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Beständeübersicht

Bestand

10035 Kommission zur Untersuchung der Augustunruhen in Leipzig

Datierung1831 - 1833
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,40
Die Augustunruhen 1831 in Leipzig

1830 wurde die Lage im Königreich Sachsen zunehmend bestimmt von drückenden Steuerlasten, Verschlechterung der Lebensbedingungen v.a. für Handwerker und Tagelöhner und der politischen Unterdrückung des Volkes, so dass Forderungen nach mehr Selbstständigkeit und politischer Mitbestimmung des Bürgertums immer lauter wurden und eine revolutionäre Situation entstand.
Im Juni kam es anlässlich der Feiern zur 300. Wiederkehr der Augsburger Konfession zu ersten Unruhen. Als Anfang Juli der Landtag vom König geschlossen wurde, ohne dass die allgemein erwarteten Reformmaßnahmen in Angriff genommen wurden, wuchs die gegen die Regierung gerichtete Stimmung, die durch die Nachrichten von der Julirevolution in Frankreich weiter angeheizt wurde. Am Beginn der revolutionären Ereignisse in Sachsen standen die Septemberunruhen in Leipzig. Dort führte das harte Vorgehen der Leipziger Polizei gegen lärmende Schmiedegesellen bei einem Polterabend zu einem allgemeinen Aufstand zwischen dem 2. und 6. September, der am 9. September auch auf Dresden übergriff und schließlich ganz Sachsen erfasste. Diese Aufstände konnten von der Obrigkeit unterdrückt werden, wobei auch Reformzusagen wie die Ausarbeitung einer Verfassung und die Aufhebung oder Minderung einiger Abgaben gemacht wurden. Diese Zugeständnisse führten zunächst zu einer Beruhigung, bis erkennbar wurde, dass durchgreifende Reformen nicht zu erwarten waren.
Im Dezember 1830 kam es in Dresden anlässlich der Auflösung der Nationalgarde erneut zu Unruhen, was für liberal gesinnte Dresdner der Anlass war, sich zum Bürgerverein mit bis zu 2000 eingeschriebenen Mitgliedern zusammenzuschließen, der der Regierung einen alternativen liberalen Verfassungsentwurf des Anwalts Bernhard Moßdorf vorlegte. Daraufhin wurden die Zusammenkünfte des Vereins verboten und Mitglieder verhaftet. Die daraus resultierende revolutionäre Erhebung wurde mit Waffengewalt unterdrückt. Im Gegensatz zum September griffen diese Unruhen nicht auf ganz Sachsen über.
Vor der Übergabe der Verfassung am 4. September 1831, die zwar einen Fortschritt darstellte und vom Beamten- und reichen Bürgertum mit Begeisterung aufgenommen wurde, aber bei den breiten Volksschichten Enttäuschung und Verbitterung auslöste, kam es in Leipzig noch einmal zu gewaltsamen Auseinandersetzungen: Der Konflikt um das Kommunalgarden-Wachlokal im Polizeihaus, der schon seit Herbst 1830 schwelte und bei dem es v.a. um die Verteidigung der Position der Kommunalgarde als Errungenschaft der Septemberkämpfe gegen die Polizei als Symbol der Unterdrückung ging, wurde im Sommer 1831 dadurch neu entzündet, dass die Kommunalgarde angewiesen wurde, ihr Lokal im Polizeihaus zu räumen. Bei einer Befragung lehnten 13 von 16 Kommunalgardekompanien das Angebot der Kommunerepräsentanten über eine neue Wachstube im benachbarten Burgkeller ab. Die 6. Kompanie, die sich bereits Ende 1830 öffentlich gegen ein Verlassen des Polizeihauses ausgesprochen hatte, drohte für den Fall des Umzugs mit Befehlsverweigerung. Trotz des eindeutigen Abstimmungsergebnisses befahl Prinz Johann als Oberkommandierender der Kommunalgarden am 27. August 1830, die neue Wache zu beziehen. Daraufhin vollzog am Nachmittag des 30. August eine aus allen Kompanien zusammengesetzte Abteilung unter dem Schutz der für den Umzug eintretenden Einheiten und unter Anwesenheit fast aller Offiziere den Wachwechsel, wobei es zu Auseinandersetzungen mit auf dem Naschmarkt versammelten Bürgern kam, die gegen den unpopulären Akt protestierten. Kommandeur Ernst Wolf von Löben befahl den Offizieren, ihre zuverlässigen Mannschaften zu sammeln. Die 6. Kompanie, die bereits mit Befehlsverweigerung gedroht hatte, wurde ausgelassen. Während die linientreuen Kommunalgardisten versuchten, den Markt zu räumen, wurden sie von der protestierenden Menge, der sich Teile der 6. Kompanie angeschlossen hatten, mit Steinen beworfen. Außerdem besetzte die 6. Kompanie das bisherige Wachlokal.

