Beständeübersicht
Bestand
10157 Grundherrschaft Borthen
Datierung | 1550 - 1933 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 7,75 |
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Der heutige Bestand Grundherrschaft Borthen gelangte in zwei Teilen ins Hauptstaatsarchiv Dresden. Zum einen befand sich auf Schloss Borthen ein eigenes Rittergutsarchiv, über dessen Inhalt ein um 1930 angelegtes Verzeichnis informiert. Reste dieses Bestandes gelangten nach 1945 in das damalige Sächsische Landeshauptarchiv, aus ihnen wurde der Bestand Gutsarchiv Borthen gebildet. Der zweite Teil existierte nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Borthen zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und mit dem bereits bestehenden Bestand Gutsarchiv Borthen vereinigt. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei und des Findbuches einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Borthen. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.
Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]
Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 1, Leipzig 2006, S. 117. [R 201b]
Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 100. [R 215]
Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]
Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]
Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]
Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]
Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65 Geb. von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]
Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1814, Bd. 1, S. 462. [R 200]
Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]
[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Der heutige Bestand Grundherrschaft Borthen gelangte in zwei Teilen ins Hauptstaatsarchiv Dresden. Zum einen befand sich auf Schloss Borthen ein eigenes Rittergutsarchiv, über dessen Inhalt ein um 1930 angelegtes Verzeichnis informiert. Reste dieses Bestandes gelangten nach 1945 in das damalige Sächsische Landeshauptarchiv, aus ihnen wurde der Bestand Gutsarchiv Borthen gebildet. Der zweite Teil existierte nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Borthen zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und mit dem bereits bestehenden Bestand Gutsarchiv Borthen vereinigt. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei und des Findbuches einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Borthen. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.
Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]
Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 1, Leipzig 2006, S. 117. [R 201b]
Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 100. [R 215]
Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]
Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]
Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]
Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]
Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65 Geb. von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]
Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1814, Bd. 1, S. 462. [R 200]
Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]
[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Gerichtsbücher.- Rechtsstreitigkeiten.- Testamente und Erbschaften.- Käufe, Dismembrationen, Subhastationen, Pacht.- Grundbücher und Hypothekenbücher.- Nachlässe und Vormundschaften. - Gerichtsprotokolle.- Kaufverträge und Pachtverträge, Steuerangelegenheiten und Versicherungsangelegenheiten der Eigentümerfamilien.
Zur Grundherrschaft Borthen, westlich von Dohna gelegen, gehörten die Dörfer Großborthen und Kleinborthen. Letzteres wurde 1181 als Herrensitz erstmals erwähnt. Das schriftsässige Rittergut Borthen lässt sich erstmals 1552 nachweisen. Die Herren übten Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Es ist belegt, dass Großborthen und Kleinborthen 1378 im Gebiet vom castrum Dresden lagen. Großborthen zählte 1404 zur Pflege Dohna. Für Kleinborthen ist dies erst 1445 belegt. Kleinborthen wurde 1472 als zum Bezirk der Pflege Dresden gehörend ausgewiesen. Ab 1547 zählten beide Orte zum Amt Pirna. Seit 1856 unterstand Borthen dem Gerichtsamt Pirna und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Pirna.
Vor 1558 war das Rittergut im Besitz von Heinrich Lange. Dann kaufte es Hans Christian von Bernstein. Der Rat Christoph von Loss war 1636 damit beliehen. Später erwarben es die Familie von Schönberg und die Familie von Neidschütz auf Röhrsdorf. Im Jahr 1752 war Frau von Troyff und 1816 Graf von Flemming im Besitz des Gutes, von welchem es der Kammerherr Friedrich Sebastian Leberecht Graf von Wallwitz kaufte. Von da an gehörte es bis 1945 der Familie von Wallwitz.
Zum Rittergut gehörten im 18. und 19. Jahrhundert außer Groß- und Kleinborthen die Dörfer Burgstädtel, Sobrigau, Wölkau und ein Teil von Kauscha.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Es ist belegt, dass Großborthen und Kleinborthen 1378 im Gebiet vom castrum Dresden lagen. Großborthen zählte 1404 zur Pflege Dohna. Für Kleinborthen ist dies erst 1445 belegt. Kleinborthen wurde 1472 als zum Bezirk der Pflege Dresden gehörend ausgewiesen. Ab 1547 zählten beide Orte zum Amt Pirna. Seit 1856 unterstand Borthen dem Gerichtsamt Pirna und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Pirna.
Vor 1558 war das Rittergut im Besitz von Heinrich Lange. Dann kaufte es Hans Christian von Bernstein. Der Rat Christoph von Loss war 1636 damit beliehen. Später erwarben es die Familie von Schönberg und die Familie von Neidschütz auf Röhrsdorf. Im Jahr 1752 war Frau von Troyff und 1816 Graf von Flemming im Besitz des Gutes, von welchem es der Kammerherr Friedrich Sebastian Leberecht Graf von Wallwitz kaufte. Von da an gehörte es bis 1945 der Familie von Wallwitz.
Zum Rittergut gehörten im 18. und 19. Jahrhundert außer Groß- und Kleinborthen die Dörfer Burgstädtel, Sobrigau, Wölkau und ein Teil von Kauscha.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
- 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5