Beständeübersicht
Bestand
10026 Geheimes Kabinett
Datierung | (1064 - 1705) 1706 - 1831 (1832 - 1929) |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 1.325,10 |
Bestand enthält auch 10303 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Behördengeschichte
Aus der seit 1698 bestehenden Geheimen Kammerkanzlei in Polen wurde 1704 die Geheime Kabinettsexpedition gebildet, aus der 1706 das Geheime Kabinett hervorging. Unmittelbarer Anlass dieser Behördenneubildung war, dass Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen, der seit 1697 unter dem Namen August II. auch König von Polen war, häufig in Polen weilte. Um die sächsischen Angelegenheiten auch von dort aus regeln zu können, benötigte er eine Behörde, die ihn auf seinen Aufenthalten in Polen begleiten und von dort aus schnell in sächsische Angelegenheiten eingreifen konnte. Der Kurfürst wollte damit aber auch den Einfluss der Landstände zurückdrängen, der im vorwiegend aus sächsischen Adligen bestehenden Geheimen Rat erheblich war. Die Kabinettsminister waren sehr eng an den Herrscher gebunden, dessen Aufträge sie ausführen und den sie bei seiner Entscheidungsfindung beraten sollten. Eigenverantwortliche Entscheidungen der Kabinettsminister ohne Hinzuziehung des Herrschers waren zumindest theoretisch nicht vorgesehen. Die Benennung zahlreicher Kabinettsminister auswärtiger Herkunft ist ebenso kein Zufall. Die Konkurrenz mit dem Geheimen Rat (Geheimen Konsilium) und dem Fürsten Anton Egon von Fürstenberg, der von 1697 bis 1716 Statthalter der häufig abwesenden Kurfürsten für Sachsen war, führte in den Anfangsjahren des Bestehens des Geheimen Kabinetts zu erheblichen Kompetenzstreitigkeiten.
Das Geheime Kabinett bestand seit 1706 aus je einem Departement für innere und äußere Angelegenheiten. Das damals zunächst auch geplante Militärdepartement wurde noch nicht eingeführt. Später wurden die militärischen Aufgaben zeitweise einem eigenen Militärdepartement übertragen, zeitweise aber auch wie anfangs von den beiden anderen Departements mit übernommen (vgl. dazu im Detail Hahlweg, Werner: Die Grundzüge der Verfassung des sächsischen Geheimen Kabinetts 1763 - 1831. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 103. 1942, S. 11 – 15). Das auswärtige Departement des Geheimen Kabinetts erfüllte in der Zeit der Personalunion zwischen Sachsen und Polen bis 1763 und nochmals in der Zeit des Herzogtums Warschau von 1807 bis 1813/1815 auch wichtige Aufgaben der jeweiligen Herrscher in Polen. Obwohl die Behörde vor allem der sächsisch-polnischen Union ihre Entstehung verdankt, wurde sie auch nach deren Ende im Jahr 1763 beibehalten und bestand, abgesehen von einer kurzzeitigen Unterbrechung in der Zeit des russischen bzw. preußischen Generalgouvernements in Sachsen (Oktober 1813 – Mai 1815), bis zur Staatsreform von 1831. Bezüglich der Funktionsweise der Behörde im Detail gab es im Lauf der Zeit zahlreiche Änderungen, beispielsweise durch die neuen Reglements von 1710, 1712 und 1764. Die enge Bindung des Geheimen Kabinetts an den Herrscher bewirkte, dass das Geheime Kabinett nach der Gefangennahme König Friedrich Augusts I. in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 aufgelöst wurde (vgl. Hahlweg, a. a. O. S. 36f.). Das Personal des Geheimen Kabinetts fand während des russischen und preußischen Generalgouvernements in der Gouvernementskanzlei Verwendung. Nach der Rückkehr des Königs wurde das Geheime Kabinett 1815 wiedererrichtet. Seine Aufgaben wurden nach der Staatsreform von 1831 von den neu gebildeten Ministerien übernommen.Bestandsgeschichte, Bestandsbearbeitung
Der Archivbestand 10026 Geheimes Kabinett, wurde vom Hauptstaatsarchiv bereits bei seiner Gründung 1834 als, abgesehenen von den von den neu gebildeten Ministerien noch benötigen Akten, komplette Behördenregistratur übernommen. Hier wurde er von 1835 bis 1853 in einem nach rein sachlichen Gesichtspunkten aufgebauten 36-bändigen Repertorium erschlossen. Die Gliederung der Behörde in bis zu drei Departements (Inneres, Äußeres, zeitweilig auch Militär) wurde in diesem Findmittel nicht berücksichtigt, obwohl die Akten des inneren und des auswärtigen Departements zunächst unter den Namen IV. und V. Abteilung getrennt in das Hauptstaatsarchiv übernommen worden waren. Für Fragestellungen zur Behördenstruktur können jedoch die unter dem Klassifikationspunkt "136. Alte Registratur- und Archivhilfsmittel" verwahrten umfangreichen Register und Registranden herangezogen werden.
Im Unterschied zu anderen Beständen sächsischer Zentralbehörden wurden aus dem Geheimen Kabinett nach 1815 keine Akten an Preußen abgegeben. Eine Aktenentnahme kleineren Umfangs gab es 1756 auf Befehl König Friedrichs II. von Preußen im Siebenjährigen Krieg. Schwerer wiegen die durch den Zweiten Weltkrieg eingetretenen Verluste. Diese sind insbesondere dadurch eingetreten, dass an den Auslagerungsorten in der unmittelbaren Nachkriegszeit zahlreiche Akten des Geheimen Kabinetts entfremdet wurden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf eine bemerkenswerte Rückgabe im Jahr 2009. Damals gelangten die verschollenen Teile der Korrespondenz König Augusts II. von Polen aus Privatbesitz nahezu vollständig in das Hauptstaatsarchiv Dresden zurück (vgl. Wiegand, Peter: Ein Kriegsverlust kehrt heim – Korrespondenz
Augusts des Starken wieder im Hauptstaatsarchiv. In: Sächsisches Archivblatt, 2-2009, S. 25f.). Die als Folge des Zweiten Weltkriegs noch fehlenden Akten wurden nicht mit in die Datenbank aufgenommen. Sie können jedoch über das handschriftliche Repertorium aus dem 19. Jahrhundert nachgewiesen werden, wo sie als fehlend gekennzeichnet sind.
Obwohl die Aktenüberlieferung des Geheimen Kabinetts den weitaus größten Teil des Bestands bildet, ist er nicht frei von Fremdprovenienzen, die sowohl vor als auch nach der Übernahme ins Archiv in den Bestand gelangten. Unter den Fremdprovenienzen sind als größere Gruppen die Unterlagen der dem Geheimen Kabinett unterstehenden Sächsischen Gesandtschaften und Nachlässe von im sächsischen Staatsdienst tätigen Personen erkennbar. Im Rahmen der von 2001 bis 2014 durchgeführten Arbeiten am Bestand, konnten die Fremdprovenienzen teilweise erfasst werden (im Datenbankfeld "Provenienz"; nur in der Datenbank im Lesesaal, jedoch nicht im Rahmen einer Internetrecherche einsehbar). Eine vollständige Erfassung hätte eingehender Überprüfungen an den Akten bedurft, die im Rahmen dieses Projekts nicht vorgesehen waren. Die Klärung der Frage, ob einzelne Fremdprovenienzen aus dem Bestand herausgelöst werden können, bleibt somit späteren Bestandsbearbeitungen vorbehalten.
