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Beständeübersicht

Bestand

10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen

Datierung1813 - 1822
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)7,75

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Entwurf: Einleitung Bestand 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen
Behördengeschichte
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig wurde von den Alliierten am 21. Oktober 1813 der Zentralverwaltungsrat unter Freiherr vom und zum Stein gegründet. Alle Rheinbundstaaten, die nicht rechtzeitig der antinapoleonischen Allianz beigetreten waren, wurden dem Zentralverwaltungsrat untergeordnet, der in Sachsen ein Generalgouvernement unter dem russischen Fürsten Repnin-Wolkonski bildete. Dieser stützte sich bei seiner Verwaltungstätigkeit vor allem auf reformwillige und liberale Adelige. Diese Kräfte konzentrierten sich besonders im Gouvernementsrat und in der Hilfs- und Wiederherstellungskommission.

Die Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen wurde mit Patent des Generalgouvernements vom 28. Dezember 1813 errichtet. Sie wurde eingesetzt, um die Schäden der napoleonischen Kriege zu beseitigen, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und für die Wiederherstellung des Vorkriegszustandes in Sachsen Vorschläge zu erarbeiten.

Bei ihrer Gründung bestand die Kommission aus folgenden Mitgliedern: Dem Vorsitzenden Oberkammerherrn Johann Georg Friedrich Freiherr von Friesen (1757 – 1824), dem Oberkonsistorialpräsidenten Heinrich Victor August Freiherr von Ferber (1770 – 1821), den Finanzräten Hans Georg von Carlowitz (1772 – 1840), Joseph Friedrich von Zezschwitz (1775 – 1817) und Dr. Stephan Carl Richter (1778 – 1820), dem Kriegsrat Carl Adolph von Erdmannsdorf (1773 – 1848) und dem Referendar Heinrich Siegmund von Zeschau (1785 – 1821). Von Friesen und von Zezschwitz gehörten 1813 zur Immediatkommission, welche während der Abwesenheit des Königs die Regierungsgeschäfte in Sachsen leitete. Von Erdmannsdorf, von Carlowitz und Richter schieden später aus der Arbeit der Kommission aus. Richter trat 1815 in preußische Dienste ein. Nach dem Tod von von Zeschau und Ferber 1821 bestand die Kommission nur noch aus zwei Personen, dem Vorsitzenden von Friesen und Han[n]s August Fürchtegott von Globig (1773 – 1832). Letzterer kam wohl nach seiner Zeit als Mitglied der sächsischen Delegation beim Wiener Kongress zur Kommission.

Mit bestimmten Vorschriften über Organisation und Geschäftsführung versehen, war sie in der Verwaltung ihrer Gelder unabhängig vom Generalgouvernement. Sie hatte monatlich über ihre Einnahmen und Ausgaben vor dem Geheimen Konsilium Rechnung abzulegen, deren Ergebnis im Generalgouvernementsblatt publiziert wurde. Ihr Budget erhielt die Kommission vom Generalgouvernement. Die Mittel wurden in Form von landschaftlichen Obligationen im Wert von 300 000 Talern aus der sogenannten Reichenbachschen Anleihe zur Verfügung gestellt. Diese Anleihe war von den Ständen beim Handelshaus Reichenbach in Leipzig 1811 aufgenommen worden und belief sich auf insgesamt sechs Millionen Taler. Die Obligationen musste die Hilfs- und Wiederherstellungskommission verkaufen oder verpfänden, um sich das für ihre Arbeit nötige Geld zu beschaffen.

Außerdem erhielt die Kommission in nicht unerheblichem Maß größere Summen zur Unterstützung der Kriegsgeschädigten aus dem Ausland, besonders aus England. So hatte auf Initiative des Unternehmers und Verlegers Rudolph Ackermann das Committee for relieving the distresses in Germany in London bis Februar 1815 über 113 000 Pfund Sterling und ein ähnliches Komitee in Westminster über 11 000 Pfund Sterling zusammengetragen. Weitere 100 000 Pfund Sterling an öffentlichen Geldern wurden durch das britische Parlament genehmigt. Davon sowie von den durch private Spender aufgebrachten Hilfsgeldern erhielt Sachsen ungefähr je ein Drittel.

Um die notwendigen Nahrungsmittel zu beschaffen, erging an die Rentämter und Amtspächter die Weisung, das bis zum Michaelistag 1814 verfügbare Zinsgetreide zur Unterstützung hilfsbedürftiger Untertanen an die Kommission abzuführen.

