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Beständeübersicht

Bestand

10494 Grundherrschaft Radeburg

Datierung1686 - 1885
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)8,15

Bestand enthält auch 2 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Die Grundherrschaft Radeburg existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Radeburg zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Radeburg. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.


Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 2, Leipzig 2006, S. 599. [R 201b]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 245. [R 215]

Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]

Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]

Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]

Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]

Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]

Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1821, Bd. 8, S. 716-718. [R 200]

Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]




[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Gerichtsprotokolle.- Innungssachen.- Geleitssachen.- Kauf und Verkauf.- Grenzsachen.- Zivilprozesse.
Radeburg, nördlich von Dresden gelegen, wurde erstmals 1289 als oppidum erwähnt. Als curia wurde der Ort 1350 ausgewiesen. Das schriftsässige Rittergut ist seit 1551 nachweisbar. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.

Nachweislich gehörte Radeburg 1378 zum castrum Großenhain und ab 1547 zum Amt Großenhain. Im Zuständigkeitsbereich des Amtes Moritzburg lag 1551 die Vorstadt. Als zum Amt Großenhain gehörig wurde Radeburg 1764 ausgewiesen. Im Jahr 1843 zählte es zum Amt Moritzburg. Seit 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Radeburg und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Großenhain.

Stadt und Rittergut standen unter der Lehnshoheit der Bischöfe von Meißen. Herzog Albrecht von Sachsen verkaufte das Rittergut an die Familie von Bünau, die es 1606 der Familie von Felgenhauer auf Riesa überließ. Der Staatsmann Otto von Starschedel war Herr auf Radeburg wie auch 1646 der Oberhofmarschall Baron von Rechenberg und die Freiherren von der Taube. Die später in den Grafenstand erhobenen Freiherren erwarben 1662 das mit Radeburg verbundene Rittergut Rödern mit Freitelsdorf und Niederebersbach. Die Besitzverhältnisse wechselten in der Folgezeit häufig. Die Witwe des letzten Grafen von der Taube verheiratete sich mit dem Reichsgrafen von Bothmar und vererbte die Besitzungen ihrer Tochter, der Ehefrau des Grafen Georg Wilhelm von Erpach. Ihr folgte als Erbin die Fürstin von Nassau-Saarbrück, die 1752 noch im Besitz des Rittergutes war. Seit 1777 gehörte Radeburg mit Rödern der Familie von Reuss. Im Jahr 1820 erwarben es die Herren von Falkenstein und Kommerstädt.

Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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