Beständeübersicht
Bestand
10039 Oberrechnungsdeputation
Datierung | 1733 - 1842 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 7,20 |
Löbe, Ernst: Die oberste Finanzkontrolle des Königreichs Sachsen in ihrer organischen Entwicklung von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. In: Finanzarchiv. Jg. 2. 1985, Bd. 2, bes. S. 48 - 78, 111 - 121
Donat, Gottlob: Chursächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch für das Jahr 1805. Dresden, 1805, S. 188 - 189
Ulbricht, Gunda: Finanzgeschichte Sachsens im Übergang zum konstitutionellen Staat (1763 - 1843). St. Katharinen, 2001, S. 17
Donat, Gottlob: Chursächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch für das Jahr 1805. Dresden, 1805, S. 188 - 189
Ulbricht, Gunda: Finanzgeschichte Sachsens im Übergang zum konstitutionellen Staat (1763 - 1843). St. Katharinen, 2001, S. 17
Organisation.- Personalangelegenheiten.- Gesetze, Verordnungen, Regulative und sonstige administrative Verfügungen.- Rechnungsprüfung.- Rechnungen.- Notifikationsreskripte über Bestallungen.
Im Mai 1707 wurde das Oberrechnungskollegium errichtet. Daraus entstand 1734 die Oberrechnungsdeputation. Aufgaben beider Kollegien war die Durchführung von Rechnungsrevisionen. Die Oberrechnungsdeputation wurde kollegialisch aus dem Präsidenten und vier Räten gebildet und unterstand unmittelbar dem Landesherrn. 1734 war Heinrich Graf von Brühl eine weitgehende Beschneidung ihrer Rechte gelungen, so dass sie nur noch wenige eigene Befugnisse hatte und keine direkten Kontrollen der behördlichen Rechnungen mehr ausführen durfte. Erst 1772 wurden ihre Befugnisse wieder um die direkte Kontrolle erweitert und durch Reskripte von 1818 und 1828 bestätigt. Am 15.02.1842 trat an Stelle der Oberrechnungsdeputation die Oberrechnungskammer.
Weitere Angaben siehe 1.5.4 Finanzen
Weitere Angaben siehe 1.5.4 Finanzen
- 1960 mit Nachtrag 1972 | Findbuch
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5