Für die einzelnen Kreise und Provinzen setzte die Kommission Zentralhilfsausschüsse ein. Diese teilten die ihnen anvertrauten Gebiete wieder in kleinere Bezirke ein und wählten für jeden einen Distriktshilfsausschuss von zumeist drei Personen. Dabei galt das Prinzip, dass sich jeder Kreis bzw. Distrikt zuerst selbst zu helfen hatte.

Organisationsschema der Hilfs- und Wiederherstellungskommission:

• Zentralhilfsausschüsse:

- Wittenberger Kreis mit Sitz in Wittenberg

- Amtsbezirke Wittenberg, Bitterfeld mit Gräfenhainichen, Pretzsch, Liebenwerda, Schlieben mit Sonnewalde, Herrschaft Baruth, Amtsbezirke Dahme, Jüterbog, Belzig, Schweinitz mit Seyda, Annaburg

- Thüringischer Kreis:

- Niederer Bezirk mit Sitz in Naumburg:

- Erbländische Ämter Eckartsberga, Ämter Freyburg, Pforta, Lautenburg, Naumburg, Weißenfels, Zeitz mit Haynsburg

- Stiftnaumburgische Ämter, Naumburg, Zeitz

- Oberer Bezirk mit Sitz in Tennstedt:

- Ämter Langensalza mit Ebeleben, Weißensee, Sachsenburg mit Heldrungen, Querfurt mit Sittichenbach und Wendelstein, Sangerhausen mit dem reservierten Teil der Grafschaft Mansfeld (1808 nicht an das Königreich Westphalen abgetretener Teil der Grafschaft Mansfeld), Kelbra mit Heringen, Grafschaft Stolberg-Roßla, Grafschaft Stolberg-Stolberg

- Erzgebirgischer Kreis:

- Niederer Bezirk mit Sitz in Freiberg:

- Ämter Altenberg, Frankenberg, Frauenstein, Freiberg mit oberen und niederen Distrikt, Lauterstein, Nossen mit oberen und niederen Bezirk, Wolkenstein mit oberen und niederen Distrikt, Augustusburg mit 1. und 2. Distrikt

- Oberer Bezirk mit Sitz in Chemnitz:

- Ämter Chemnitz mit oberen und niederen Bezirk, Schwarzenberg, Stollberg, Wiesenburg, Zwickau mit Werdau, Grünhain mit Schlettau und Annaberg, Schönburgische Ämter Vorder- und Hinterglauchau mit Remse und Waldenburg, Schönburgisches Amt Lichtenstein mit Hartenstein, Stein und Oelsnitz, Schönburgische Ämter Wechselburg mit Rochsburg, Solmsisches Amt Wildenfels

- Meißener Kreis:

- Oberer Bezirk mit Sitz in Dresden:

- Ämter Dippoldiswalde, Dresden, Grillenburg, Hohnstein mit Lohmen, Ämter zu Meißen, Pirna, Stolpen, Radeberg mit Laußnitz

- Niederer Bezirk mit Sitz in Mühlberg:

- Ämter Großenhain mit Moritzburg, Finsterwalde, Mühlberg, Oschatz, Senftenberg, Torgau, Dobrilugk, Kammergut Elsterwerda

- Leipziger Kreis mit Sitz in Leipzig:

- Ämter Wurzen, Mutzschen, Pegau, Leisnig, Mügeln mit Sornzig, Colditz, Delitzsch, Düben, Eilenburg, Leisnig, Lützen mit Zwenkau, Zörbig mit Patrimonialgericht Ostrau, Rochlitz, Grimma, Merseburg, Borna, Schkeuditz, Lauchstädt, Kreisamt Leipzig, Unterstützungsverein für Leipzigs Umgebungen

- Vogtländischer Kreis mit Sitz in Plauen,

- 20 Distrikte

- Neustädtischer Kreis mit Sitz in Neustadt an der Orla

- Ämter Arnshaugk mit Ziegenrück, Weida mit Mildenfurth und Teil des Amts Borna ("Ziegenhierdsches Ländchen")

- Oberlausitz:

- Bautzener Kreis mit Sitz in Bautzen

- Distrikte Bautzen, Marienstern, Königsbrück, Hoyerswerda, Uhyst an der Spree, Weißenberg, Niederfriedersdorf, Bernstadt, Marklissa

- Görlitzer Kreis mit Sitz in Görlitz

- Bezirke Muskau, Jahmen, Niesky, Wehrau, Lauban, Görlitz, Reichenbach, Herrnhut, Zittau