Die Retrokonversion der Verzeichnungsangaben zu den einzelnen Akten des mit ca. 1325 laufenden Metern sehr umfangreichen Bestands in eine Datenbank wurde von 2001 bis 2007 unter maßgeblicher Beteiligung von Drittkräften durchgeführt. Die retrokonvertierten Datensätze stehen seitdem für eine Benutzung im Lesesaal bereit. Die danach noch notwendigen redaktionellen Endarbeiten am Bestand wurden 2014 abgeschlossen. Seit diesem Jahr steht auch eine Onlinefassung des Findbuchs zur Verfügung.
Wie alle älteren Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs waren der Bestand 10026 Geheimes Kabinett weitgehend nach einem Lokatursystem abgelegt, bei dem die Aktenfächer des gesamten Archivs fortlaufend durchnummeriert wurden, die einzelnen Akten jedoch keine spezielle Signatur erhielten. Die Signaturen bezogen sich also nicht auf die einzelne Akte, sondern auf das im Hauptstaatsarchiv traditionell als "Locat" bezeichnete Aktenfach. Dies hatte zur Folge, dass zur eindeutigen Bestimmung einer Akte immer deren Titel und deren Laufzeit mit anzugeben waren. Zudem war die Reihenfolge der Akten innerhalb des Faches nicht eindeutig festgelegt.
Bei der Planung der Retrokonversion war zunächst die Frage des künftigen Signatursystems zu klären. Die Vergabe völlig neuer Signaturen in Form einfacher laufender Nummern hätte zwar die Signaturen in idealer Weise vereinfacht, die vielfach bereits in die Literatur eingegangenen Zitate aus diesen Beständen aber weitgehend entwertet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die bisherigen Signaturen auf die Aktenfächer, jedoch nicht auf die Einzelakten bezogen, wäre die Herstellung gut benutzbarer Konkordanzen nicht möglich gewesen. Daher wurde die Entscheidung getroffen, die bisherige Signatur beizubehalten und zur eindeutigen Identifizierung der Akten nach einem Schrägstrich eine zusätzliche Nummer einzufügen. Die Signaturen wurden mit führenden Nullen eingegeben, um eine Sortierung nach der Reihenfolge der Signaturen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zu alten Signaturen nur mit der Angabe des Aktenfachs, des Aktentitels und der Laufzeit die neue eindeutige Signatur ermittelt werden soll. Beibehalten wurde auch das bisherige Kürzel "Loc." für "Locat". Die Zugehörigkeit der Akte zur ehemaligen Lagerung nach dem Lokatursystem soll erkennbar bleiben. Diese historische Lagerungsgemeinschaft wird aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Dresden als zusammenhängender Lagerungsblock im Magazin behandelt. Zudem sollten die neuen Signaturen nicht mehr als unbedingt nötig von den Altsignaturen abweichen, um eine Identifizierung der sehr zahlreichen Quellenangaben zu diesen Beständen in der älteren Literatur durch die Benutzer nicht unnötig zu erschweren.
Im Fall des Geheimen Kabinetts wurde die Retrokonversion in eine Datenbank anhand der Titel auf den Akten selbst vorgenommen. Wie bei der Mehrzahl der Dresdner Bestände im Lokatursystem springen die Signaturen nämlich in den im 19. Jahrhundert entstandenen Repertorien zu diesem Bestand. Dies hätte eine Eingabe anhand der Repertorien erschwert. Diese wurden erst in einer späteren Projektphase für die Zuordnung der Akten zu den Klassifikationspunkten der Bestandsgliederung genutzt.
Die Aktentitel wurden im Rahmen der Retrokonversion vorsichtig modernisiert. Im Interesse einer reibungslosen computergestützten Recherche wurde dabei besonderes Augenmerk auf die Vereinheitlichung der Orts- und Personennamen gelegt. Bei heute zu Deutschland gehörenden Orten war dabei die heutige amtliche Schreibung maßgeblich. Bei Orten außerhalb Deutschlands, die in den Aktentiteln jedoch in ihrer historischen deutschen Namensform auftreten, wurde die letzte amtliche Schreibung dieser deutschen Namensform verwendet. Kleinere Orte wurden dort, wo es angebracht erschien und ohne großen Aufwand möglich war, durch die Angabe der Lage zu einem größeren Ort näher identifiziert.
Gegliedert wurde der Bestand bei seiner von 1835 bis 1853 erfolgten Erschließung nach einem am Anfang des 18. Jahrhunderts entstandenen, auf den Geheimen Archivar Johann Friedrich Reinhardt (1648 – 1721) zurückgehenden Schlagwortsystem, das bei der Retrokonversion nur vorsichtig modifiziert und modernisiert wurde. Es reicht von den Betreffen Absterben, womit Todesfälle vor allem im sächsischen Fürstenhaus gemeint sind, bis Zusammenkünfte. Umfangreiche Betreffe weisen weitere Gliederungsebenen auf. Eine gewisse Schwierigkeit ergab sich dadurch, dass der erste Band des Altrepertoriums aus dem 19. Jahrhundert mit den Sachbetreffen Absterben, Akzise, Alchimie, Amerika und Anhalt im Zweiten Weltkrieg verlorengegangen war. Gestützt auf eine schon recht gute Rekonstruktion des Bandes von Günther Meinert aus dem Jahr 1962 und die heute durch Archivdatenbanken bestehenden zusätzlichen Möglichkeiten, dürfte eine nahezu vollständige Wiederherstellung der fehlenden Betreffe gelungen sein. Auch die Betreffe Absterben und Alchime, auf deren Rekonstruktion Meinert noch verzichtet hatte, wurden jetzt wieder aufgenommen. Der von Meinert zusätzlich aufgenommene Betreff Anleihen wurde beibehalten.
Ein Teil der Akten des Militärdepartement war, vermutlich weil er noch für den laufenden Geschäftsbetrieb des 1831 gebildeten Kriegsministeriums benötigt wurde, 1834 noch nicht in das Sächsische Hauptstaatsarchiv gelangt. Diese Akten wurden zunächst vom 1897 gegründeten Sächsischen Kriegsarchiv (1921 Reichsarchivs, Zweigstelle Dresden; 1937 Heeresarchiv, Zweigstelle Dresden) übernommen. Dieser Teilbestand gelangte 1945 in das Hauptstaatsarchiv. Da die Findmittel der Heeresarchivszweigstelle Dresden im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden waren, wurde er 1960 in einen von Werner Pahlitzsch und Walter Einer erarbeiten Findbuch neu erschlossen. Im Rahmen der Retrokonversion des Bestandes wurde dieser Teilbestand unter dem Hauptklassifikationspunkt "58. Kriegssachen" wieder in den Hauptbestand eingefügt. Die Unterklassifikationspunkte zu diesem Hauptklassifikationspunkt wurden dafür unter Verwendung des Findbuchs von 1960 modifiziert.
