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Beständeübersicht

Bestand

10040 Obersteuerkollegium

Datierung1467 - 1845
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)587,35
Die Steuereinkünfte in Sachsen wurden zunächst meist von der Kammer, teilweise auch von einem besonders dazu ernannten Ausschuss verwaltet. Der erste Ausschuss wurde 1451 ernannt. Von 1552 bis 1570 entstand ein Steuerkollegium, dem jedoch nur die Einnahme und Ausgabe der Tranksteuer zur Tilgung der landesherrlichen Schulden überlassen wurde. 1570 erhielt dieses Steuerkollegium eine neue Organisation und die Verwaltung der Landsteuer. Erst mit der Ernennung von Karl Freiherr von Friesen als Direktor 1656 entstand das Obersteuerkollegium als selbständige Behörde. Am 01.12.1831 wurde dieses dem Finanzministerium unterstellt und zum 01.01.1834 aufgehoben. Die Geschäfte gingen teils auf das Finanzministerium, teils auf die Kreissteuerräte über. Die Tranksteuer wurde zum selben Zeitpunkt abgeschafft und die Verwaltung der neu eingeführten indirekten Abgaben der ebenfalls zum 01.01.1834 errichteten Zoll- und Steuerdirektion übertragen.
Donat, Christian Gottlob: Chursächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch für das Jahr 1805. Dresden, 1805, S. 82 - 86

Haug, Heinrich: Das sächsische Obersteuerkollegium. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 21. Dresden, 1900, S. 224 - 240

Löbe, Ernst: Die oberste Finanzkontrolle des Königreichs Sachsen in ihrer organischen Entwicklung von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. In: Finanzarchiv. Jg. 2. 1885, Bd. 2. S. 12 - 18

Zachariä: Über den Ursprung des Chursächsischen Steuercollegii. In: Museum für Sächsische Geschichte, Literatur und Staatskunde. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 117 - 138
Landsteuern, Tranksteuern, Fleischsteuern, Schocksteuern, Quatembersteuern, Personensteuern.- Kavallerieverpflegungsgelder.- Stempelimposten.- Mahlgroschen.- Schönburgische Steuerkontingentgelder.- Geheime Ratsbefehle und Spezialreskripte.- Kopiale.
Die Steuereinkünfte in Sachsen wurden zunächst meist von der Kammer, teilweise auch von einem besonders dazu ernannten Ausschuss verwaltet. Der erste Ausschuss wurde 1451 ernannt. Von 1552 bis 1570 entstand ein Steuerkollegium, dem jedoch nur die Einnahme und Ausgabe der Tranksteuer zur Tilgung der landesherrlichen Schulden überlassen wurde. 1570 erhielt dieses Steuerkollegium eine neue Organisation und die Verwaltung der Landsteuer. Erst mit der Ernennung von Karl Freiherr von Friesen als Direktor 1656 entstand das Obersteuerkollegium als selbständige Behörde. Am 01.12.1831 wurde dieses dem Finanzministerium unterstellt und zum 01.01.1834 aufgehoben. Die Geschäfte gingen teils auf das Finanzministerium, teils auf die Kreissteuerräte über. Die Tranksteuer wurde zum selben Zeitpunkt abgeschafft und die Verwaltung der neu eingeführten indirekten Abgaben der ebenfalls zum 01.01.1834 errichteten Zoll- und Steuerdirektion übertragen.

Weitere Angaben siehe 1.5.4 Finanzen
  • 1835 mit Nachträgen bis 1973 | Namens- und Ortsregister zu den Landsteuern
  • 2005 | elektronisches Findmittel
  • 2005, Nachtrag 2007 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. | Findbuch 6
  • o. D. | Findbuch 7
  • o. D. | Findbuch 4
  • o. D. | alphabetisches Ortsregister über das Obersteuerarchiv, Abt. C (Schocksteuerregister)
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