- Niederlausitz mit Sitz in Lübben

- Distrikte Luckau, Calau, Spremberg, Lübben, Guben, Pförten, Sorau

- Gefürstete Grafschaft Henneberg königlich-sächsischen Anteils mit Sitz in Schleusingen

- Ämter Suhl, Kühndorf, Schleusingen

[Vgl. General-Gouvernements-Blatt für Sachsen 21, S. 181-184; 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, Nr. 196, Verzeichnis der Mitglieder der Zentral- und Distriktshilfsausschüsse]

Nach der Auflösung des Generalgouvernements scheint die Kommission an Bedeutung verloren zu haben. Ein Indiz hierfür ist der verringerte Personalbestand. 1821 bestand sie nur noch aus vier statt der ursprünglich sieben Mitglieder. Als im selben Jahr zwei Mitglieder starben, wurden diese nicht mehr ersetzt. Die besondere Wichtigkeit der Kommission in den Jahren 1814/15 ergab sich aus ihrer Aufgabe, die dringendste wirtschaftliche Not zu beseitigen. Mit der langsam einsetzenden wirtschaftlichen Erholung verlor ihre Tätigkeit nach und nach an Bedeutung. Darüber hinaus gehörte die Hilfs- und Wiederherstellungskommission zu den Schöpfungen des Generalgouvernements und ihre Mitglieder zählten eher zu den Reformkräften in Sachsen, die nach 1815 immer mehr in den Hintergrund gedrängt wurden. Die Auflösung der Kommission erfolgte 1822, da ihre Arbeit weitestgehend als erledigt betrachtet wurde. Verbliebene Aufgaben wurden der Landesregierung übertragen.

Bestandsgeschichte, Bestandsbearbeitung
Die Akten der Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen wurden nach deren Auflösung von der Landesregierung übernommen und gelangten mit deren Überlieferung in das Hauptstaatsarchiv Dresden. Ca. 1970 wurden sie aus dem Bestand der Landesregierung ausgegliedert und zu einem eigenen Bestand geformt. Einige Akten der Hilfsausschüsse in den Gebieten, die im Zuge des Wiener Kongresses 1815 an Preußen abgetreten wurden, befinden sich heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und im Landesarchiv Sachsen-Anhalt.

Im Rahmen der Bestandsbearbeitung wurden fünf Akten aus dem Locat 31832, deren Provenienz eindeutig der Landesregierung zuzuordnen ist, aus dem Bestand 10030 herausgelöst und in den Bestand 10079 Landesregierung integriert. Fehlakten wurden bei der Verzeichnung aus dem Findbuch mit übernommen.

Die Erschließungsangaben zu den Akten der Hilfs- und Wiederherstellungskommission, welche als Eintrag im Findbuch 10079 Landesregierung, Band 73 Regierungssachen aus dem Jahr 1861 (S. 149-153) enthalten sind, wurden im Zuge der Erschließung in die Datenbank mit aufgenommen und stehen seitdem online in der Beständeübersicht zur Verfügung.

Gegliedert wurde der Bestand in Anlehnung an das Organisationsschema der Kommission nach den Zentralhilfsausschüssen der einzelnen Kreise. Akten über den Aufbau, die Organisation sowie Sachbetreffe, die alle Zentralhilfsausschüsse kreisübergreifend betrafen, wurden sachlichen Gliederungspunkten zugeordnet. Zudem wurden die Aktentitel vorsichtig modernisiert. Im Interesse einer reibungslosen computergestützten Recherche wurde dabei besonderes Augenmerk auf die Vereinheitlichung der Orts- und Personennamen gelegt.

Bestandsinhalt
Schwerpunkt der Überlieferung sind Erhebungen über Kriegsschäden der Zentral- und Distriktshilfsausschüsse, die Verteilung von Hilfslieferungen und finanziellen Zuschüssen sowie Akten über das Rechnungswesen der Kommission. Besonders hervorzuheben sind die Unterstützungszahlungen aus England. Zeitlich umfasst der Bestand überwiegend die Jahre 1814 und 1815 und spiegelt vor allem die Tätigkeit der Kommission während des Bestehens des Generalgouvernements in Sachsen wider. Für die Zeit nach 1815 sind vorwiegend Rechnungsangelegenheiten vorhanden.

Literatur
Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen, hrsg. vom Sächsischen Staatsarchiv (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchiv, A 18), Halle/Saale 2015.