Die 1945 aus dem Heeresarchiv übernommenen Akten wiesen im Unterschied zum überwiegenden Teil des Bestandes bereits eine auf das Findbuch von 1960 zurückgehende laufende Nummerierung auf (Nr. 1 – 314). Diese Signierung wurde beibehalten. Diese Akten weisen jetzt einfache laufende Nummern ohne erläuternden Zusatz auf. Gleiches geschah mit den bereits erwähnten Registratur- und Archivhilfsmitteln, die eine auf die ehemalige XVI. Abteilung des Hauptstaatsarchivs (Archivsachen und archivarische Hilfsmittel) zurückgehende laufende Nummerierung von 1481 bis 1546 aufwiesen. Da sich diese Nummernfolge nicht mit der der Militärakten überschneidet, konnte auch hier auf einen erläuternden Zusatz zur Signatur verzichtet werden. Die Signaturen von Nr. 315 bis 1480 sowie ab Nr. 1547 sind für Neuzugänge zum Bestand sowie innerhalb des Bestands neu erschlossene Akten vorgesehen. Diese sollen nicht mehr in das Lokatursystem eingearbeitet, sondern laufend nummeriert werden. Erste Signaturvergaben in diesem Bereich sind bei einem Zugang im Jahr 2013 sowie bei der Erschließung eines kleinen unerschlossenen Bestandsteils 2014 bereits erfolgt.
Die im Bestand 10026 Geheimes Kabinett vorgefundene Mehrfachverzeichnung zahlreicher Akten unter verschiedenen Klassifikationspunkten wurde beibehalten. Dies hat den Vorteil, dass die systematische Suche nach Archivalien in den Findbüchern erleichtert wird. Dem steht der Nachteil gegenüber, dass es bei einer Datenbankrecherche nach bestimmten Suchbegriffen zu Mehrfachtreffern bezüglich einer Akte kommen kann. Im März 2018 wurde die Mehrfachverzeichnung in der Weise modifiziert, dass jeweils einer der Datensätze als Hauptdatensatz festgelegt wurde. Nur beim Hauptdatensatz steht im Feld "l. Num." noch die Archivsignatur. Bei den anderen Datensätzen steht im Feld "l. Num." der Vermerk "Verweis". Die Archivsignatur steht in diesen Fällen im Feld "Verweis". Bei der mit Hilfe eines dafür geschriebenen Programms vorgenommenen Auswahl der Hauptdatensätze wurden 22 als besonders wichtig angesehene Klassifikationspunkte bevorzugt behandelt. An erster Stelle stand dabei der Klassifikationspunkt "035. Gesandtschaften". Ansonsten wurde jeweils der älteste Datensatz zum Hauptdatensatz. In der Onlineversion des Findbuchs sind seit April 2018 nur noch die Hauptdatensätze recherchierbar, so dass dort keine Mehrfachverzeichnung mehr besteht.
Es war im Rahmen der Retrokonversion nicht möglich, sämtliche Ungenauigkeiten der bisherigen Erschließung zu beseitigen. Insbesondere wurden die Laufzeiten der Akten nicht systematisch geprüft. Das Ende der Laufzeit ist oftmals nicht genau angegeben. Auch sind die Aktentitel manchmal etwas unscharf formuliert. Eine Korrektur von Fehlern und Ungenauigkeiten erfolgt aber im Rahmen der täglichen Arbeit mit den Beständen, wenn konkrete Probleme erkannt werden.
Etwa 400 Akten konnten mit vertretbarem Aufwand nicht hinreichend genau datiert werden und wurden daher mit dem Vermerk "ohne Datum" gekennzeichnet. Im Hintergrund gibt es aber auch hier eine Grobdatierung, die dafür sorgt, dass die entsprechenden Datensätze bei einer zeitlichen Eingrenzung der Suche mit angezeigt werden. Bei einer Benutzung der Datenbank im Lesesaal des Archiv ist diese Hintergrunddatierung in den Feldern "Datierung von" und "Datierung bis" auch einsehbar. Als Anhaltspunkt für solche Grobdatierungen diente insbesondere die Zeit der Existenz des Geheimen Kabinetts von 1706 bis 1831, wobei die kurzzeitige Unterbrechung von 1813 bis 1815 außer Betracht gelassen wurde. Für Akten der sächsischen Gesandtschaft in Regensburg wurde die Zeit der Existenz des Immerwährenden Reichstags in Regensburg von 1663 bis 1806 in Betracht gezogen. Bei Akten, die der Tätigkeit bestimmter Personen zugeordnet werden können, dienten deren Lebensdaten als Orientierung. Es bleibt Korrekturen im Einzelfall sowie späteren Bestandsbearbeitungen vorbehalten, diese Akten durch genauere Einordnung in historische Zusammenhänge bzw. durch Schriftbestimmung genauer zu datieren.
In den Altrepertorien des 19. Jahrhunderts gibt es zahlreiche Querverweise sowohl innerhalb des Bestands als auch auf andere Bestände. Die Aufnahme dieser Querverweise in die Datenbank erwies sich als mit vertretbarem Aufwand nicht als realisierbar. Sie werden teilweise durch die neuen elektronischen Recherchemöglichkeiten ersetzt. Für sehr detaillierte Recherchen empfiehlt es sich aber noch immer, diese Querverweise in den Altrepertorien mit anzusehen. Deshalb und wegen der oben bereits erwähnen Tatsache, dass hier die in Zweiten Weltkrieg verlorengegangenen Akten noch nachgewiesen sind, bleiben diese Altrepertorien weiterhin Teil des Findmittelapparats des Hauptstaatsarchivs Dresden.Bestandsinhalt
Der Bestand 10026 Geheimes Kabinett enthält die Hauptüberlieferungen zu den Grundsatzfragen der kursächsischen Innenpolitik im 18.und beginnenden 19. Jahrhundert. Zu orts- und personengeschichtlichen Detailfragen sind jedoch oftmals die Bestände der kursächsischen Ämter und der Bestand 10025 Geheimes Konsilium ergiebiger. Zur Sächsischen Außenpolitik dieser Zeit enthält der hier vorgestellte Bestand die weitaus maßgeblichste Überlieferung. So ist die damalige gesandtschaftliche Korrespondenz Kursachsens ganz überwiegend hier überliefert. Insbesondere wegen der durch den Zweiten Weltkrieg eingetretenen Überlieferungsverluste ist es jedoch ratsam, zu außenpolitischen Fragen auch den Bestand 10025 Geheimes Konsilium mit heranzuziehen, der teilweise parallele Überlieferungen aufweist.
Insbesondere für die besonders Zeit der sächsisch-polnischen Union von 1697 bis 1763 ist der Bestand auch zur Geschichte Polens und Litauens sowie des damals als Lehen zu Polen-Litauen gehörigen Herzogtums Kurland von Interesse. Wichtiges Material zur polnischen Geschichte ist auch aus der Zeit König Friedrich Augusts I. von Sachsen als Herzog von Warschau (1807 – 1813) enthalten. Neben Akten zu den kursächsisch-polnischen Beziehungen findet sich in diesem Bestand auch reichhaltiges Material zu inneren Angelegenheiten Polen-Litauens. Beispielsweise gibt es eine Überlieferung zu im Besitz der polnischen Könige befindlichen Gebäuden und Gütern sowie zum polnischen Salzbergbau in Wieliczka und Bochnia.
