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Beständeübersicht

Bestand

10446 Grundherrschaft Oberlangenau

Datierung1632 - 1852
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,40
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Die Grundherrschaft Oberlangenau existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.

Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Oberlangenau zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.

Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Oberlangenau. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.


Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 1, Leipzig 2006, S. 404. [R 201b]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 558. [R 215]

Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]

Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]

Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]

Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]

Mildner, Siegfried F: Einige Namen aus den Gerichtsbüchern von Neustadt zu Oberottendorf (Genealogische Schriften 43). Pirna, 2007. [BB 189 t]

Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]

Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1820, Bd. 7, S. 246-251. [R 200]

Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]




[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Grundsachen und Hypothekensachen.- Rechnungen.
Für Langenau, südwestlich von Freiberg gelegen, wurde erstmals 1445 ein Herrensitz erwähnt. Der Ort gehörte 1551 anteilig zu den Rittergütern Dorfchemnitz, Gränitz und Linda. Das Rittergut Langenau ist ab 1696 nachweisbar. Die Herrschaft übte Erbgerichtsbarkeit aus. Im 18. und 19. Jahrhundert war der Ort in Nieder- und Oberlangenau geteilt, wurde 1905 aber wieder zu Langenau vereinigt. Für das Jahr 1748 sind daher die Rittergüter Nieder- und Oberlangenau nachweisbar.

Langenau zählte 1445 zur Pflege Freiberg und ab 1590 zum Amt Freiberg. Seit 1856 unterstanden die Ortschaften dem Gerichtsamt Brand und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Freiberg.

Im 14. Jahrhundert gehörte das Dorf Langenau zum Besitz des Heinrich von Berbigsdorf. Um 1429 besaß es Jost von Güntherode. Hans von Rylke gehörte Langenau 1524. Ab 1539 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts besaß die Familie Griebe Niederlangenau. Im Anschluss gelangte das Gut an Carl Alexander Rudolph. Oberlangenau war einige Zeit im Besitz der Familie von Tettau und ging dann ebenfalls in den Besitz von Carl Alexander Rudolph über. Um 1860 war ein Herr Brand Besitzer von Langenau.

Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Retrokonversion 2009 | Findkartei / elektronisches Findmittel
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