Götz, Nobert: Rationales of Humanitarianism. The Case of British Relief to Germany, 1805 – 1815, in: Journal of Modern European History 12 (2014), 2, S. 186-199.

Groß, Rainer: Geschichte Sachsens, 3. Auflage , Leipzig 2004, S. 186f.

Klemm, Günther: Dresden unter dem russisch-preussischen General-Gouvernement vom 17. November 1813 bis zum 5. Juni 1815. Ein Beitrag zur Geschichte der Befreiungskriege, Dresden 1930, S. 19.

Kloes, Andrew: The Committee for the Relief of Distress in Germany. A Case Study of Cooperation and Solidarity between British Evangelicals and German Pietists during the Napoleonic Era, in: Pietismus und Neuzeit Bd. 40 (2014), S. 163-201.

Niedner, Carl: Rudolph Ackermann und die englischen Hilfsaktionen 1807 und 1813 ff., in: Neues Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde 42 (1921), S. 242-255.

Plathner, Ferdinand: Behördenorganisation und Kriegskontributionen im Königreich Sachsen während des Generalgouvernements von 1813 und 1814 (Bibliothek der Sächsischen Geschichte und Landeskunde 1 Bd. 3. Heft), Leipzig 1909, S. 30-32.

Korrespondierende Bestände

-
10025 Geheimes Konsilium

- 10026 Geheimes Kabinett

- 10036 Finanzarchiv

- 10079 Landesregierung

- I. HA Rep. 114 Generalgouvernement Sachsen (Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz)

- C 14d Zentralhilfsausschuss zu Naumburg (Landesarchiv Sachsen-Anhalt)
Patent, die Anordnung einer Hülfs- und Wiederherstellungs-Commission betreffend vom 16./28.12.1813. In: Generalgouvernements-Blatt für Sachsen. Bd. 1. Leipzig, 1814, S. 105 f.

Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen, hrsg. vom Sächsischen Staatsarchiv (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchiv, A 18), Halle/Saale 2015.

Götz, Nobert: Rationales of Humanitarianism. The Case of British Relief to Germany, 1805 - 1815, in: Journal of Modern European History 12 (2014), 2, S. 186-199.

Groß, Rainer: Geschichte Sachsens, 3. Auflage , Leipzig 2004, S. 186f.

Klemm, Günther: Dresden unter dem russisch-preussischen General-Gouvernement vom 17. November 1813 bis zum 5. Juni 1815. Ein Beitrag zur Geschichte der Befreiungskriege, Dresden 1930, S. 19.

Kloes, Andrew: The Committee for the Relief of Distress in Germany. A Case Study of Cooperation and Solidarity between British Evangelicals and German Pietists during the Napoleonic Era, in: Pietismus und Neuzeit Bd. 40 (2014), S. 163-201.

Niedner, Carl: Rudolph Ackermann und die englischen Hilfsaktionen 1807 und 1813 ff., in: Neues Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde 42 (1921), S. 242-255.

Plathner, Ferdinand: Behördenorganisation und Kriegskontributionen im Königreich Sachsen während des Generalgouvernements von 1813 und 1814 (Bibliothek der Sächsischen Geschichte und Landeskunde 1 Bd. 3. Heft), Leipzig 1909, S. 30-32.
Erhebungen über Kriegsschäden.- Zentralhilfsausschüsse.- Verteilung von Hilfslieferungen und finanziellen Zuschüssen.- Rechnungswesen.- Unterstützungszahlungen aus England.
Die Kommission, bestehend aus dem Oberkammerherrn Johann Georg Freiherr von Friesen, dem Oberkonsistorialpräsident Heinrich Victor August Freiherr von Ferber, den Finanzräten Hans Georg von Carlowitz, Joseph Friedrich von Zezschwitz und Dr. Stephan Carl Richter, dem Kriegsrat Carl Adolph von Erdmannsdorf und dem Referendar Heinrich Siegmund von Zeschau, wurde mit Patent des General-Gouvernements vom 16.12.1813 errichtet. Sie sollte helfen, die Schäden der napoleonischen Kriege zu beseitigen und die Nahrungsversorgung der Bevölkerung zu verbessern. In der Verwaltung der ihr zugewiesenen Gelder war sie vom Generalgouvernement unabhängig. Die Auflösung der Kommission erfolgte 1822, da ihre Arbeit weitestgehend als erledigt betrachtet wurde. Verbliebene Aufgaben wurden der Landesregierung übertragen.

Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
  • 1861 | Findbuch
  • 2017 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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