In den Bestand sind umfangreiche Herrscherkorrespondenzen eingegangen, unter denen die sehr detailliert erschlossene Korrespondenz König Augusts II. von Polen hervorzuheben ist. Bemerkenswert ist auch die Korrespondenz König Friedrich Augusts I. von Sachsen mit Kaiser Napoleon I. von Frankreich aus der Zeit von 1808 bis 1813. Inhaltlich bedeutende Korrespondenz haben auch Kabinettsminister wie Heinrich Graf von Brühl (1700 – 1763), Jakob Heinrich Graf von Flemming (1667 – 1728), Thomas Freiherr von Fritsch (1700 – 1775) und Joseph Anton Gabaleon von Wackerbarth-Salmour (1685 – 1761) hinterlassen. Eine schriftliche Regelung zu Übernahme solcher Ministerkorrespondenzen in das Kabinettsarchiv ist erstmals mit dem Archivreglement vom 16. September 1738 nachweisbar.
Die größte Gruppe unter den bereits erwähnten Fremdprovenienzen innerhalb des Bestandes bilden die Gesandtschaften. Während aus den Gesandtschaftsunterlagen der Zeit nach der Staatsreform von 1831 im 20. Jahrhundert eigene Bestände gebildet wurden, ist die entsprechende Überlieferung bis 1831 bisher im Bestand 10026 Geheimes Kabinett verblieben. Soweit bei den Gesandtschaften entstandene Akten im Rahmen der Retrokonversion erkannt wurden, wurde dies wie bei anderen Fremdprovenienzen im Provenienzfeld der Datenbank vermerkt (in der Internetversion nicht einsehbar). Umfangreich sind die Überlieferungen der sächsischen Gesandtschaft beim Immerwährenden Reichstag in Regensburg, sowie der Gesandtschaften in Berlin, Kopenhagen, Mannheim, München, Paris, St. Petersburg, Warschau und Wien.
Einen Sonderfall unter den im Bestand überlieferten Fremdprovenienzen bilden die Akten der Französischen Gesandtschaft im Herzogtum Warschau. Diese Akten gelangten offenbar zusammen mit Akten der französischen Domänendirektion in Warschau (Direction du Domaine extraordinaire de France à Varsovie) bedingt durch die Besetzung des Herzogtums Warschau durch russische Truppen in der ersten Jahreshälfte 1813 in das noch mit dem napoleonischen Frankreich verbündete Sachsen. Hier wurden sie noch im selben Jahr auf Befehl König Friedrich Augusts I. von Sachsen auf der Festung Königstein eingelagert (vgl. die Abschrift eines entsprechenden königlichen Befehls vom 17. August 1813 in 10026 Geheimes Kabinett, Loc. 575/59). Während der Verbleib der Akten der Domänendirektion zurzeit nicht geklärt werden kann, sind die Akten der die Akten der Französischen Gesandtschaft im Herzogtum Warschau zumindest teilweise in Sachsen verblieben und später in den Bestand 10026 Geheimes Kabinett eingearbeitet worden.
In den Bestand eingegangen ist auch ein Teil der Überlieferung des bereits erwähnten russischen und preußischen Generalgouvernements in Sachsen von Oktober 1813 bis Mai 1815 eingegangen. Weitere Überlieferungen von Akten des Generalgouvernements in Sachsen befinden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem (Bestand I. HA Rep. 172, Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen) sowie im Russischen Staatlichen Militärhistorischen Archiv in Moskau (Fond 474, Vaterländischer Krieg 1812 und ausländische Feldzüge der russischen Armee 1813 – 1815).
Als Sprachen treten im Bestand neben deutsch auch in erheblichem Umfang französisch und italienisch auf, insbesondere in der gesandtschaftlichen Überlieferung. Eine erwähnenswerte Überlieferung gibt es auch in polnischer Sprache. Die Aktentitel wurden bei der Retrokonversion in ihrer Originalsprache übernommen. Übersetzungen zumindest der für die Recherche wichtigsten Begriffe, insbesondere der geographischen Namen, wurden in eckigen Klammern hinzugefügt.Literatur
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte. Bd. 51. 1930, S. 68 - 134
Hahlweg, Werner: Die Grundzüge der Verfassung des sächsischen Geheimen Kabinetts 1763 - 1831. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 103. 1942, S. 1 – 37
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Leipzig, 1960. – Dissertation
Kretzschmar, Hellmut u. a.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive (Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden, 1), Leipzig 1955, S. 94 – 111
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v Cechách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plzen 2013, S. 150 – 157 (Aus dieser Publikation wurden wesentliche Formulierungen in die Findbucheinleitung übernommen.)
Wiegand, Peter: Ein Kriegsverlust kehrt heim – Korrespondenz Augusts des Starken wieder im Hauptstaatsarchiv. In: Sächsisches Archivblatt, 2-2009, S. 25f.
Dresden, 22.09.2014
Eckhart Leisering
Aus der seit 1698 bestehenden Geheimen Kammerkanzlei in Polen wurde 1704 die Geheime Kabinettsexpedition gebildet, aus der 1706 das Geheime Kabinett hervorging. Unmittelbarer Anlass dieser Behördenneubildung war, dass Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen, der seit 1697 unter dem Namen August II. auch König von Polen war, häufig in Polen weilte. Um die sächsischen Angelegenheiten auch von dort aus regeln zu können, benötigte er eine Behörde, die ihn auf seinen Aufenthalten in Polen begleiten und von dort aus schnell in sächsische Angelegenheiten eingreifen konnte. Der Kurfürst wollte damit aber auch den Einfluss der Landstände zurückdrängen, der im vorwiegend aus sächsischen Adligen bestehenden Geheimen Rat erheblich war. Die Kabinettsminister waren sehr eng an den Herrscher gebunden, dessen Aufträge sie ausführen und den sie bei seiner Entscheidungsfindung beraten sollten. Eigenverantwortliche Entscheidungen der Kabinettsminister ohne Hinzuziehung des Herrschers waren zumindest theoretisch nicht vorgesehen. Die Benennung zahlreicher Kabinettsminister auswärtiger Herkunft ist ebenso kein Zufall. Die Konkurrenz mit dem Geheimen Rat (Geheimen Konsilium) und dem Fürsten Anton Egon von Fürstenberg, der von 1697 bis 1716 Statthalter der häufig abwesenden Kurfürsten für Sachsen war, führte in den Anfangsjahren des Bestehens des Geheimen Kabinetts zu erheblichen Kompetenzstreitigkeiten.