Inzwischen rückten andere Kommunalgarde-Einheiten in die Stadt ein. Die Gardisten, die die alte Wache besetzt hatten, konnten auch von ihrem Kommandeur von Löben nicht zum Rückzug bewegt werden. Da von Löben es ablehnte, Kommunalgardisten gegeneinander einzusetzen, befahl er den Rückzug seiner Einheiten. Für die Räumung des alten Wachlokals sorgte das herbeigerufene Militär. Die widersetzlichen Gardisten wurden auf Wunsch des Stadtrates jedoch zunächst nicht verhaftet.
Das Militär erhielt den Befehl, auf die aufständischen Revolutionäre zu schießen, da sie die Straßen und Plätze nicht verlassen wollten. Dabei wurden drei Menschen erschossen und viele verletzt.
Die eingesetzte Untersuchungskommission verhängte zur Vermeidung weiterer Unruhen zuerst eine strenge Zensur über die Ereignisse. Die 6. Kompanie der Kommunalgarde wurde aufgelöst und entwaffnet. Sieben Mitglieder dieser Kompanie wurden aus der Kommunalgarde ausgeschlossen, den anderen wurde der Dienst in anderen Kompanien gestattet. Der Kommandeur von Löben trat zurück, ebenso wie Oberbürgermeister Carl Friedrich Schaarschmidt.
Nach der Niederschlagung der revolutionären Kräfte und der Verabschiedung der Verfassung bekam die Regierung Bernhard August von Lindenau die Möglichkeit, eine umfangreiche liberale Staatsreform durchzusetzen.

Behördengeschichte

Am 31. August 1830 wurden die Hof- und Justizräte Friedrich Albert von Langen und Dr. Gottlob Leberecht Funke sowie der Appellationsrat Karl Georg Julius von Mangoldt als königliche Kommissare zur Untersuchung der Leipziger Unruhen benannt. Am folgenden Tag wurde außerdem der konservative Präsident des Finanzkollegiums Heinrich Anton von Zeschau nach Leipzig gesandt.

Beisitzer waren:
Johann Wilhelm Prosch
Martin Friedrich Dietrich
Johann Gottlob Haempel
Friedrich Christian Stein
Wilhelm Ferdinand Fischer
Johann Gottfried Koch
Christian Joachim Stolte

Folgende Aktuare arbeiteten in der Kommission:
Friedrich Otto Vater
Friedrich Wilhelm Mayner
Friedrich Ernst Burckhardt
Carl Emil Heinze
Johann Gottlieb Böttger
Johann Gottlob Manngel

Die Verhöre fanden in Leipzig auf der Pleißenburg statt, die auch als Gefängnis diente.

Schon bald kam es zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen von Zeschau und den drei Kommissaren. Daraufhin legte eine königliche Verordnung vom 3. September fest, dass die Kommissare die Untersuchung und Bestrafung der Beteiligten an den Unruhen allein vorzunehmen hatten. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ruhe und die Vorkehrungen gegenüber der Kommunalgarde sollten dagegen alle gemeinsam unter dem Vorsitz von Zeschau treffen, der aber bereits am 7. September Leipzig wieder verließ.

Im Dezember 1831 konnten die Kommissare ihre Arbeit abschließen. In der Zeit danach wurden nur noch einzelne Gnadengesuche behandelt.

