltung. Administrative Gewalt verblieb ihm lediglich in ständischen, Steuer- und Steuerkreditkassensachen. Weiter war ihm die Oberamtsregierung Bautzen in allen zu ihrer Verwaltung gehörenden Angelegenheiten unterstellt. Die sonstigen Landeskollegien, Deputationen und Kommissionen wurden dem Geheimen Rat gleichgeordnet und hatten nur in Verfassungs-, Gesetzgebungs- und allgemeinen Verwaltungssachen ihre Vorträge an den König dem Geheimen Rat einzureichen. Am 07.11.1831 traten an die Stelle der kollegialischen Zentralbehörden, so auch des Geheimen Rates, sechs Fachministerien mit fest umrissenen Aufgabengebieten.
Das von einem Geheimen Archivar geleitete Geheime Archiv, das den Grundstock für das 1834 gegründete Sächsische Hauptstaatsarchiv bildete, unterstand bis 1831 dem Geheimen Konsilium und seinem Nachfolger. Die schriftliche Überlieferung des Geheimen Konsiliums wurde 1834 als VII. Abteilung in das Sächsische Hauptstaatsarchiv eingegliedert. 1968 erfolgte die Rückführung der aufgrund des Wiener Friedens von 1815 an Preußen abgegebenen Akten in das Staatsarchiv.
Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
Nach einer 1707 geregelten Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geheimen Kabinett und dem Geheimen Rat legten Instruktionen von 1714, 1716 und 1726 die Organisation des Kollegiums und seiner Kanzlei genauer fest. Die Finanzkollegien unterstanden dem Geheimen Kabinett direkt und der Geheime Rat, zur besseren Unterscheidung vom alten Geheimen Rat bald in Geheimes Konsilium umbenannt, fungierte als Zwischeninstanz für den Schriftverkehr der rangniederen Zentralbehörden mit dem Landesherrn. Die auf Anfragen erteilten Resolutionen leitete das Geheime Konsilium in Form von Spezialreskripten abschriftlich an die zuständigen Stellen weiter. Die kollegialisch arbeitende Behörde gliederte die in ihrer Zuständigkeit verbliebenen Angelegenheiten im wesentlichen in fünf Departements: 1. Innere und Angelegenheiten des fürstlichen Hauses, Personal der Regierungskollegien, Religionssachen, Schulen und Universitäten, 2. Außenpolitik, Reichssachen und Lehnssachen, 3. Finanzen, Straßen, Post, Handel und Gewerbe, 4. Justiz, Polizei, Oberlausitz und Niederlausitz sowie 5. Landtag, Militär, Steuern und Akzise.
Nach dem Übertritt Kurfürst Friedrich Augusts I. zum katholischen Glauben wurde die landesherrliche Kirchengewalt über die evangelische Bevölkerung des Landes, der Auftrag in Evangelicis, bis 1831 durch das Geheime Konsilium wahrgenommen. In den Nebenlanden, mit Ausnahme des Fürstentums Querfurt, übte das Geheime Konsilium die Funktion des obersten Gerichts aus.
Durch die nach den Gebietsverlusten von 1815 notwendig gewordene Neuorganisation der gesamten Staatsverwaltung wurde am 06.10.1817 die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Kompetenz des Geheimen Konsiliums, das nun wieder den Namen Geheimer Rat erhielt, grundlegend verändert, wobei die Rangstellung beibehalten wurde. Die Aufgabe des Rates bestand nun hauptsächlich darin, den König in allen die Gesetzgebung, die Verfassung und die allgemeinen Verwaltungseinrichtungen betreffenden Dingen zu beraten, wobei die Resolution im Geheimen Kabinett erfolgte. Ferner führte er die Aufsicht über die gesamte öffentliche Verwaltung. Administrative Gewalt verblieb ihm lediglich in ständischen, Steuer- und Steuerkreditkassensachen. Weiter war ihm die Oberamtsregierung Bautzen in allen zu ihrer Verwaltung gehörenden Angelegenheiten unterstellt. Die sonstigen Landeskollegien, Deputationen und Kommissionen wurden dem Geheimen Rat gleichgeordnet und hatten nur in Verfassungs-, Gesetzgebungs- und allgemeinen Verwaltungssachen ihre Vorträge an den König dem Geheimen Rat einzureichen. Am 07.11.1831 traten an die Stelle der kollegialischen Zentralbehörden, so auch des Geheimen Rates, sechs Fachministerien mit fest umrissenen Aufgabengebieten.
Das von einem Geheimen Archivar geleitete Geheime Archiv, das den Grundstock für das 1834 gegründete Sächsische Hauptstaatsarchiv bildete, unterstand bis 1831 dem Geheimen Konsilium und seinem Nachfolger. Die schriftliche Überlieferung des Geheimen Konsiliums wurde 1834 als VII. Abteilung in das Sächsische Hauptstaatsarchiv eingegliedert. 1968 erfolgte die Rückführung der aufgrund des Wiener Friedens von 1815 an Preußen abgegebenen Akten in das Staatsarchiv.
Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
- | ohne 2,30 lfm
- 1820 - 1855, um 1860, 1939, 1954, um 1965, 1982 | Findbuch 56 Bde.
- 1858 | Findbuch
- 1933, 1954 | Findbuch 2 Bde.
- 2011, Nachtrag 2016, 2017 | elektronisches Findmittel
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- um 1827, um 1860, 1982 | Findbuch 4 Bde.