Das Geheime Kabinett bestand seit 1706 aus je einem Departement für innere und äußere Angelegenheiten. Das damals zunächst auch geplante Militärdepartement wurde noch nicht eingeführt. Später wurden die militärischen Aufgaben zeitweise einem eigenen Militärdepartement übertragen, zeitweise aber auch wie anfangs von den beiden anderen Departements mit übernommen (vgl. dazu im Detail Hahlweg, Werner: Die Grundzüge der Verfassung des sächsischen Geheimen Kabinetts 1763 - 1831. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 103. 1942, S. 11 – 15). Das auswärtige Departement des Geheimen Kabinetts erfüllte in der Zeit der Personalunion zwischen Sachsen und Polen bis 1763 und nochmals in der Zeit des Herzogtums Warschau von 1807 bis 1813/1815 auch wichtige Aufgaben der jeweiligen Herrscher in Polen. Obwohl die Behörde vor allem der sächsisch-polnischen Union ihre Entstehung verdankt, wurde sie auch nach deren Ende im Jahr 1763 beibehalten und bestand, abgesehen von einer kurzzeitigen Unterbrechung in der Zeit des russischen bzw. preußischen Generalgouvernements in Sachsen (Oktober 1813 – Mai 1815), bis zur Staatsreform von 1831. Bezüglich der Funktionsweise der Behörde im Detail gab es im Lauf der Zeit zahlreiche Änderungen, beispielsweise durch die neuen Reglements von 1710, 1712 und 1764. Die enge Bindung des Geheimen Kabinetts an den Herrscher bewirkte, dass das Geheime Kabinett nach der Gefangennahme König Friedrich Augusts I. in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 aufgelöst wurde (vgl. Hahlweg, a. a. O. S. 36f.). Das Personal des Geheimen Kabinetts fand während des russischen und preußischen Generalgouvernements in der Gouvernementskanzlei Verwendung. Nach der Rückkehr des Königs wurde das Geheime Kabinett 1815 wiedererrichtet. Seine Aufgaben wurden nach der Staatsreform von 1831 von den neu gebildeten Ministerien übernommen.Bestandsgeschichte, Bestandsbearbeitung
Der Archivbestand 10026 Geheimes Kabinett, wurde vom Hauptstaatsarchiv bereits bei seiner Gründung 1834 als, abgesehenen von den von den neu gebildeten Ministerien noch benötigen Akten, komplette Behördenregistratur übernommen. Hier wurde er von 1835 bis 1853 in einem nach rein sachlichen Gesichtspunkten aufgebauten 36-bändigen Repertorium erschlossen. Die Gliederung der Behörde in bis zu drei Departements (Inneres, Äußeres, zeitweilig auch Militär) wurde in diesem Findmittel nicht berücksichtigt, obwohl die Akten des inneren und des auswärtigen Departements zunächst unter den Namen IV. und V. Abteilung getrennt in das Hauptstaatsarchiv übernommen worden waren. Für Fragestellungen zur Behördenstruktur können jedoch die unter dem Klassifikationspunkt "136. Alte Registratur- und Archivhilfsmittel" verwahrten umfangreichen Register und Registranden herangezogen werden.
Im Unterschied zu anderen Beständen sächsischer Zentralbehörden wurden aus dem Geheimen Kabinett nach 1815 keine Akten an Preußen abgegeben. Eine Aktenentnahme kleineren Umfangs gab es 1756 auf Befehl König Friedrichs II. von Preußen im Siebenjährigen Krieg. Schwerer wiegen die durch den Zweiten Weltkrieg eingetretenen Verluste. Diese sind insbesondere dadurch eingetreten, dass an den Auslagerungsorten in der unmittelbaren Nachkriegszeit zahlreiche Akten des Geheimen Kabinetts entfremdet wurden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf eine bemerkenswerte Rückgabe im Jahr 2009. Damals gelangten die verschollenen Teile der Korrespondenz König Augusts II. von Polen aus Privatbesitz nahezu vollständig in das Hauptstaatsarchiv Dresden zurück (vgl. Wiegand, Peter: Ein Kriegsverlust kehrt heim – Korrespondenz
Augusts des Starken wieder im Hauptstaatsarchiv. In: Sächsisches Archivblatt, 2-2009, S. 25f.). Die als Folge des Zweiten Weltkriegs noch fehlenden Akten wurden nicht mit in die Datenbank aufgenommen. Sie können jedoch über das handschriftliche Repertorium aus dem 19. Jahrhundert nachgewiesen werden, wo sie als fehlend gekennzeichnet sind.
Obwohl die Aktenüberlieferung des Geheimen Kabinetts den weitaus größten Teil des Bestands bildet, ist er nicht frei von Fremdprovenienzen, die sowohl vor als auch nach der Übernahme ins Archiv in den Bestand gelangten. Unter den Fremdprovenienzen sind als größere Gruppen die Unterlagen der dem Geheimen Kabinett unterstehenden Sächsischen Gesandtschaften und Nachlässe von im sächsischen Staatsdienst tätigen Personen erkennbar. Im Rahmen der von 2001 bis 2014 durchgeführten Arbeiten am Bestand, konnten die Fremdprovenienzen teilweise erfasst werden (im Datenbankfeld "Provenienz"; nur in der Datenbank im Lesesaal, jedoch nicht im Rahmen einer Internetrecherche einsehbar). Eine vollständige Erfassung hätte eingehender Überprüfungen an den Akten bedurft, die im Rahmen dieses Projekts nicht vorgesehen waren. Die Klärung der Frage, ob einzelne Fremdprovenienzen aus dem Bestand herausgelöst werden können, bleibt somit späteren Bestandsbearbeitungen vorbehalten.
Die Retrokonversion der Verzeichnungsangaben zu den einzelnen Akten des mit ca. 1325 laufenden Metern sehr umfangreichen Bestands in eine Datenbank wurde von 2001 bis 2007 unter maßgeblicher Beteiligung von Drittkräften durchgeführt. Die retrokonvertierten Datensätze stehen seitdem für eine Benutzung im Lesesaal bereit. Die danach noch notwendigen redaktionellen Endarbeiten am Bestand wurden 2014 abgeschlossen. Seit diesem Jahr steht auch eine Onlinefassung des Findbuchs zur Verfügung.
Wie alle älteren Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs waren der Bestand 10026 Geheimes Kabinett weitgehend nach einem Lokatursystem abgelegt, bei dem die Aktenfächer des gesamten Archivs fortlaufend durchnummeriert wurden, die einzelnen Akten jedoch keine spezielle Signatur erhielten. Die Signaturen bezogen sich also nicht auf die einzelne Akte, sondern auf das im Hauptstaatsarchiv traditionell als "Locat" bezeichnete Aktenfach. Dies hatte zur Folge, dass zur eindeutigen Bestimmung einer Akte immer deren Titel und deren Laufzeit mit anzugeben waren. Zudem war die Reihenfolge der Akten innerhalb des Faches nicht eindeutig festgelegt.
Bei der Planung der Retrokonversion war zunächst die Frage des künftigen Signatursystems zu klären. Die Vergabe völlig neuer Signaturen in Form einfacher laufender Nummern hätte zwar die Signaturen in idealer Weise vereinfacht, die vielfach bereits in die Literatur eingegangenen Zitate aus diesen Beständen aber weitgehend entwertet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die bisherigen Signaturen auf die Aktenfächer, jedoch nicht auf die Einzelakten bezogen, wäre die Herstellung gut benutzbarer Konkordanzen nicht möglich gewesen. Daher wurde die Entscheidung getroffen, die bisherige Signatur beizubehalten und zur eindeutigen Identifizierung der Akten nach einem Schrägstrich eine zusätzliche Nummer einzufügen. Die Signaturen wurden mit führenden Nullen eingegeben, um eine Sortierung nach der Reihenfolge der Signaturen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zu alten Signaturen nur mit der Angabe des Aktenfachs, des Aktentitels und der Laufzeit die neue eindeutige Signatur ermittelt werden soll. Beibehalten wurde auch das bisherige Kürzel "Loc." für "Locat". Die Zugehörigkeit der Akte zur ehemaligen Lagerung nach dem Lokatursystem soll erkennbar bleiben. Diese historische Lagerungsgemeinschaft wird aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Dresden als zusammenhängender Lagerungsblock im Magazin behandelt. Zudem sollten die neuen Signaturen nicht mehr als unbedingt nötig von den Altsignaturen abweichen, um eine Identifizierung der sehr zahlreichen Quellenangaben zu diesen Beständen in der älteren Literatur durch die Benutzer nicht unnötig zu erschweren.