Bestandsgeschichte und -verzeichnung

Die Akten der Kommission gelangten bei Aktenabgaben des Oberlandesgerichts Dresden seit 1923 an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden. Bei der Verzeichnung des Bestandes Oberlandesgericht wurde aus den Akten der Kommission zur Untersuchung der Augustunruhen 1831 in Leipzig ein eigener Bestand gebildet und dieselben auf Karteikarten verzeichnet, verblieben aber im Bestand Oberlandesgericht. Im Zuge der vorliegenden EDV-gestützten Neuverzeichnung erfolgte ihre Herauslösung aus dem Bestand und neue Nummerierung. Eine Konkordanz zu den Signaturen der alten Verzeichnung befindet sich am Ende des Findbuchs.
Der Bestand enthält 30 Untersuchungsakten (0,30 lfm) der Kommission zu einzelnen Personen. Es ist zu vermuten, dass diese Überlieferung nicht vollständig ist, da Abschlussberichte o.ä. fehlen. Zum Verbleib der übrigen Akten konnten keine Hinweise ermittelt werden. Die personenbezogenen Untersuchungsakten wurden alphabetisch nach Namen gereiht. Die Personen, gegen die sich die Untersuchungen richteten, sind in den Akten z.T. nur mit Familiennamen benannt, deshalb konnte nicht bei allen Aktentiteln der Vorname und die Berufsbezeichnung angeführt werden.
Vereinzelte Akten zu den Augustunruhen in Leipzig befinden sich in folgenden Beständen des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden: Landesregierung und Ministerium der Justiz. Außerdem wäre noch der Bestand Kreishauptmannschaft Leipzig heranzuziehen, der sich im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig befindet.
Mit den genannten Aktenabgaben gelangten auch die Akten der Kommission zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe im Erzgebirgischen und Vogtländischen Kreis, der Kommission zur Untersuchung der bei der Auflösung der Bürger-Nationalgarde in Dresden stattgefundenen Unruhen und der Kommission zur Untersuchung der Aprilunruhen 1831 in Dresden an das Sächsische Hauptstaatsarchiv, die ebenfalls zu separaten Beständen formiert wurden und zu denen eigene Findbücher vorhanden sind.

Literatur

Groß, Rainer: Geschichte Sachsens, Leipzig 2001. [Sa 615 f] [01]

Hammer, Michael: Kleinstaatliche Revolution in Sachsen 1830/1831. Volksbewegung und Obrigkeiten (Ein Beitrag zur sächsischen Landesgeschichte), Diss. masch., Dresden 1994. [Sa 1201 g]

Reinhardt, Paul: Die sächsischen Unruhen der Jahre 1830-1831 und Sachsens Übergang zum Verfassungsstaat, Halle 1916. [Sa 1194]

Ruhland, Volker: Untersuchungen zur Rolle und Form der Bürgermilizen im Prozess der bürgerlichen Umwälzung in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der Kommunalgarden im Königreich Sachsen, Dis. masch., Dresden 1982. [Sa 1198]


[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden
Hammer, Michael: Kleinstaatliche Revolution in Sachsen : Volksbewegung und Obrigkeiten : Ein Beitrag zur sächsischen Landesgeschichte. Dresden, 1994

Reinhardt, Paul: Die sächsischen Unruhen der Jahre 1830 - 1831 und Sachsens Übergang zum Verfassungsstaat. Halle, 1916
Untersuchungen gegen Einzelpersonen.
Infolge der revolutionären Unruhen in Sachsen, die Anfang September 1830 in Leipzig begannen, kam es im Folgejahr zu gewaltsamen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Räumung des Kommunalgardewachlokals. Am 31.08.1831 wurden Friedrich Albert von Langenn und Dr. Gottlob Leberecht Funke sowie Karl Georg Julius von Mangoldt als königliche Kommissare zur Untersuchung der Leipziger Unruhen benannt. Am folgenden Tag wurde außerdem der Präsident des Finanzkollegiums Heinrich Anton von Zeschau nach Leipzig gesandt. Im Dezember 1831 konnten die Kommissare ihre Arbeit abschließen. In der Zeit danach wurden nur noch einzelne Gnadengesuche behandelt.

Weitere Angaben siehe 1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande
  • 2003 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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