Im Fall des Geheimen Kabinetts wurde die Retrokonversion in eine Datenbank anhand der Titel auf den Akten selbst vorgenommen. Wie bei der Mehrzahl der Dresdner Bestände im Lokatursystem springen die Signaturen nämlich in den im 19. Jahrhundert entstandenen Repertorien zu diesem Bestand. Dies hätte eine Eingabe anhand der Repertorien erschwert. Diese wurden erst in einer späteren Projektphase für die Zuordnung der Akten zu den Klassifikationspunkten der Bestandsgliederung genutzt.
Die Aktentitel wurden im Rahmen der Retrokonversion vorsichtig modernisiert. Im Interesse einer reibungslosen computergestützten Recherche wurde dabei besonderes Augenmerk auf die Vereinheitlichung der Orts- und Personennamen gelegt. Bei heute zu Deutschland gehörenden Orten war dabei die heutige amtliche Schreibung maßgeblich. Bei Orten außerhalb Deutschlands, die in den Aktentiteln jedoch in ihrer historischen deutschen Namensform auftreten, wurde die letzte amtliche Schreibung dieser deutschen Namensform verwendet. Kleinere Orte wurden dort, wo es angebracht erschien und ohne großen Aufwand möglich war, durch die Angabe der Lage zu einem größeren Ort näher identifiziert.
Gegliedert wurde der Bestand bei seiner von 1835 bis 1853 erfolgten Erschließung nach einem am Anfang des 18. Jahrhunderts entstandenen, auf den Geheimen Archivar Johann Friedrich Reinhardt (1648 – 1721) zurückgehenden Schlagwortsystem, das bei der Retrokonversion nur vorsichtig modifiziert und modernisiert wurde. Es reicht von den Betreffen Absterben, womit Todesfälle vor allem im sächsischen Fürstenhaus gemeint sind, bis Zusammenkünfte. Umfangreiche Betreffe weisen weitere Gliederungsebenen auf. Eine gewisse Schwierigkeit ergab sich dadurch, dass der erste Band des Altrepertoriums aus dem 19. Jahrhundert mit den Sachbetreffen Absterben, Akzise, Alchimie, Amerika und Anhalt im Zweiten Weltkrieg verlorengegangen war. Gestützt auf eine schon recht gute Rekonstruktion des Bandes von Günther Meinert aus dem Jahr 1962 und die heute durch Archivdatenbanken bestehenden zusätzlichen Möglichkeiten, dürfte eine nahezu vollständige Wiederherstellung der fehlenden Betreffe gelungen sein. Auch die Betreffe Absterben und Alchime, auf deren Rekonstruktion Meinert noch verzichtet hatte, wurden jetzt wieder aufgenommen. Der von Meinert zusätzlich aufgenommene Betreff Anleihen wurde beibehalten.
Ein Teil der Akten des Militärdepartement war, vermutlich weil er noch für den laufenden Geschäftsbetrieb des 1831 gebildeten Kriegsministeriums benötigt wurde, 1834 noch nicht in das Sächsische Hauptstaatsarchiv gelangt. Diese Akten wurden zunächst vom 1897 gegründeten Sächsischen Kriegsarchiv (1921 Reichsarchivs, Zweigstelle Dresden; 1937 Heeresarchiv, Zweigstelle Dresden) übernommen. Dieser Teilbestand gelangte 1945 in das Hauptstaatsarchiv. Da die Findmittel der Heeresarchivszweigstelle Dresden im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden waren, wurde er 1960 in einen von Werner Pahlitzsch und Walter Einer erarbeiten Findbuch neu erschlossen. Im Rahmen der Retrokonversion des Bestandes wurde dieser Teilbestand unter dem Hauptklassifikationspunkt "58. Kriegssachen" wieder in den Hauptbestand eingefügt. Die Unterklassifikationspunkte zu diesem Hauptklassifikationspunkt wurden dafür unter Verwendung des Findbuchs von 1960 modifiziert.
Die 1945 aus dem Heeresarchiv übernommenen Akten wiesen im Unterschied zum überwiegenden Teil des Bestandes bereits eine auf das Findbuch von 1960 zurückgehende laufende Nummerierung auf (Nr. 1 – 314). Diese Signierung wurde beibehalten. Diese Akten weisen jetzt einfache laufende Nummern ohne erläuternden Zusatz auf. Gleiches geschah mit den bereits erwähnten Registratur- und Archivhilfsmitteln, die eine auf die ehemalige XVI. Abteilung des Hauptstaatsarchivs (Archivsachen und archivarische Hilfsmittel) zurückgehende laufende Nummerierung von 1481 bis 1546 aufwiesen. Da sich diese Nummernfolge nicht mit der der Militärakten überschneidet, konnte auch hier auf einen erläuternden Zusatz zur Signatur verzichtet werden. Die Signaturen von Nr. 315 bis 1480 sowie ab Nr. 1547 sind für Neuzugänge zum Bestand sowie innerhalb des Bestands neu erschlossene Akten vorgesehen. Diese sollen nicht mehr in das Lokatursystem eingearbeitet, sondern laufend nummeriert werden. Erste Signaturvergaben in diesem Bereich sind bei einem Zugang im Jahr 2013 sowie bei der Erschließung eines kleinen unerschlossenen Bestandsteils 2014 bereits erfolgt.
Die im Bestand 10026 Geheimes Kabinett vorgefundene Mehrfachverzeichnung zahlreicher Akten unter verschiedenen Klassifikationspunkten wurde beibehalten. Dies hat den Vorteil, dass die systematische Suche nach Archivalien in den Findbüchern erleichtert wird. Dem steht der Nachteil gegenüber, dass es bei einer Datenbankrecherche nach bestimmten Suchbegriffen zu Mehrfachtreffern bezüglich einer Akte kommen kann. Im März 2018 wurde die Mehrfachverzeichnung in der Weise modifiziert, dass jeweils einer der Datensätze als Hauptdatensatz festgelegt wurde. Nur beim Hauptdatensatz steht im Feld "l. Num." noch die Archivsignatur. Bei den anderen Datensätzen steht im Feld "l. Num." der Vermerk "Verweis". Die Archivsignatur steht in diesen Fällen im Feld "Verweis". Bei der mit Hilfe eines dafür geschriebenen Programms vorgenommenen Auswahl der Hauptdatensätze wurden 22 als besonders wichtig angesehene Klassifikationspunkte bevorzugt behandelt. An erster Stelle stand dabei der Klassifikationspunkt "035. Gesandtschaften". Ansonsten wurde jeweils der älteste Datensatz zum Hauptdatensatz. In der Onlineversion des Findbuchs sind seit April 2018 nur noch die Hauptdatensätze recherchierbar, so dass dort keine Mehrfachverzeichnung mehr besteht.
Es war im Rahmen der Retrokonversion nicht möglich, sämtliche Ungenauigkeiten der bisherigen Erschließung zu beseitigen. Insbesondere wurden die Laufzeiten der Akten nicht systematisch geprüft. Das Ende der Laufzeit ist oftmals nicht genau angegeben. Auch sind die Aktentitel manchmal etwas unscharf formuliert. Eine Korrektur von Fehlern und Ungenauigkeiten erfolgt aber im Rahmen der täglichen Arbeit mit den Beständen, wenn konkrete Probleme erkannt werden.
Etwa 400 Akten konnten mit vertretbarem Aufwand nicht hinreichend genau datiert werden und wurden daher mit dem Vermerk "ohne Datum" gekennzeichnet. Im Hintergrund gibt es aber auch hier eine Grobdatierung, die dafür sorgt, dass die entsprechenden Datensätze bei einer zeitlichen Eingrenzung der Suche mit angezeigt werden. Bei einer Benutzung der Datenbank im Lesesaal des Archiv ist diese Hintergrunddatierung in den Feldern "Datierung von" und "Datierung bis" auch einsehbar. Als Anhaltspunkt für solche Grobdatierungen diente insbesondere die Zeit der Existenz des Geheimen Kabinetts von 1706 bis 1831, wobei die kurzzeitige Unterbrechung von 1813 bis 1815 außer Betracht gelassen wurde. Für Akten der sächsischen Gesandtschaft in Regensburg wurde die Zeit der Existenz des Immerwährenden Reichstags in Regensburg von 1663 bis 1806 in Betracht gezogen. Bei Akten, die der Tätigkeit bestimmter Personen zugeordnet werden können, dienten deren Lebensdaten als Orientierung. Es bleibt Korrekturen im Einzelfall sowie späteren Bestandsbearbeitungen vorbehalten, diese Akten durch genauere Einordnung in historische Zusammenhänge bzw. durch Schriftbestimmung genauer zu datieren.
In den Altrepertorien des 19. Jahrhunderts gibt es zahlreiche Querverweise sowohl innerhalb des Bestands als auch auf andere Bestände. Die Aufnahme dieser Querverweise in die Datenbank erwies sich als mit vertretbarem Aufwand nicht als realisierbar. Sie werden teilweise durch die neuen elektronischen Recherchemöglichkeiten ersetzt. Für sehr detaillierte Recherchen empfiehlt es sich aber noch immer, diese Querverweise in den Altrepertorien mit anzusehen. Deshalb und wegen der oben bereits erwähnen Tatsache, dass hier die in Zweiten Weltkrieg verlorengegangenen Akten noch nachgewiesen sind, bleiben diese Altrepertorien weiterhin Teil des Findmittelapparats des Hauptstaatsarchivs Dresden.Bestandsinhalt
Der Bestand 10026 Geheimes Kabinett enthält die Hauptüberlieferungen zu den Grundsatzfragen der kursächsischen Innenpolitik im 18.und beginnenden 19. Jahrhundert. Zu orts- und personengeschichtlichen Detailfragen sind jedoch oftmals die Bestände der kursächsischen Ämter und der Bestand 10025 Geheimes Konsilium ergiebiger. Zur Sächsischen Außenpolitik dieser Zeit enthält der hier vorgestellte Bestand die weitaus maßgeblichste Überlieferung. So ist die damalige gesandtschaftliche Korrespondenz Kursachsens ganz überwiegend hier überliefert. Insbesondere wegen der durch den Zweiten Weltkrieg eingetretenen Überlieferungsverluste ist es jedoch ratsam, zu außenpolitischen Fragen auch den Bestand 10025 Geheimes Konsilium mit heranzuziehen, der teilweise parallele Überlieferungen aufweist.
Insbesondere für die besonders Zeit der sächsisch-polnischen Union von 1697 bis 1763 ist der Bestand auch zur Geschichte Polens und Litauens sowie des damals als Lehen zu Polen-Litauen gehörigen Herzogtums Kurland von Interesse. Wichtiges Material zur polnischen Geschichte ist auch aus der Zeit König Friedrich Augusts I. von Sachsen als Herzog von Warschau (1807 – 1813) enthalten. Neben Akten zu den kursächsisch-polnischen Beziehungen findet sich in diesem Bestand auch reichhaltiges Material zu inneren Angelegenheiten Polen-Litauens. Beispielsweise gibt es eine Überlieferung zu im Besitz der polnischen Könige befindlichen Gebäuden und Gütern sowie zum polnischen Salzbergbau in Wieliczka und Bochnia.
In den Bestand sind umfangreiche Herrscherkorrespondenzen eingegangen, unter denen die sehr detailliert erschlossene Korrespondenz König Augusts II. von Polen hervorzuheben ist. Bemerkenswert ist auch die Korrespondenz König Friedrich Augusts I. von Sachsen mit Kaiser Napoleon I. von Frankreich aus der Zeit von 1808 bis 1813. Inhaltlich bedeutende Korrespondenz haben auch Kabinettsminister wie Heinrich Graf von Brühl (1700 – 1763), Jakob Heinrich Graf von Flemming (1667 – 1728), Thomas Freiherr von Fritsch (1700 – 1775) und Joseph Anton Gabaleon von Wackerbarth-Salmour (1685 – 1761) hinterlassen. Eine schriftliche Regelung zu Übernahme solcher Ministerkorrespondenzen in das Kabinettsarchiv ist erstmals mit dem Archivreglement vom 16. September 1738 nachweisbar.
Die größte Gruppe unter den bereits erwähnten Fremdprovenienzen innerhalb des Bestandes bilden die Gesandtschaften. Während aus den Gesandtschaftsunterlagen der Zeit nach der Staatsreform von 1831 im 20. Jahrhundert eigene Bestände gebildet wurden, ist die entsprechende Überlieferung bis 1831 bisher im Bestand 10026 Geheimes Kabinett verblieben. Soweit bei den Gesandtschaften entstandene Akten im Rahmen der Retrokonversion erkannt wurden, wurde dies wie bei anderen Fremdprovenienzen im Provenienzfeld der Datenbank vermerkt (in der Internetversion nicht einsehbar). Umfangreich sind die Überlieferungen der sächsischen Gesandtschaft beim Immerwährenden Reichstag in Regensburg, sowie der Gesandtschaften in Berlin, Kopenhagen, Mannheim, München, Paris, St. Petersburg, Warschau und Wien.
Einen Sonderfall unter den im Bestand überlieferten Fremdprovenienzen bilden die Akten der Französischen Gesandtschaft im Herzogtum Warschau. Diese Akten gelangten offenbar zusammen mit Akten der französischen Domänendirektion in Warschau (Direction du Domaine extraordinaire de France à Varsovie) bedingt durch die Besetzung des Herzogtums Warschau durch russische Truppen in der ersten Jahreshälfte 1813 in das noch mit dem napoleonischen Frankreich verbündete Sachsen. Hier wurden sie noch im selben Jahr auf Befehl König Friedrich Augusts I. von Sachsen auf der Festung Königstein eingelagert (vgl. die Abschrift eines entsprechenden königlichen Befehls vom 17. August 1813 in 10026 Geheimes Kabinett, Loc. 575/59). Während der Verbleib der Akten der Domänendirektion zurzeit nicht geklärt werden kann, sind die Akten der die Akten der Französischen Gesandtschaft im Herzogtum Warschau zumindest teilweise in Sachsen verblieben und später in den Bestand 10026 Geheimes Kabinett eingearbeitet worden.
In den Bestand eingegangen ist auch ein Teil der Überlieferung des bereits erwähnten russischen und preußischen Generalgouvernements in Sachsen von Oktober 1813 bis Mai 1815 eingegangen. Weitere Überlieferungen von Akten des Generalgouvernements in Sachsen befinden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem (Bestand I. HA Rep. 172, Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen) sowie im Russischen Staatlichen Militärhistorischen Archiv in Moskau (Fond 474, Vaterländischer Krieg 1812 und ausländische Feldzüge der russischen Armee 1813 – 1815).
Als Sprachen treten im Bestand neben deutsch auch in erheblichem Umfang französisch und italienisch auf, insbesondere in der gesandtschaftlichen Überlieferung. Eine erwähnenswerte Überlieferung gibt es auch in polnischer Sprache. Die Aktentitel wurden bei der Retrokonversion in ihrer Originalsprache übernommen. Übersetzungen zumindest der für die Recherche wichtigsten Begriffe, insbesondere der geographischen Namen, wurden in eckigen Klammern hinzugefügt.Literatur
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte. Bd. 51. 1930, S. 68 - 134
Hahlweg, Werner: Die Grundzüge der Verfassung des sächsischen Geheimen Kabinetts 1763 - 1831. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 103. 1942, S. 1 – 37
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Leipzig, 1960. – Dissertation
Kretzschmar, Hellmut u. a.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive (Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden, 1), Leipzig 1955, S. 94 – 111
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v Cechách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plzen 2013, S. 150 – 157 (Aus dieser Publikation wurden wesentliche Formulierungen in die Findbucheinleitung übernommen.)
Wiegand, Peter: Ein Kriegsverlust kehrt heim – Korrespondenz Augusts des Starken wieder im Hauptstaatsarchiv. In: Sächsisches Archivblatt, 2-2009, S. 25f.
Dresden, 22.09.2014
Eckhart Leisering
Dürichen, Johannes: Geheimes Kabinett und Geheimer Rat unter der Regierung Augusts des Starken. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte. Bd. 51. 1930, S. 68 - 134
Hahlweg, Werner: Die Grundzüge der Verfassung des sächsischen Geheimen Kabinetts 1763 - 1831. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 103. 1942, S. 1 - 37
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Leipzig, 1960. - Dissertation
Kretzschmar, Hellmut u. a.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive (Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden, 1), Leipzig 1955, S. 94 - 111
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v Cechách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plzen 2013, S. 150 - 157 (Aus dieser Publikation wurden wesentliche Formulierungen in die Findbucheinleitung übernommen.)
Wiegand, Peter: Ein Kriegsverlust kehrt heim - Korrespondenz Augusts des Starken wieder im Hauptstaatsarchiv. In: Sächsisches Archivblatt, 2-2009, S. 25f.
Hahlweg, Werner: Die Grundzüge der Verfassung des sächsischen Geheimen Kabinetts 1763 - 1831. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 103. 1942, S. 1 - 37
Kluge, Reinhard: Fürst, Kammer und Geheimer Rat in Kursachsen von der Mitte des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Leipzig, 1960. - Dissertation
Kretzschmar, Hellmut u. a.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive (Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden, 1), Leipzig 1955, S. 94 - 111
Leisering, Eckhart, Die Retrokonversion der Bestände "Geheimer Rat" und "Geheimes Kabinett" des Hauptstaatsarchivs Dresden und die darin befindlichen Bohemica. In: Archivictví v Cechách, Durynsku a Sasku. Archivwesen in Böhmen, Thüringen und Sachsen. Plzen 2013, S. 150 - 157 (Aus dieser Publikation wurden wesentliche Formulierungen in die Findbucheinleitung übernommen.)
Wiegand, Peter: Ein Kriegsverlust kehrt heim - Korrespondenz Augusts des Starken wieder im Hauptstaatsarchiv. In: Sächsisches Archivblatt, 2-2009, S. 25f.
Akzise.- Amerika.- Anhalt.- Anleihen.- Baden.- Bayern.- Barby.- Bausachen.- Begnadigungen.- Bergwerkssachen.- Beschenkungen.- Bestallungen.- Bestrickungen.- Bibliotheken und Büchersachen.- Brandenburg.- Braunschweig.- Bündnisse, Irrungen und Verträge.- Burgund.- Calendersachen.- Cammersachen.- Chinesische Sachen.- Commerciensachen.- Consistorialsachen.- Creissachen.- Curiosa und Carmina.- Curland.- Dänemark.- Deposita.- Deutscher Bund.- Elsässische Sachen.- England.- Erbfälle und Teilungen.- Expectanzen und Prätensionen.- Flüsse und Floßsachen.- Forst- und Jagdsachen.- Frankreich.- Friedensschlüsse.- Ganerbschaften.- Geburten.- Genealogica.- Gesandtschaften.- Geleitssachen.- Grafen und Herren.- Grenz- und Hoheitssachen.- Hanauische Sachen.- Handschreiben.- Hannover.- Henneberg.- Hessen.- Hof- und Haushaltungssachen.- Holstein und Schleswig.- Huldigungen.- Innungssachen.- Intercessiones.- Italien.- Judensachen.- Jülich, Cleve und Berg.- Justizsachen.- Klöster und Stifter.- Kriegssachen.- Landtagssachen.- Lauenburg.- Lausitzen.- Lebensbeschreibungen.- Lehnssachen.- Livland und Estland.- Lippe.- Lothringen.- Malefizsachen.- Mansfeld.- Mathematische Sachen.- Matrikeln.- Mecklenburg.- Medizinalsachen.- Münzsachen.- Nassau.- Niederlande.- Orte.- Österreich.- Oldenburg.- Orden.- Ostfriesland.- Pappenheim.- Persien.- Pfalz.- Polizeisachen.- Polen.- Pommern.- Portugal.- Postsachen.- Präzedenzsachen.- Preußen.- Privilegien.- Querfurt.- Regierungssachen.- Reichssachen.- Reisen.- Religionssachen.- Reußische Sachen.- Russland.- Sachsen-Weißenfels.- Sachsen-Ernestinische Häuser.- Schlesien.- Schönburg.- Schulden.- Schulsachen.- Schwarzburg.- Schweden.- Schweiz.- Sozietäten.- Solms.- Spanien.- Standeserhöhungen.- Steuersachen.- Stiftungen und Stipendien.- Stolberg.- Straßensachen.- Tartarische, türkische, ägyptische, griechische und vorderasiatische Sachen.- Testamente.- Titulaturen.- Turniere und Lustbarkeiten.- Ungarische Sachen.- Unglücksfälle.- Universitäten.- Vermählungen.- Vikariatssachen.- Vormundschaften.- Wahl- und Krönungssachen.- Waldeck.- Wappensachen.- Westfalen.- Württemberg.- Zollsachen.- Zusammenkünfte.
Nach dem Erwerb der polnischen Königskrone durch Kurfürst Friedrich August I. schuf sich der Kurfürst/König eine eigene Kanzlei für die polnischen und sächsischen Angelegenheiten, aus der schließlich eine neue Behörde entstand. Die Instruktion vom 01.06.1706 konstituierte die 1704 aus der fürstlichen Kammerkanzlei gebildete Geheime Kabinettsexpedition als Geheimes Kabinett und als oberste Zentralbehörde des Landes mit je einem Departementsminister für die auswärtigen, die inneren und die Militärangelegenheiten. Die Reglements vom 01.11.1710, vom 05. und 15.06.1712 und spätere ordneten das zunächst umstrittene Verhältnis zu den bisherigen, nunmehr in ihrer Kompetenz geminderten Behörden. Das Geheime Kabinett wurde im November 1831 aufgelöst.
Von 1834 bis in die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts bildete das Geheime Kabinett die IV./V. Abteilung des Hauptstaatsarchivs.
Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
Von 1834 bis in die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts bildete das Geheime Kabinett die IV./V. Abteilung des Hauptstaatsarchivs.
Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
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- 1835, Nachträge bis 1962 | Findbuch Bd. 1 - 48
- 2. Hälfte 20. Jh. | Findkartei französische Druckschriften
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